Vorwurf: Hat Facebook bei WhatsApp-Übernahme getrickst?
EU-Kommission geht wegen WhatsApp-Übernahme gegen Facebook vor
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Die EU-Kommission wirft Facebook irreführende Angaben
bei der Übernahme von WhatsApp im Jahr 2014 vor. Facebook habe damals
angegeben, dass es nicht zuverlässig möglich sein werde, einen
automatischen Datenabgleich zwischen den Benutzerkonten beider
Dienste einzurichten, teilte
die Brüsseler Behörde heute mit.
Im August 2016 hatte Facebook jedoch angekündigt, künftig die
Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern mit Facebook-Profilen zu
verknüpfen.
EU-Kommission geht wegen WhatsApp-Übernahme gegen Facebook vor
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Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager
äußerte sich zum Vorfall, dass Unternehmen verpflichtet seien,
der Kommission im Rahmen von Prüfverfahren akkurate Angaben zu machen.
Nur dann könnten Zusammenschlüsse und Übernahmen von Unternehmen fristgerecht
und objektiv geprüft werden. "In diesem speziellen Fall vertritt die Kommission
die vorläufige Auffassung, dass Facebook im Rahmen der Prüfung der
Übernahme von WhatsApp falsche oder irreführende Angaben gemacht hat", so
Vestager. Facebook habe jetzt die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Mögliche Folgen für Facebook
Die EU-Wettbewerbshüter hatten 2014 für die Fusion nach eigenen Angaben nicht nur die Möglichkeit hinterfragt, dass Facebook seine Benutzerkonten mit jenen von WhatsApp abgleichen könnte, man habe auch eine Reihe anderer Faktoren hinzugezogen. Die neuen Regelungen im Zuge der im August 2016 angekündigten Service-Verbesserung für Nutzer von Facebook und WhatsApp zeigen entgegen der früheren Angabe von Facebook, dass ein Abgleich der Daten beider Portale doch möglich ist. Daher befürchtet die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt, "dass Facebook [...] seine Verpflichtungen nach der EU-Fusionskontrollverordnung verletzt hat".
Da die Kommission die Genehmigung für die Übernahme von WhatsApp damals nicht aufgrund dieser Angabe von Facebook erteilt habe, werde sie auch im Hinblick auf eine mögliche Falschangabe nicht widerrufen.
Wie die EU-Kommission in ihrer Erklärung schreibt, hat Facebook bis zum 31. Januar 2017 Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Im äußersten Fall droht ein Bußgeld in Höhe von ein Prozent des Umsatzes. Die laufende Prüfung steht mit verwandten Fragen der Privatsphäre, des Datenschutzes oder des Verbraucherschutzes jedoch nicht in Zusammenhang, so die Kommission abschließend.