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Simkarten Sperrung


30.05.2011 13:57 - Gestartet von Hans50
Nur weil ich nicht unnütz aufgeladen habe innerhalb einem Jahr wurde die SIM-Karte gesperrt. Guthaben futsch.
Nie aber auch nie mehr bildmobil.
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[1] ElaHü antwortet auf Hans50
30.05.2011 14:25
Okay, deine Karte kannst du nicht mehr nutzen, was ärgerlich ist. Aber dein Guthaben ist nicht futsch, das darf ein Anbieter gar nicht einbehalten. Du kannst einen Antrag stellen, dann wird dir dein Restguthaben ausgezahlt.
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[1.1] Nobert T antwortet auf ElaHü
31.12.2012 19:34
Langsam müsste es sich doch herumgesprochen haben. Und warum liest denn vorher keine die AGB´s. dann würden hier nicht immer und immer wieder die selben Dinge hochkommen.
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[2] raio-k antwortet auf Hans50
30.05.2011 19:58
Benutzer Hans50 schrieb:
Nur weil ich nicht unnütz aufgeladen habe innerhalb einem Jahr wurde die SIM-Karte gesperrt. Guthaben futsch. Nie aber auch nie mehr bildmobil.

In den Allgemeine Geschäftsbedingungen für BILDmobil-Prepaid steht unter § 6 Vertragsdauer, Kündigung, Restguthaben, Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, Sperrung (Auszug)

6.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. moconta kann den Vertrag insbesondere dann kündigen, wenn der Kunde ein Jahr lang keine Guthabenaufladungen vorgenommen hat und gleichzeitig mindestens drei Monate lang eine kostenpflichtige Nutzung nicht stattgefunden hat.

6.6 Für den BILDmobil Handytarif gilt: Im Falle der Kündigung bei Nichtaufladung im Sinne vorstehender § 6.2 schließt sich nach Erklärung der Kündigung eine vierwöchige Phase der sog. passiven Erreichbarkeit an.
In dieser Zeit sind moconta nur eingehende Verbindungen möglich,
d. h., der Kunde ist für Anrufer erreichbar, kann jedoch selbst keine Verbindungen aufbauen. Am Ende dieser Phase wird die SIM-Karte endgültig deaktiviert und das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und moconta endet. Führt der Kunde in der Phase der passiven Erreichbarkeit eine Aufladung seines Guthabenkontos oder eine kostenpflichtige Nutzung durch, ist diese Phase beendet und der Vertrag gilt wieder als ungekündigt. Bei Kündigung aus anderen Gründen gem.
Ziff. 6.2 erlischt die passive Erreichbarkeit mit Wirksamwerden der Kündigung.

6.7 Nach der Kündigung wird ein eventuell vorhandenes Restguthaben bei endgültiger Deaktivierung der Karte erstattet, wenn der Kunde sich im Wege eines schriftlichen Antrags als Berechtigter legitimiert. Eine Erstattung erfolgt nicht, soweit das Restguthaben auf einem bei Kauf der SIM-Karte gewährten Startguthaben beruht.

Ich denke damit sollten die Fragen geklärt sein, BILDmobil macht hier nur von seinem Recht, welche in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen veröffentlicht wurden, Gebrauch... die man bei Vertragsabschluss, was aber die wenigsten machen, gelesen haben sollte!
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[2.1] Mädel antwortet auf raio-k
07.09.2011 21:25
In den AGB finde ich nichts dazu:
http://www.bildmobil.de/speedstick/agb.html
http://www.bildmobil.de/agb.html
Die Sperrung erfolgt auch mit einem Hinweis auf § 4.2 der AGB
"4.2 Prepaid-Verträge können von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Für die Kündigung reicht die Textform."
Damit will wohl der Anbieter dem Vorwurf der irreführenden Werbung (kein Mindestumsatz) entgegenwirken.
Ist schon ein starkes Stück!
Mädel
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[2.1.1] rotella antwortet auf Mädel
07.09.2011 22:28
Das ist aber bei allen Anbietern so, dass Prepaidkarten, die nur rumliegen und nicht genutzt werden, irgendwann abgeschaltet werden.
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[2.1.1.1] myselfme antwortet auf rotella
25.04.2015 17:14
Benutzer rotella schrieb:
Das ist aber bei allen Anbietern so, dass Prepaidkarten, die nur rumliegen und nicht genutzt werden, irgendwann abgeschaltet werden.

Ja - und ein wenig auch zu Recht. Kein Anbieter, Arbeitgeber, Familienvater oder Vermieter hat gern Karteileichen im System. Wie auch niemand gerne arbeiten geht ohne Lohn zu erhalten.
Denn auch wenn es nur Cents sind, die die Verwaltung "toter" Teilnehmer kostet, es summiert sich. Für nichts.
Und hat man Grund deswegen böse zu sein ? Ich glaube nein. Schon weil es im Mobilfunk keinerlei Grundgebühren mehr gibt. Im Festnetzbereich kündigt keiner bei Nichtnutzung, warum auch...