Drei Anbieter

BNetzA: 225 000 Euro Bußgeld wegen schleppendem Anbieterwechsel

Drei Festnetzanbieter wurden zu jeweils 75 000 Euro Bußgeld verdonnert. Grund ist der schleppende Ablauf bei einem Wechsel der Kunden zwischen den Anbietern. Gegen einen vierten Anbieter hat die Bundesnetzagentur ein Verfahren eingeleitet. 2013 gab es 4 500 Beschwerden beim Regulierer.
Von Thorsten Neuhetzki

BNetzA-Präsident Jochen Homann BNetzA-Präsident Jochen Homann
Foto: dpa
Der Wechsel eines Anbieters soll bei der technischen Umschaltung nicht länger als einen Kalendertag dauern, lautet die Vorgabe aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Anbieter, die das nicht einhalten, müssen mit einem Bußgeld seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) rechnen. Dass das nicht nur leere Drohungen sind, macht die Aufsichts­behörde nun deutlich und verhängt gegen drei große Anbieter Bußgelder in Höhe von insgesamt 225 000 Euro. Die Unternehmen hatten gegen ihre Pflichten beim Anbieter­wechsel verstoßen, teilte die Behörde mit.

"Endkunden sollen vor langwierigen Ausfällen beim Anbieter­wechsel geschützt werden. Die Unterbrechung darf nicht länger als einen Kalendertag andauern. Der Gesetzgeber nimmt dabei nicht nur den neuen, sondern auch den alten Anbieter in die Pflicht, alle Vorkehrungen für einen weitestgehend unter­brechungs­freien Wechsel zu treffen", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundes­netz­agentur, in einer Pressemitteilung. Bei den drei Anbietern, gegen die der Regulierer im April vergangenen Jahres ein Verfahren eingeleitet hatte, hätten wiederholt gegen ihre gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt. Um welche Unternehmen es sich handelt, sagt die Bundesnetzagentur nicht.

Verfahren gegen einen weiteren Anbieter eingeleitet

BNetzA-Präsident Jochen Homann BNetzA-Präsident Jochen Homann
Foto: dpa
"Wir haben gegen einen weiteren großen deutschen Anbieter ein Verfahren eingeleitet. Insgesamt entfallen auf die vier betroffenen Anbieter rund 70 Prozent des Be­schwerde­aufkommens zum Anbieterwechsel", so Homann weiter. Die gesetzlich vorgesehene Bußgeldobergrenze bei Verstößen gegen die Regelungen zum Anbieterwechsel im Tele­kommunikations­markt liegt bei jeweils 100 000 Euro. Zugunsten der betroffenen Anbieter wurde laut BNetzA berücksichtigt, dass sich diese "aktiv an der branchen­übergreif­enden Erarbeitung und Einführung automatisierter Schnittstellen zur langfristigen Verbesserung des Wechselprozesses" beteiligen, die allerdings bisher noch nicht erfolgreich abgeschlossen sind. Daher wurde gegenüber jedem Anbieter nur ein Bußgeld in Höhe von 75 000 Euro festgesetzt. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Amtsgericht Bonn entscheidet.

Insgesamt ist der Regulierer noch nicht zufrieden mit den Wechsel­prozessen. Die gesamte Branche müsse noch erhöhte Anstrengungen unternehmen, um mit automatisierten und standardisierten Ab­stimmungs­prozessen eine geringere Fehlerquote beim Anbieterwechsel zu erreichen. Im April soll eine neue elektronische Schnittstelle branchen­übergreifend eingeführt werden. Bisher werden bei An­bieter­wechsel mitunter Faxe versendet, die entsprechend fehleranfällig sind und manuell abgetippt werden müssen.

4 500 Beschwerden binnen eines Jahres

Im Jahr 2013 sind beim Regulierer 4 500 Fällen geschildert worden, bei denen der Wechsel nicht korrekt erfolgte. Verbraucher können sich hierfür an eine gesondert zum Anbieterwechsel geschaffene Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur wenden. "Wir gehen dann gezielt auf die im Einzelfall betroffenen Unternehmen zu, um einen zügigen und erfolgreichen Abschluss des Anbieterwechsels zu erreichen", sagte Homann. Wie die Bundesnetzagentur konkret helfen will, haben wir im vergangenen Jahr in einem eigenen Artikel zusammengestellt. In einem Ratgeber bekommen Sie Tipps, wie Sie einen Festnetzanbieter richtig wechseln.

Mehr zum Thema Bundesnetzagentur