Tücken der EU-Roamingverordnung: Ministerin muss zahlen
Frau Barley lernt die Tücken des EU-Roamings kennen.
dpa
Bundesverbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD)
ist ein Opfer der Tücken bei der EU-Roaming-Verordnung
geworden. "Ich telefoniere im Moment viel in die Niederlande", sagte
sie gestern Abend bei einem Bürgerdialog zu Europa in Trier. Sie
ist mit dem niederländischen Basketballtrainer Marco van den Berg
liiert, der in Amsterdam arbeitet und zuvor den Zweitligisten
Römerstrom Gladiators Trier trainiert hatte. Sie bekam dann eine
Rechnung über rund 400 Euro und rief den Anbieter an.
Regelung gilt nicht aus Deutschland heraus
Frau Barley lernt die Tücken des EU-Roamings kennen.
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Es gebe doch die Roaming-Regelung. Doch dann kam die Aufklärung: Wenn
man vom Land des Anbieters, in dem Fall Deutschland, in das
EU-Ausland telefoniert, gilt die Regelung nicht. Wenn Barley aber von
Trier hinüber nach Luxemburg fahren würde und von dort in den
Niederlanden anruft, wäre es weit billiger für sie. Oder aber wenn
sie eine SIM-Karte eines Anbieters aus einem anderen EU-Land
hätte - aber da würde sie sich in einer Grauzone bewegen.
Bei dem Europadialog, den jeder Bundesminister zwei Mal mit Bürgern führt, ging es vor allem um Alltagsfragen. Zum Beispiel, ob eine Rechnung über 12 000 Euro für das Herunterladen von Videos aus dem Internet während einer Schiffsfahrt von Genua nach Sizilien bezahlt werden muss. Eigentlich müsste das ja unter die EU-Roamingverordnung fallen, wonach im Urlaub Mobilfunkkosten wie im Inland gelten. Doch in dem Fall könnte es schwierig werden: denn die Roamingverordnung gilt nur für landgestützte Verbindungen - nicht für das Meer.
In einer anderen Meldung berichten wir über einen weiteren Fall, bei dem teltarif.de helfend eingesprungen ist.