Benutzer Hans50 schrieb:
Nur weil ich nicht unnütz aufgeladen habe innerhalb einem Jahr wurde die SIM-Karte gesperrt. Guthaben futsch. Nie aber auch nie mehr bildmobil.
In den Allgemeine Geschäftsbedingungen für BILDmobil-Prepaid steht unter § 6 Vertragsdauer, Kündigung, Restguthaben, Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, Sperrung (Auszug)
6.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. moconta kann den Vertrag insbesondere dann kündigen, wenn der Kunde ein Jahr lang keine Guthabenaufladungen vorgenommen hat und gleichzeitig mindestens drei Monate lang eine kostenpflichtige Nutzung nicht stattgefunden hat.
6.6 Für den BILDmobil Handytarif gilt: Im Falle der Kündigung bei Nichtaufladung im Sinne vorstehender § 6.2 schließt sich nach Erklärung der Kündigung eine vierwöchige Phase der sog. passiven Erreichbarkeit an.
In dieser Zeit sind moconta nur eingehende Verbindungen möglich,
d. h., der Kunde ist für Anrufer erreichbar, kann jedoch selbst keine Verbindungen aufbauen. Am Ende dieser Phase wird die SIM-Karte endgültig deaktiviert und das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und moconta endet. Führt der Kunde in der Phase der passiven Erreichbarkeit eine Aufladung seines Guthabenkontos oder eine kostenpflichtige Nutzung durch, ist diese Phase beendet und der Vertrag gilt wieder als ungekündigt. Bei Kündigung aus anderen Gründen gem.
Ziff. 6.2 erlischt die passive Erreichbarkeit mit Wirksamwerden der Kündigung.
6.7 Nach der Kündigung wird ein eventuell vorhandenes Restguthaben bei endgültiger Deaktivierung der Karte erstattet, wenn der Kunde sich im Wege eines schriftlichen Antrags als Berechtigter legitimiert. Eine Erstattung erfolgt nicht, soweit das Restguthaben auf einem bei Kauf der SIM-Karte gewährten Startguthaben beruht.
Ich denke damit sollten die Fragen geklärt sein, BILDmobil macht hier nur von seinem Recht, welche in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen veröffentlicht wurden, Gebrauch... die man bei Vertragsabschluss, was aber die wenigsten machen, gelesen haben sollte!