Themenspezial: Verbraucher & Service Bericht

Kartellamt will „Gefällt mir“-Button von Facebook verbieten

Der „Gefällt mir“-Button ist vielen Datenschützern ein Dorn im Auge. Nach einem Zeitungsbericht will die Wettbewerbsbehörde ihn jetzt verbieten.
Von Wolfgang Korne

Das Kartellamt will Facebook den Gefällt-mir-Button verbieten. Verbot für den Gefällt-mir-Button? Facebook soll auf Seiten von Drittanbietern keine Daten mehr sammeln dürfen
picture alliance / dpa
Facebook gerät weiter unter Druck. Wie die „Bild am Sonntag“ berichtete, will das Bundeskartellamt Facebook verbieten, über die „Gefällt mir“ Buttons auf anderen Webseiten außerhalb des sozialen Netzwerkes weiter Nutzerdaten zu sammeln. Den entsprechenden Beschluss soll das Kartellamt in den kommenden Wochen Facebook zustellen. Für das Kartellamt ist ein Missbrauch einer markt­beherrschenden Stellung durch die Aktivitäten Facebooks gegeben.

Das Kartellamt will Facebook den Gefällt-mir-Button verbieten. Verbot für den Gefällt-mir-Button? Facebook soll auf Seiten von Drittanbietern keine Daten mehr sammeln dürfen
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Dabei geht es laut dem Zeitungs­bericht nicht nur um die Buttons selber, sondern generell um Schnittstellen zu Drittanbietern, über die Facebook Daten sammelt. Das sind beispielsweise auch Spiele-Apps oder der Kurznachrichten-Dienst Twitter.

Im Visier der Datenschützer

Die „Gefällt mir“-Buttons sind bereits seit längerem den Daten­schützern ein Dorn im Auge. Betritt ein Nutzer eine Seite mit einem solchen Button, dann wird automatisch eine direkte Verbindung zwischen seinem Computer und Facebook aufgebaut. Welche Daten anschließend übertragen werden, ist weder für den Nutzer noch für den Betreiber der Seite ersichtlich. Und wer sich als Surfer dagegen wehren möchte, hat Pech gehabt: Es gibt keine Opt-out-Funktion, mit der man die Datenverbindung kappen könnte.

Die Aktion des Kartellamtes stößt bei Facebook naturgemäß auf wenig Verständnis. Gegenüber FAZ.net kritisierte Facebook die Vermengung von Kartellrecht und Datenschutz und kündigte Widerstand gegen die Entscheidung an.

Dabei hat Facebook auch auf internationalem Parkett Mühe, seine etwas eigen­willigen Interpretationen des Datenschutzes zu verteidigen. Noch im Dezember musste sich das Online-Netzwerk für die Weitergabe von persönlichen Facebook-Nutzer­daten an Firmen wie Microsoft, Spotify oder Netflix rechtfertigen. teltarif.de berichtete.

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