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Mindestgebühr bei Prepaid, Wenignutzer aufgepasst!


19.12.2014 16:27 - Gestartet von vobe
Nachdem die Congstar-Prepaidkarte meiner Frau seit gestern plötzlich gesperrt war hatte ich eben ein interessantes Gespräch mit einem Hotline-Mitarbeiter. Dabei habe ich folgendes erfahren:
Wenn eine Prepaidkarte 15 Monate lang nicht aufgeladen wird, dann interpretiert "das System" diese als inaktiv (egal ob telefoniert wurde oder nicht!) und sie wird gekündigt. Die Kündigung wurde angeblich "per Email oder SMS" mitgeteilt- leider nie angekommen...
Ob dieses Verfahren legal ist erscheint mir zweifelhaft, zumal der Mitarbeiter mir auf Nachfrage und nach längerem Suchen nicht sagen konnte, wo ich in den AGB oder Leistungsbeschreibungen die Aussage mit den 15 Monaten finde!
Schade- bisher dachte ich, Congstar wäre eine seriöse Firma...
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[1] kilometerstein101 antwortet auf vobe
19.12.2014 18:45
Benutzer vobe schrieb:
Nachdem die Congstar-Prepaidkarte meiner Frau seit gestern plötzlich gesperrt war hatte ich eben ein interessantes Gespräch mit einem Hotline-Mitarbeiter. Dabei habe ich folgendes erfahren:
Wenn eine Prepaidkarte 15 Monate lang nicht aufgeladen wird, dann interpretiert "das System" diese als inaktiv (egal ob telefoniert wurde oder nicht!) und sie wird gekündigt. Die Kündigung wurde angeblich "per Email oder SMS" mitgeteilt- leider nie angekommen...

Klar, nie angekommen. Ich halte die Bedingungen von Congstar keinesfalls für ungewöhnlich. Welcher Provider macht's nicht so??

Und die Abschaltung kommt nicht aus heiterem Himmel. Fast 2 Monate vorher kommt eine Mail mit diesen Hinweisen:

..leider müssen wir Ihnen hiermit das Vertragsverhältnis zum 17.01.2015 kündigen, da wir festgestellt haben, dass die letzte Aufladung Ihres Guthabenkontos 15 Monate zurück liegt.

Sollten Sie den Vertrag fortsetzen wollen, um weiterhin mit Ihrer Rufnummer 0160xxxx8877 telefonieren zu können, brauchen Sie nur neues Guthaben aufladen. Der Vertrag wird dann unverändert zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt.

Bitte laden Sie in diesem Fall spätestens bis zum 17.01.2015 Ihr Guthabenkonto auf.

Sollten Sie bis zum oben genannten Datum kein weiteres Guthaben aufgeladen haben, endet der Vertrag am 17.01.2015. Ab diesem Datum können Sie keine Dienste mehr nutzen und sowohl die Karte als auch die Rufnummer werden deaktiviert.
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[1.1] Biebernator antwortet auf kilometerstein101
31.07.2015 16:03

Benutzer vobe schrieb:

Klar, nie angekommen. Ich halte die Bedingungen von Congstar keinesfalls für ungewöhnlich. Welcher Provider macht's nicht so??

...
genau das ist mir auch passiert. Nur hatte Congstar mir keine so tolle Kündigung geschickt. Hatte den Prepaid-Vertrag mit Telefon gekauft in dem Glauben, dass das Startguthaben nicht verfällt, so zumindest steht es in der Werbung und in den Vertragsbedingungen. Da steht auch nichts von Kündigung bei Wenignutzung. Jedenfalls halte ich diese Vorgehensweise von Congstar mindestens für Fragwürdig, wenn nicht sogar für juristisch angreifbar. Aber wegen ein paar Euro wird man ja keinen Prozess anstrengen, was Congstar natürlich auch weiss. Da kann man allenfalls nur aller Welt mitteilen : VORSICHT ! VERLASST EUCH NICHT AUF VERSPRECHUNGEN !
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[1.1.1] atreju2 antwortet auf Biebernator
05.12.2015 18:40
Benutzer Biebernator schrieb:


...
genau das ist mir auch passiert. Nur hatte Congstar mir keine so tolle Kündigung geschickt. Hatte den Prepaid-Vertrag mit Telefon gekauft in dem Glauben, dass das Startguthaben nicht verfällt, so zumindest steht es in der Werbung und in den Vertragsbedingungen. Da steht auch nichts von Kündigung bei Wenignutzung. Jedenfalls halte ich diese Vorgehensweise von Congstar mindestens für Fragwürdig, wenn nicht sogar für juristisch angreifbar. Aber wegen ein paar Euro wird man ja keinen Prozess anstrengen, was Congstar natürlich auch weiss. Da kann man allenfalls nur aller Welt mitteilen : VORSICHT ! VERLASST EUCH NICHT AUF VERSPRECHUNGEN !


Mir hat congstar auch überraschend, ohne vorherige Benachrichtigung die Prepaid-Sim gesperrt.
Es war ein Guthaben von rund 30 Euro drauf, die sind jetzt weg.
In den AGBs steht nichts von irgendeiner Sperrung durch Nichtaufladung, ich hatte extra gründlich danach gesucht.
Vertrag gilt auf "unbestimmte Zeit".
Benutzt hatte ich die Karte vorher noch.
Wann genau sie die danach deaktiviert haben, weiß ich noch nichteinmal.

Das darf man wohl als Unterschlagung bezeichnen.

Ich verstehe auch nicht, was das firmenpolitisch eigentlich soll, ursprünglich zufriedene Kunden zu vergrämen.

Hände weg von congstar!!!
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[1.1.1.1] RE: Prepaid, Wenignutzer aufgepasst!
x-user antwortet auf atreju2
06.12.2015 11:57
Benutzer atreju2 schrieb:
Benutzer Biebernator schrieb:
Hatte den Prepaid-Vertrag mit Telefon gekauft in dem Glauben, dass das Startguthaben nicht verfällt, so zumindest steht es in der Werbung und in den Vertragsbedingungen. Da steht auch nichts von Kündigung bei Wenignutzung. VORSICHT !
VERLASST EUCH NICHT AUF VERSPRECHUNGEN !

Mir hat congstar auch überraschend, ohne vorherige Benachrichtigung die Prepaid-Sim gesperrt.
Es war ein Guthaben von rund 30 Euro drauf, die sind jetzt weg. In den AGBs steht nichts von irgendeiner Sperrung durch Nichtaufladung, ich hatte extra gründlich danach gesucht. Vertrag gilt auf "unbestimmte Zeit".

Die 30€ sind natürlich noch da... die kannste zurückverlangen. Dann haben die aber deine Kontodaten, entgegen dem Sinn von Prepaid. Denn alle persönlichen Daten werden nicht nachverfolgbar gesammelt... und das ist dann der 'Deal'.

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[2] tatort antwortet auf vobe
19.12.2014 18:50
Was ist an dieser Vorgehensweise überraschend? Was soll man mit Kunden anfangen, die keinen Umsatz generieren? Die Interconnect-Erlöse für eingehende Anrufe bringen es heutzutage auch nicht mehr (falls in diesem Fall überhaupt Anrufe eingegangen sind).
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[2.1] ichbinlaie antwortet auf tatort
06.09.2015 16:07
Benutzer tatort schrieb:
Was ist an dieser Vorgehensweise überraschend? Was soll man mit Kunden anfangen, die keinen Umsatz generieren? Die Interconnect-Erlöse für eingehende Anrufe bringen es heutzutage auch nicht mehr (falls in diesem Fall überhaupt Anrufe eingegangen sind).

In dieser Formulierung ist dieser Kommentar -nicht überraschend?- selten blöd.