Verurteilung

Urteil: Drillisch hat WinSIM-Preise ungerechtfertigt erhöht

Erst gestern hatten wir über ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt berichtet, welches einen Provider verurteilt hat. Nun ist klar: Es handelte sich um Drillisch.
Von Paol Hergert

Gerichtsbeschluss zu Tariferhöhungen Gerichtsbeschluss zu Tariferhöhungen
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Erst gestern hatten wir über ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt berichtet, welches sich gegen einen Provider richtete, der auf unlautere Art und Weise Tarifpreise von Bestandskunden erhöht hatte. Nun ist ohne jeden Zweifel klar: Das Urteil richtete sich gegen WinSIM, eine Marke von Drillisch, welche im Telefónica-o2-Netz operiert.

Das Urteil des Oberlandesgerichtes vom 19. Oktober diesen Jahres legt fest, dass Telekommunikationsunternehmen, insbesondere allerdings Netzbetreiber und Provider wie zum Beispiel Drillisch, Vodafone, Telefónica o2 und die Telekom, ihren Kunden klar und direkt mitteilen müssen, ob, wann, und zu welchen Konditionen Preiserhöhungen erfolgen werden, damit diese dann auch ihre Gültigkeit behalten. Dies ist bei WinSIM offensichtlich nicht erfolgt, denn der Mobilfunkanbieter hatte über eine beabsichtigte Preiserhöhung und ein befristetes Widerspruchsrecht lediglich im Kunden-Internetportal sowie per E-Mail und SMS informiert. In der Mitteilung war zudem nur von "neuen Informationen" zum Tarif, nicht aber explizit von einer Preiserhöhung die Rede.

Unzureichende Ankündigungen zur Preiserhöhung

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Geklagt hatte, auch das ist erst jetzt bekannt geworden, die Verbraucherzentrale des Landes Nordrhein-Westfalen, welche nun auf das Urteil verweist. Die Verbraucherschützer erklären, dass Bezeichnungen, die in den unzureichenden Ankündigungen auf die Preiserhöhungen hinweisen sollten wie zum Beispiel "aktuell" oder "neue Informationen" vom Kunden genauso gut als Werbung hätten verstanden werden können. "Eine einfache Nachricht in der 'Servicewelt' reiche nicht aus", so die Zentrale, die nun an alle WinSIM-Kunden appelliert, ihre Rechnungen genau auf überhöhte Zahlungen zu überprüfen.

Vor zwei Wochen hatten wir darüber berichtet, dass WinSIM die Preiserhöhungen, die im Juni diesen Jahres in Kraft getreten waren, nicht ganz unfreiwillig zurückziehen musste. Damals hatte sich die Pressestelle von Drillisch wie folgt geäußert: "Wir haben bei der Marke WinSIM aus guten und nachvollziehbaren Gründen eine Preisanpassung durchgeführt, die uns aber in zweiter Instanz gerichtlich untersagt wurde. Da sich die Drillisch Online AG grundsätzlich nach Recht und Gesetz verhält, zahlen unsere von der Preisanpassung betroffenen Kunden wieder den bisherigen monatlichen Grundpreis."

Um herauszufinden, welche Kündigungsmöglichkeiten sich Ihnen bieten, sollte der Provider Ihren Tarif erhöht haben, empfiehlt sich unser Ratgeber zu den Kündigungsmöglichkeiten nach Tariferhöhungen.

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