EuGH kippt deutsches Leistungsschutzrecht für Verlage
Der EuGH hat das deutsche Leistungsschutzrecht gekippt.
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Das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht
für Presseverlage ist vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Es
ist nicht anwendbar, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab
an die EU-Kommission übermittelt hatte, wie die Richter heute
feststellten. Suchmaschinen wie Google können damit vorerst wieder
Fragmente aus Medieninhalten anzeigen, ohne dafür zu bezahlen.
Mit dem Leistungsschutzrecht wurden Betreiber von Suchmaschinen grundsätzlich verpflichtet, Presseverleger zu vergüten, wenn sie Auszüge aus deren Inhalten darstellen.
Bundesjustizministerium will "zeitnah" reagieren
Der EuGH hat das deutsche Leistungsschutzrecht gekippt.
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In diesem Jahr wurde mit der EU-Urheberrechtsreform ein ähnlich
gelagertes europäisches Leistungsschutzrecht beschlossen, das bis
Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Deutsche
Verlegerverbände riefen die Gesetzgeber nach dem Urteil auf, schnell
zu handeln.
Das Bundesjustizministerium kündigte an, es werde das EuGH-Urteil prüfen und "zeitnah" einen Entwurf zur Umsetzung des europäischen Leistungsschutzrechts vorlegen.
Das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage war am 1. August 2013 in Kraft getreten. Im Gesetz heißt es, nur "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" - sogenannte Snippets - dürften von Suchmaschinen frei verwendet werden. Darüber, wie lang ein Snippet nach dieser Formulierung sein kann, gab es bis zuletzt Debatten.
"Das Urteil heißt im Grunde, dass Google solche Snippets unentgeltlich veröffentlichen kann", sagte Michael Knospe, Medienrechtsexperte im Münchner Büro von Simmons & Simmons. Das gelte, bis die Vorgaben der neuen EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. "Auch über diese Umsetzung wird die Kommission in Kenntnis gesetzt werden müssen."
Bundesregierung dachte, Entwurf müsse nicht vorgelegt werden
Der EuGH äußerte sich zu einem Verfahren vor dem Berliner Landgericht, in dem die Verwertungsgesellschaft VG Media Schadenersatz von Google verlangt. Nach Angaben von Mai ging es dabei allein für die Zeit vom 1. August 2013 bis zum 31. Dezember 2018 um 1,24 Milliarden Euro.
Die VG Media vertritt Presseverlage in Deutschland, darunter Axel Springer, Handelsblatt, Funke und Dumont. Im August 2014 erteilten etliche Verlage innerhalb der VG Media eine "Gratiseinwilligung" an Google, weil sie sonst nicht mehr mit Snippets in Suchergebnissen dargestellt worden wären.
Die Bundesregierung war seinerzeit davon ausgegangen, dass der Entwurf nicht in Brüssel vorgelegt werden muss. Auch die Kommission selbst sei damals dieser Ansicht gewesen, betonte das Bundesjustizministerium.
Presseverleger bitten um Rechtssicherheit
Das Berliner Landgericht bat den EuGH 2017, diese Einschätzung zu prüfen. Die Richter in Luxemburg folgten nun der Ansicht ihres Gutachters, dass das deutsche Leistungsschutzrecht speziell Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft betraf. In diesen Fällen ist gemäß einer EU-Richtlinie eine vorherige Notifizierung der Kommission Pflicht. Der Schritt kann nicht nachgeholt werden.
"Wir freuen uns, dass dies nun geklärt ist", erklärte Google heute knapp zu dem EuGH-Urteil.
Der Geschäftsführer der VG Media, Markus Runde, betonte, dass die Entscheidung nur den Zeitraum zwischen 2013 und der Verabschiedung der neuen EU-Richtlinie zum Urheberrecht im April 2019 betreffe. Das europäische Presseverlegerrecht sei zu Gunsten der Verleger weitgehender und robuster ausgestaltet. "Die Presseverleger bitten den deutschen Gesetzgeber daher, jetzt umgehend für Rechtssicherheit zu sorgen."
"Der EuGH-Beschluss irritiert", erklärten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und verwiesen auf das Leistungsschutzrecht in der EU-Richtlinie. Nun sei es "Aufgabe des deutschen Gesetzgebers, schnell für Rechtssicherheit zu sorgen und das europäische Presseleistungsschutzrecht zügig und eindeutig vorab umzusetzen."
Reaktionen von Bitkom und Rechtsanwalt Solmecke
Der Branchenverband Bitkom kritisierte das gekippte deutsche Leistungsschutzrecht als "Bremsklotz für den freien Informationsfluss und die Medienvielfalt im Internet". Wichtiger sei nun aber die Umsetzung der EU-Reform. "De facto fördern Suchmaschinen den Zugriff auf Webseiten von Presseverlegern", argumentierte der Verband. Davon profitierten gerade kleine Verleger. "Die Politik darf die Fehler des deutschen Leistungsschutzrechts bei der Umsetzung eines europäischen Leistungsschutzrechts nicht wiederholen."
Rechtsanwalt Christian Solmecke schreibt zu dem Urteil auf seiner Webseite: "[...] Darüber hinaus wird das Urteil in der Praxis allerdings nur eine geringe Bedeutung haben. Denn das deutsche Leistungsschutzrecht wurde schon zuvor als 'Rohrkrepierer' bzw. 'untot' bezeichnet, es hatte faktisch keine positiven Wirkungen in Deutschland. Das wird sich nun entgegen der Hoffnung der Verleger auch nicht ändern."