BNetzA: 225 000 Euro Bußgeld wegen schleppendem Anbieterwechsel
BNetzA-Präsident Jochen Homann
Foto: dpa
Der Wechsel eines Anbieters soll bei der technischen Umschaltung nicht länger als einen Kalendertag
dauern, lautet die Vorgabe aus dem Telekommunikationsgesetz
(TKG). Anbieter, die das nicht
einhalten, müssen mit einem Bußgeld seitens der Bundesnetzagentur
(BNetzA) rechnen.
Dass das nicht nur leere Drohungen sind, macht die Aufsichtsbehörde nun deutlich und
verhängt gegen drei große Anbieter Bußgelder in Höhe von insgesamt
225 000 Euro. Die Unternehmen hatten gegen ihre Pflichten beim
Anbieterwechsel verstoßen, teilte die Behörde mit.
"Endkunden sollen vor langwierigen Ausfällen beim Anbieterwechsel geschützt werden. Die Unterbrechung darf nicht länger als einen Kalendertag andauern. Der Gesetzgeber nimmt dabei nicht nur den neuen, sondern auch den alten Anbieter in die Pflicht, alle Vorkehrungen für einen weitestgehend unterbrechungsfreien Wechsel zu treffen", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Pressemitteilung. Bei den drei Anbietern, gegen die der Regulierer im April vergangenen Jahres ein Verfahren eingeleitet hatte, hätten wiederholt gegen ihre gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt. Um welche Unternehmen es sich handelt, sagt die Bundesnetzagentur nicht.
Verfahren gegen einen weiteren Anbieter eingeleitet
BNetzA-Präsident Jochen Homann
Foto: dpa
"Wir haben gegen einen weiteren großen deutschen Anbieter ein Verfahren eingeleitet. Insgesamt
entfallen auf die vier betroffenen Anbieter rund 70 Prozent des Beschwerdeaufkommens zum
Anbieterwechsel", so Homann weiter.
Die gesetzlich vorgesehene Bußgeldobergrenze bei Verstößen gegen die Regelungen zum Anbieterwechsel im
Telekommunikationsmarkt liegt bei jeweils 100 000 Euro. Zugunsten der betroffenen
Anbieter wurde laut BNetzA berücksichtigt, dass sich diese "aktiv an der branchenübergreifenden Erarbeitung und Einführung
automatisierter Schnittstellen zur langfristigen Verbesserung des
Wechselprozesses" beteiligen, die allerdings bisher noch nicht erfolgreich abgeschlossen sind. Daher
wurde gegenüber jedem Anbieter nur ein Bußgeld in Höhe von 75 000 Euro festgesetzt.
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Amtsgericht Bonn entscheidet.
Insgesamt ist der Regulierer noch nicht zufrieden mit den Wechselprozessen. Die gesamte Branche müsse noch erhöhte Anstrengungen unternehmen, um mit automatisierten und standardisierten Abstimmungsprozessen eine geringere Fehlerquote beim Anbieterwechsel zu erreichen. Im April soll eine neue elektronische Schnittstelle branchenübergreifend eingeführt werden. Bisher werden bei Anbieterwechsel mitunter Faxe versendet, die entsprechend fehleranfällig sind und manuell abgetippt werden müssen.
4 500 Beschwerden binnen eines Jahres
Im Jahr 2013 sind beim Regulierer 4 500 Fällen geschildert worden, bei denen der Wechsel nicht korrekt erfolgte. Verbraucher können sich hierfür an eine gesondert zum Anbieterwechsel geschaffene Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur wenden. "Wir gehen dann gezielt auf die im Einzelfall betroffenen Unternehmen zu, um einen zügigen und erfolgreichen Abschluss des Anbieterwechsels zu erreichen", sagte Homann. Wie die Bundesnetzagentur konkret helfen will, haben wir im vergangenen Jahr in einem eigenen Artikel zusammengestellt. In einem Ratgeber bekommen Sie Tipps, wie Sie einen Festnetzanbieter richtig wechseln.