Urheberrecht

ProSiebenSat.1 gewinnt Prozess gegen YouTube

Ein österreichisches Gericht hat festgestellt, dass YouTube für die auf der Medienplattform von Usern begangenen Urheberrechtsverletzungen direkt haftet. Der zum Medienkonzern ProSiebenSat.1 gehörende österreichische Privatsender PULS 4 hatte auf Unterlassung geklagt.
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PULS 4 ist auch mikt offiziellen Inhalten auf Youtube vertreten. PULS 4 ist auch mit offiziellen Inhalten auf Youtube vertreten.
Screenshot: Michael Fuhr/teltarif.de
Eine Entscheidung des Handelsgerichtes Wien hat laut dem Medienkonzern ProSiebenSat.1 das Potenzial, das Internet zu revolutionieren. Das Gericht hat festgestellt, dass YouTube für die auf der Medienplattform von Usern begangenen Urheberrechtsverletzungen direkt haftet. Der zu ProSiebenSat.1 gehörende österreichische Privatsender PULS 4 – vertreten durch Markus Boesch aus der Kanzlei "Ploil Boesch Rechtsanwälte" – hatte auf Unterlassung geklagt und verlangt, dass YouTube erst verhindern müsse, dass Dritte Urheberrecht verletzende Inhalte hochladen.

YouTube zu Vorkontrolle von Inhalten zwingen

PULS 4 ist auch mikt offiziellen Inhalten auf Youtube vertreten. PULS 4 ist auch mit offiziellen Inhalten auf Youtube vertreten.
Screenshot: Michael Fuhr/teltarif.de
Das Ergebnis des Handelsgerichtes ist das Ergebnis eines aufwendigen Beweisverfahrens, in dem die wesentlichen Funktionsweisen des YouTube-Angebots akribisch aufgearbeitet worden sind. YouTube beruft sich – wie in einer Vielzahl von Verfahren in ganz Europa – auf das sogenannte Host-Provider Privileg nach den Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes, das vorsieht, dass technische Dienstleister als Vermittler nicht für die von einem Nutzer eingestellten Inhalte haften sollen.

Voraussetzung dafür ist aber eine neutrale Rolle. Genau diese neutrale Rolle hat das Handelsgericht Wien verneint: "Durch die erfolgten Verknüpfungen, Sortierungen, Filterungen und Verlinkungen, insbesondere durch Erstellung von Inhaltsverzeichnissen nach vorgegebenen Kategorien, Ermittlung des Surfverhaltens der Nutzer und Erstellung eines maßgeschneiderten Surfvorschlags, Anbieten von Hilfestellungen etc. verlässt YouTube die Rolle eines neutralen Vermittlers und kann sich daher nicht auf das Host-Provider Privileg berufen..."

Daraus ergeben sich laut ProSiebenSat.1 weitreichende Folgen: YouTube müsse in Zukunft - durch Vorabkontrolle - sicherstellen, dass keine rechtsverletzenden Inhalte hochgeladen werden. Die auf urheberrechtliche Ansprüche beschränkte Entscheidung sei sowohl auf andere Rechtsbereiche wie Verstöße gegen Medienrecht, Persönlichkeitsrechte, Strafrecht und auch auf vergleichbare Onlineangebote/Medienplattformen wie Facebook übertragbar.

"Mit dieser Entscheidung haben wir einen Meilenstein erreicht für die Bemühungen von Rechteinhabern weltweit, ihre Inhalte und die Möglichkeiten, sie wirtschaftlich zu verwerten, zurückzuerobern", sagt Markus Breitenecker, Geschäftsführer des betroffenen Fernsehsenders PULS 4. "Die Medien, die sich soziale Netzwerke nennen, werden erkennen müssen, dass sie für die Inhalte, mit denen sie viele Millionen verdienen, auch Verantwortung übernehmen müssen. Das ist ein wirklicher Gamechanger."

Entscheidung nicht rechtskräftig

Die Entscheidung erster Instanz ist jedoch noch nicht rechtskräftig, mit einer Berufung durch Youtube ist zu rechnen. Zudem muss man zunächst abwarten, ob sie tatsächlich auch - wie von ProSiebenSat.1 angekündigt - auf andere Länder übertragbar ist. Allerdings können sich Anwälte aus aller Welt schon jetzt auf das Urteil des Handeslgerichts berufen.

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