Verbraucher

Editorial: Handel mit Fake-Bewertungen ist illegal

Fake-Bewer­tungen für Hotels: Wer diese anbietet, kann abge­mahnt werden. Doch das nutzt den Verbrau­chern nur wenig im Kampf gegen die Fakes.
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Justitia Fake-Bewertungen sind illegal
@ liveostockimages---Fotolia.com
Verbrau­cher­bewer­tungen von Produkten sind im Internet eine der wich­tigsten Infor­mati­onsquellen für andere Verbrau­cher: Denn ob ein elek­troni­scher Stich­heiler für 24,48 Euro tatsäch­lich wirkt, oder eine 1-Tera­byte-MicroSD-Karte [Link entfernt] für 24,21 Euro tatsäch­lich funk­tioniert, ist für den Durch­schnitts­verbrau­cher nur anhand der Produkt­beschrei­bungen des Herstel­lers nicht zu unter­scheiden. Doch die Bewer­tungen helfen meist weiter. Zu den konkreten Beispielen: Der Stich­heiler wirkt tatsäch­lich gegen Rötungen und Juck­reiz und lässt in der Folge Mücken­stiche schneller abheilen, weil man weniger kratzt. Aber das Batte­riefach des Stich­heilers ist dämlich konstru­iert, sodass es immer wieder Probleme gibt, selbst mit neuen AA-Zellen. Die MicroSD-Karte ist hingegen gefälscht, man wird höchst­wahr­schein­lich Daten verlieren, wenn man mehr als ca. 32 GB darauf spei­chert. Alle diese wert­vollen Infor­mationen finden sich in den Nutzer­kommen­taren der beiden genannten Produkte.

Schaut man genauer hin, wird man natür­lich auch bei Fake-Produkten oft gute Bewer­tungen finden. Die stammen zum Teil von Verbrau­chern, die sich haben täuschen lassen, so funk­tionieren die genannten Fake-MicroSD-Karten meis­tens sogar, so lange man nicht zu viele Daten darauf spei­chert: Ein Verbrau­cher­magazin unter­suchte die Karten mal genauer und stellte dann fest, dass sie einfach die ältesten Dateien auto­matisch löschen, wenn die geschrie­bene Daten­menge die tatsäch­liche Kapa­zität (meist nur wenige Giga­byte statt der verspro­chenen Tera­byte) über­schreitet. Testet ein Verbrau­cher so eine Karte also mit einigen tausend Fotos oder ein paar Videos, wird er keine Probleme fest­stellen.

Justitia Fake-Bewertungen sind illegal
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Der andere Grund, dass es selbst für Fake-Produkte viele gute Bewer­tungen gibt, sind aber Fake-Bewer­tungen. Oft stammen diese vom Hersteller selber - er kennt ja seine Marken­namen, findet über Google leicht die Shops und über Über­setzungs-Dienste kann er dann einfache Bewer­tungen wie "Karte funk­tioniert problemlos - sehr schnell" auch in ihm unbe­kannten Spra­chen verfassen. Die Shops haben hingegen die undank­bare Aufgabe, die Fake-Bewer­tungen wieder auszu­sortieren. Dabei helfen zwar Merk­male wie IP-Adresse oder die Liste der vom Nutzer tatsäch­lich gekauften Produkte weiter. Doch auch die Fake-Bewerter rüsten auf: Statt Copy&Paste setzen sie auf indi­vidu­elle, hand­geschrie­bene Texte. Diese bieten die Fake-Bewer­tungs-Agen­turen dann Fake-Herstel­lern, schlechten Hotels und anderen Inter­essenten an, die ihre Produkte und Dienst­leis­tungen im Internet aufwerten wollen.

Ein Anbieter von Fake-Bewer­tungen musste nun, wie gemeldet, vor Gericht eine Schlappe einste­cken: Demzu­folge darf der Fake-Bewerter Hotels nicht mehr anbieten, Bewer­tungen zu schreiben, wenn die Bewerter das Hotel nie gesehen, geschweige denn dort über­nachtet haben. Nutzen wird das Urteil frei­lich wenig: Die meisten Fake-Bewerter bieten ihre Dienst­leis­tungen nicht über eine korrekt regis­trierte deut­sche Firma an.

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