Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

01029 und KSP


25.07.2005 14:09 - Gestartet von MartyKl
Hallo zusammen,

einige Nutzer dieser Webseite haben ja schon ihre Erfahrungen mit der KSP im Bezug auf andere Telefonanbieter gemacht. Auch die Firma 01029 bedient sich bei Geldeintreibungen dieser Kanzlei. Vor ca.6 Wochen benutze die Vorwahl als CallbyCall,ebenso wie einige andere. Da ich im Urlaub war hatte ich diesmal die Telekomrechnung zu spät bezahlt und für mich war mit dem bezahlen der Telekomrechnung die Sache gegessen. Vor ein paar Tagen bekam ich dann einen 'lustigen' Brief von der KSP. Dieser maschinell erstellte und unterschriebene Brief teilte mir mit ich würde der Firma 01029 etwas über 5 Euro schulden. Desweiteren wurde ich aufgefordert diesen Betrag neben Kosten und Zinsen, insgesamt 40 Euro,sofort auf das KSP-Konto zu bezahlen. Damit hatte sich der Beitrag innerhalb von 6 Wochen also verachtfacht. In der Rechnung waren enthalten, neben der Forderung von 01029 eine Gebühr von 25 Euro, 5 Euro Auslagenpauschale und nochmal 5 Euro vorgerichtliche Kosten. Im Klartext kassiert die KSP 35 Euro für einen maschinell erstellten Brief. Mein Anruf bei der KSP brachte natürlich kein Erfolg. Die zwar nette Damen in deren Call-Center hat wahrscheinlich täglich mit unzählbaren Anrufen der gleichen Art zu tun.Sie meinte die Kosten wären branchenüblich, was auch immer das heißen mag ,denn ein Bier kostet branchenüblich auf dem Oktoberfest auch mehr als auf einem anderen Volksfest und ich wäre verpflichtet die Rechnung zu zahlen. Von einem Widerspruch wurde mir direkt abgeraten da es mir angeblich nur unnötige Kosten verursachen würde, ausserdem wurde mir nebenbei mitgeteilt das der Kunde auch schon längst hätte ein gerichtliches Mahnverfahren einreichen hätte können.

Da ich die KSP nicht gerade als kulante oder kundenfreundliche Kanzlei bezeichnen würde, habe ich mich gefragt wieso denen soviel daran liegt das es nicht zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt, schliesslich sind es ja meine Kosten, falls die KSP wirklich im Recht ist. Hier ist die Sache allerdings klar, bei gerichtlichen Mahnverfahren muß in dem Fall die Firma 01029 oder die KSP als Inkassofirma in Vorkasse für die Gerichtsgebühren gehen, das würde aber die Forderung alleine schon um einiges überschreiten.Ausserdem ergibt sich aus einem Mahnverfahren das man dagegen 14 Tage Widerspruch einlegen kann und dann wird vom Gericht geprüft ob die Forderung zulässig ist. Auch die Standardphrasen der KSP bezüglich AGB, keine Mahnpflicht,etc. sind rechtlich nicht so sicher wie es diese Firma gerne vermitteln will. In den AGB der 01029 steht nichts davon das sich meine Kosten verachtfachen wenn ich 6 Wochen in Verzug bin, desweiteren habe ich bei der Nutzung des Dienstes überhaupt nicht die Möglichkeit die aktuellen AGBs dieser Firma zu lesen,es wird vor der Verbindung nicht darauf hingewiesen das man damit die aktuellen AGB akzeptiert bzw. wo man diese einsehen kann. Das es keine Mahnpflicht gibt ist zwar korrekt, aber man kann nur etwas bezahlen von dem man weiß das man es jemanden schuldet. Eine überhöhte Rechnung mit Folgekosten ist deshalb nicht zulässig, woher sollte ich wissen das die Telekom, scheinbar alle anderen Anbieter die ich in dem besagten Monat nutze, bezahlte nur halt 01029 nicht. Die aufgeführten Kosten in den KSP-Briefen sind nicht genau aufgeschlüsselt, als Schuldner wird von mir aber verlangt eine Leistung voll zu bezahlen ohne das ich weiß wie es sich genau zusammen setzt. Es gibt also in den Geschäftspraktiken der KSP einiges was man beanstanden kann und vorallem auch sollte.

Vermutlich werde ich wohl die 40 Euro zahlen müßen, aber ich denke dafür sollen die Leute von der KSP auch etwas arbeiten und werde deshalb solange dagegen Widerspruch einlegen wie möglich. Durch das einlegen von Widerspruch entstehen nicht automatisch höhere Kosten wie von Seiten der KSP behauptet wird und es ist ein Recht das man hat Widerspruch gegen eine Rechnung oder einem Teil der Rechnung einzulegen. Da es bei mir kein Einzelfall ist kann ich also nur jedem raten:

Wehrt euch und legt erst einmal grundsätzlich Widerspruch ein

Im Zweifel zahlt erst einmal die Forderung um Folgekosten zu vermeiden,erhaltet aber den Widerspruch aufrecht. Im Erfolgsfall bekommt ihr euer Geld zurück und ihr könnt ein Mahnverfahren gegen die Inkassofirma einreichen wenn sie nich sofort zahlt ;-)

Verzichtet darauf Anbieter zu nutzen, die sich den geschäftspraktiken solcher Inkassofirmen bedienen

Lasst keine Gelegenheit aus darüber zu berichten.Diese Firmen sind auf uns als Kunden angewiesen und nicht umgekehrt.

Im übrigen wäre es vielleicht sinnvoll wenn teltarif 01029 den Tarifsiegel 05/2005 wieder weg nehmen würde. Wenn ich das ganze jetzt mal umrechne habe ich bei einer Gebühr von 40 Euro ca. 1Euro pro Minute ins Handynetz vertelefoniert, als wirklich günstig würde ich es nicht bezeichnen.
Menü
[1] -xyz- antwortet auf MartyKl
21.10.2005 23:28
Lest euch die Rechnungen der DTAG durch und dann regt euch nicht mehr so auf. Die Gebühren der RAe richten sich nach dem RVG, somit vollkommen rechtens. Solche Probleme habt ihr nicht, wenn ihr eure Rechnungen pünktlich zahlt!!! Aber nein, alles haben und nutzen wollen und nicht pünktlich zahlen!!!
Menü
[1.1] MartyKl antwortet auf -xyz-
22.10.2005 02:00
Benutzer -xyz- schrieb:
Lest euch die Rechnungen der DTAG durch und dann regt euch nicht mehr so auf. Die Gebühren der RAe richten sich nach dem RVG, somit vollkommen rechtens. Solche Probleme habt ihr nicht, wenn ihr eure Rechnungen pünktlich zahlt!!! Aber nein, alles haben und nutzen wollen und nicht pünktlich zahlen!!!

Das ist Blödsinn, ich kann nur für etwas bezahlen wo ich auch weiß das der Beitrag noch offen ist. Die verlangenten Gebühren stehen nicht im Verhältnis zu dem geforderten Beitrag. Aus diesem Grund mußte ich nach meinen Widerspruch und nachdem mein Anwalt sich der Sache angenommen hatte die Gebühren für die Geldeintreiber nicht bezahlen. Inkassofirmen leben in erster Linie davon das Kunden, die geforderten Summen überweisen ohne sich darüber Gedanken zu machen ob es rechtlich korrekt ist.

Ebenfalls erkennt man nicht durch die Nutzung eines Anbieteres wie 01029 automatisch die AGBs an indem man diesen Dienst nutzt, da man am Telefon weder darauf aufmerksam gemacht wird das man die AGB´s damit anerkennt, noch die Gelegenheit hat die AGB´s zu lesen. Der Hinweis das man diese online auf der Webseite der Firma nachlesen kann reicht nicht aus, da nicht jeder der den Dienst nutzt auch gleichzeitig über den nötigen Internetanschluß verfügen muß. Ein Widerspruch und sich gegen solche Abzockerei zu wehren ist deshalb auf jeden Fall sinnvoll. Wenn eine Firma wie 01029 mehr auf Kundenbindung-und freundlichkeit Wert legen würde und nicht auf weniger au7f die Praktiken von Geldeintreibern wie die KSP,wären solche Diskussionen im übrigen überflüssig.
Menü
[1.2] Teufel-HH antwortet auf -xyz-
28.10.2005 15:07
Hi,

die Gebühren sind ganz und gar nicht in der Höhe gerechtfertigt. Wenn man sich das Mahnschreiben anschaut so sieht man doch gleich das dieses alles Standdartschreiben sind und automatisch erstellt werden. Schon allein die automatisch draufgedruckte Unterschrift lässt mich zweifeln, ob da tatsächlich ein Rechtsanwalt tätig war. Und somit hat meines ERachtens der Rechtsanwalt die Geb. nicht in voller Höhe verdient. Ich würde sagen eine 0,5 Gebühr nach Nr. 2400 VV reicht aus.

Gruß
Ein KSP-Geschädigter


P. S. -xyz- Du bist doch bestimmt jemand der bei KSP arbeitet. Das KSP solche Tricks nötig hat, hätte ich nicht gedacht.


Menü
[2] Donald84 antwortet auf MartyKl
25.02.2007 21:15
Benutzer MartyKl schrieb:
Hallo zusammen,

einige Nutzer dieser Webseite haben ja schon ihre Erfahrungen mit der KSP im Bezug auf andere Telefonanbieter gemacht. Auch die Firma 01029 bedient sich bei Geldeintreibungen dieser Kanzlei. Vor ca.6 Wochen benutze die Vorwahl als CallbyCall,ebenso wie einige andere. Da ich im Urlaub war hatte ich diesmal die Telekomrechnung zu spät bezahlt und für mich war mit dem bezahlen der Telekomrechnung die Sache gegessen. Vor ein paar Tagen bekam ich dann einen 'lustigen' Brief von der KSP. Dieser maschinell erstellte und unterschriebene Brief teilte mir mit ich würde der Firma 01029 etwas über 5 Euro schulden. Desweiteren wurde ich aufgefordert diesen Betrag neben Kosten und Zinsen, insgesamt 40 Euro,sofort auf das KSP-Konto zu bezahlen. Damit hatte sich der Beitrag innerhalb von 6 Wochen also verachtfacht. In der Rechnung waren enthalten, neben der Forderung von 01029 eine Gebühr von 25 Euro, 5 Euro Auslagenpauschale und nochmal 5 Euro vorgerichtliche Kosten. Im Klartext kassiert die KSP 35 Euro für einen maschinell erstellten Brief. Mein Anruf bei der KSP brachte natürlich kein Erfolg. Die zwar nette Damen in deren Call-Center hat wahrscheinlich täglich mit unzählbaren Anrufen der gleichen Art zu tun.Sie meinte die Kosten wären branchenüblich, was auch immer das heißen mag ,denn ein Bier kostet branchenüblich auf dem Oktoberfest auch mehr als auf einem anderen Volksfest und ich wäre verpflichtet die Rechnung zu zahlen. Von einem Widerspruch wurde mir direkt abgeraten da es mir angeblich nur unnötige Kosten verursachen würde, ausserdem wurde mir nebenbei mitgeteilt das der Kunde auch schon längst hätte ein gerichtliches Mahnverfahren einreichen hätte können.

Da ich die KSP nicht gerade als kulante oder kundenfreundliche Kanzlei bezeichnen würde, habe ich mich gefragt wieso denen soviel daran liegt das es nicht zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt, schliesslich sind es ja meine Kosten, falls die KSP wirklich im Recht ist. Hier ist die Sache allerdings klar, bei gerichtlichen Mahnverfahren muß in dem Fall die Firma 01029 oder die KSP als Inkassofirma in Vorkasse für die Gerichtsgebühren gehen, das würde aber die Forderung alleine schon um einiges überschreiten.Ausserdem ergibt sich aus einem Mahnverfahren das man dagegen 14 Tage Widerspruch einlegen kann und dann wird vom Gericht geprüft ob die Forderung zulässig ist. Auch die Standardphrasen der KSP bezüglich AGB, keine Mahnpflicht,etc. sind rechtlich nicht so sicher wie es diese Firma gerne vermitteln will. In den AGB der 01029 steht nichts davon das sich meine Kosten verachtfachen wenn ich 6 Wochen in Verzug bin, desweiteren habe ich bei der Nutzung des Dienstes überhaupt nicht die Möglichkeit die aktuellen AGBs dieser Firma zu lesen,es wird vor der Verbindung nicht darauf hingewiesen das man damit die aktuellen AGB akzeptiert bzw. wo man diese einsehen kann. Das es keine Mahnpflicht gibt ist zwar korrekt, aber man kann nur etwas bezahlen von dem man weiß das man es jemanden schuldet. Eine überhöhte Rechnung mit Folgekosten ist deshalb nicht zulässig, woher sollte ich wissen das die Telekom, scheinbar alle anderen Anbieter die ich in dem besagten Monat nutze, bezahlte nur halt 01029 nicht. Die aufgeführten Kosten in den KSP-Briefen sind nicht genau aufgeschlüsselt, als Schuldner wird von mir aber verlangt eine Leistung voll zu bezahlen ohne das ich weiß wie es sich genau zusammen setzt. Es gibt also in den Geschäftspraktiken der KSP einiges was man beanstanden kann und vorallem auch sollte.

Vermutlich werde ich wohl die 40 Euro zahlen müßen, aber ich denke dafür sollen die Leute von der KSP auch etwas arbeiten und werde deshalb solange dagegen Widerspruch einlegen wie möglich. Durch das einlegen von Widerspruch entstehen nicht automatisch höhere Kosten wie von Seiten der KSP behauptet wird und es ist ein Recht das man hat Widerspruch gegen eine Rechnung oder einem Teil der Rechnung einzulegen. Da es bei mir kein Einzelfall ist kann ich also nur jedem raten:

Wehrt euch und legt erst einmal grundsätzlich Widerspruch ein

Im Zweifel zahlt erst einmal die Forderung um Folgekosten zu vermeiden,erhaltet aber den Widerspruch aufrecht. Im Erfolgsfall bekommt ihr euer Geld zurück und ihr könnt ein Mahnverfahren gegen die Inkassofirma einreichen wenn sie nich sofort zahlt ;-)

Verzichtet darauf Anbieter zu nutzen, die sich den geschäftspraktiken solcher Inkassofirmen bedienen

Lasst keine Gelegenheit aus darüber zu berichten.Diese Firmen sind auf uns als Kunden angewiesen und nicht umgekehrt.

Im übrigen wäre es vielleicht sinnvoll wenn teltarif 01029 den Tarifsiegel 05/2005 wieder weg nehmen würde. Wenn ich das ganze jetzt mal umrechne habe ich bei einer Gebühr von 40 Euro ca. 1Euro pro Minute ins Handynetz vertelefoniert, als wirklich
günstig würde ich es nicht bezeichnen.
Menü
[2.1] Donald84 antwortet auf Donald84
25.02.2007 21:22
Benutzer Donald84 schrieb:
Also zu diesen Zeilen kann ich nur sagen, dass die KSP Rechtsanwälte vollkommen korrekt handeln, denn es handelt sich bei den Kosten um die Rechtsanwaltsgebühren gem. §§ 2,13 RVG und gem. VV 2300ff. RVG. Die Gebühren sind noch sehr human. Die eines Inkassobüros können weitaus höher sein, glaubt mir. In den AGB's müssen diese Kosten nicht stehen, da es sich um gesonderte Kosten handelt. Außerdem seit ihr als Nutzer der 01029 auch verpflichtet die AGB zu können, denn mit der Nutzung dieses Dienstes akzeptiert ihr automatisch die AGB. Das ist nunmal so. Außerdem weisen die Rechtsanwälte darauf hin, dass es nicht ratsam ist, gegen einen Mahnbescheid Widerspruch zu erheben, da für euch die Kosten erheblich höher werden. Ob die Kanzlei die zahlen muss oder nicht, spielt hierbei keine Rolle. Passt einfach beim Telefonieren auf, zahlt immer pünktlich und dann kann euch sowas nicht passieren. Außerdem kann ich euch sagen, schaut mal ins BGB, insbesondere in § 286 Abs. 3, dort steht, dass ihr automatisch 30 Tage nach Fälligkeit einer Rechnung (Telekomrechnung) in Zahlungsverzug seid und dann habt ihr zwangsläufig die Folgekosten zu tragen. Das ist tatsächlich so und es handelt sich um keine Grauzone in der Rechtssprechung.
Danke.....











Benutzer MartyKl schrieb:
Hallo zusammen,

einige Nutzer dieser Webseite haben ja schon ihre Erfahrungen mit der KSP im Bezug auf andere Telefonanbieter gemacht.
Auch die Firma 01029 bedient sich bei Geldeintreibungen dieser Kanzlei. Vor ca.6 Wochen benutze die Vorwahl als CallbyCall,ebenso wie einige andere. Da ich im Urlaub war hatte ich diesmal die Telekomrechnung zu spät bezahlt und für mich war mit dem bezahlen der Telekomrechnung die Sache gegessen.
Vor ein paar Tagen bekam ich dann einen 'lustigen' Brief von der KSP. Dieser maschinell erstellte und unterschriebene Brief teilte mir mit ich würde der Firma 01029 etwas über 5 Euro schulden. Desweiteren wurde ich aufgefordert diesen Betrag neben Kosten und Zinsen, insgesamt 40 Euro,sofort auf das KSP-Konto zu bezahlen. Damit hatte sich der Beitrag innerhalb von 6 Wochen also verachtfacht. In der Rechnung waren enthalten, neben der Forderung von 01029 eine Gebühr von 25 Euro, 5 Euro Auslagenpauschale und nochmal 5 Euro vorgerichtliche Kosten. Im Klartext kassiert die KSP 35 Euro für einen maschinell erstellten Brief. Mein Anruf bei der KSP brachte natürlich kein Erfolg. Die zwar nette Damen in deren Call-Center hat wahrscheinlich täglich mit unzählbaren Anrufen der gleichen Art zu tun.Sie meinte die Kosten wären branchenüblich, was auch immer das heißen mag ,denn ein Bier kostet branchenüblich auf dem Oktoberfest auch mehr als auf einem anderen Volksfest und ich wäre verpflichtet die Rechnung zu zahlen. Von einem Widerspruch wurde mir direkt abgeraten da es mir angeblich nur unnötige Kosten verursachen würde, ausserdem wurde mir nebenbei mitgeteilt das der Kunde auch schon längst hätte ein gerichtliches Mahnverfahren einreichen
hätte können.

Da ich die KSP nicht gerade als kulante oder kundenfreundliche Kanzlei bezeichnen würde, habe ich mich gefragt wieso denen soviel daran liegt das es nicht zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt, schliesslich sind es ja meine Kosten, falls die KSP wirklich im Recht ist. Hier ist die Sache allerdings klar, bei gerichtlichen Mahnverfahren muß in dem Fall die Firma 01029 oder die KSP als Inkassofirma in Vorkasse für die Gerichtsgebühren gehen, das würde aber die Forderung alleine schon um einiges überschreiten.Ausserdem ergibt sich aus einem Mahnverfahren das man dagegen 14 Tage Widerspruch einlegen kann und dann wird vom Gericht geprüft ob die Forderung zulässig ist. Auch die Standardphrasen der KSP bezüglich AGB, keine Mahnpflicht,etc. sind rechtlich nicht so sicher wie es diese Firma gerne vermitteln will. In den AGB der 01029 steht nichts davon das sich meine Kosten verachtfachen wenn ich 6 Wochen in Verzug bin, desweiteren habe ich bei der Nutzung des Dienstes überhaupt nicht die Möglichkeit die aktuellen AGBs dieser Firma zu lesen,es wird vor der Verbindung nicht darauf hingewiesen das man damit die aktuellen AGB akzeptiert bzw. wo man diese einsehen kann. Das es keine Mahnpflicht gibt ist zwar korrekt, aber man kann nur etwas bezahlen von dem man weiß das man es jemanden schuldet.
Eine überhöhte Rechnung mit Folgekosten ist deshalb nicht zulässig,
woher sollte ich wissen das die Telekom, scheinbar alle anderen Anbieter die ich in dem besagten Monat nutze, bezahlte nur halt 01029 nicht. Die aufgeführten Kosten in den KSP-Briefen sind nicht genau aufgeschlüsselt, als Schuldner wird von mir aber verlangt eine Leistung voll zu bezahlen ohne das ich weiß wie es sich genau zusammen setzt. Es gibt also in den Geschäftspraktiken der KSP einiges was man beanstanden kann und
vorallem auch sollte.

Vermutlich werde ich wohl die 40 Euro zahlen müßen, aber ich denke dafür sollen die Leute von der KSP auch etwas arbeiten und werde deshalb solange dagegen Widerspruch einlegen wie möglich. Durch das einlegen von Widerspruch entstehen nicht automatisch höhere Kosten wie von Seiten der KSP behauptet wird und es ist ein Recht das man hat Widerspruch gegen eine Rechnung oder einem Teil der Rechnung einzulegen. Da es bei mir kein Einzelfall ist kann ich also nur jedem raten:

Wehrt euch und legt erst einmal grundsätzlich Widerspruch ein

Im Zweifel zahlt erst einmal die Forderung um Folgekosten zu vermeiden,erhaltet aber den Widerspruch aufrecht. Im Erfolgsfall bekommt ihr euer Geld zurück und ihr könnt ein Mahnverfahren gegen die Inkassofirma einreichen wenn sie nich
sofort zahlt ;-)

Verzichtet darauf Anbieter zu nutzen, die sich den geschäftspraktiken solcher Inkassofirmen bedienen

Lasst keine Gelegenheit aus darüber zu berichten.Diese Firmen sind auf uns als Kunden angewiesen und nicht umgekehrt.

Im übrigen wäre es vielleicht sinnvoll wenn teltarif 01029 den Tarifsiegel 05/2005 wieder weg nehmen würde. Wenn ich das ganze jetzt mal umrechne habe ich bei einer Gebühr von 40 Euro ca.
1Euro pro Minute ins Handynetz vertelefoniert, als wirklich
günstig würde ich es nicht bezeichnen.
Menü
[2.1.1] loterne antwortet auf Donald84
05.09.2008 14:49
Sie sind wirkliche geldeintreiber schlimster art.
Die Kenne keine skrubel wie ich so höre von andern,was kann man da gegen tun?
Die wüden auch für die ......das geld eintreiben!
Mann kann es auch übertreiben,das wort kulanz kenn die nicht.
auch bei ein penner würden sie bis zum eusersten gehen.