Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

010091-Abzockmasche-Aktuell


08.02.2012 15:32 - Gestartet von Kaldaun
Unseriöses Inkasso wie z. B. über die DTMI (Deutsche Telemedien Inkasso GmbH) hat sich zu einer allgemeinen Landplage entwickelt, wie früher in Zeiten von Pest und Cholera die Ratten. Der Landplage ein wenig abzuhelfen, sollen die folgenden Tipps beitragen.

1.

Mit "Vorsicht Falle teure Fehler beim Telefonieren" findet sich auf biallo.de, einem Verbraucherportal für private Finanzen" ein Artikel von Fritz Himmel über Telefonnummern (010xy), die ausschließlich (24 Stunden lang) darauf lauern, dass sich arglose Kunden bei anderen Nummern (0100XY) verwählen, ihr Griff ins Klo. Auch hier findet natürlich die 010091 UG (haftungsbeschränkt) spezielle Aufmerksamkeit. Der Artikel ist IMHO o.k., die Website weniger mein Geschmack, zuviel Werbung bei und nach Besuch der Website.

Das Wiki von Antispam e.V. beinhaltet einen Musterbrief gegen unberechtigte Fordereungen von Inkasso-Büros. Er findet sich direkt unter der auf den ersten Blick merkwürdig anmutenden URL: http://asurl.de/ju. Die Suche nach "Antispam e.V." reicht aber auch.
Dort ist der ganze Ablauf des Verfahrens nebst Musterbrief bei unberechtigten Inkassoforderungen einfach, anschaulich und sehr informativ erklärt, das Umfassendste und Beste, was ich bisher zum Thema gefunden habe, macht Lust auf Weiterstöbern auf der Website. Sehr spannend auch der letzte Eintrag auf der seither nicht mehr aktualisierten Hauptseite.

Bei Antispam e.V. findet sich ebenfalls ein Link zu einem Urteil des OLG Celle (Az. 31 Ss 29/11) unter dem Leitsatz, dass "die Erklärung unrichtiger Tatsachen in einem Mahnantrag mit dem Willen, den Rechtspfleger zum Erlass eines Mahnbescheides gegen den Antragsgegner zu veranlassen, obwohl dem Antragsteller die Nichtexistenz der geltend gemachten Forderung bewusst ist, den Tatbestand des versuchten Betrugs erfüllt".

Der Link selbst ist einem positiv überraschenden Artikel der Berliner Woche vom 1.2.2012, S.11 "Keine Angst vor schwarzen Schafen Dubiose Inkassounternehmen wollen dem Verbraucher ans Portemonnaie" entnommen und sei deshalb der Vollständigkeit halber erwähnt. Nach Eingabe von "Berliner", "Woche " und "Dubiose Inkassonunternehmen" in die Suchmaschine findet man im Pressespiegel einer Behördenseite den Direktlink zum kostenlosen Download des gesamten Einwurfblattes als pdf-Datei. Größe der Datei mir unbekannt.

2.

Ich hätte da noch einiges bezüglich der SMB Rechtsanwälte zum Besten zu geben.

Die SMB Rechtsanwälte beschäftigen sich nach eigener Selbstbezichtigung mit Forderungsbeitreibung, Gesellschaftsrecht, IT-/Internetrecht, Telekommunikationsrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht. In einer übersexualisierten Welt scheint als erstes eine andere Namensfindung assoziativ auf, aber mit dem zweiten Augenschein hat die Namensbildung mutmaßlich mit den Anfangsinitialen der Nachnamen der Rechtsanwälte zu tun. Ihre Beschäftigung mit Verkehrsrecht scheint mir eher Camouflage, sonst wäre der Stichpunkt ausführlicher, sehr viele Mandanten können das wohl nicht gewesen sein.

Forderungsbeitreibung

"Erfolgreiche Forderungsbeitreibung beginnt mit der Beratung des Unternehmens, welche Prozesse es aufsetzen muss, um gerichtsfest dokumentieren zu können, welche vertraglichen Ansprüche dem Unternehmen zustehen."

Haben denn die denn auch die Schreiben ("Prozesse" ???) der DTMI oder der "Zustellungsdokumentation" beraten, oder gar aufgesetzt? Kathja Günther, ick hör Dir trapsen.

"Die anwaltliche Forderungsbeitreibung im eigentlichen Sinn setzt erst ein, wenn der Schuldner bereits im Verzug ist. "
Dann können ja alle Betroffenen aufatmen, die mit Anwahlversuchen/minimalem Verzug abzockermäßig abgemahnt worden sind, und denen vom Inkassobüro in Anmaßung richterlicher Befugnisse ein "Vergleich" angeboten worden ist. Wenn es vom Rechtsanwalt zum Inkassobüro zurückgegangen ist, heißt das, selbst der will sich, weil es wirtschaftlich nicht beibringbar ist, damit nicht befassen.

"Denn die Einschaltung eines Rechtsanwalts kann dann grundsätzlich als Verzugsschaden beim Schuldner geltend gemacht werden."

siehe direkte Anmerkung weiter oben.

"Ist absehbar, dass eine Forderung wirtschaftlich uneinbringlich ist, sagen wir dies dem Gläubiger und stellen weitere kostenträchtige Bemühungen ein."

siehe direkte Anmerkung weiter oben. Aber sehr schön zu wissen. Leider aber halt nur die köstenträchtigen Bemühungen. Im Zeitalter von Flatrates ist die kostenfreie telefonische Nachstellung leider nichts Ungewöhnliches mehr.

Gesellschaftsrecht

Zitat:

"Im Gesellschaftsrecht unterstützen wir den Unternehmensgründer bei der Entscheidung, welche Rechtsform die richtige für seine Aktivitäten als Unternehmer ist."

Hat auf diese Weise die 010091 UG (haftungsbeschränkt) ihre für den verständigen Dritten "eigenartige" Rechtsform gefunden? Erste Informationen "online" sind unter "Wikipedia" und "Unternehmergesellschaft" zu finden.

"Hierbei bieten wir dem Unternehmen u.a. an, gegen Rechtsverletzungen in Zusammenhang mit dem Internet vorzugehen, z.B. wegen der Verletzungen von Urheberrechten (also insbesondere unbefugter Downloads, der Verletzung von Bildrechten oder Rechten an Musikwerken, etc.)".

und weiter

"Wir verfolgen bei alledem die Rechte der Unternehmen effektiv", indem wir "Abmahnungen aussprechen oder im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen Rechtsverletzer vorgehen"

Dies wird im landläufigem Sinne auch als Abmahnanwalt bezeichnet. Wenn sich da nicht mal Leute finden, die dies in einer "Datenbank" sammeln, die "Datenbank" der Abmahnanwälte.

Ich habe mir zwar aus Zitationsgründen die Webseiten abgespeichert, habe mir aber hoffentlich
(noch) nicht eine "Taskbar" eingehandelt.

Telekommunikationsrecht

Zitat:

"Dies beginnt bei der Konzeptionierung, der Vertretung gegenüber der Bundesnetzagentur, bei der Erstellung von Nutzungs- und Realisierungskonzepten, der Bewerbung für Rufnummern in bestimmten Gassen, z.B. Verbindungsnetzbe­treiberkennziffern (010XY)".

Na, wenn die Bundesnetzagentur jetzt ermittelt, dann haben die sicherlich jetzt einiges zu tun, Veitstänze eingeschlossen. Haben die denn dann auch die Bewerbung für die Rufnummern 010091 und 01091 begleitet? Und schön, dass bei den Verbindungsnetzbe­treiberkennziffern (010XY) die Aktenzeichen "x" und "y" schon von sich aus beigefügt wurden.

Vertragsrecht

Zitat:

"Verträge können individuell ausgehandelt werden oder ihnen liegen vorformulierte Klauseln zugrunde (Allgemeine Geschäftsbedingungen)."

Dabei bieten Sie auch an,

"Verträge, denen Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Grunde liegen, vor ihrem Abschluss zu prüfen, um Risiken identifizieren und minimieren zu können ..." und "... dem Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen zu entwerfen, die das Unternehmen für sein Geschäft benötigt."

Quelle: jeweils smb-legal.de

Haben die denn auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 010091 UG (haftungsbeschränkt) und der 01091 begleitet/(vor-)formuliert? Im speziellen den berühmt-berüchtigten § 6.3 der AGB der 010091, der die Droh- und Mahnspirale sofort entgegen sonstiger Wirtschaftsgepflogenheiten in Gang setzt, und der noch immer seiner gerichtlichen Nichtigerklärung harrt. Ebenso erscheint mir fraglich, ob § 2.2 der AGB der 01091 einer gerichtlichen Überprüfung standhalt, dass der Verbindungsaufbau für das Zustandekommen des Vertrags ausreicht.
"Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande, wenn der Kunde die VNB-Kennziffer "01091" vorwählen (Angebot) und die 01091 die Verbindung aufbaut (Annahme)."
Weitere Paragrafen dieser AGB sind mehr als zweifelhaft.

Die (wissenschaftlich korrekten) Zitationen waren m.E. notwendig, um über die gleiche Adresse in Köln hinaus ("Kölner Kreisel") weiter den Zusammenhang zwischen 010091 UG (haftungsbeschränkt), 01091 und SMB Rechtsanwälte zu verdeutlichen. Sie stellen unter gar keinen Umständen eine Empfehlung für die sauberen Herren dar. Möglicherweise informieren auch mal Leute den Anwaltsverein in Köln über die sauberen Herrn.

P.S.

Unter Umständen bin ich bereit, die "Zustellungsdokumentation" in den nächsten Wochen der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, in den nächsten Wochen, ich überlege, wie ich es bewerkstelligen will, möglicherweise über E-Mail. Ansonsten ruht hier bislang der See, seit über vier Wochen warte auf den gerichtlichen Mahnbescheid, der nicht kommen will. Falls allerdings doch widerrechtlich ein Eintrag bei der Schufa erfolgt sein sollte, weil mir für diese Truppe jeder Cent zum Hinterherwerfen zu schade war, werde ich "Himmel und Hölle" in Bewegung setzen, auch unter Einsatz des Kammerjägers.
Bei der Entscheidung über den Einsatz eines spezialisierten Fachanwaltes würde ich denjenigen RA bevorzugen, der nicht schon beim Erstkontakt schwierig zu erreichen ist. Das würde er dann auch während der Prozessbegleitung sein.

Ansonsten.

Mit freundlichen Grüßen

Kaldaun
Menü
[1] Beobachter7 antwortet auf Kaldaun
03.03.2012 14:30
Benutzer Kaldaun schrieb:

Bei der Entscheidung über den Einsatz eines spezialisierten Fachanwaltes würde ich denjenigen RA bevorzugen, der nicht schon beim Erstkontakt schwierig zu erreichen ist. Das würde er dann auch während der Prozessbegleitung sein.

Die UGs müssen sich erstmal trauen, tatsächlich einen gerichtlichen Mahnbescheid rauszuschicken, dem man dann ja vollumfänglich widerspricht. Eigentlich kommen danach erst Anwälte zum Zuge.

Menü
[1.1] Kaldaun antwortet auf Beobachter7
03.03.2012 19:52
Yup.
Menü
[1.2] peter.pan antwortet auf Beobachter7
08.03.2012 20:48
Benutzer Beobachter7 schrieb:

Die UGs müssen sich erstmal trauen, tatsächlich einen gerichtlichen Mahnbescheid rauszuschicken, dem man dann ja vollumfänglich widerspricht. Eigentlich kommen danach erst Anwälte zum Zuge.


Die trauen sich - ganz besonders Ventelo ist da sehr aktiv.

Wer sich da nicht vorher richtig informiert hat und mittels Anfechtung nach § 119 BGB vorgeht oder generell bestreitet, die Nummer genutzt zu haben und ein techn. Prüfprotokoll nach § 45i TKG angefordert hat, fällt regelmäßig auf die Nase.

Ein "Widerspruch" weil doch viel zu teuer aktzeptiert kein Gericht und den Klagen der Ventelos und Co. wird regelmässig (in den meisten Fällen) stattgegeben.
Menü
[1.2.1] Beobachter7 antwortet auf peter.pan
20.03.2012 09:10
Benutzer peter.pan schrieb:
Benutzer Beobachter7 schrieb:

Die UGs müssen sich erstmal trauen, tatsächlich einen gerichtlichen Mahnbescheid rauszuschicken,

Die trauen sich - ganz besonders Ventelo ist da sehr aktiv.

Wer sich da nicht vorher richtig informiert hat und mittels Anfechtung nach § 119 BGB vorgeht oder generell bestreitet, die Nummer genutzt zu haben

Wir denken hier an zwei verschiedene Geschäftsideen des Firmenkonglomerats von 010091 & Co.

Das eine ist die versehentliche Benutzung von 01091 anstatt 010091 (oder 01088 statt 010088 bei Ventelo) und der dadurch verursachten wesentlich höheren Telefongebühren (die oft die der Dt. Telekom AG übersteigen), das andere das Mahngeschäft, wofür die Marken "DTMI Inkasso" und "SMB Rechtsanwälte" eingesetzt werden.

Um die Begleichung der Hauptforderung, d.h. der eigentlichen Telefongebühren, wird man i.d.R. wohl meist nicht herumkommen, ich aber bezog mich auf die Forderung des Geschäfts mit Mahngebühren, wobei ich die Begleichung der Grundforderung als gegeben vorausgesetzt hatte.