Social Media

Nutzerrechte: Facebook, Twitter & Co. kriegen neue Regeln

Hass­kommen­tare, Belei­digungen und krimi­nelle Drohungen sind im Internet an der Tages­ordnung. Jetzt sollen sich Nutzer besser wehren können - mit neuen Regeln für Face­book und Insta­gram.
Von dpa /

Die Bundesregierung will die Nutzerrechte im Umgang mit sozialen Netzwerken stärken Die Bundesregierung will die Nutzerrechte im Umgang mit sozialen Netzwerken stärken
picture alliance/Richard Drew/AP/dpa
Nutzer von sozialen Netz­werken wie Face­book, Twitter und Insta­gram sollen mehr Rechte bekommen - etwa wenn sie im Netz massiv atta­ckiert werden. Dafür will das Kabi­nett heute eine Ände­rung des Netz­werk­durch­setzungs­gesetzes beschließen.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Nutzer leichter dagegen vorgehen können, wenn gemel­dete Beiträge nicht gelöscht wurden. Nach­folgend lesen Sie die Details des Entwurfs.

Das Gesetz

Die Bundesregierung will die Nutzerrechte im Umgang mit sozialen Netzwerken stärken Die Bundesregierung will die Nutzerrechte im Umgang mit sozialen Netzwerken stärken
picture alliance/Richard Drew/AP/dpa
Das vor zwei Jahren beschlos­sene Netz­werk­durch­setzungs­gesetz (NetzDG) verpflichtet Internet-Platt­formen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propa­ganda. Klar straf­bare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzer­beschwerden soll nach spätes­tens 48 Stunden reagiert werden. Zudem müssen die Unter­nehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröf­fent­lichen.

Das Gesetz habe sich "grund­sätz­lich bewährt", heißt es im Gesetz­entwurf, der der Deut­schen Presse-Agentur vorliegt. Die bishe­rigen Erfah­rungen zeigten aber "gleich­wohl, dass einige Rege­lungen fort­entwi­ckelt werden sollten".

Bereits im Kabi­nett beschlossen wurde eine Melde­pflicht für die Netz­werke: Sie müssen Mord­drohungen, Volks­verhet­zung und andere schwere Vergehen künftig nicht nur löschen, sondern auch beim Bundes­krimi­nalamt (BKA) melden.

Einfa­cher zur Beschwerde

Das Justiz­minis­terium will nun aber auch nicht länger kompli­zierte Klick­wege hinnehmen, um rechts­widrige Inhalte in den Netz­werken zu melden. Derzeit müsse man Links oder Screen­shots beispiels­weise teils händisch kopieren und an anderer Stelle wieder einfügen.

Gefor­dert wird nun, dass die Melde­wege leicht auffindbar und für jeden einfach zu bedienen sind - und zwar direkt von dem Post aus, der als rechts­widrig gemeldet werden soll.

Mehr Rechte beim Löschen von Posts

Nicht alle von Nutzern gemel­deten Beiträge werden gelöscht - umge­kehrt sind nicht alle Nutzer mit der Löschung ihrer eigenen Posts einver­standen. In beiden Fällen sollen sie künftig vom Netz­werk eine Über­prüfung der Entschei­dung verlangen können.

Face­book, Twitter und Co müssen dann begründen, warum sie einen Post gelöscht haben oder nicht.

Mehr Infos für eine Klage vor Gericht

Wer sich vor Gericht gegen Bedro­hungen oder Belei­digungen zur Wehr setzen will, soll die erfor­derli­chen Daten deut­lich einfa­cher heraus­verlangen können als bisher.

Die Netz­werke werden dazu verpflichtet, die Iden­tität eines Belei­digers offen­zulegen, wenn ein Gericht die Erlaubnis dafür gibt. Wie sieht das die betrof­fene Tech-Branche? Aus dem Kreis der Unter­nehmen wurde schon das ursprüng­liche NetzDG kriti­siert - weil es staat­liche Aufgaben an Konzerne über­trage. "Die neue Reform führt zu noch mehr Unsi­cher­heiten und eben nicht zu mehr Trans­parenz", kriti­siert der Haupt­geschäfts­führer des Digi­talver­bands Bitkom, Bern­hard Rohleder.

Unbe­stimmte Rechts­begriffe und unklare Vorgaben zur Inhalte-Löschung würden nicht ausge­räumt. "Proble­matisch ist auch die künf­tige Ungleich­behand­lung von Video­sharing-Platt­formen und sozialen Netz­werken: Die Bundes­regie­rung sieht für Video­sharing-Anbieter das Herkunfts­land in der Pflicht - für die sozialen Netz­werke jedoch nach wie vor das Ziel­land." Der Bitkom will lieber einen kompletten Neuan­fang beim Kampf gegen Hass­krimi­nalität.

Seit vergan­gener Woche ist der Voda­fone Social Pass kostenlos zubuchbar. So lassen sich soziale Netz­werke nutzen, ohne Daten­volumen zu verbrau­chen. Mehr dazu lesen Sie in einer weiteren News.

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