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Taschenspielertricks bei 1&1


13.07.2016 07:22 - Gestartet von Muschelpuster
Vor einiger Zeit ist mein Vater verstorben. Neben vielen Dingen die zu erledigen waren und noch sind kam auch 1&1 in's Spiel, da er Vertragspartner war.
Nun schien die Sache auf den 1. Blick recht einfach, denn 1&1 bietet im Todesfall eine außerordentliche Kündigung an. Doch wer denkt, dass damit alles gut ist liegt natürlich weit daneben. Denn meine Mutter möchte die alte 40 Jahre alte Nummer natürlich behalten. Dazu muss zuerst der Vertrag auf sie umgeschrieben werden. Der erfahrene Leser ahnt schon was nun passiert und auch ich habe gegenüber 1&1 meine Befürchtungen geäußert, dass damit sicher die außerordentliche Kündigung nicht mehr möglich ist. Dies wurde aber von dem Support verneint.
Also wurde die Vertragsumschreibung vorgenommen und natürlich ist jetzt keine außerordentliche Kündigung mehr möglich.
Somit hat man also die Wahl: Verzicht auf außerordentliche Kündigung oder Mitnahme der Rufnummer.

Niels
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[1] Beschder antwortet auf Muschelpuster
13.07.2016 09:25
Benutzer Muschelpuster schrieb:
Vor einiger Zeit ist mein Vater verstorben.

Tut mir leid!


Neben vielen Dingen
die zu erledigen waren und noch sind kam auch 1&1 in's Spiel, da er Vertragspartner war.
Nun schien die Sache auf den 1. Blick recht einfach, denn 1&1 bietet im Todesfall eine außerordentliche Kündigung an.

Das ist der Normalfall.


Doch
wer denkt, dass damit alles gut ist liegt natürlich weit daneben. Denn meine Mutter möchte die alte 40 Jahre alte Nummer natürlich behalten. Dazu muss zuerst der Vertrag auf sie umgeschrieben werden. Der erfahrene Leser ahnt schon was nun passiert und auch ich habe gegenüber 1&1 meine Befürchtungen geäußert, dass damit sicher die außerordentliche Kündigung nicht mehr möglich ist. Dies wurde aber von dem Support verneint.
Also wurde die Vertragsumschreibung vorgenommen und natürlich ist jetzt keine außerordentliche Kündigung mehr möglich. Somit hat man also die Wahl: Verzicht auf außerordentliche Kündigung oder Mitnahme der Rufnummer.

Das empfinde ich nicht als Trickserei. Man bietet euch ja beide Möglichkeiten an. Nur die Vor- und nicht die Nachteile zu bekommen ist ein frommer Wunsch.

Insofern ist die Vorgehensweise in meinen Augen völlig korrekt.

Was ich bei der Telekom getan habe könnte dir evtl. helfen:

Als meine Großmutter verstarb habe ich den Anschluss gekündigt/beendet und mir ihre Telefonnummer auf meinen Anschluss aufschalten lassen, so habe ich seither statt 6 nun 7 ISDN Rufnummern. Mittlerweile nutzt die Nummer meine Frau.
Das ganze ging problemlos am Telefon, sogar kostenfrei.

Jetzt könnte ich die Nummer an deiner Stelle wieder wegportieren.

So du auch bei 1+1 bist wäre es einen Versuch wert.

Gruß
Beschder
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[1.1] Muschelpuster antwortet auf Beschder
13.07.2016 09:47
Benutzer Beschder schrieb:
Das empfinde ich nicht als Trickserei. Man bietet euch ja beide Möglichkeiten an. Nur die Vor- und nicht die Nachteile zu bekommen ist ein frommer Wunsch.
Das ich das Übel geahnt habe zeigt ja, dass ich das grundsätzlich auch als ganz normalen Trick anerkenne - jedoch bleibt es ein Trick - erst recht, wenn man auf Nachfrage die Antwort bekommt, dass es nicht so ist.

Als meine Großmutter verstarb habe ich den Anschluss gekündigt/beendet und mir ihre Telefonnummer auf meinen Anschluss aufschalten lassen, so habe ich seither statt 6 nun 7 ISDN Rufnummern. Mittlerweile nutzt die Nummer meine Frau. Das ganze ging problemlos am Telefon, sogar kostenfrei.

Zum Glück bin ich nicht bei 1&1 - obwohl es natürlich fraglich bleibt, ob mein Provider ernsthaft besser ist (Kabel-D). Aber der Gedanke war ähnlich: Rufnummer zu Sipgate portieren und neben der neuen Nummer mit auf die FritzBox packen. Nun muss 1&1 die alte Rufnummer erst einmal auf die neue umleiten und dann wird die Portierung zu Sipgate vorgenommen, wenn der Vertrag ausgelaufen ist.

Niels
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[2] ger1294 antwortet auf Muschelpuster
19.09.2016 21:57
Benutzer Muschelpuster schrieb:
Somit hat man also die Wahl: Verzicht auf außerordentliche Kündigung oder Mitnahme der Rufnummer.

Niels
Hallo,

man kann auch beides haben, wenn man richtig vorgeht.
Ich nehme an, der Wunsch zur Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts lag darin, dass die Ehefrau danach einen Anschluss eines anderen Anbieters nutzen wollte (daher der Wunsch nach Erhalt der Nummer).
Hier beauftragt man beim neuen Anbieter eine Portierung der Nummer von 1&1 (wichtig: Im Portierungsauftrag muss der alte verstorbene Inhaber, der bei 1&1 noch geführt wird, angegeben werden). Dazu legt man dem neuen Anbieter eine Sterbeurkunde vor, aus der ja auch das Eheverhältnis ersichtlich ist.

Sobald die Portierung bearbeitet ist, wird 1&1 einen Kündigungstermin bestätigen, der u.U. sehr spät ist, da vielleicht noch Mindestlaufzeit besteht oder die automatische Verlängerung gerade stattgefunden hat. Nun wendet man sich an 1&1 wegen Sonderkündigung wegen Tod und diese wird dann einen frühzeitigeren Termin bestätigen.

Lässt man aber den bestehenden Vertrag wie in deinem Fall "umschreiben", so stimmt man ja aktiv einer Fortführung des Vertrags als Rechtsnachfolger zu. Somit ist es rechtlich schlüssig und nicht zu beanstanden, dass dann der Vertrag zu den bisherigen Konditionen (incl. Restlaufzeiten) fortgeführt wird, und kein Sonderkündigungsrecht wegen Tod mehr besteht (da der jetzige Inhaber ja auch nicht verstorben ist, sondern quicklebendig ist).