Themenspezial: Verbraucher & Service Verbraucherschutz

Drittanbieter: Vor der Kostenfalle Sperre einrichten

Schnell ist es passiert: Bei der kostenlosen Spiele-App drückt man versehentlich auf ein Werbe-Banner und eine saftige Rechnung flattert ins Haus. Aber wie kann man sich präventiv verhalten?
Von Paul Miot-Paschke

Unberechtigten Forderungen zuvorkommen: Drittanbieter-Sperre einrichten!

Damit es erst gar nicht soweit kommt, empfiehlt es sich, beim Provider eine Drittanbietersperre einzurichten. Dies geschieht anbieterabhängig auf unterschiedliche Art und Weise. Wir haben bei Vodafone, Telefónica, Drillisch, mobilcom-debitel und der Telekom nachgefragt, wie bei ihnen mit dem Thema umgegangen wird:

Vodafone

Vodafone gab an, dass eine Sperrung des Bezahldienstes differenziert nach Einzelkauf oder Abonnement für Kunden entweder über die Hotline oder über das Kunden-Portal "MeinVodafone" möglich sei. Letztgenannte Möglichkeit stehe sowohl als Handyapp als auch als Website zur Verfügung. Dort würden auch alle abgeschlossenen Abos inklusive der Kontaktdaten der Drittanbieter aufgelistet. Außerdem sei die Möglichkeit der direkten Abo-Kündigung in diesem Zusammenhang gegeben. Bei der kostenlosen Sperrung werde nicht zwischen Prepaid- und Postpaid-Kunden unterschieden.

Telefónica

Telefónica teilte uns mit, dass eine Drittanbietersperre sowohl für Prepaid- wie auch für Postpaid-Verträge über den Kundenservice möglich sei. Dabei könne eine Komplettsperre vorgenommen werde, oder zwischen den Kategorien Abos, Information / Unterhaltung, Tickets / Eintrittskarten, Spenden, Erotik-Inhalte und App-Stores / Software gewählt werden. Bei einer Sperrung der Kategorie Abos würden allerdings auch alle Abo-Dienste gesperrt, unabhängig davon, welcher Rubrik diese zuzuordnen seien.

Drillisch

Drillisch teilte uns mit, dass bei allen Tarifen (Prepaid und Postpaid) die Drittanbietersperre standardmäßig beim Vertragsabschluss bereits eingerichtet werde. Dabei würden alle Drittanbieter-Dienste gesperrt. Es sei nicht möglich, nur einzelne Dienste von Drittanbietern zu sperren oder zu aktivieren. Die aktive Drittanbietersperre könne im Bedarfsfall über den Kundenservice deaktiviert werden.

mobilcom-debitel

Von mobilcom-debitel wurde uns mitgeteilt, dass sich der Kunde zum Einrichten der Drittanbietersperre an den mobilcom-debitel-Shop, aber auch telefonisch oder schriftlich an das Unternehmen wenden könne. Im Prepaid-Bereich, wo mobilcom-debitel nur als Reseller auftrete, würden Drittanbieter direkt am Netz gesperrt. Eine selektive Drittanbietersperre sei nicht möglich, allerdings würde geprüft, wie eine mögliche Sperrung dieser Art netzanbieterübergreifend technisch und logistisch möglich sei. Da der Vertrag im Fall Drittanbieter nicht zwischen dem Kunden und mobilcom-debitel, sondern zwischen Kunde und Drittanbieter geschlossen würde, liege die konkrete Information zum Vertragsabschluss in erster Linie beim Drittanbieter.

Zur schnellen Lösung des Problems solle sich der Kunde deshalb direkt mit dem Drittanbieter in Verbindung setzen, um den Sachverhalt zu klären. Entsprechende Kontaktdaten seien auf der Rechnung zu finden. Bei strittiger Klärung des Sachverhalts würde mobilcom-Debitel unterstützen. Im Falle einer glaubhaften Einrede des Kunden gegen die Rechnung, sei der Kunde selbstverständlich nicht dazu verpflichtet, für die Drittanbieterleistungen an mobilcom-debitel zu zahlen, beziehungsweise würde eine Rückerstattung des Betrags für den Kunden erfolgen.

Telekom

Die Telekom nannte den Kundendienst oder das Online-Kundencenter als Ansprechpartner für Drittanbietersperren. Laut entsprechender Kundeninformation sei eine selektive Drittanbietersperre rubrikenabhängig möglich. Die entsprechenden Rubriken lauten dabei: Business-Dienste, Consumer-Dienste und 16+ bzw. Adult-Inhalte. Die Telekom weist außerdem darauf hin, dass die Reduzierung der Mobilfunkrechnung um die Beiträge anderer Anbieter und die Überweisung des verringerten Betrags ein Mahn- und Sperrverfahren zur Folge habe. Zur Verhinderung eines solchen Verfahrens solle man sich mit der Telekom in Verbindung setzten, um das entsprechende Verfahren auszusetzen und um Zeit zu erhalten, die strittigen Beträge mit dem Anbieter zu klären.

Über unsere Anbieterliste für Mobilfunk finden Sie die entsprechenden Kontaktinformationen der einzelnen Anbieter. Ein Fazit lesen Sie auf der folgenden Seite.

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