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'Administrationsgebühr' - Illegal?


21.07.2006 12:20 - Gestartet von Meragon
Servus,

Sofern weniger als 6 € im Quartal verbraucht werden, erhebt Easymobile eine Administrationsgebühr von 1€.
Ich kann mich dunkel an ein BGH - Urteil erinnern, welches vor nicht allzu langer Zeit das Verfallen des Guhabens als Illegal gebranntmarkt hat - geht diese Gebühr nicht in die gleiche Richtung?

MFG

Meragon
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[1] valinet antwortet auf Meragon
26.07.2006 11:10

einmal geändert am 26.07.2006 11:12
Ich denke nicht dass es die selbe Richtung ist, da ja kein Guthaben verfällt. Es ist eher wie Verträge mit Mindestumsatz anzusehen, und gegen die hat noch niemand Rechtsmittel eingelegt.
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[1.1] ElaHü antwortet auf valinet
25.08.2006 10:13
Benutzer valinet schrieb:
Ich denke nicht dass es die selbe Richtung ist, da ja kein Guthaben verfällt. Es ist eher wie Verträge mit Mindestumsatz anzusehen, und gegen die hat noch niemand Rechtsmittel eingelegt.

EasyMobile hat einen Weg gefunden, ein unbegrenzt gültiges Guthaben anzubieten und trotzdem den Kunden dazu zu bringen, dass er die Karte regelmäßig nutzt.
Ich würde mich nicht wundern, wenn nach den O2 und VF- Gerichtsurteilen demnächst noch mehr Anbieter auf die Administrationsgebühr umsteigen.
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[2] Kern51 antwortet auf Meragon
24.08.2006 23:23
Benutzer Meragon schrieb:
Servus,

Sofern weniger als 6 € im Quartal verbraucht werden, erhebt Easymobile eine Administrationsgebühr von 1€.

Bei z.B. der Bank/SPK heißt sowas Kontoführungsentgelt. Abgerechnet alle 3 Monate...21 €. Das wird weniger beachtet als dieser eine € nach 3 Monaten.


Ich kann mich dunkel an ein BGH - Urteil erinnern, welches vor nicht allzu langer Zeit das Verfallen des Guhabens als Illegal gebranntmarkt hat - geht diese Gebühr nicht in die gleiche Richtung?

MFG

Meragon

Bei z.B. der Xtra-Karte sind die 15 € Mindestaufladebetrag in 12 Monaten weg bei Nichtbenutzung. Das sind 1,25 €/Monat.

Ich verstehe die Aufregung nicht.
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[2.1] Meragon antwortet auf Kern51
25.08.2006 02:02
Bei z.B. der Xtra-Karte sind die 15 € Mindestaufladebetrag in 12 Monaten weg bei Nichtbenutzung. Das sind 1,25 €/Monat.

Das ist nach dem neuen Urteil gegen Vodafone auf jeden FAll unzulässig!

Ich verstehe die Aufregung nicht.

Aufregung ist zu viel gesagt, es kommt einfach unerwartet, da man bei einer Prepaid-Karte ja eigentlich gerade keine Verpflichtung zum Mindestabsatz eingeht. Ich habe einfach nicht damit gerechnet.
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[2.1.1] JochenJochen antwortet auf Meragon
25.08.2006 14:35
Benutzer Meragon schrieb:
Bei z.B. der Xtra-Karte sind die 15 € Mindestaufladebetrag 12 Monaten weg bei Nichtbenutzung. Das sind 1,25 €/Monat.

Das ist nach dem neuen Urteil gegen Vodafone auf jeden FAll unzulässig!

Rechtlich gesehen war das nur ein Urteil, welches Vodafone betrifft! Solange niemand die anderen verklagt, die das ebenfalls machen, dürfen die das!
Bei easyMobile ist die Vorraussetzung aber eine völlig andere als bei Vodafone. Da kann man nichts machen.

Ich verstehe die Aufregung nicht.
Aufregung ist zu viel gesagt, es kommt einfach unerwartet, da man bei einer Prepaid-Karte ja eigentlich gerade keine Verpflichtung zum Mindestabsatz eingeht. Ich habe einfach nicht damit gerechnet.

Steht aber deutlich in den AGB drin (soll kein Vorwurf sein, les ich auch nicht immer)
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[2.1.1.1] easyman antwortet auf JochenJochen
25.08.2006 16:00
naja ich glaube das ist legal
ausdrücklich als bestandsgebühren...
also spricht nix dagegen