TKG-Novelle

Editorial: Tarifansage - der Weisheit letzter Schluss?!

Wie Anbieter die Tarifansagepflicht untergraben
Von Thorsten Neuhetzki

Anbieter versuchen die Ansagepflicht bei Call by Call zu untergraben Anbieter versuchen die Ansagepflicht bei Call by Call zu untergraben
Foto: dpa
Genau 60 Tage gibt es in Deutschland für Telefongesellschaften nun die Pflicht, bei Call-by-Call-Telefonaten per Preisansage über die für die jeweilige Verbindung geltenden Tarife zu informieren. Der Gesetzgeber hatte sich alles ganz einfach vorgestellt: Der Anbieter schaltet eine Tarifansage, der Kunde hört sie und alle sind auf der sicheren Seite. Doch wie so oft hat der Gesetzgeber die Rechnung ohne die Anbieter gemacht. 60 Tage nach dem Inkrafttreten der Ansagepflicht haben wir in der teltarif.de-Redaktion zahlreiche "kreative" Entwürfe einer Tarifansage gehört. Dabei scheint das Ziel oftmals, den Kunden zu verwirren, so dass sich hohe Preise leichter verstecken lassen.

Anbieter versuchen die Ansagepflicht bei Call by Call zu untergraben Anbieter versuchen die Ansagepflicht bei Call by Call zu untergraben
Foto: dpa
Von einer versuchten Täuschung lässt sich in jedem Fall reden, wenn ein Anbieter für ein Festnetzziel 0,55 Cent und für ein Mobilfunkziel eines Landes 55 Cent pro Minute berechnet, den einen Preis dann aber als "0,55 Eurocent pro Minute" und den anderen als "0,55 Euro pro Minute" ansagt und dabei die zweite Ansage auch noch deutlich schneller als die erste abspielt. Kaum ein Nutzer wird den Unterschied bemerken, wenn er aus Versehen ein Mobilfunkziel statt eines Festnetzziels anruft. Das Resultat: Eine deutlich überhöhte Telefonrechnung. Die Tarifansage hätte ihr Ziel verfehlt.

Auch sonst zeigten sich die Anbieter kreativ: Auf abweichende Bedingungen wie einen 5-Minuten-Takt wird erst am Ende einer Ansage hingewiesen, der Nutzer wird durch unterschiedliche Stimmen und Stimmlagen sowie Sprechgeschwindigkeiten verwirrt, so dass mitunter wirklich der Eindruck entstehen kann, die Kunden sollen bewusst im Unklaren gelassen werden. Ein wenig erinnert es an das Kleingedruckte bei einem TV-Werbespot, das so klein und schnell durchläuft, dass es nicht einmal auf einem 50-Zoll-HD-Fernseher zu lesen ist.

Klarere Formulierungen im Gesetzestext wären nötig

All solche Spielchen hätten sich durch kleine Formulierungen im Gesetzestext vermeiden lassen, hätte es hier eindeutige Vorgaben zu "einer einheitlichen Stimmlage und Geschwindigkeit" oder Vorgaben zu "Ansagen in Cent pro Minute" gegeben. Dafür muss der Anbieter seine Kunden laut Gesetz darauf hinweisen, dass die Abrechnung "ab Beginn der Verbindung" beginnt. Diese Selbstverständlichkeit kostet den Anrufer bei jedem Anruf je nach Anbieter ein bis drei Sekunden Zeit.

Technisch zeigten sich nach dem Schalten der Ansage auch Probleme bei Themen wie der Rufumleitung. Plötzlich tauchten bei Handy-Flatrate-Nutzern Tarifansagen auf. Der Grund: Der Angerufene hatte eine Umleitung von seinem Festnetzanschluss über einen Call-by-Call-Anbieter geschaltet, die Ansage hörte aber der eigentliche Anrufer. Einige Anbieter haben inzwischen technisch nachgebessert, die Ansage ertönt hier nicht mehr.

Tarifansagepflicht hat auch positives bewirkt

Um es klar zu sagen: Dass es die Tarifansage und die gesetzliche Vorgabe dazu gibt, ist begrüßenswert. Stunden-Hopper, die in einer Stunde 0,2 Cent und in der nächsten Stunde 9 Cent pro Minute berechnen, müssen ihr Geschäftsmodell ändern. Diese Anbieter hatten darauf gesetzt, dass die Kunden den billigen Preis sehen und unbemerkt so lange telefonieren, bis sie in der teuren Zeitzone sind und dem Anbieter (viel) Geld in die Kasse bringen. Das darf es in dieser Form ohne eine erneute Ansage nicht mehr geben. Auch "Abstauber"-Vorwahlen, die ähnliche Ziffernfolgen wie günstige Call-by-Call-Anbieter haben, aber Minutenpreise von zwei Euro berechnen, haben kaum noch eine Chance. Doch die Formulierung des Gesetzestextes lässt zu viele Schlupflöcher zu, die von den Anbietern ausgenutzt werden. Hier sollte der Gesetzgeber mittels einer Änderung des Textes oder die Aufsichtsbehörde mittels einer Verfügung dringend nachbessern, um die Transparenz im Markt zu sichern.

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