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Dreist - 1und1 akzeptiert fristgerechten Widerruf nicht!!!


29.07.2008 22:17 - Gestartet von justice08
Hallo zusammen,

offensichtlich bin ich hier genau richtig. Denn ich mache aktuell ähnlich schlechte Erfahrung bei 1und1 wie die meisten hier.

Ich habe telefonisch eine 1und1 Doppelflat 6.000 beauftragt und noch innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen (per Einschreiben mit Rückschein!). Bis heute will 1und1 meinen Widerruf nicht akzeptieren mit dem Hinweis, ich hätte eine "schnellstmögliche" Schaltung der Leitung beauftragt. Dann nämlich - und so steht es im Fernabsatzgesetz - würde das Widerrufsrecht erlöschen.

Da ich zum Zeitpunkt der Beauftragung des Anschlusses noch einen mind. 3 Wochen gültigen Anschluss hatte, also nicht wirklich Eile geboten war, habe ich definitiv nicht um eine schnellstmögliche Schaltung gebeten! Erst recht nicht, wenn ich gewusst hätte, das dies mit Nachteilen (wie in diesem Fall mit dem Verlust des Widerrufsrechts) fuer mich verbunden ist. Logo. Auf meine telefonische Rueckfrage teilte man mir mit, dass man, wenn ich keinen bestimmten Wunschschalttermin angaebe, von einer schnellstmoeglichen Schaltung ausginge! Aha, netter Trick ... und eine völlige Verar...

Und trotzdem. Im Fernabsatzgesetz ist von der "ausdrücklichen" Zustimmung die Rede. Es kann ja nicht sein, dass man irgendetwas (evtl. durch geschicktes Fragen der Telefonistin) zustimmt, ohne zu wissen, welche Nachteile damit verbunden sin.
Selbst nach Einschalten einer befreundeten Anwältin hält 1und1 bis heute an seinem Standpunkt fest... Einen Beweis meines angeblichen Wunsches einer "schnellstmöglichen" Schaltung will oder kann man mir nicht geben (ist ja auch schwierig - denn meinen Auftrag habe ich ja wie gesagt, telefonisch erteilt - aber selbst ein Tonband scheint man da nicht zu finden).

Der Gipfel der Unverschämtheit ist, dass 1und1 nahezu auf keines der Schreiben der Rechtsanwältin eingeht, keine Begründungen sondern stets Standardschreiben abliefert (der genannte fehlende Beweis ist da nur ein Beispiel). Doch damit nicht genug. Ungeachtet der Situation habe ich heute eine Zahlungsaufforderung vom Inkassobüro erhalten ... mit Termin für übermorgen.

Hat jemand in dieser Lage ähnliche Erfahrungen gemacht - und kann mir weiterhelfen, wie ich mich weiter verhalten soll?

In jedem Fall rate ich jedem von 1und1 ab! Nur Ärger!
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[1] Albi aus Kiel antwortet auf justice08
30.07.2008 07:11
Dann laß doch 1&1 auf Dich zukommen. Du hast wohl alles richtig gemacht, doch 1&1 will den Fisch nicht schwimmen lassen.

Wenn 1&1 was will und meint Recht zu haben, dann müssen die das auch beweisen können. Ansonsten kannst Du wohl alle Drohungen abheften und da ruhig lassen. Es gibt Hunde, die bellen nur, ohne zu beißen.

Wie das rechtlich mit "frühestmöglich" aussieht, weiß ich nicht; Deine Schilderung klingt aber gut recherchiert.

Falls es zum gerichtlichen Mahnbescheid kommt, diesem sofort schriftlich widersprechen und auf einen Gerichtstermin warten, der wohl nicht kommen wird.

Abbuchungen immer wieder sofort zurückbuchen. Oft kontrollieren. Das hilft meist bei der Einsicht als Zeichen der Zwecklosigkeit.

Hast Du der Sprachaufzeichnung zugestimmt / bist Du darauf hingewiesen worden?

Sonst siehe Dich noch mal bei www.computerbetrug.de um.

Darauf achten, daß Du absolut keine Leistung von 1&1 in Anspruch nimmst, sonst heißt das nachher 'konkludente Nutzung'. Modem etc. per Post nicht annehmen. Andere Personen, die die Post annehmen könnten, darauf hinweisen.
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[1.1] Moneysac antwortet auf Albi aus Kiel
30.07.2008 09:19
ob eine sprachaufzeichnung stattgefunden hat ist fraglich, erst recht, wenn du nicht darauf hingewiesen wurdest. und selbst wenn, wäre ich skeptisch, ob durch die bloße frage schnellstmöglich das widerrufsrecht erloschen ist. dazu kommt, dass es ein telefonischer vertrag ist.

wäre ich an deiner stelle würde ich die zahlungen verweigern mit der begründung, dass der vertrag widerrufen ist und gleichzeitig mitteilen,dass im falle einer anschlussschaltung schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. sollten dann noch belästigungen folgen, würde ich diese bis zum mahnbescheid ignorieren und im falle einer gerichtsverhandlung einen anwalt konsultieren.
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[2] starbird antwortet auf justice08
30.07.2008 15:05
Hallo,
unbedingt alles per Einschreiben was 1&1 betrifft. Dann schnellstmöglichst Anzeige erstatten (es geht um Festlegung des Gerichtsstandortes), oder ist dir Montabaur lieber. Am Gericht geht leider nichts vorbei. Schreibe eine Aktennotiz von dem Vorgang, das ist der einzige Beweis. Die Aktennotiz muß unbedingt in sich logisch sein. Übrigens 1&1 ist in der Beweispflicht.

Nichts akzeptieren, Lastschrift, Hardware und ganz wichtig, keinen Servicetechniker an die Leitung lassen. Am 13.6. habe ich 1&1 telefonisch beauftragt mit festen Termin (5Wochen), am 20.6. habe ich gekündigt per Einschreiben. Gestern am 29.7. habe ich die Sache der Staatsanwaltschaft München übergeben (Fernabsatzgesetz Umgehung des Verbraucherschutzes durch die Widerrufsklausel).

Ich werde jetzt zwangsabgeschaltet von 1&1 (die Leitung besteht überhaupt nicht)und die Sache gegen 59,95 EURO beigelegt. Elegant, so schnell wären 59,95 EURO verdient. Viele stimmen hier zu, ist ja so günstig und ohne Ärger(Wie oft machen die das). Es ist richtig. Die reagieren auf nichts, aber auf gar nichts. Bei meiner Kundennummer ist vermerkt (kein Kontakt mit dem Kunden. Ich bin gespannt wie 1&1 vor Gericht auftritt. Übrigens ich habe keinen Rechtsschutz und keinen Rechtsanwalt.

Den Ausgang der Angelegenheit werde ich hier mitteilen, denn ich meine das interessiert etliche.


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[2.1] marbri antwortet auf starbird
30.07.2008 15:56
Hallo,

falls Dein Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet,
kannst Du Dir beim Rechtspfleger Deines für Dich zuständigen
Amtsgericht einen Beratungsschein für 10 € Eigenbeteiligung
holen, dann hast Du Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe und
kannst einen Anwalt Deines Vertrauens mit der Wahrung Deiner
Interessen beauftragen.


Gruß Marbri


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[2.1.1] justice08 antwortet auf marbri
03.08.2008 16:33
Hallo zusammen,

danke für die vielen Antworten und die tollen Verhaltensvorschläge!

Das meiste davon habe ich bereits befolgt. Also solche Dinge

- wie die Abbuchungen kontrollieren (ja, 1und1 hatte bereits einmal von meinem Konto abgebucht - was ich wieder habe zurückbuchen lassen),

- wie die Hardware zurückzuschicken (bereits zweimal, denn 1und1 hatte nichts besseres zu tun, als sie mir nach dem ersten Mal postwendend erneut zuzustellen)

Ich habe selbstverständlich die Telefonbuchse kein einziges nicht angerührt, um gar nicht in den Verdacht zu kommen,die Leistung in Anspruch genommen zu haben. Zum Glück war und bin ich wieder bei meinem alten Anbieter - und der bedient übers Kabelnetz.

Ob ich der Sprachaufzeichnung zugestimmt habe, weiß ich nicht genau. Es gibt ja die beiden Systeme: Generelle Aufzeichnung, man muss aktiv ablehnen. Oder zufällig generierte Aufzeichnung, man muss explizit zustimmen. An das Verfahren bei 1und1 kann ich mich nicht mehr erinnern - und ich werde mich hüten, es mit einem erneuten Anruf herauszufinden.

Ich habe letzte Woche - nachdem ich das Inkasso-Schreiben erhalten habe, mit der Verbraucherzentrale NRW telefoniert. Zwar war das eine teure Hotline, aber ich war positiv überrascht von der kompetenten Beratung. "Mein" Problem (Stichwort: "schnellstmögliche Schaltung") ist dort generell bekannt und die Verbraucherzentrale sucht derzeit nach "aktuellen Fällen" für eine Abmahnungsklage in diesem Zusammenhange! Also wendet Euch ruhig dorthin, wenn Ihr einer solchen Klage Nachdruck verleihen möchtet!
Leider löst das die eigenen Streitigkeit mit 1und1 (noch) nicht (solange für diese Klage kein Urteil vorliegt, kann man sich auch nicht darauf berufen). Aber immerhin scheint eine gewisse Aussicht auf Erfolg gegeben zu sein.
Kommende Woche habe ich einen Termin für eine Rechtsberatung mit einem Rechtsanwalt in der Verbraucherzentrale, der mich ggfs auch gegenüber dem Unternehmen vertritt. Kostet zwar auch wieder Geld - aber immernoch besser, denn sich für das Zahlen des Vertrages von dem so "serviceorientierten" 1und1-Unternehmen verdonnern zu lassen.

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[2.1.1.1] starbird antwortet auf justice08
16.08.2008 18:13
Hallo justice08,

unbedingt mit Einschreiben das Lastschrifteinzugsverfahren kündigen, ebenso die Annahme von Hardware ablehnen sowie den Einsatz des Servicetechnikers nicht erlauben. Das ganze mit dem Zusatz, daß 1&1 die entstehenden Kosten zu tragen hat. Falls doch dergleichen abläuft, ablehnen, zurückgehen lassen, bzw. Techniker die Türe weisen.

So haben die erst nach 2 Monaten bei mir bemerkt,daß die Hardware an sie zurückgegangen ist. Ein toller Verein - jezt soll ich für 1&1 seit neuesten Kunden werben, weil ich so zufrieden bin. Außerdem soll ich bewerten wie toll die Telefonisten von 1&1 am Telefon ist. Die Kontakte laufen so richtig schön aneinander vorbei.

Wie berichtet habe ich die Angelegenheit am 29.7.08 an die Staatsanwalt abgegeben. Ich habe 1&1 darüber informiert (das scheint die aber gar nicht zu interessieren). Der nächste Kontakt wird für 1&1 sicher weniger erfreulich werden.

Grüße starbird
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[2.1.1.1.1] sgtSummoner antwortet auf starbird
18.09.2008 23:31
Na Du kannst da fest von ausgehen, dass das alles automatisch in die Wege geleitet wird. Da schaut allenfalls nochmal ein flüchtiger Blick auf einen Bildschirm voller Daten, bevor per Mausklick tausende Profiseller-Briefe an die Kundschaft versendet werden.
Es wird halt mittels einer großen Datenbank abgewickelt, und leider hat man bei 1&1 wohl vergessen, auch entsprechende Vermerke über Widerrufe etc. zu machen.
Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass sich 1&1 wegen einem Kunden freiwillig so einen Streß antut, außer eben, dass dort bislang noch nicht ein fähiger Mitarbeiter sich der Sache auch mal angenommen hat. (Der berühmte Fall von, die "Putzfrau" hat den Brief vom Postboten angenommen).

Dass sich sowas natürlich rächen kann und wohl auch wird, das kann man sich natürlich denken.

Viel Erfolg dabei. Denn das kann den Service von 1&1 ja nur verbessern.

P.S.: Ich bin bislang mit 1&1 rundum zufrieden. Nur hab ich halt manchmal so den Eindruck, sie verstricken sich n bissl an ihren mittlerweile zig Tarifen (alle 2 Monate was neues, was kaum etwas verändert ausser AGBs und Details in Leistungsbeschreibungen), ihrem verwirrend unübersichtlichen Internetauftritt und vielen weiteren Dingen.
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[2.1.1.1.1.1] starbird antwortet auf sgtSummoner
20.09.2008 18:32
Hallo sgtsummoner,
ich bin fest überzeugt, daß ich einer der zufriedensten Kunde von 1&1 wäre. Mein DSL-Anschluß wäre in München und das funktioniert. Ich hatte mich aber für meinen früheren Provider entschieden wegen meiner Telefonnummer. Die war weg bzw. portiert, habe sie aber zurückbekommen. Leider hatte sich da was zeitlich leicht überschnitten. Deshalb mein stinknormaler Widerruf bei 1&1, den 1&1 aber nicht akzeptiert hatte. Dies war ein Wunschtermin, mit 5 Wochen Vorlaufzeit.
Ein blaues Auge werde ich denen schon verpassen - 1&1 hatte lange Zeit die Möglichkeit einzulenken.
Gruß starbird