Editorial: Handel mit Fake-Bewertungen ist illegal
Fake-Bewertungen sind illegal
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Verbraucherbewertungen von Produkten sind im Internet eine der wichtigsten
Informationsquellen für andere Verbraucher: Denn ob ein
elektronischer Stichheiler
für 24,48 Euro tatsächlich wirkt, oder eine
1-Terabyte-MicroSD-Karte
[Link entfernt]
für 24,21 Euro tatsächlich funktioniert, ist für den
Durchschnittsverbraucher nur anhand der Produktbeschreibungen des
Herstellers nicht zu unterscheiden. Doch die Bewertungen helfen
meist weiter. Zu den konkreten Beispielen: Der
Stichheiler wirkt tatsächlich gegen Rötungen und Juckreiz und lässt
in der Folge Mückenstiche schneller abheilen, weil man weniger kratzt.
Aber das Batteriefach des Stichheilers ist dämlich konstruiert, sodass
es immer wieder Probleme gibt, selbst mit neuen AA-Zellen.
Die MicroSD-Karte ist hingegen gefälscht, man wird
höchstwahrscheinlich Daten verlieren, wenn man mehr als ca.
32 GB darauf speichert. Alle diese wertvollen Informationen finden
sich in den Nutzerkommentaren der beiden genannten Produkte.
Schaut man genauer hin, wird man natürlich auch bei Fake-Produkten oft gute Bewertungen finden. Die stammen zum Teil von Verbrauchern, die sich haben täuschen lassen, so funktionieren die genannten Fake-MicroSD-Karten meistens sogar, so lange man nicht zu viele Daten darauf speichert: Ein Verbrauchermagazin untersuchte die Karten mal genauer und stellte dann fest, dass sie einfach die ältesten Dateien automatisch löschen, wenn die geschriebene Datenmenge die tatsächliche Kapazität (meist nur wenige Gigabyte statt der versprochenen Terabyte) überschreitet. Testet ein Verbraucher so eine Karte also mit einigen tausend Fotos oder ein paar Videos, wird er keine Probleme feststellen.
Fake-Bewertungen sind illegal
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Der andere Grund, dass es selbst für Fake-Produkte viele gute
Bewertungen gibt, sind aber Fake-Bewertungen. Oft stammen diese vom
Hersteller selber - er kennt ja seine Markennamen, findet über Google
leicht die Shops und über Übersetzungs-Dienste kann er dann einfache
Bewertungen wie "Karte funktioniert problemlos - sehr schnell" auch in
ihm unbekannten Sprachen verfassen. Die Shops haben hingegen die
undankbare Aufgabe, die Fake-Bewertungen wieder auszusortieren. Dabei
helfen zwar Merkmale wie IP-Adresse oder die Liste der vom Nutzer
tatsächlich gekauften Produkte weiter. Doch auch die Fake-Bewerter rüsten
auf: Statt Copy&Paste setzen sie auf individuelle, handgeschriebene
Texte. Diese bieten die Fake-Bewertungs-Agenturen
dann Fake-Herstellern, schlechten Hotels und
anderen Interessenten an, die ihre Produkte und Dienstleistungen im
Internet aufwerten wollen.
Ein Anbieter von Fake-Bewertungen musste nun, wie gemeldet, vor Gericht eine Schlappe einstecken: Demzufolge darf der Fake-Bewerter Hotels nicht mehr anbieten, Bewertungen zu schreiben, wenn die Bewerter das Hotel nie gesehen, geschweige denn dort übernachtet haben. Nutzen wird das Urteil freilich wenig: Die meisten Fake-Bewerter bieten ihre Dienstleistungen nicht über eine korrekt registrierte deutsche Firma an.