Themenspezial: Verbraucher & Service Gute Vorsätze

Aus für Geoblocking & nationale Regeln für Ausland-Versand

Das Internet ist überall. Vom Einkauf bis zur Steuererklärung funktioniert vieles online. Die EU-Kommission stellt deshalb bestehende Gesetze und Regeln auf den Prüfstand - mit Folgen für Verbraucher.
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Die EU-Kommission stellt bestehende Gesetze und Regeln für das Internet auf den Prüfstand EU-Kommission stellt bestehende Gesetze und Regeln für das Internet auf den Prüfstand.
Bild: dpa
Mit einem Strategiepapier setzt die EU-Kommission Leitplanken für ihre Internet- und Telekommunikationspolitik in den kommenden Jahren. Konkrete Gesetzesvorschläge, etwa zum Urheberrecht, sollen aber erst später folgen. Und diese bräuchten dann die Zustimmung des Europaparlaments und der EU-Staaten.

Dennoch gibt die Strategie einen Rahmen vor - und erste inhaltliche Festlegungen. Aktivisten oder Industrievertreter verfolgen die Debatte um den sogenannten "Digitalen Binnenmarkt" deshalb sehr genau.

Was würde sich für Nutzer von Video on Demand ändern?

Die EU-Kommission stellt bestehende Gesetze und Regeln für das Internet auf den Prüfstand EU-Kommission stellt bestehende Gesetze und Regeln für das Internet auf den Prüfstand.
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In Deutschland stellen ARD oder ZDF einen Großteil ihres Angebots in ihren Online-Mediatheken gratis zur Verfügung - das ist Video on Demand, also auf Abruf. Das Ganze kann aber auch Geld kosten, wie zum Beispiel beim US-Streamingdienst Netflix, wo Kunden für den Online-Zugriff auf Filme und Serien im Abonnement zahlen. Die EU-Kommission will, dass Kunden auf einmal bezahlte Inhalte auch aus dem Ausland zugreifen können. Das Urheberrecht soll dementsprechend angepasst werden, dass legal erworbene digitale Daten europaweit genutzt werden können.

Auch das sogenannte Geoblocking verhindert bislang, dass beispielsweise Live-Übertragungen, Videos oder Musik für Nutzer aus anderen Ländern nicht abrufbar sind. Die Gründe sind häufig lizenzrechtlicher Natur. Umgesetzt wird das Sperren von bestimmten Inhalten durch den Abruf der IP-Adresse, die unter anderem den Standort des Internet-Nutzers verrät. Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der Brüsseler Behörde Andrus Ansip hatte sich bereits häufiger gegen das Geoblocking ausgesprochen.

Was bedeuten die Pläne fürs Online-Shopping?

Online-Käufe bei Anbietern im europäischen Ausland sollen sicherer werden. Die EU-Kommission würde unterschiedliche nationale Regeln gerne stärker angleichen, um rechtliche Lücken zu schließen. So fehlten derzeit EU-Regeln für online erworbene elektronische Bücher mit Mängeln oder andere fehlerhafte digitale Inhalte, schreibt die Brüsseler Behörde in ihrem Entwurf. Zudem gebe es wenig nationale Regelungen.

Geoblocking ist auch hier ein Thema: Unterschiedliche Preise oder gar mangelnde Kaufmöglichkeiten für Bürger je nach EU-Land hält die EU-Kommission nicht für gerechtfertigt.

Auch bei grenzüberschreitenden Paketlieferungen soll sich etwas tun: Hier fordert die EU-Kommission niedrigere Preise und eine übersichtlichere Kostenstruktur.

Welche Folgen könnte das Vorhaben für Cloud-Dienste haben?

Wer Cloud-Dienste nutzt, speichert Daten online statt auf der eigenen Festplatte oder er greift auf internetbasierte Anwendungen zu. Die EU-Kommission will sicherstellen, dass Nutzer auch hier Herr über ihre Daten bleiben und diese auch zu anderen Anbietern mitnehmen können. Derzeit gebe es zum Beispiel Probleme, wenn Kunden einen Vertrag beenden wollten, moniert die EU-Kommission in ihrem Entwurf. Es komme häufig vor, dass Anbieter laut Vertragsbedingungen nicht für verlorene oder unbrauchbare Daten gerade stehen müssten.

Wie sehen die Pläne im Bereich elektronische Verwaltung aus?

Je nach Wohnsitz können Bürger viel Verwaltungskram online erledigen, etwa die Steuererklärung oder die Terminabsprache mit der Meldebehörde. Bei der elektronischen Verwaltung rät die EU-Kommission zu mehr Effizienz und wirbt im Entwurf zum Beispiel für das "Nur einmal"-Prinzip. Demnach sollten Behörden Bürger oder Unternehmen nicht immerzu erneut nach ihren Daten fragen, sondern einmal gelieferte Informationen allen nötigen Stellen zugänglich machen.

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