Benutzer ElaHü schrieb:
Benutzer djdiver schrieb:
Hallo,
hoffe ihr habt eine Idee mit welcher Begründung man 161 zur Vertragsauflösung bewegen kann...
Habe am 20.098.07 einen Komplettanschluss 16.000 bestellt, zugesagt wurde eine Schaltzeit binnen 4 Wochen. Zum 27.09.07 kündigte ich die Telekom und bin seither ohne jeglichen Anschluss. Habe bisher weder Hardware noch einen ungefähren Schaltungstermin von 1&1.
Bei Anrufen und Mails erhält man unverbindliche, nicht brauchbare Antworten.
Jetzt teilte man mir auch noch mit, die Rufnummer könne nicht portiert werden, da der Anschluss von der Telekom abgeschaltet worden sei. (Logisch, ich hatte Call&Surf comfort...) 161 verweigert die Vertragsauflösung da mein 2 wöchiges Widerrufsrecht abgelaufen sei...
Wie kommt man schnellstmöglich aus dem Vertrag? Habe etliche Redaktionen von Print- und TV Medien angeschrieben und hoffe
auf Unterstützung.
Habt ihr noch eine Idee?
Danke
Soweit ich weiß, musst du 1&1 schriftlich eine angemessene Frist setzen, bis zu der sie spätestens den Vertrag erfüllen müssen. Verstreicht die Frist, kannst du aus dem Vertrag aussteigen.
Was eine angemessene Frist ist, kann ich nicht 100%ig sagen. Ich würde meinen 2 bis 4 Wochen musst du ihnen wohl einräumen.
Hierzu gab es schon gute Infos auf Teltarif:
Wenn der versprochene DSL-Anschluss weiter auf sich warten lässt
Kommt der neue Anbieter nicht innerhalb von drei bis vier Wochen seinem Versorgungsauftrag nach, sollte man diesem laut Hafenrichter eine letzte Frist von zwei bis drei Wochen setzen und gleichzeitig mit der Kündigung drohen.
Wie bei allen Streitfällen sollte dies am besten schriftlich per Einschreiben geschehen.
Laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, wenn er Monate nach der Bestellung immer noch keinen DSL-Anschluss erhalten hat.
Auch wenn der Anbieter andere Leistungen - beispielsweise eine niedrigere Bandbreite - bestätigt oder gar liefert als bestellt, sollte man schriftlich auf eine korrekte Bestätigung pochen und notfalls widersprechen.
Mit schriftlichen Bestätigungen des Anbieters geraten Sie nicht in Gefahr, später selbst entsprechende Nachweise erbringen zu müssen.
Durch eine falsche Bestätigung komme kein Vertrag zustande, sagt die Verbraucherzentrale Bayern.
Wer die nicht bestellten Leistungen trotzdem schon in Anspruch nimmt, müsse allerdings damit rechnen, dass ihm diese später in Rechnung gestellt werden.
https://www.teltarif.de/arch/2006/kw26/...?...Also eine letzte Frist von 2 Wochen setzen unter Hinweis bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Anbieter erfolgt die Kündigung,per Einschreiben abschicken und gut ist.
Gruß Kamischke