EU will Staatsanwälten Zugriff auf Provider-Daten erleichtern
Das Gebäude der EU-Kommission in Brüssel.
dpa
Derzeit sorgt der Datenskandal rund um Facebook für Entsetzen bei Nutzern und Politikern
gleichermaßen. Jedoch sorgt dieser auch dafür, sich näher mit seinen preisgegebenen Daten im Netz zu
beschäftigen. Die Europäische Union, deren Datenschutz-Grundverordnung zum Schutz personenbezogener Daten
durch private Unternehmen und öffentliche Stellen im Mai in Kraft tritt, arbeitet jedoch
momentan an einer neuen Verordnung, die den Schutz aufheben soll. Allerdings
soll es dabei um den Kampf gegen Kriminalität gehen.
"Digitale Lücke muss geschlossen werden."
Das Gebäude der EU-Kommission in Brüssel.
dpa
Wie die Wirtschaftswoche heute berichtet, will die EU-Kommission bereits am Dienstag
kommender Woche eine Richtlinie und Verordnung vorlegen, die es Staatsanwälten und Ermittlungsbehörden
innerhalb der EU erlaubt, bei Unternehmen und Providern auf Surfprotokolle,
WhatsApp-Nachrichten oder E-Mails von Verdächtigen zugreifen zu können.
Vor allem Frankreich und Belgien fordern seit den schlimmen Terroranschlägen, Strafverfolgungsbehörden sollten
eine schnellere Dateneinsicht erhalten. Finnland hingegen fürchtet, dass so der Datenschutz
ausgehöhlt werden könnte, wenn Unternehmen Daten herausgeben müssen.
Auch Firmen aus den USA oder China müssten Daten liefern, sofern sie weiter im EU-Binnenmarkt aktiv sein wollen. Unternehmen sollen, ähnlich wie bei der Datenschutz-Grundverordnung, einen verantwortlichen Ansprechpartner benennen. Die Informationen zu der neuen Verordnung stammen aus EU-Kreisen und die Rechtslage müsse in Zeiten der Digitalisierung angepasst werden, denn bisher müssen sich Staatsanwälte an die Behörden des jeweiligen EU-Landes wenden, wenn sie entsprechende Daten benötigen. Die Rechtshilfe dauert aber oft sehr lange. "Die Lücke, die sich im digitalen Zeitalter aufgetan hat, muss geschlossen werden", heißt es aus EU-Kreisen.
Wie viele und welche Daten die Internetprovider in Zukunft aushändigen müssen, soll von der Schwere des Delikts abhängen. Die Mitgliedsstaaten der EU und das Europäische Parlament müssen der Gesetzesvorlage aber noch zustimmen.