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ksp drohung mit gerichtsvollzieher


09.10.2003 15:52 - Gestartet von Rusty65
hallo habe auch das problem mit nicht nachvollziehbaren rechnungsnummern auf den briefen der anwaltskanzlei!
nahc heutigem telefonat wurde mir mit dem gerichtsvollzieher gedroht !! darauf hin habe ich mal bei meiner versicherung nachgehakt und werde jetzt erst mal auf den nächsten brief der ksp warten..
gruss und noch einen schönen tag
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[1] Mahnung der KSP
comedian antwortet auf Rusty65
11.10.2003 00:25
Die KSP Anwälte haben mir heute folgende Mahnung geschrieben:

"Sehr geehrter Herr Comedian,

wir zeigen an, daß wir die 01024 Telefondienste GmbH, Postfach 2120, 24020 Kiel vertreten.

Die 01024 Telefondienste GmbH (Telefondienstleistungen über die Netzvorwahl 01024) hat uns mitgeteilt, daß Sie nach erteilter Rechnung durch die Deutsche Telekom AG (DTAG) noch einen Betrag in Höhe von XY EUR schulden.

Die Zahlung dieses Betrags nebst Kosten und Zinsen (siehe umseitig) erwarten wir binnen 10 Tagen ab Datum dieses Schreibens eingehend auf unserem unten angegebenen Konto. Verwenden Sie ausschliesslich den beigefügten Überweisungsträger.

Zahlen Sie bitte ausschließlich an uns, da bei Zahlung an unsere Mandantin die Einhaltung der von uns gesetzten Zahlungsfrist nicht gewährleistet ist. Wenn Sie dennoch an die Mandantin zahlen, können weitere Kosten entstehen, die vermieden werden können.

Sofern Sie die Gesamtsumme nicht sofort zahlen können, erwarten wir innerhalb der oben genannten Frist ein vernünftiges Ratenzahlungsangebot. Schreiben Sie bitte hierzu unter Angabe unseres Aktenzeichens eine E-Mail (01024@ksp.de, ohne Anhang, dieser wird sofort gelöscht), einen Brief oder rufen Sie uns an. Sofern Sie weder die Gesamtforderung rechtzeitig bei uns eingehend ausgleichen noch ein vernünftiges Ratenzahlungsangebot unterbreiten, werden wir unserer Mandantin empfehlen, Weiterungen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

KSP
Rechtsanwälte"

Eine der gelisteten Forderungen verjährt am 31.12.2003 (§ 8 TKV). Zu einer weiteren Forderung, dem gröten Batzen, ging mir nie eine DTAG Rechnung zu, was mit Kündigung des Anschlußes und Umzug zu tun haben könnte. Weil es sich hier um Werkverträge handelt, bei denen ich als by-Call Kunde der 01024 den Rechnungsbetrag ohne eine Abrechnung nicht kenne und eine Abrechnungspflicht (§ 15 TKV) besteht, hat die 01024 Telefondienste auf den größten Batzen der Mahnung keine Zahlungsansprüche.

Außerdem ist die Kostenrechnung der KSP Anwälte überhöht. Das Schreiben stellt ein einfaches Mahnschreiben dar, daß nach § 120 BRAGO (und nicht nach § 118 BRAGO) mit einer 2/10 Gebühr.

Wie ich mich weiter verhalte, muß ich mir erst überlegen. Ich werden jedenfalls dann den Fortgang schildern.

Gruß
Comedian
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[1.1] Antwort auf 01024 Mahnbescheid
comedian antwortet auf comedian
23.12.2003 14:27
Heute kam der Mahnbescheid der KSP Anwälte vom AG Schleswig.

Neben dem amtlichen Formular habe ich ihn wie folgt beantwortet:

"X-Stadt, 23. Dezember 2003


Amtsgericht Schleswig
-Mahnabteilung-
PSF 11 70

24821 Schleswig




Vorab per Telefax: 04621/815-311

Az. XX-XXXXXXX-X-X

2 Abschriften anbei

Widerspruchsbegründung:

In Sachen

01024 Telefondienste GmbH ./. mich

habe ich gegen den am 23.12.2003 zugestellten Mahnbescheid über eine angebliche Forderung von € 188,82 am 23.12.2003 Widerspruch eingelegt.

Ich beantrage,

1. das Mahnverfahren in das streitige Verfahren vor dem Amtsgericht X-Stadt überzuleiten.

Für das weitere Verfahren nach der Überleitung beantrage ich ,

2. die Klage als unzulässig zurückzuweisen, hilfsweise als unbegründet abzuweisen; 3. im Fall, dass die Klägerin nicht innerhalb der Frist des § 697 Abs. 1 ZPO den Anspruch schlüssig begründet, unverzüglich Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen;
4. das Urteil in Bezug auf die Kosten – notfalls gegen Sicherheitsleistung – für vorläufig vollstreckbar zu erklären;
5. gem. § 330 ZPO gegen die Klägerseite das Versäumnisurteil zu erlassen, falls diese nicht in der mündlichen Verhandlung erscheint;
6. für den Fall, dass das Urteil für die Beklagtenseite einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat, Vollstreckungsklausel zu erteilen;
7. gem. § 213 a ZPO den Zeitpunkt der Zustellung an die Klägerin zu bescheinigen.

Die Antragstellerin wird aufgefordert,

1. dem Antragsgegner das vermeintliche Verbindungsaufkommen nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln
2. dem Antragsgegner die Dokumentation über die technische Prüfung nach § 16 TKV vorzulegen

Weiter erhebe ich schon jetzt

die Einrede der Verjährung


Begründung

I. Zur Unzulässigkeit des Mahnantrags / Klage

Der Mahnantrag genügt nicht den gesetzlichen Voraussetzungen des § 690 I Ziff. 1 ZPO. Gerügt wird das Fehlen der namentlichen Bezeichnung des gesetzlichen Vertreters der Antragstellerin. Die Berichtigung der Parteibezeichnung ist nur bis zur Zustellung des Mahnbescheids zulässig. Insoweit wird die Prozessfähigkeit der Antragstellerin ausdrücklich bestritten.

II. Hilfsvortrag im Fall des Beweises der Prozessfähigkeit: Zur Unbegründetheit

Hilfsweise wird zur behaupteten Forderung weiterhin ausgeführt:

Hintergrund der behaupteten Forderung ist laut Mahnbescheid ein angeblicher Dienstleistungsvertrag, aus der die Antragstellerin mit Rechnung Nr. XX/XXXXXX/X vom 15.5.2003 eine Vergütung in Höhe von € 121,47 berechnet haben will.

Hierzu ist vorzutragen:

Der Antragsgegner hat zu keiner Zeit mit der Antragstellerin einen Dienstvertrag abgeschlossen, aus dem die Antragstellerin einen Vergütungsanspruch von € 121,47 erworben hat. Die Antragstellerin hat dem Beklagten niemals eine Rechnung mit der Nummer XX/XXXXXX/X unter dem Datum 15.5.2003 erteilt. Diese im Mahnbescheid aufgestellte Behauptung verwundert umso mehr, als die Antragstellerin gemäß Ziff. 7.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Festnetz der Firma 01024 Telefondienste GmbH ihren Kunden zu keiner Zeit selbst Entgelte berechnet. Hierzu bedient sich die Antragstellerin stets der Teilnehmernetzbetreiber.

„7 . Z a h l u n g s b e d i n g u n g e n
7 . 1 . Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet,
wie sie sich aus den von 01024 veröffentlichten Tarifen in der jeweils
gültigen Fassung im einzelnen ergeben. Abrechnungen erfolgen
durch den Netzbetreiber, z. B. Deutsche Telekom. Das
Mahnverfahren wird von 01024 durchgeführt. Die Mehrwertsteuer
wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich
festgelegten Höhe gesondert in Rechnung gestellt.“


Bestritten wird darüber hinaus, dass der Antragstellerin Mahnkosten in Höhe von € 10,00 entstanden sind. Die Antragstellerin die angebliche Rechnung vom 15.5.2002 niemals gestellt und auch nicht angemahnt.

Zwei Abschriften anbei

PC-Fax, ohne Unterschrift gültig"

Gruß
Comedian


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[1.1.1] KSP droht mit Verdopplung der Kosten
comedian antwortet auf comedian
24.01.2004 10:01
Mit Schreiben vom 6.1.04 hatte das AG Schleswig mir und der Gegenseite die Abgabe der Akten an das Prozessgericht mitgeteilt.

Gestern kam wieder Bewegung in die Sache:

Die KSP Anwälte drohen mit der Verdopplung der Kosten, wenn ich an meinem Widerspruch gegen den Mahnbescheid festhalte:

"...bekanntlich vertreten wir die Interessen der 01024 Telefondienste GmbH. Wir haben Ihnen vor kurzem einen Mahnbescheid zustellen lassen. Hiergegen haben Sie Widerspruch erhoben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es aufgrund Ihres Widerspruchs zu einem Prozess mit weiteren erheblichen Kosten kommt, die u. U. zu einer Verdopplung der Forderung führen können. Falls Sie ohnehin bereits Schwierigkeiten mit der Begleichung der Forderung unserer Mandantschaft haben, werden diese dann noch größer.

Wir geben Ihnen deshalb mit diesem Schreiben Gelegenheit, Ihren Widerspruch innerhalb von

zehn Tagen ab Datum dieses Schreibens

zurückzunehmen, damit zur Sicherung der Forderung ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann. Nur so bleiben Ihnen weitere, erhebliche Kosten erspart. Ein entsprechendes Formular haben wir beigefügt. Bitte senden Sie dieses unterschrieben unverzüglich und direkt an das dort angegebene Amtsgericht.

Sobald wir vom Gericht die Mitteilung über die erfolgte Rücknahme erhalten haben, können Sie, sofern Ihnen der Ausgleich in einer Summe nicht möglich ist, die Forderung durch angemessene Ratenzahlung abtragen.

Bitte rufen Sie uns hierzu unter der oben rechts unter dem Datum angegebenen Durchwahl-Telefonnummer an. Sofern eine Ratenzahlungsvereinbarung zustande kommt und diese eingehalten wird, werden bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungen selbstverständlich aus dem noch zu beantragenden Vollstreckungsbescheid keine Maßnahmen gegen Sie eingeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
KSP Rechtsanwälte"

Es scheint so, dass man bei den KSP Anwälten noch nicht begriffen hat, dass ich die Durchführng des Verfahrens beantragt habe. Damit dies so bleibt, werde ich auf das Schreiben nicht antworten.

Gruß
Comedian
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[1.1.1.1] Zulu antwortet auf comedian
24.01.2004 10:47
Benutzer comedian schrieb:

[...]
Es scheint so, dass man bei den KSP Anwälten noch nicht begriffen hat, dass ich die Durchführng des Verfahrens beantragt habe.

Na probieren können sie es ja mal. Und ich wette bei vielen sogar mit Erfolg, nachdem sie so einen Brief in den Händen halten.

Damit dies so bleibt, werde ich auf das Schreiben nicht antworten.

:-)

Zulu
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[1.1.1.1.1] KSP nimmt Klage zurück
comedian antwortet auf Zulu
29.01.2004 16:53
Nachdem die KSP Anwälte mir mit Schreiben vom 21.1.2004 die Verdoppelung der Forderung angedroht hatten, hat mich heute über das Amtsgericht folgender Schriftsatz vom 23.1.2004 erreicht:

"In Sachen
01024 Telefondienste GmbH ./. mich
RAe Dr. Seegers pp.

nimmt die Klägerin die Klage zurück

Marc-R. B.
Rechtsanwalt"

Gruß
Comedian
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[1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf comedian
29.01.2004 17:02
Benutzer comedian schrieb:
Nachdem die KSP Anwälte mir mit Schreiben vom 21.1.2004 die Verdoppelung der Forderung angedroht hatten, hat mich heute über das Amtsgericht folgender Schriftsatz vom 23.1.2004 erreicht:

"In Sachen
01024 Telefondienste GmbH ./. mich
RAe Dr. Seegers pp.

nimmt die Klägerin die Klage zurück

Marc-R. B.
Rechtsanwalt"

Dem KSP-Anwalt dürfte es egal sein. Er streicht wohl trotzdem Geld von seinem Mandanten ein.

Trauriges Bild der Juristen heutzutage.

Zulu


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[1.1.1.1.1.2] Metallhuhn antwortet auf comedian
07.02.2004 19:59
Benutzer comedian schrieb:
Nachdem die KSP Anwälte mir mit Schreiben vom 21.1.2004 die Verdoppelung der Forderung angedroht hatten, hat mich heute über das Amtsgericht folgender Schriftsatz vom 23.1.2004 erreicht:

"In Sachen
01024 Telefondienste GmbH ./. mich
RAe Dr. Seegers pp.

nimmt die Klägerin die Klage zurück

Marc-R. B.
Rechtsanwalt"

Gruß
Comedian

Hallo,

sind damit alle Forderungen der 01024 vom Tisch? Bei mir ist das Problem, das Rechnungen von 11 und 12/2001 offen sein sollen, diese Mitte 2002 erstmals gemahnt worden sind. Ich habe dann meine Telekom Rechnungen + Kontoauszüge hingeschickt, worauf keine Antwort mehr kam. 07/2003 kam dann der gleiche! Mahnbrief noch einmal, diesmal habe ich nicht reagiert, weil ich es für ein Scherz hielt oder ein Fehler, ich hatte ja schon Korrespondenz. Jetzt habe ich einen Brief vom 4.2.2004 von der KSP bekommen. Muss ich das ernst nehmen oder ist das inzwiischen auch verjährt?
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[1.1.1.1.1.2.1] Thos2000 antwortet auf Metallhuhn
08.04.2004 14:57
Hallo,

sind damit alle Forderungen der 01024 vom Tisch? Bei mir ist das Problem, das Rechnungen von 11 und 12/2001 offen sein sollen, diese Mitte 2002 erstmals gemahnt worden sind. Ich habe dann meine Telekom Rechnungen + Kontoauszüge hingeschickt, worauf keine Antwort mehr kam. 07/2003 kam dann der gleiche! Mahnbrief noch einmal, diesmal habe ich nicht reagiert, weil ich es für ein Scherz hielt oder ein Fehler, ich hatte ja schon Korrespondenz. Jetzt habe ich einen Brief vom 4.2.2004 von der KSP bekommen. Muss ich das ernst nehmen oder ist das inzwiischen auch verjährt?

Hallo,
die Forderungen von 2001 sind mit beginn 2004 verjährt!
Einzige Ausnahme ist, wenn vorher ein Gerichtliches Mahnschreiben gekommen ist. Eine Mahnung auf herkömmlichen Postweg reicht hierfür nicht!!!!
Hatte ähnliche Probleme und habe bis heute auf KEINEN meiner EMails, Briefe (per Einschreiben) oder Faxe auch nur eine Antwort bekommen... nur erneute Rechnungen und Schreiben der KSP... seit Anfang diesen Jahres ist nun Ruhe :-)
Habe denen geschrieben, was ich von Ihrer Mandantin und den mehr als suspekten Machenschaften halte und das es ohnehin verjährt ist und ich die Sache, sollte keine Stellungnahme innerhalb der nächsten 14-Tage bei mir eingehen, als erledigt ansehe.

Gruß Thos
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[1.1.2] csbb antwortet auf comedian
09.07.2004 00:02
Benutzer comedian schrieb:
Heute kam der Mahnbescheid der KSP Anwälte vom AG Schleswig.

Neben dem amtlichen Formular habe ich ihn wie folgt beantwortet:

"X-Stadt, 23. Dezember 2003


Amtsgericht Schleswig
-Mahnabteilung-
PSF 11 70

24821 Schleswig




Vorab per Telefax: 04621/815-311

Az. XX-XXXXXXX-X-X

2 Abschriften anbei

Widerspruchsbegründung:

In Sachen

01024 Telefondienste GmbH ./. mich

habe ich gegen den am 23.12.2003 zugestellten Mahnbescheid über eine angebliche Forderung von € 188,82 am 23.12.2003 Widerspruch eingelegt.

Ich beantrage,

1. das Mahnverfahren in das streitige Verfahren vor dem Amtsgericht X-Stadt überzuleiten.

Für das weitere Verfahren nach der Überleitung beantrage ich ,

2. die Klage als unzulässig zurückzuweisen, hilfsweise als unbegründet abzuweisen; 3. im Fall, dass die Klägerin nicht innerhalb der Frist des § 697 Abs. 1 ZPO den Anspruch schlüssig begründet, unverzüglich Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen; 4. das Urteil in Bezug auf die Kosten – notfalls gegen Sicherheitsleistung – für vorläufig vollstreckbar zu erklären; 5. gem. § 330 ZPO gegen die Klägerseite das Versäumnisurteil zu erlassen, falls diese nicht in der mündlichen Verhandlung erscheint; 6. für den Fall, dass das Urteil für die Beklagtenseite einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat, Vollstreckungsklausel zu erteilen;
7. gem. § 213 a ZPO den Zeitpunkt der Zustellung an die
Klägerin zu bescheinigen.

Die Antragstellerin wird aufgefordert,

1. dem Antragsgegner das vermeintliche Verbindungsaufkommen nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln 2. dem Antragsgegner die Dokumentation über die technische Prüfung nach § 16 TKV vorzulegen

Weiter erhebe ich schon jetzt

die Einrede der Verjährung


Begründung

I. Zur Unzulässigkeit des Mahnantrags / Klage

Der Mahnantrag genügt nicht den gesetzlichen Voraussetzungen des § 690 I Ziff. 1 ZPO. Gerügt wird das Fehlen der namentlichen Bezeichnung des gesetzlichen Vertreters der Antragstellerin. Die Berichtigung der Parteibezeichnung ist nur bis zur Zustellung des Mahnbescheids zulässig. Insoweit wird die Prozessfähigkeit der Antragstellerin ausdrücklich bestritten.

II. Hilfsvortrag im Fall des Beweises der Prozessfähigkeit: Zur Unbegründetheit

Hilfsweise wird zur behaupteten Forderung weiterhin ausgeführt:

Hintergrund der behaupteten Forderung ist laut Mahnbescheid ein angeblicher Dienstleistungsvertrag, aus der die Antragstellerin mit Rechnung Nr. XX/XXXXXX/X vom 15.5.2003 eine Vergütung in Höhe von € 121,47 berechnet haben will.

Hierzu ist vorzutragen:

Der Antragsgegner hat zu keiner Zeit mit der Antragstellerin einen Dienstvertrag abgeschlossen, aus dem die Antragstellerin einen Vergütungsanspruch von € 121,47 erworben hat. Die Antragstellerin hat dem Beklagten niemals eine Rechnung mit der Nummer XX/XXXXXX/X unter dem Datum 15.5.2003 erteilt. Diese im Mahnbescheid aufgestellte Behauptung verwundert umso mehr, als die Antragstellerin gemäß Ziff. 7.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Festnetz der Firma 01024 Telefondienste GmbH ihren Kunden zu keiner Zeit selbst Entgelte berechnet. Hierzu bedient sich die Antragstellerin stets der Teilnehmernetzbetreiber.

„7 . Z a h l u n g s b e d i n g u n g e n
7 . 1 . Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie sich aus den von 01024 veröffentlichten Tarifen in der jeweils gültigen Fassung im einzelnen ergeben. Abrechnungen erfolgen durch den Netzbetreiber, z. B. Deutsche Telekom. Das Mahnverfahren wird von 01024 durchgeführt. Die Mehrwertsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich festgelegten Höhe gesondert in Rechnung gestellt.“


Bestritten wird darüber hinaus, dass der Antragstellerin Mahnkosten in Höhe von € 10,00 entstanden sind. Die Antragstellerin die angebliche Rechnung vom 15.5.2002 niemals gestellt und auch nicht angemahnt.

Zwei Abschriften anbei

PC-Fax, ohne Unterschrift gültig"

Gruß
Comedian



Alle Achtung, meine Anerkennung! Danke für Dein wertvolles Posting!

Viele Grüße
csbb
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[1.1.3] Britney antwortet auf comedian
11.03.2007 17:40
Hallo an alle Mädels und Jungs,

ich stelle mir ernsthaft die Frage, ob es sich denn bei KSP überhaupt um Anwälte handelt? In Anbetracht des doch erheblichen Ausmaßes an Unqualifiziertheit dieser sogenannten Anwälte, muss ich das mal so sagen. Kein seriöser Anwalt fordert z.B. Rechnungen zu zahlen, die länst verjährt sind. Damit macht man sich doch echt lächerlich. Auch Anwälte, sofern sie tatsächlich welche sind, haben sich an die Gesetze der BRD zu halten. Wer verjährte Rechnungen einfordern will, der ist gemäß § 263 StGB zu verklagen, und dazu braucht ihr nicht mal einen Anwalt, um diese sogenannten Anwälte (sofern sie tatsächlich welche sind) zu verklagen, sondern man geht einfach zur Polizei und stellt eine Strafanzeige gemäß § 263 (Betrug).
Das kostet keinen Cent. Sollte tatsächlich jemand ernsthafte Probleme haben wegen angeblich offener Rechnungen, die eben noch nicht verjährt sind und der Nachweis vorliegt, dass sie wirklich beglichen wurden, z.B. durch Kontoauszug der Bank, kann er diese Anwälte ebenfalls verklagen wegen Betrugs. Bei strittigen Verfahren, wo es doch etwas komplizierter wird, und man sich einen Anwalt nehmen muss, rate ich auch dazu, eurem Anwalt mitzuteilen, dass er, sofern es zu einer Gerichtsverhandluhng kommen sollte, sich die Zulassung dieser Anwälte zeigen lassen sollte. Liegt keine vor, können diese wegen Titelmissbrauchs strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Liebe Grüße
von Britney
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[1.2] HotShot antwortet auf comedian
04.02.2004 17:03
Auch ich habe eine Mahnung von KSP erhalten. Sie fordern die Zahlung einer Rechnung von 01024 vom 17.07.01 über 7,16 die inzwischen durch Mahngebühren auf 36,23 angewachsen ist. Ich habe vorher nie eine Rechnung von 01024 erhalten und der Anschluss bei der Telekom ist auch schon seit 2 Jahren abgemeldet

Hat jemand einen Tip wie ich mich jetzt verhalten soll?
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[1.2.1] csbb antwortet auf HotShot
09.07.2004 00:05
Benutzer HotShot schrieb:
Auch ich habe eine Mahnung von KSP erhalten. Sie fordern die Zahlung einer Rechnung von 01024 vom 17.07.01 über 7,16 die inzwischen durch Mahngebühren auf 36,23 angewachsen ist. Ich habe vorher nie eine Rechnung von 01024 erhalten und der Anschluss bei der Telekom ist auch schon seit 2 Jahren abgemeldet

Hat jemand einen Tip wie ich mich jetzt verhalten soll?

In diesem Forum lesen.

Gruß
csbb
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[1.2.1.1] dzuiballe antwortet auf csbb
11.08.2005 17:14
Benutzer csbb schrieb:
Benutzer HotShot schrieb:
Auch ich habe eine Mahnung von KSP erhalten. Sie fordern die Zahlung einer Rechnung von 01024 vom 17.07.01 über 7,16 die inzwischen durch Mahngebühren auf 36,23 angewachsen ist.
Ich habe vorher nie eine Rechnung von 01024 erhalten und der Anschluss bei der Telekom ist auch schon seit 2 Jahren abgemeldet

Hat jemand einen Tip wie ich mich jetzt verhalten soll?

In diesem Forum lesen.

Gruß
csbb

Fax an KSP :
Bitte senden Sie mir die Vollmacht gemäß §§ 174, 410 BGB zu
(die vollmacht muß (!) im orginal (!) und Zusammen (!) mit der Forderung verschickt werden.)
Ich negiere hiermit die Forderung sowie Zahlungsverzug.
Ich stelle Ihnen anheim Forderung sowie Ihre gebühren über Ihre Vertragsanwälte einzuklagen !
Bitte haben Sie Verständnis das ich keinerlei Kommunikation mehr mit Ihnen führe
gruß
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[1.2.1.1.1] FrankSander antwortet auf dzuiballe
25.09.2006 17:33
Ich habe gerade eine Unterlassungsklage gegen KSP beim Amtsgericht Hamburg eingereicht. Hintergrund ist, dass KSP Gebühren geltend macht, welche nur berechtigt sind, wenn ein Anwalt das Mahnschreiben verfasst. Bei mir wurde das Mahnschreiben aber ganz offensichtlich nur maschinell gefertigt. Dies entnehme ich auch den Beiträgen in diesem Forum, da die zitierten Schreiben mit dem mir übersandten inhaltlich identisch sind. Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir helfen.
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[1.2.1.1.1.1] dzuiballe antwortet auf FrankSander
25.09.2006 20:47
ksp sind anwälte !
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[1.2.1.1.1.1.1] FrankSander antwortet auf dzuiballe
26.09.2006 11:24
Ich weiß, dass KSP eine Anwaltskanzlei ist, habe ja schließlich schon sehr viel Post von denen erhalten. Mein Ziel ist es einen Betrug nachzuweisen, weil diese Anwälte hohe Gebühren abrechnen, obwohl die Anwälte die Mahnschreiben selbst gar nicht sehen, sondern die Sekretärinnen den Computer
füttern und nur eine Faksimile-Unterschschrift eines Anwaltes aufdrucken.
Ist ja bei der bearbeiteten Menge eigentlich auch logisch.
Wenn aber ein Anwalt das Mahnschreiben nicht verfaßt, sondern eine Mitarbeiterin, fallen keine Anwaltsgebühren an. Offenbar wurde diese Masche aber als sprudelnde Einnahmequelle erkannt. KSP sucht ja aktuell im Internet wieder zwei Anwälte.
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[1.2.1.1.1.1.1.1] yoyo2 antwortet auf FrankSander
08.10.2006 20:01
Und, wie ist die Sache ausgegangen?

Hab momentan auch ein Problem mit denen. Telekomrechnung vergessen zu zahlen, und schwupps machen die aus 5 Euros 40. Das beste: als ich die Telekom Mahnung bezahlt hatte ist mir das sogar aufgefallen dass der Betrag von 01058 Telecom noch offen war aber ich hatte ja keine Kontonummer von denen.

Ich finde das extrem unverschämt, ich würde die Rechnung ja anstandslos bezahlen und meinethalben auch noch bis zu 5€ Mahngebühr (normal ist in solchen Fällen bei anderen Anbietern 1€ nach meiner Erfahrung) aber 35E für ne 5E Rechnung ist ja das allerletzte.
Ich hab ja nicht mal jetzt eine Kontonummer, nur die von KSP
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1] dzuiballe antwortet auf yoyo2
08.10.2006 21:52
Telefonier mit der Telekom und veranlasse die Überweisung bei der nächsten Rechnung - überweise bei der nächsten Telekom Rechnung diese Summe zusätzlich - und sitze die kommenden 3 bis 4 Bausteinmahnbriefe der ksp kommentarlos aus ...

oder

überweise direkt auf das ksp konto plus 5 € mit dem zusatz auf dem überweisungsträger : Nur zur verrechnung mit der Hauptforderung und sitze die kommenden 3 bis 4 Bausteinmahnbriefe wg der angebl offenen gebühren aus

Schläft ein bzw wird ausgebucht´
So würde ich es machen

gruß
heike


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[1.2.1.1.1.1.2] irinar antwortet auf dzuiballe
22.12.2006 15:53
ksp sind vielleicht anwälte, aber sie arbeiten mit sehr merkwürdigen methoden für sehr merkwürdige telefonfirmen, die auf jeden fall von den entsprechenden justizbehörden mal unter die lupe genommen werden müssten
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[2] Harmie antwortet auf Rusty65
10.07.2004 23:33
Hallo,

habe einen heissen Tip:

War ab 2000 - 2002 bei Hutchison und habe im Mai eine Rechnung über angebliche noch ausstehende 60€ + Gebühren etc. bekommen, Gesamtbetrag ca. 106€.

Dieses Anschreiben war weder richtig unterschrieben (Aufgedruckt)
noch druckt ein vernünftiger Anwalt einen Überweisungsträger auf ein Formular oder bedruckt es auf der Rückseite
NOCH benutzt er für zwei Personen EINE Kundennummer.

Meine Mutter war in derselben Zeit bei Hutchison und hat haargenau DENSELBEN Brief bekommen.

Identische Kundennummer/Auftragsnummer, gleiche Beträge, wirklich alles gleich (bis auf unsere Vornamen).

Sehr merkwürdig.

Gestern flatterte ein (diesmal wirklich unterschriebenes) Anschreiben ins Haus. Leider ist die erste Zeile vollkommen falsch.

Sinngemäß steht da: Wir vertreten die 'The Phone House...usw', UNSERE Anschrift als deren Anschrift.

So ein Fauxpas darf einer angeblich so renomierten Anwaltskanzlei nicht passieren.

In dem Brief werden merkwürdige Summen gefordert (Ratenzahlung in drei Schritten), ungenaue Angaben gemacht (Sie hatten ein Vertragsverhältnis mit Hutchison -> WANN?).

Wir nehmen diesen Wisch, bzw. alle vorherigen, zwar zur Kenntnis, allerdings können wir nachweisen, alle Forderungen beglichen zu haben.

Hat noch jemand doppelte Briefe bekommen?
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[2.1] TinchenHH antwortet auf Harmie
08.08.2005 19:14
Seid Ihr beide evtl. als Vertragspartner im Vertrag angegeben???

Ansonsten finde ich es recht merkwürdig
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[3] elektra555 antwortet auf Rusty65
20.06.2007 23:14
vorsicht bei nutzung von 01024 freenet - hab super schlechte erfahrungen gemacht bei einzugsermächtigung über telekom. 01024 wird rabiat, ignoriert anfragen und schickt sofort inkasso unternehmen auf den hals. kunde darf sich um alles kümmern, 01024 nur über teure hotlines zu erreichen, rückrufe werden abgelehnt, da angeblich nicht zurückgerufen werden darf (wo gibt's denn sowas, dass man den kunden nicht zurückruft), kommentare lauten: bezahlen sie und holen sie sich das geld von der telekom wieder... keine reaktion auf schreiben, dem kunden wird das recht genommen rechnungen zu prüfen und auf schreiben wird in keinster weise reagiert - bis dadrauf, dass inkassounternehmen sofort eingeschaltet werden. moderner strassenraub, daher mein rat: finger weg!!!
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[3.1] stephanobb antwortet auf elektra555
21.06.2007 06:51
Guten Morgen elektra555,

sofern Dir KSP einen Brief gesandt hat, kannst Du auch bei dem zuständigen Amtsgericht Beschwerde einlegen.

Sofern Du bei der T-Com bezahlt hast, lasse Dir von denen den Termin Zahlung an 01024 mitteilen.

Gruß

St.