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Facebook: Kartellamt bremst Daten-Sammelwut

Facebook-Nutzer Daten müssen der Auswertung ihrer Daten zustimmen, auch wenn sie aus anderen Quellen stammen. Das Bundeskartellamt will das verbieten.
Von dpa / Wolfgang Korne

Das Kartellamt verbietet Facebook das Sammeln von Daten. Das Kartellamt verbietet Facebook das Sammeln von Daten.
picture alliance/Tobias Hase/dpa
Neuer Ärger für Facebook: Das Bundeskartellamt hat Facebook die Datensammlung außerhalb des Online-Netzwerks zum Beispiel mit dem „Like“-Button untersagt, weil es darin unfairen Wettbewerb sieht. Facebook besitze in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung und missbrauche sie, erklärte die Behörde heute. Facebook will sich gegen das Votum des Kartellamtes vor Gericht wehren. Es ist ein Fall, der durch die Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht wegweisend werden könnte - und jahrelang durch die Instanzen geht.

Daten dürfen nicht zusammengeführt werden

Das Kartellamt verbietet Facebook das Sammeln von Daten. Das Kartellamt verbietet Facebook das Sammeln von Daten.
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Das Kartellamt untersagte Facebook auch, die auf fremden Websites gesammelten Daten mit Informationen zusammenzuführen, die bei den Nutzern auf der Plattform des Online-Netzwerks selbst gesammelt wurden. Die Behörde betrachtet dabei auch zum Konzern gehörende Apps wie Instagram und WhatsApp als Drittquellen.

Das Online-Netzwerk bekam zwölf Monate Zeit, sein Verhalten zu ändern und muss innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge präsentieren. Innerhalb eines Monats kann das Online-Netzwerk Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

Zuständigkeit angezweifelt

Facebook kontert, das Online-Netzwerk sei zwar populär, aber habe keine marktbeherrschende Stellung. Man verstoße auch nicht gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung. Außerdem seien für die Aufsicht über ihre Einhaltung die Datenschutzbehörden und nicht Wettbewerbshüter zuständig.

Das Kartellamt sieht das naturgemäß anders. Ein zentraler Kritikpunkt der Wettbewerbshüter aus Bonn ist, dass man der Datenerhebung „als Gesamtpaket“ zustimmen muss, um Facebook überhaupt nutzen zu können. In dem Hintergrundpapier heißt es, der Nutzer könne „nicht mehr selbstbestimmt über seine persönlichen Daten verfügen“. Durch die Marktmacht könne sich der Nutzer auch der Datenzusammenführung nicht entziehen. In einem Hintergrundpapier begründet es sein Eingreifen so: „Lässt sich ein marktbeherrschendes Unternehmen als Voraussetzung für die Nutzung seines Dienstes einen umfangreichen Spielraum bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten einräumen, so kann dies als „Konditionenmissbrauch“ von den Kartellbehörden verfolgt werden.“

Der Zwist ist nur einer von vielen Skandalfällen, mit denen Facebook weltweit zu kämpfen hat. Auf die den Erfolg des Internet-Unternehmens hat das aber scheinbar kaum einen Einfluss. Im vergangenen Quartal gab es Zuwächse bei Umsatz und Nutzerzahl sowie einen Rekord-Milliardengewinn. Teltarif.de berichtete.

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