Fernsehen

Geschäftsmodell: TV ohne Tuner spart Rundfunkgebühren

Mehrere europäische Start-ups haben ein neues Geschäftsmodell entwickelt und bringen Fernseher ohne Tuner auf den Markt. Hiermit können Zuschauer in mehreren EU-Ländern die Rundfunkgebühr einsparen. In Deutschland gilt eine andere Rechtslage.
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Fernseher ohne Rundfunkgebühren-Pflicht: Werbung von Pop-Tech Fernseher ohne Rundfunkgebühren-Pflicht: Werbung von Pop-Tech
Foto: Pop-Tech
Viele EU-Bürger wollen kein Fernsehen mehr schauen, ihnen reichen beim Medienkonsum von Bewegtbildern Videoportale wie Netflix, Youtube und Co. Für diese haben Start-ups in mehreren europäischen Ländern spezielle Fernseher ohne Tuner entwickelt. Das Geschäftsmodell funktioniert jedoch nur in Ländern mit entsprechender Rechtslage.

Pop-Tech: Monitore von 35 bis 75 Zoll und UHD

Fernseher ohne Rundfunkgebühren-Pflicht: Werbung von Pop-Tech Fernseher ohne Rundfunkgebühren-Pflicht: Werbung von Pop-Tech
Foto: Pop-Tech
Auch in unserem Nachbarland Österreich gibt es jetzt ein solches Unternehmen: Pop-Tech aus dem niederösterreichischen Sollenau greift auf das Sortiment des schwedischen Herstellers Swedx zu. Wie Inhaber Andrei Pop auf Anfrage der Tageszeitung "Standard" erklärt, entstand sein Online-Shop gisfrei.at, da er mit den bestehenden Angeboten in Österreich nicht zufrieden war und nach Alternativen suchte. Swedx bietet aufgrund einer ähnlichen Gesetzeslage zu Österreich Geräte mit und ohne Tuner an. Dadurch handelt es sich bei den Fernsehern eigentlich um Monitore. Wer einen solchen erwirbt, ist von der Rundfunkgebühr befreit.

Pop-Tech verkauft Geräte mit einer Bilddiagonale von 35 bis 75 Zoll und UHD. Sie kosten zwischen rund 400 und 2500 Euro. Das Unternehmen wirbt damit, dass die Monitore gänzlich in Europa produziert und zusammengebaut werden. Da Geräte von Swedx keine SmartTVs, sondern effektiv Monitore sind, sei es notwendig, ein weiteres Empfangsgerät zu nutzen, um Streaming (etwa Netflix) zu ermöglichen. Hierfür gebe es laut "Standard" mehrere Möglichkeiten: Entweder man nutzt direkt den eigenen Computer oder Laptop, den man mittels HDMI anschließt, oder aber man greift zu "Streamingsticks", die ebenfalls über den HDMI-Anschluss verbunden werden. Die zwei größten Anbieter sind aktuell Amazon mit seinem Fire TV und Google mit Chromecast. Auch Spielkonsolen wie die Playstation 4 eignen sich oder Streamingboxen wie Apple TV oder Nvidia Shield.

In Österreich ist Internet-Streaming nicht gebührenpflichtig

Die Geräte können auch lineares Fernsehen in Form von Livestreams empfangen. Es ist also sehr schwer nachzuweisen, ob ein Nutzer nicht doch darüber fernsieht. In Österreich ist man bisher jedoch von der GIS (ähnlich der deutschen GEZ) befreit, wenn man kein klassisches Fernseh- oder Radiogerät nutzt, sondern nur übers Internet streamt. Eine Entscheidung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes von 2015 hat ergeben, dass Geräte mit Internetanschluss Nutzer nicht dazu verpflichten, GIS zu zahlen.

In Deutschland dagegen gilt seit der Einführung des Rundfunkbeitrags eine andere Rechtslage. Der Beitrag in Höhe von 17,50 Euro monatlich wird gemäß dem § 2 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als Pauschale von jedem beitragsschuldigen Inhaber einer Wohnung erhoben, unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und welche Leistungen der Rundfunkanstalten (Programme, Übertragungstechniken) örtlich konkret zugänglich sind. Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Aus diesem Grund sind solche Geschäftsmodelle wie das von Pop-Tech in Österreich hierzulande irrelevant. Nutzer in Deutschland sollten bei Internetanzeigen also bedenken, dass der Erwerb eines solchen Gerätes sie nicht von dem Rundfunkbeitrag befreit.

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