Datenschutz

Facebook-Urteil: WhatsApp-Daten deutscher Nutzer sind tabu

Vor dem Verwaltungsgericht Hamburg erging heute ein Urteil, das Facebook die Weitergabe und Nutzung von WhatsApp-Daten deutscher Nutzer verbietet. Allerdings verhindert ein Formfehler vorerst die Löschung bereits erhobener Daten.
Von dpa / Ulrike Michel

Daten deutscher WhatsApp-Nutzer sind für Facebook tabu Daten deutscher WhatsApp-Nutzer sind für Facebook tabu
Foto: dpa
Facebook darf nach einem Gerichtsbeschluss weiterhin keine Daten deutscher Nutzer des Kurz­mitteilungs­dienstes WhatsApp nutzen. Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte eine entsprechende Anordnung des Hamburger Datenschutz­beauftragten Johannes Caspar vom vergangenen Herbst. Facebook plane, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen, sagte ein Sprecher des Online-Netzwerks.

Den zweiten Teil von Caspars Anweisung - bereits erhobene Daten zu löschen - müsse Facebook allerdings zunächst nicht befolgen, teilte das Verwaltungs­gericht Hamburg heute mit. Diese Forderung sei wegen eines formellen Fehlers nicht sofort vollziehbar. Der Datenschützer erklärte, es sei ein Versehen gewesen, den sofortigen Vollzug auch der Löschung anzuordnen.

Uneinigkeit vor Gericht: Ist deutsches Datenschutzrecht anwendbar?

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar
Foto: dpa
Caspar hatte Facebook im vergangenen September mit einem sofort vollziehbaren Bescheid die Pläne zur Nutzung einiger Informationen deutscher WhatsApp-Nutzer untersagt. Der Grund: Das Online-Netzwerk habe dafür keine Einwilligung eingeholt, die deutschen Datenschutz­vorschriften entspreche. Facebook kontert, man agiere in Europa nach irischem Daten­schutz­recht, weil dort der internationale Sitz der Firma sei.

Das Hamburger Verwaltungs­gericht räumte ein, es sei "noch nicht hinreichend geklärt, ob deutsches Datenschutz­recht zur Anwendung komme" und Caspar gegen Facebook Irland vorgehen könne. Nach deutschen Vorschriften habe es keine Zustimmung gegeben. Und: "Im Rahmen der daher vorzunehmenden Interessen­abwägung überwiege das Interesse der deutschen WhatsApp-Nutzer."

Datenschutzbeauftragter sieht Signalwirkung für EU-Länder

"Die Entscheidung hat erhebliche Ausstrahlungswirkung auch in Richtung EU", erklärte Caspar zu dem Beschluss. Denn dort gelte bereits heute mit der EU-Daten­schutz­richt­linie und erst recht ab Mai 2018 mit der Datenschutz­grund­verordnung ein vergleichbares Datenschutz­niveau. "Damit wird auch der Kritik vieler meiner Kollegen aus den anderen Mitgliedstaaten an dem geplanten Datenaustausch Rechnung getragen." Facebook betonte, die Datenschutz-Regeln von WhatsApp und auch ihre Aktualisierung seien im Einklang mit geltendem Recht gestaltet worden. Man werde auch weiterhin mit Regulierern zusammenarbeiten und ihre Fragen beantworten.

Historie: Facebook-Ankündigungen zur WhatsApp-Datenweitergabe

Daten deutscher WhatsApp-Nutzer sind für Facebook tabu Daten deutscher WhatsApp-Nutzer sind für Facebook tabu
Foto: dpa
Facebook hatte WhatsApp 2014 für etwa 22 Milliarden Dollar gekauft. Damals war erklärt worden, dass die Daten bis auf Weiteres getrennt bleiben und WhatsApp weiterhin unabhängig agieren solle. Im Spätsommer 2016 kündigte WhatsApp dann an, künftig die Telefonnummer des Nutzers an Facebook weiterzugeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurz­mitteilungs­dienst genutzt werde. Dadurch sollten Werbung und die Freunde-Vorschläge in Facebook-Diensten verbessert werden, hieß es.

Zugleich wurde versichert, dass Facebook keinen Zugang zu Inhalten der Kurznachrichten bekomme - auch weil diese verschlüsselt seien. Nach dem Einschreiten der Datenschützer wurde die Weitergabe und Nutzung der Daten von WhatsApp-Nutzern europaweit ausgesetzt.

Eine Übersicht zu den rechtlichen Streitigkeiten um WhatsApp sowie zu den Features des Messengers erhalten Sie in unserem WhatsApp-Ratgeber.

Mehr zum Thema Facebook