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Facebook: Zweiter Standort gegen Hassrede und Fake News

Auf Grund eines Gesetzes vom 1. Oktober muss Facebook schneller auf Hassrede und Fake News reagieren, und eröffnet aus diesem Grund ein zweites Löschzentrum in Essen.
Von dpa / Paol Hergert

Essener Löschzentrum Essener Löschzentrum
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Das zweite deutsche Löschzentrum von Facebook hat in Essen den Betrieb aufgenommen. Hintergrund ist das sogenannte Netzwerk­durch­setzungs­gesetz, das am 1. Oktober in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Internet-Plattformen, strafbare Hass­reden und gefälschte Nachrichten schneller zu löschen.

Im Zentrum in Essen haben die ersten Mitarbeiter die Arbeit aufgenommen. Bis zum Jahresende sollen 500 Menschen für das Online-Netzwerk im Einsatz sein. Das Zentrum wird vom sogenannten "Competence Call Center" unter Leitung von Facebook betrieben.

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"Diese Investitionen sind ein wichtiger Schritt im Vorgehen gegen Hass­kommentare auf Facebook", sagte Walter Hafner, Direktor des internationalen Zentrums des Global Partner Management bei Facebook in Dublin, am Donnerstag in Essen. Das erste deutsche Zentrum in Berlin betreibt Arvato, eine Dienstleistungsfirma von Bertelsmann. Dort will Facebook die Zusammenarbeit weiter ausbauen.

Kritik gegen rechtliche Vorschriften

Die heftig diskutierten Regelungen des umstrittenen Gesetzes, wie beispielsweise die Fristen zum Löschen strafbarer Inhalte, welche Inhaltsabhängig zwischen 24 Stunden und einer Woche liegen, greifen nach der dreimonatigen Übergangsregelung zum 1. Januar. Dann sollen sich Nutzer auch beim Bundesamt für Justiz beschweren können, wenn eine Beschwerde aus ihrer Sicht nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde.

Kritiker warnen, dass die Fristen die Online-Firmen dazu verleiten könnten, in unklaren Fällen eher zu löschen, um nicht Gefahr zu laufen mit Geldstrafen belegt zu werden. Die Organisation Reporter ohne Grenzen beispielsweise, sprach von einem "Schnellschuss", und schrieb in einer offiziellen Stellungnahme [Link entfernt] , dass "die Organisation den von der Bundesregierung gewählten Ansatz zur Bekämpfung der Hasskriminalität in sozialen Netzwerken für ungeeignet halte, weil er gravierende Folgen für die Kommunikationsfreiheit im Internet haben könne." Außerdem würde das Gesetz der "Komplexität des Problems nicht gerecht". Das Justizministerium konterte stets, es gehe nur um bereits strafbare Inhalte, Geldstrafen solle es nur bei systematischen Verstößen geben.

Wir hatten bereits Anfang des Jahres über die Anfänge des Gesetzesentwurfes berichtet, als der Fall Anis M. vor Gericht ausgehandelt wurde. In dem Fall hatte ein syrischer Flüchtling ein Selfie mit der Kanzlerin Angela Merken gemacht, und war als Folge von Falschdarstellungen und Volksverhetzung daraufhin das Opfer von Hassrede im Internet geworden.

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