Themenspezial: Verbraucher & Service Online-Bezahlung

Online-Bezahlung: BGH soll Gebührenstreit klären

Flixbus verlangt für die Bezah­lung mit Paypal oder Direkt­über­weisung Gebühren. Zu Recht? Diese Frage wird nun wahr­schein­lich der BGH klären müssen.
Von dpa / Wolfgang Korne

Darf Flixbus für die Bezahlung mit Paypal und Sofortüberweisung Extra-Gebühren verlangen? Darf Flixbus für die Bezahlung mit Paypal und Sofortüberweisung Extra-Gebühren verlangen?
Bild: picture alliance/Ralf Hirschberger/dpa
Der Streit um die Recht­mäßig­keit von Gebühren für Paypal-Zahlungen und Sofort­über­weisungen wird aller Voraus­sicht nach erst vom Bundes­gerichtshof (BGH) endgültig geklärt werden. Das Ober­landes­gericht München (OLG) erklärte es heute zwar für recht­mäßig, wenn Unter­nehmen im Online-Handel von ihren Endkunden Gebühren für diese beiden Zahlungs­arten verlangen. Auf Wunsch der unter­legenen Wett­bewerbs­zentrale ließen die Münchner Richter aber die Revi­sion zu, um eine höchst­rich­terliche Klärung in Karls­ruhe zu ermög­lichen. "Dem wollen wir nicht im Weg stehen", sagte der Vorsit­zende Richter Andreas Müller. Im konkreten Fall geklagt hat die Wett­bewerbs­zentrale gegen Flixbus.

EU: Vier Arten von Zahlungen müssen gebüh­renfrei sein

Darf Flixbus für die Bezahlung mit Paypal und Sofortüberweisung Extra-Gebühren verlangen? Darf Flixbus für die Bezahlung mit Paypal und Sofortüberweisung Extra-Gebühren verlangen?
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Die EU will das Zahlungs­wesen in Europa schneller und billiger für die Bürger machen. Mitt­lerweile dürfen Unter­nehmen daher für vier Arten von Zahlungen keine Gebühren mehr verlangen: Sepa-Basis­last­schriften, Sepa-Firmen­last­schriften, Sepa-Über­weisungen und Zahlungs­karten. Sepa steht für Single Euro Payments Area, einheit­licher Euro-Zahlungs­raum. Nach Einschät­zung des 29. Senats fallen weder Paypal noch Sofort­über­weisung unter das Gebüh­renverbot für diese vier Arten von Online-Zahlungen.

Erste Instanz gab Verbrau­cher­schüt­zern recht

Die Wett­bewerbs­zentrale sieht das anders und hatte Flixbus verklagt, weil das Fern­busun­ternehmen weiterhin Gebühren von Kunden kassierte, die Paypal oder Sofort­über­weisungen als Zahlungsart nutzten. In der ersten Instanz vor dem Münchner Land­gericht hatte Flixbus verloren, doch das OLG hat nun die Entschei­dung der ersten Instanz kassiert.

Weder Paypal noch Sofort­über­weisung sind im entspre­chenden Para­grafen des Bürger­lichen Gesetz­buchs genannt, wie der Vorsit­zende Richter Müller erläu­terte - und die Vorschrift darf laut Urteil auch nicht analog auf diese beiden Zahlungs­arten ange­wendet werden.

Die Begrün­dung: Sowohl bei Paypal als auch bei Sofort­über­weisung findet keine direkte Sepa-Über­weisung oder Sepa-Last­schrift vom Endkunden zum Verkäufer statt, statt­dessen ist bei beiden Zahlungs­arten ein drittes Unter­nehmen einge­schaltet - in einem Falle Paypal, im anderen die Sofort GmbH.

"Paypal trans­feriert ledig­lich E-Geld", sagte der Richter dazu. Paypal-Konten müssten zwar mit echtem Geld aufge­füllt werden, aber die eigent­liche Paypal-Zahlung sei keine Sepa-Über­weisung. Nach Einschät­zung des Senats hatte die Bundes­regie­rung auch keines­wegs die Absicht, sämt­liche Zahl­weisen kostenlos für die Bürger zu machen.

Wussten Sie übri­gens, dass Sie Flixbus-Tickets auch über den Google-Assis­tenten buchen können? Diese Option gibt es seit April vorigen Jahres. teltarif.de hat berichtet.

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