Nachgefragt

EU-Vorschrift für Auslandsgespräche gilt auch für Call by Call

Call by Call ist für Telekom-Kunden nach wie vor eine Möglich­keit, günstig ins Ausland zu tele­fonieren. Doch wie ist das ab dem 15. Mai - sind CbC-Tarife dann womög­lich teurer als der regu­lierte Tarif?
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In welchen Fällen gilt die Obergrenze für Auslandstelefonate In welchen Fällen gilt die Obergrenze für Auslandstelefonate?
Bild: Franz Pfluegl - Fotolia.com
Nachdem die EU bei der Regu­lierung der Roaming-Tarife im Jahr 2017 Auslands­tele­fonate vom eigenen Heimat­land in ein EU-Land vergessen hatte, folgt nun ab dem 15. Mai eine Decke­lung der Preise. Verbrau­cher, die von ihrem Land aus in ein anderes EU-Land tele­fonieren, zahlen ab Mitt­woch einen Höchst­betrag von 19 Cent pro Gesprächs­minute und 6 Cent pro SMS-Nach­richt, jeweils zuzüg­lich Mehr­wert­steuer.

Klar ist, dass dies für Tele­fonate vom eigenen Fest­netz­anschluss sowie vom eigenen Mobil­funk­anschluss aus gilt. Die Redak­tion von teltarif.de errei­chen in den vergan­genen Tagen aber immer wieder Anfragen von Lesern, die weitere Fragen zu dieser Regu­lierung durch die EU haben.

Call by Call: Gelten die Preis­ober­grenzen?

In welchen Fällen gilt die Obergrenze für Auslandstelefonate In welchen Fällen gilt die Obergrenze für Auslandstelefonate?
Bild: Franz Pfluegl - Fotolia.com
Viele Verbrau­cher mit einem Fest­netz­anschluss der Telekom nutzen nach wie vor Call by Call, um günstig ins Ausland zu tele­fonieren. Würden die Call-by-Call-Anbieter aber nicht ihre Preise ab dem 15. Mai anpassen, könnte der skur­rile Fall eintreten, dass ein über Call by Call geführtes Tele­fonat in ein EU-Land ab Mitt­woch gege­benen­falls sogar teurer wäre als der von der EU regu­lierte Preis, an den sich die Telekom halten wird.

Doch gelten für Call-by-Call-Anbieter die von der EU fest­gesetzten Preis­grenzen über­haupt? Wir haben bei der Bundes­netz­agentur nach­gefragt und diese Antwort erhalten:

Die zum 15.05.2019 in Kraft tretenden Vorschriften zur Intra-EU-Kommu­nika­tion gelten grund­sätz­lich für Anbieter von nummern­gebun­denen inter­perso­nellen Kommu­nika­tions­diensten. Dies betrifft sowohl Anrufe als auch SMS aus dem Heimat­staat des Verbrau­chers in einen anderen Mitglied­staat, die im Mobil­funk bzw. im Fest­netz voll­ständig oder teil­weise aufgrund der tatsäch­lichen Nutzung abge­rechnet werden. Inso­weit gelten die Preis­ober­grenzen für Anrufe (0,19 Euro/Min. ohne MwSt.) sowie SMS (0,06 Euro/SMS ohne MwSt.) eben­falls für Call-by-Call Anbieter, die solche Kommu­nika­tions­dienste von einem Mitglied­staat in einen anderen Mitglied­staat ermög­lichen.
Das ist ein Sach­verhalt, der vielen Call-by-Call-Anbie­tern mögli­cher­weise nicht bekannt sein dürfte. Momentan gibt es noch Anbieter wie die 01011 beispiels­weise, die in mehrere EU-Länder einen Preis von 1,99 Euro pro Minute berechnen, was sehr weit ober­halb der EU-Regu­lierung ist. Momentane Tarife der 01011 in einige EU-Länder Momentane Tarife der 01011 in einige EU-Länder
Screenshot: teltarif.de

Tele­fonzellen: Ober­grenzen gelten mögli­cher­weise nicht

Tele­fonzellen werden in Deutsch­land zwar immer weniger, kürz­lich hat die Telekom sogar die letzte gelbe Tele­fonzelle abmon­tiert. Trotzdem exis­tieren an vielen öffent­lichen Orten in Deutsch­land noch etwa 17 000 Tele­fonsta­tionen, oft in Form einer Tele­fonsäule ohne Häus­chen.

Auch hier wollten wir von der Bundes­netz­agentur wissen: Gelten die Ober­grenzen für Tele­fonate von deut­schen Tele­fonzellen ins Ausland? Die BNetzA sagt dazu:

Die Vorschriften dienen einem unions­weit einheit­lichen, recht­zeitigen und wirk­samen Schutz der von erheb­lichen Preis­unter­schieden bei der Intra-EU-Kommu­nika­tion betrof­fenen Verbrau­cherinnen und Verbrau­cher. In den Vorschriften findet sich keine expli­zite Ausnahme für öffent­liche Tele­fonzellen. Die Bundes­netz­agentur prüft aller­dings, ob und inwie­weit die Kosten­struktur, die der Bereit­stel­lung und Instand­haltung von öffent­lichen Tele­fonstellen zu Grunde liegt, bei diesem Sach­verhalt ange­messen berück­sich­tigt werden sollte.
Es ist also davon auszu­gehen, dass die Telekom bis zum Abschluss dieser Prüfung die Tarife für Auslands­tele­fonate von Tele­fonzellen aus erst einmal unver­ändert lässt. Zum Teil liegen diese bereits unter­halb der EU-Regu­lierung. Es gibt aber von der Telekom auch die Tele­fonkarte Comfort, die nicht nur in der Tele­fonzelle, sondern auch als Calling­card genutzt werden kann, um vom eigenen Fest­netz- oder Mobil­funk­anschluss ins Ausland zu tele­fonieren. Und auch im Tari­frechner auf der oben verlinkten Seite zur Tele­fonkarte Comfort finden sich noch Preise deut­lich ober­halb der EU-Regu­lierung.

Geschäfts­kunden müssen vorsichtig sein

Schon 2017 zeigte sich bei der EU-Roaming-Regu­lierung, dass zahl­reiche Inhaber von Geschäfts­kunden-Tarifen und Rahmen­vertrags-Tarifen eigent­lich damit gerechnet hatten, dass sie auch vom Wegfall der Roaming-Regu­lierung profi­tieren - doch das war ein Irrtum, da die EU ausschließ­lich Privat­kunden­tarife regu­liert. Mitt­lerweile schließen aber viele Anbieter von Busi­ness-Tarifen das EU-Roaming in ihren Geschäfts­kunden­tarifen mit ein, um Miss­verständ­nisse zu vermeiden und die Kunden in den Tarifen zu halten.

Bei den Tarifen für Auslands­tele­fonaten in Busi­ness-Tarifen wird die EU-Regu­lierung aller­dings nicht greifen. In einer Mittei­lung schreibt die EU-Kommis­sion dazu:

Die Preis­ober­grenze ist auf den privaten Gebrauch, d. h. auf Privat­kunden, begrenzt. Geschäfts­kunden sind von dieser Preis­rege­lung ausge­nommen, da mehrere Anbieter spezi­elle Tarife anbieten, die für Geschäfts­kunden beson­ders attraktiv sind.

Bereits vor einigen Wochen hat teltarif.de aufge­deckt, dass trotz der Regu­lierung auch nach dem 15. Mai Kosten­fallen bleiben.

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