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010091- Warnung


23.12.2011 17:38 - Gestartet von klasse
Ich werde diese Nr. nicht mehr nutzen.
Begründung: Bei einem Rechnungsbetrag von 0,27 €, der leider 10 Tage verspätet bei der Firma einging, wurden Mahngebühren von 6,90 € fällig und es wurde ein Inkassounternehmen eingeschaltet. Ein Schreiben an die Firma 010091 zwecks Klärung der Angelegenheit von mir per Einschreiben mit Rückantwort wurde von der Firma nicht entgegengenommen und kam daher wieder an mich zurück.
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[1] sun-shine antwortet auf klasse
25.12.2011 15:17
An welche Adresse hatten Sie das Einschreiben geschickt?
Was haben Sie jetzt überwiesen?
Sie sollten die Angelegenheit der Verbraucherzentrale melden (nimmt solche Meldungen kostenlos entgegen).
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[1.1] klasse antwortet auf sun-shine
16.01.2012 17:41
Benutzer sun-shine schrieb:
An welche Adresse hatten Sie das Einschreiben geschickt? Was haben Sie jetzt überwiesen?
Sie sollten die Angelegenheit der Verbraucherzentrale melden (nimmt solche Meldungen kostenlos entgegen).

Ich war am 23.12.11 bei der VZ Berlin und ich habe nach deren Beratung den Rechtsanwälten SMB in Köln, Geld überwiesen.
Einschreiben habe ich an 010091 und an DTMI geschickt.
Bin mir aber derzeit nicht sicher, ob das alles richtig war.
Dieser Firma muss das Handwerk gelegt werden.
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[1.1.1] peter.pan antwortet auf klasse
17.01.2012 15:22
Benutzer klasse schrieb:
Benutzer sun-shine schrieb:
An welche Adresse hatten Sie das Einschreiben geschickt? Was haben Sie jetzt überwiesen?
Sie sollten die Angelegenheit der Verbraucherzentrale melden (nimmt solche Meldungen kostenlos entgegen).

Ich war am 23.12.11 bei der VZ Berlin und ich habe nach deren Beratung den Rechtsanwälten SMB in Köln, Geld überwiesen. Einschreiben habe ich an 010091 und an DTMI geschickt. Bin mir aber derzeit nicht sicher, ob das alles richtig war. Dieser Firma muss das Handwerk gelegt werden.

War sicher nicht richtig.
Das, was max. zu zahlen gewesen wäre - je nach Zeitpunkt der Überweisung der "HAUPTFORDERUNG" - wären die Mahngebühren von 010091 gewesen.
Zahlungen IMMER nur an die leisten, nie an die Inkasso-Klitschen.
Immer genau drauf schreiben, wofür das Geld sein soll
z.B.
Hauptforderung 0,30 EUR, Mahnkosten 5,90 EUR, Aufrechnung nach § 367 Abs.1 BGB ausgeschlossen

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[2] peter.pan antwortet auf klasse
10.01.2012 10:28
Benutzer klasse schrieb:
Ich werde diese Nr. nicht mehr nutzen. Begründung: Bei einem Rechnungsbetrag von 0,27 €, der leider 10 Tage verspätet bei der Firma einging, wurden Mahngebühren von 6,90 € fällig und es wurde ein Inkassounternehmen eingeschaltet. Ein Schreiben an die Firma 010091 zwecks Klärung der Angelegenheit von mir per Einschreiben mit Rückantwort wurde von der Firma nicht entgegengenommen und kam daher wieder an mich zurück.

Das ist deren Geschäftsmodell - nicht das Vermitteln von Telefongesprächen!
010091 wird nur zum anlocken von Kunden für die 01091 (Vertipper) und zum Abzocken über Mahngebühren / Inkassokosten betrieben.

Geschäftsführer der 01091 und DTMI Inkasso ist ein Herr Antoine Beinhoff. der auch GF der DTMI ist. Und bei der 010091 war er GF. Die angegebene Adresse der 010091 ist ein Briefkasten an einem Wohnhaus in Bonn. Der "Geschäftsbetrieb" läuft in Köln bei Kube & Au und DTMI. Vermutlich kam deswegen das Einschreiben zurück.

Du solltest ausschließlich und möglichst schnell die 0,27 EUR an 010091 (nur an die!) überweisen. GANZ wichtig ist der richtige Verwendungszweck:

Forderungs aus Telekomrechnung XXXX 0,27 EUR
Verrechnung nach § 367 BGB ausgeschlossen

Damit - und nur mit diesem Text - befriedigt man die BERECHTIGTE Forderung aus der Nutzung. Sind die damit nicht einverstanden, müssen die das Geld zurück überweisen.
Tun die das nicht, könnten die nur noch Mahngebühren einklagen, was schwer fallen dürfte.
Inkassokosten sind i.d.R. überhaupt nicht erstattungsfähig.

Ist der Verwendungszweck nicht klar bestimmt (und eine andere Verwendung durch den Hinweis auf § 367 BGB ausgeschlossen), rechnen die jede Zahlung (zu Recht) zuerst auf sontige Kosten wie Mahngebühren etc. an und die Hauptforderung als solche bleibt bestehen. Und die ist jederzeit mit Erfolg einklagbar - weil ja unbestritten.
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[2.1] peter.pan antwortet auf peter.pan
13.01.2012 19:24
Benutzer peter.pan schrieb:

.
Geschäftsführer der 01091 und DTMI Inkasso ist ein Herr Antoine Beinhoff. der auch GF der DTMI ist. Und bei der 010091 war er GF. .....
.


Per Email erhielt ich dazu eine Nachricht von einem Nutzer mit folgendem Inhalt:

Zitat:
======

"diese Behauptung scheint eindeutig falsch zu sein oder kannst Du sie beweisen??

Laut Handelsregister ist dort seit Gründung S.T. Geschäftsführer ..."

Zitatende:
==========

Entweder SCHEINT eine Aussage falsch oder sie IST EINDEUTIG falsch. Beides geht nicht.

Meine Aussage ist aber gar keine Behauptung sondern eine Tatsache.
Aus den Handelsregistern:

"010091 UG (haftungsbeschränkt), Bonn, Birkenweg 16, 53125 Bonn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.07.2009, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 70027)"

und

"United Service Partners UG (haftungsbeschränkt), Köln, Rhein Center, Aachener Straße 1253, 50858 Köln. Die Gesellschafterversammlung hat am 03.11.2010 beschlossen,die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 zu ändern. Neue Firma: 010091 UG (haftungsbeschränkt). Änderung zur Geschäftsanschrift: Birkenweg 16, 53125 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Beinhoff, Antoine Werner, Köln, *07.07.1973."

Wer mehr wissen möchte, kann mich gerne über Teltarif per Email anschreiben
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[2.1.1] klasse antwortet auf peter.pan
16.01.2012 14:59
Danke erst mal für die vielen Hinweise und Erfahrungen.
Nochmal chronologisch:
1. Verspätete Telekom-RE-Zahlung meinerseits.
Der Betrag von 0,27 € für 010091 wurde von mir zusammen mit meiner Telekomrechnung am 26.9.11 überwiesen.
2. Ungeachtet dessen, kam von 010091 am 26.9.11 eine Zahlungserinnerung der fälligen 0,27 € plus Mahngebühr(5,90€).
3. Mein Schreiben an 010091 vom 9.10.11 per Einschreiben mit Rückantwort (Inhalt: 0,27 € bereits per Telekomrechnung bezahlt) kam ungeöffnet am 20.10. 11 an mich zurück.
Mir ist jetzt klar - dank der Hinweise -, warum das so war.
4. DTMI-Inkasso: schickt mir Brief (Absendedatum 4.10.11) über einen Betrag von 41,22€
5. DTMI auf meinem AB vom 18.11.11 mit dem Angebot der Einigung über einen ??-Betrag, gleichzeitig und bestätigte der Anrufer den Eingangs des Betrages von der Telekom. Ich sollte zurückrufen. Habe ich nicht getan, sondern folgende Schreiben abgeschickt:
6. Meine Schreiben vom 19.11.11 und 23.11.11(Einschreiben mit Rückantwort) an DTMI mit der Bitte, mir das Angebot schriftlich
zuzusenden.
7. DTMI Schreiben vom 29.11.11: lediglich Auflistung des bisherigen Verlaufs - kein schriftliches Angebot!!
8. Mein Schreiben vom 13.12.11: nochmalige Bitte um das schriftliche Angebot
9.SMB-Rechtsanwälte (!!) Schreiben vom 10.12.11 mit einer Zahlungsaufforderung von 64,90€ bis zum 4.1.12
10. Kontakt mit VZ Berlin am 23.12.11. Nach Empfehlung des dortigen Beraters Brief an SMB-Rechtsanwälte geschrieben, u.a. mit folgenden Inhalt:"Inkassogebühren sind aus dem Gesichtspunkt der Schadenminderungspflicht auszuklammern", somit habe ich den Rechtsanwälten einen Betrag von 41,90 € (darin enthalten sind Geschäftsgebühr für RA + USt. + Mahngebühr von 5,90€)
ordnungsgemäß zum 4.1.12überwiesen.
11. DTMI vom 30.12.11: Haben den Brief von RA bekommen, schreiben was von einer telefonischen Vereinbarung (ist nie passiert, s.o.)und fordern einen Vergleichsbetrag von
41,90€ (!!)bis zum 13.1.12.
12.??? Ich muss wohl noch mal zur VZ Berlin gehen. Leider hatte der Berater dort am 23.12.11 keine Ahnung von dieser Firma und deren zweifelhaftem Gebaren.
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[2.1.1.1] peter.pan antwortet auf klasse
17.01.2012 15:16
Benutzer klasse schrieb:
9.SMB-Rechtsanwälte (!!) Schreiben vom 10.12.11 mit einer Zahlungsaufforderung von 64,90€ bis zum 4.1.12

Die "gehören" auch zu dem Verein. Die geben vermutlich nur den Namen, die "Briefe" (war da eine Unterschrift drauf?) werden vermutlich bei DTMI gedruckt.

10. Kontakt mit VZ Berlin am 23.12.11. Nach Empfehlung des dortigen Beraters Brief an SMB-Rechtsanwälte geschrieben, u.a. mit folgenden Inhalt:"Inkassogebühren sind aus dem Gesichtspunkt der Schadenminderungspflicht auszuklammern", somit habe ich den Rechtsanwälten einen Betrag von 41,90 € (darin enthalten sind Geschäftsgebühr für RA + USt. + Mahngebühr von 5,90€)
ordnungsgemäß zum 4.1.12überwiesen.

Mit Verlaub - der Mensch bei der VZ ist eine "Pfeife". Wie kann man empfehlen, deren Gebühren zu zahlen? *kopfschüttel* SCHADENSMINDERUNGSPFLICHT! Nach Deinen Widersprüchen hätten die gleich klagen können und MÜSSEN!

11. DTMI vom 30.12.11: Haben den Brief von RA bekommen, schreiben was von einer telefonischen Vereinbarung (ist nie passiert, s.o.)und fordern einen Vergleichsbetrag von 41,90€ (!!)bis zum 13.1.12.

Klar - wer einmal zahlt, bei dem ist auch noch mehr zu holen. So ticken die. Die Vereinbarung müssten die beweisen - wenn sie klagen. Was sie aber nicht tun werden - nur drohen.
Ich würde alles weitere in den Papierkorb werfen, Vielleicht noch nachschieben (Email), wofür die Zahlung geleistet wurde und eine Aufrechnung nach § 367 Abs.1 BGB ausgeschlossen ist.

12.??? Ich muss wohl noch mal zur VZ Berlin gehen. Leider hatte der Berater dort am 23.12.11 keine Ahnung von dieser Firma und deren zweifelhaftem Gebaren.

Tja - so ist das (leider) mit den VZ. Meist sitzen da junge Referendare, die die ersten "Gehversuche" unternehmen.

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[2.2] Beobachter7 antwortet auf peter.pan
15.01.2012 17:56
Benutzer peter.pan schrieb:

Das ist deren Geschäftsmodell - nicht das Vermitteln von Telefongesprächen!
010091 wird nur zum anlocken von Kunden für die 01091 (Vertipper) und zum Abzocken über Mahngebühren / Inkassokosten betrieben.

So siehts aus. Bei mir hatten die kurz vor Jahresende sogar noch angerufen, um ihre Mahn- und Inkassogebühren einzutreiben.

Ich hatte bei einer Telekomrechnung aus Versehen 0,30 Euro zu wenig überwiesen, und bekam von 010091 UG sofort eine Mahnung über 5,90€. Die Höhe der Hauptforderung solle ich mir aus der Telefonrechnung raussuchen. Ist schon eine Zumutung und ggf auch damit eine ungültige Mahnung.

Ich fand in der Rechnung einen Posten 010091 UG in Höhe von 0,03 Euro -- drei Cent! Die Telekom gibt die Beträge ja Netto an - wie soll man dann daraus die Bruttoforderung errechnen? Die fehlenden 30 Cent hatte ich da schon an die Telekom überwiesen, und die hat damit die ursprünglich leer ausgegangenen Drittanbieter befriedigt, somit auch 010091 UG.

Ein paar Monate vorher hatte ich die Telekom-Rechnung etwas spät überwiesen; die Mahnung der Telekom und meine Zahlung hatten sich überschnitten. Trotzdem bekam ich -- damals direkt von DTMI statt 010091 UG eine Mahnung; ich sollte denen mehr als 10 Euro bezahlen. Der Posten 010091 UK auf der Telekomrechnung belief sich auf 0,29 Euro oder so. Den Betrag hatten die schon auf ihrem Konto bevor deren Mahnung bei mir eintraf, womöglich sogar schon bevor sie die Mahnung abgeschickt hatten.

DTMI/010091 UG ist die einzig Firma, die auf diese kleinen Verzögerungen reagiert haben, sonst keiner von den zahlreichen anderen Call-by-Call-Anbietern, deren Dienste ich in Anspruch nehme.

Deswegen bin auch ich zu der Auffassung gelangt, daß die v.a. mit Mahnungen ihr Geld verdienen und nicht durch die tatsächlich umgesetzten Telefongebühren. Die haben über diese Gebühren hinaus keinen Cent von mir bekommen und werden auch keinen Cent bekommen.

010091 und 01091 sind jetzt in meiner TK-Anlage in der Sperrliste, damit niemand an meinem Anschluß die aus Versehen wählen kann.