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Provider, der per SMS Schluß macht...


26.12.2010 09:55 - Gestartet von cookietom
einmal geändert am 26.12.2010 10:40
Der Provider einer neuen Generation.
In der Beziehungen per SMS beendet werden.
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[1] CGa antwortet auf cookietom
26.12.2010 13:30
Benutzer cookietom schrieb:
Der Provider einer neuen Generation. In der Beziehungen per SMS beendet werden.


Naja, viele geben bei der Registrierung der Sims falsche Daten an, bzw. werden diese Daten nie vom Kunden aktuell gehalten oder gepflegt.

Folglich wäre es für den Anbieter nie sicher ob die Post ankommt. Teure Einschreiben ins Nirvana zu senden ist auch nicht sinnvoll. Das der Kunde das Handy eben aber dabei hat. Ist die SMS der beste Weg den Kunden zu erreichen.

cu ChrisX
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[1.1] marbri antwortet auf CGa
26.12.2010 21:49
Hallo,

eine Vertragskündigung per SMS durch den Kunden wird aber bestimmt
von keinem TK-Anbieter oder Provider akzeptiert! Oder hast Du schon mal einen Handylaufzeitvertrag durch SMS kündigen können?
Du kannst schon froh sein, wenn Dir wenn Du per normalem Brief
kündigst, die Kündigung bestätigt wird. Hier wird mit zweierlei
Maß gemessen! Besser wäre es, zusätzlich zur SMS noch per normalem
Brief zu kündigen, sonst wird ja auch für jede Menge Werbung,
ob sinnvoll oder nicht, Info-Post verschickt! Von daher sollten
die Firmen dann mal 25 Cent für einen Infobrief übrig haben, die
netzinternen SMS kosten die Anbieter ja eh nichts!

Gruß Marbri
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[1.1.1] Ich verstehe die Aufregung n.ichr................
Janmichael antwortet auf marbri
10.01.2011 11:11
Ich verstehe die Aufregung nicht. Wenn einer seine SIM-Karte aktiv halten möchte, dann soll er doch alle 15 Monate die Karte einmal aufladen. Die Mobilfunkanbieter möchten und müssen doch auch ihr Geld verdienen. Bei den niedrigen Minutenpreisen kann man auch nicht erwarten, daß sie statt einer billigen SMS einen teuren Brief oder noch einen teueres Einschreiben verschicken.
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[1.1.1.1] ElaHü antwortet auf Janmichael
10.01.2011 12:49
Benutzer Janmichael schrieb:
Ich verstehe die Aufregung nicht. Wenn einer seine SIM-Karte aktiv halten möchte, dann soll er doch alle 15 Monate die Karte einmal aufladen. Die Mobilfunkanbieter möchten und müssen doch auch ihr Geld verdienen.

Ja, wenn man tatsächlich alle 15 Monate aufladen müsste, wäre es absolut okay.
Bisher hat sich Congstar aber geweigert, den Aufladerhthmus zu nennen. Wie es scheint, gibt es durchaus Kunden, wo wesentlich früher die Auflade- SMS geschickt oder gar deaktiviert wird, da diese SMS gar nicht zugestellt wurde. Ende des Jahres haben sich zwei Kunden gemeldet, wo noch keine 15 Monate nach der letzten Aufladung vergangen war. Der eine bekam im Dezember die SMS (letzte Aufladung im Juni 2010) und die Info von der Hotline, man müsste jetzt alle 6 Monate aufladen. Ein anderer hatte im April aufgeladen und die Karte ist nun tot.

Ich habe meine Zweifel, dass das mit den 15 Monaten stimmt. Im Congstar- Forum habe ich um Bestätigung des Teltarif- Artikels gebeten, was aber nicht erfolgte.
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[1.1.1.2] Frustrierter Kunde antwortet auf Janmichael
10.01.2011 13:00
Benutzer Janmichael schrieb:
Ich verstehe die Aufregung nicht. Wenn einer seine SIM-Karte aktiv halten möchte, dann soll er doch alle 15 Monate die Karte einmal aufladen. Die Mobilfunkanbieter möchten und müssen doch auch ihr Geld verdienen. Bei den niedrigen Minutenpreisen kann man auch nicht erwarten, daß sie statt einer billigen SMS einen teuren Brief oder noch einen teueres Einschreiben verschicken.

Darum geht es doch gar nicht!
Congstar legt sich einfach nicht fest ob man spätestens alle 6, alle 12 oder alle 15 Monate aufladen muß, behandelt jeden Prepaid-Kunden anders und schmeisst die Prepaidkunden ohne jedes Schema nach eigenem Gutdünken raus! Wird ja vielleicht auch ausgewürfelt!
Wenn ich zum Beispiel im Congstarforum verfolge wie ElaHü sich vergeblich bemüht eine korrekte Antwort zu bekommen und alle Mitarbeiter sich Drehen und Wenden ohne eine verläßliche Antwort zu geben lässt das nur einen logischen Rückschluß auf die Seriosität von Congstar zu!
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[1.1.1.2.1] ElaHü antwortet auf Frustrierter Kunde
10.01.2011 14:51

einmal geändert am 10.01.2011 14:55
Ich habe jetzt an den Email- Kundenservice, die folgende Frage gestellt:
"Kann ich mich darauf verlassen, dass mir die SIM- Karte nicht vor Ablauf von 15 Monaten nach der letzten Aufladung (war bei mir Anfang Juli) deaktiviert wird, so wie Ihre Pressesprecherin es bei Teltarif gesagt hat?"

Hier die Antwort:
Sehr geehrte Frau ElaHü
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 09.Januar 2011.
Das Guthaben der Prepaid Karte ist bei congstar unbegrenzt gültig.
congstar kann jedoch (siehe AGB 13.2.) mit Frist von einem Monat Prepaid Karten schriftlich oder per SMS kündigen.
Sollten Sie kein Interesse mehr an der Nutzung Ihrer Karte haben, können Sie selbst schriftlich und ohne Frist kündigen.
Nach einer Kündigung, egal ob durch Sie oder congstar, wird ein eventuell bestehendes Restguthaben auf Ihr Konto ausgezahlt.
Geschenktes Guthaben ist davon ausgenommen.
Wir freuen uns, Ihnen zu helfen

Ich sage nur, vielen Dank für die sinnvolle Antwort.
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[1.1.1.2.1.1] Frustrierter Kunde antwortet auf ElaHü
10.01.2011 18:28
Meine Rede. Es ist ein Trauerspiel wie Congstar da rumeiert!
Von einem korrekt arbeitenden Unternehmen kann man eine glasklare Antwort erwarten! Congstar will keine glasklare Antwort geben, ist also im Umkehrschluß kein korrekt arbeitendes Unternehmen!
Das wird auch in anderen Bereichen immer mehr klar (Rechnungsstellung, Guthabenerstattung, Umgang mit Kunden, usw.) und deswegen habe ich Alles bei Congstar gekündigt.
Man braucht mir nicht die Füße küssen, aber ich erwarte Freundlichkeit und korrektes Geschäftsgebaren.
Ich habe auf jeden Fall nicht vor meine Nerven und meine Zeit weiter für Congstar zu opfern, nur um ein paar Euro zu sparen.
Zuverlässigkeit und ehrliche Ansagen die mir von Anfang an bekannt sind und nach denen ich mich richten kann sind mir da wichtiger!


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[1.1.1.2.1.1.1] Congstar sollte sich in Chaos umbenennen!..............
Frustrierter Kunde antwortet auf Frustrierter Kunde
22.01.2011 08:23
Bei Congstar bekommt man immer noch nichts vernünftig hin.
Einfach nur noch lächerlich.

Nach dem Rechnungschaos wurde versprochen zwei Rechnungen im Monat zu erstellen. Das hat im November 2010 1x funktioniert (Rechnungen Juli und August) und dann war es wieder vorbei.
Im Dezember 2010 wieder nur eine Rechnung (September)
Im Januar 2010 wieder nur eine Rechnung (Oktober)
Das heisst das ich meine letzte Rechnung (Vertragsende 31.07.2011) erst Ende Oktober 2011 erhalte, vorausgesetzt die Rechnungserstellung wird nicht zwischendurch wieder komplett ausgesetzt.

Ich will doch so schnell wie möglich den Nerven und Lehrgeld kostenden Ausflug zu Congstar abhaken und vergessen.

Von Chronologie hat man bei Congstar auch noch nie was gehört, die Rechnungsliste unter "Mein Congstar" einfach nur ein heilloses Durcheinander.

Lustiges am Rande: Das Prepaidguthaben, welches man mir erst nach 45 Tagen ausbezahlen wollte, hat man mir jetzt 2x erstattet. Leider gab es dann bei Congstar doch noch einen Mitarbeiter der nicht in den Dornröschenschlaf verfallen war und eine Zahlung wieder zurück holte.
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[1.1.1.2.1.2] 1960herbert antwortet auf ElaHü
10.01.2011 22:47

2x geändert, zuletzt am 10.01.2011 22:48
Benutzer ElaHü schrieb:
Ich habe jetzt an den Email- Kundenservice, die folgende Frage gestellt:
"Kann ich mich darauf verlassen, dass mir die SIM- Karte nicht vor Ablauf von 15 Monaten nach der letzten Aufladung (war bei mir Anfang Juli) deaktiviert wird, so wie Ihre Pressesprecherin es bei Teltarif gesagt hat?"

Hier die Antwort:
Sehr geehrte Frau ElaHü vielen Dank für Ihre Nachricht vom 09.Januar 2011. Das Guthaben der Prepaid Karte ist bei congstar unbegrenzt gültig.
congstar kann jedoch (siehe AGB 13.2.) mit Frist von einem Monat Prepaid Karten schriftlich oder per SMS kündigen. Sollten Sie kein Interesse mehr an der Nutzung Ihrer Karte haben, können Sie selbst schriftlich und ohne Frist kündigen. Nach einer Kündigung, egal ob durch Sie oder congstar, wird ein eventuell bestehendes Restguthaben auf Ihr Konto ausgezahlt.
Geschenktes Guthaben ist davon ausgenommen.
Wir freuen uns, Ihnen zu helfen

Ich sage nur, vielen Dank für die sinnvolle Antwort.

Hattest Du von diesen Marionetten eine andere Antwort erwartet? Ich habe den Eindruck, dass die Kunden systematisch vergrault werden sollen.
Mir wurden auch 2 Karten willkürlich abgeschaltet und das Guthaben unterschlagen, da es angeblich "geschenktes" Guthaben war. Tatsächlich habe ich das jedoch bezahlt und somit ist es evtl. sogar Diebstahl von Congstar. Sogar eine Mail an die Geschäftsleitung hat nichts geholfen.
Meine restlichen beiden Karten werden jetzt geleert und dann wird der Schrott entsorgt.
Wenn das viele Kunden so machen, wird Congstar evtl. dazulernen oder dichtmachen.
Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit!

Herbert
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[1.2] mobilfalke antwortet auf CGa
27.12.2010 11:05
Benutzer CGa schrieb:


Naja, viele geben bei der Registrierung der Sims falsche Daten an, bzw. werden diese Daten nie vom Kunden aktuell gehalten oder gepflegt.
Das ist dann aber das Problem des Kunden,und nicht des Anbieters!
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[1.2.1] spunk_ antwortet auf mobilfalke
27.12.2010 11:11
Benutzer mobilfalke schrieb:

Das ist dann aber das Problem des Kunden,und nicht des Anbieters!

manchmal auch von unseriösen Händlern, die die undendaten für eine doppelte Anmeldung nutzen um doppelt Provision zu kassieren und die zugehörende Karte nie ausliefern (oder noch schlimmer als Schnapp zu günstige Preisen vorangemeldet verscheuern)



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[2] koelli antwortet auf cookietom
26.12.2010 14:38
Benutzer cookietom schrieb:
Der Provider einer neuen Generation. In der Beziehungen per SMS beendet werden.

Vor allem: Umgekehrt wird eine Kündigung per SMS DURCH DEN KUNDEN nicht akzeptiert!
Selbst bei den Jamba-Abos reicht eine Kündigung per SMS.
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[2.1] Christian_Wien antwortet auf koelli
27.12.2010 12:19
Benutzer koelli schrieb:
Benutzer cookietom schrieb:
Der Provider einer neuen Generation. In der Beziehungen per SMS beendet werden.

Vor allem: Umgekehrt wird eine Kündigung per SMS DURCH DEN KUNDEN nicht akzeptiert!
Selbst bei den Jamba-Abos reicht eine Kündigung per SMS.


Naja, nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich:
Die von dir erwähnten Jamba-Abos (und jenen der anderen Schrott-Abz0ckanbieter) hast du - wenn das "Geschäftsmodell" ehrlich betrieben worden ist, auch selbst per SMS bestellt, weil du eben z.B. einen Klingelton haben wolltest.
Somit ist es wohl auch logisch und zu erwarten, daß man die (meist nicht beabsichtigte und in den Werbespots bloß kurz und in fast unleserlicher Schriftgröße und Farbe in der Fußzeile erwähnte) Abo-Geschäftsbeziehung auch wieder per SMS beenden kann.

Mobilfunkverträge hingegen werden auf anderem Weg geschlossen.
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[3] Stiefel antwortet auf cookietom
27.12.2010 20:16
Die Kündigung ist empfangsbedürftig, sie muss dem Vertragspartner zugehen. Das bedeutet, dass der Kündigungsempfänger von der Kündigung Kenntnis erlangen muss. Hierbei gelten die allgemeinen Regeln über den Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärungen. Der Zugang einer schriftlichen Erklärung erfolgt dadurch, dass die Erklärung „in den Machtbereich des Empfängers“ gelangt. Wird beispielsweise eine per Einschreiben/Rückschein versandte schriftliche Kündigung nicht vom Adressaten bei der Post abgeholt und nach Ende der Wartezeit an den Absender zurückgesandt, so ist sie dem Vertragspartner nicht zugegangen und wird daher nicht wirksam. Sie ist nicht in seinen „Machtbereich“ gelangt, er hatte keinen unmittelbaren Zugriff auf die Kündigung. Dass der Kündigungsempfänger von der Kündigung hätte Kenntnis erlangen können, wenn er sie abgeholt hätte, ist unerheblich.

Wenn die SMS also nicht ausgeliefert werden kann, weil das Handy abgeschaltet ist, ist die Kündigung rechtsunwirksam.
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[3.1] m_maier antwortet auf Stiefel
27.12.2010 21:24
Benutzer Stiefel schrieb:
Der Zugang einer schriftlichen Erklärung erfolgt dadurch, dass die Erklärung „in den Machtbereich des Empfängers“ gelangt.
[...]
Wenn die SMS also nicht ausgeliefert werden kann, weil das Handy abgeschaltet ist, ist die Kündigung rechtsunwirksam.

Ich stimme dir zu. Aber der Mobilfunkanbieter könnte argumentieren, dass sich die Erklärung sehr wohl im Machtbereich des Empfängers befunden hat: Er hätte nur sein Handy einschalten müssen, um die Erklärung zugestellt zu bekommen...

Aber man stelle sich vor, Briefkästen, die nicht geleert würden, "paralysierten" einen Brief 48 Stunden nach dessen Einwurf.
Wäre ein solcher Briefkasten geeignet, eventuelle Kündigungen zu empfangen?

Ich warte darauf, dass ein Gericht die Praxis, Mobilfunkverträge per SMS zu kündigen, als unwirksam erklärt. Aber dazu müsste mal jemand dagegen klagen. Vielleicht eine Sache für den Verbraucherzentrale Bundesverband oder so.


Marcus
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[3.1.1] rechtswidrige Abschaltungen
wolfwen antwortet auf m_maier
27.12.2010 21:41
Benutzer m_maier schrieb:
Benutzer Stiefel schrieb:
Wenn die SMS also nicht ausgeliefert werden kann, weil das Handy abgeschaltet ist, ist die Kündigung rechtsunwirksam.

Ich stimme dir zu. Aber der Mobilfunkanbieter könnte argumentieren, dass sich die Erklärung sehr wohl im Machtbereich des Empfängers befunden hat: Er hätte nur sein Handy einschalten müssen, um die Erklärung zugestellt zu bekommen...

Das ist analog zum normalen Post-Einschreiben (kein Einwurf-Einschreiben), das nicht zugestellt werden konnte. Es liegt bei der Post zur Abholung (hier: SMS auf dem Server des Mobilfunkanbieters). Wenn das Einschreiben vom Empfänger bei der Postfiliale nicht abgeholt wird, gilt es nicht als zugestellt und eine darin enthaltene Kündigung ist damit rechtlich unwirksam.

Congstar könnte eindeutig feststellen, ob eine SMS beim Endgerät angekommen ist (SMS-Empfangsbestätigung). Im Falle der nicht zugestellten SMS ist Congstar verpflichtet, vor der Abschaltung der SIM-Karte eine wirksame Kündigung per E-Mail oder auf dem Postwege zu versenden. Genau das geschieht aber nicht!
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[3.1.1.1] cookietom antwortet auf wolfwen
28.12.2010 11:29
Bei Congstar stimmt man als Kunde den AGB´s zu, in denen Congstar sich das Recht einräumt, die Kündigung auch per SMS vorzunehmen.

Und in diesem Falle hält sich Congstar auch mal an seine AGBs (die anderen Fälle auf Anfrage)

(Und in der "Generation Congstar" laufen Händis schließlich auch 7x24. Da kann es garnicht passieren, daß jemand die SMS nicht bekommt ;-)
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[3.1.1.1.1] m_maier antwortet auf cookietom
28.12.2010 11:46
Benutzer cookietom schrieb:
(Und in der "Generation Congstar" laufen Händis schließlich auch 7x24. Da kann es garnicht passieren, daß jemand die SMS nicht bekommt ;-)

Genau. Und bei Schubladen-SIMs/Handschuhfach-Handys soll der Kunde ja von der Kündigung auch garnichts mitbekommen, nicht, dass er plötzlich sein Restguthaben zurückfordert ;-)


Marcus
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[3.1.1.1.1.1] 123fred antwortet auf m_maier
28.12.2010 12:00
Benutzer m_maier schrieb:
Genau. Und bei Schubladen-SIMs/Handschuhfach-Handys soll der Kunde ja von der Kündigung auch garnichts mitbekommen, nicht, dass er plötzlich sein Restguthaben zurückfordert ;-)

Wenn er mit SMS-Kündigungen nicht einverstanden ist, kann er sich ja einen Anbieter suchen, der Kündigungen auf dem "normalen" Weg mitteilt. In jedem Fall sollte man sich hinterher nicht aufregen, wenn man vorher die AGB zwar akzeptiert, aber nicht gelesen hat.
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[3.1.1.1.1.1.1] m_maier antwortet auf 123fred
29.12.2010 11:48
Benutzer 123fred schrieb:
Wenn er mit SMS-Kündigungen nicht einverstanden ist, kann er sich ja einen Anbieter suchen, der Kündigungen auf dem "normalen" Weg mitteilt.

Ich bin mit Kündigungen mittels SMS grundsätzlich einverstanden und sehe kein Problem darin, wenn sich der Mobilfunkanbieter dies in den AGB vorbehält.

Allerdings bin ich der Meinung, dass der Mobilfunkanbieter - und nicht der Kunde - Sorge tragen muss, dass diese SMS auch ankommt.

Für die Auswertung, ob die Kündigungs-SMS angekommen ist, braucht es noch nicht einmal die Empfangsbestätigung, sondern es reicht die evtl. Meldung (des SMSC), dass nach 48 Stunden die Gültigkeit der SMS erloschen ist.

... und wenn es dann dem Mobilfunkanbieter nicht gelungen ist, per SMS zu kündigen, weil die SMS offensichtlich nicht zustellbar war, dann müsste er halt eine E-Mail oder einen Brief schicken.

Wenn der Kunde für die Zustellbarkeit einer SMS verantwortlich ist, dann verpflichtet er sich ja quasi mit Vertragsschluss, das Handy niemals länger als 48 Stunden am Stück auszuschalten. Das kann's ja auch nicht sein.

Und möglicherweise wäre das noch nicht einmal im Interesse der Netzbetreiber:
Wenn ich eine Schubladenkarte in der Schublade belassen kann, verursacht sie (praktisch) keine Kosten (außer "Kontopflege" oder so was, und ein paar kB Speicherplatz im HLR).
Wenn ich eine Schubladen-SIM in ein altes Handy lege und dieses eingeschaltet lassen muss, um für evtl. Kündigungs-SMS empfangsbereit zu sein, dann verursacht die Schubladen-SIM unnötige Netzlast.


Marcus
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[3.1.2] huenbqhf antwortet auf m_maier
28.12.2010 12:52
Benutzer m_maier schrieb:
Benutzer Stiefel schrieb:
...

Ich warte darauf, dass ein Gericht die Praxis, Mobilfunkverträge per SMS zu kündigen, als unwirksam erklärt. Aber dazu müsste mal jemand dagegen klagen. Vielleicht eine Sache für den Verbraucherzentrale Bundesverband oder so.


Marcus
Ja,

auf sowas warte ich auch schon lange. Eine unserer Congstar-Karten in der Familie wurde auch mal wegen Nichtnutzung stillgelegt, Zeitraum der Nichtnutzung ca. 1/2 Jahr, waren irgendwas so um 6....9 EUR drauf, glaube ich. Hatte damals den Kundenservice angeschrieben, später war die Karte wieder freigeschaltet.

Solcher Art Sperrung riecht stark nach Anarchie und Willkür durch die Betreiber. Praktisch wäre die Auslegung, welchen Zeitraum einer Nichtnutzung bzw. Nichtaufladung dem Betreiber denn genehm wäre jederzeit durch diesen änderbar, am liebsten mind. einmal pro Monat. Ich denke, dem sollte dringend juristisch demnächst mal ein Riegel vorgeschoben werden. Hat ein Betreiber damit Erfolg, ziehen alle anderen damit nach. Aus Verbrauchersicht muss der Kunde vor dem Eingehen eines Vertrags wissen was ihn erwartet. Immerhin ist selbst mit Prepaid auch das Umfeld der Verbraucher betroffen, ist erstmal die Rufnummer bis hin im geschäftlichen Umfeld im Umlauf. Es darf auch nicht dahin gehen, dass nur dem Betreiber genehme Kunden vermeintlich sicher vor Kündigungen sind, dieser unliebsame wenig gewinnträchtige Kunden rausschmeißen kann. Ähnlich war es damals ja mit dem Rauswurf von flat-Kunden, die ihr DSL entsprechend auch nutzten. Auch da wurde juristisch ein Riegel vorgeschoben. Oder das generelle Abschalten von Karten, wenn diese nicht aufgeladen wurden. Auch da Erfolge, so, dass Guthaben nun eben nicht mehr verfallen können.

Ab und an konnten also Verbraucherschu­tzorganisationen bereits Erfolge erzielen, mal seh'n, was hier die Zukunft bringt.

Mich grauts, wenn ich an meinen gerade erst erworbenen Congstar-Internetstick denke, den ich alle 1/2 Jahre mal nutze, oder an Vadders Handy, bei dem er für seine 15 EUR Tarifvolumen mehr als ein Jahr braucht, usw. Sicher keine Einzelfälle. Man erwirbt schließlich ein Produkt mit Dienstleistung, keine zeitlich befristete Lizenz - deren Gültigkeit aktuell nirgends festgeschrieben ist.

Da muss also dringend was passieren.
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[3.1.2.1] 123fred antwortet auf huenbqhf
28.12.2010 14:21

einmal geändert am 28.12.2010 14:23
Benutzer huenbqhf schrieb:
Da muss also dringend was passieren.

Ja, nimm' dir einen Anbieter der klar sagt, wann das Aktivitätsfenster endet. Der Ruf nach den Gerichten ist hier m.E. vollkommen überzogen. Der Kunde wird nicht in einen Vertrag gezwungen. Im Gegenteil: Er hat die freie Anbieterwahl! Er muss sich nicht auf Anbieter verlassen, die keine genauen Angaben zum Aktivitätsfenster machen. Wenn der Kunde das bei seiner Anbieterwahl nicht berücksichtigt, sollte das in den eigenen Verantwortungsbereich fallen!

Schließlich wurden die AGB bei Vertragsschluss akzeptiert (wenn auch sehr oft ungelesen). Wenn die einem nicht gefallen, sollte man das fairerweise vor Vertragsschluss sagen und nicht erst hinterher.
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[3.1.2.1.1] interessierter_Laie antwortet auf 123fred
28.12.2010 14:30
Benutzer 123fred schrieb:
Schließlich wurden die AGB bei Vertragsschluss akzeptiert (wenn auch sehr oft ungelesen). Wenn die einem nicht gefallen, sollte man das fairerweise vor Vertragsschluss sagen und nicht erst hinterher.

Sofern die AGB das denn regeln hast Du natürlich recht, in diesem (und vermutlich auch anderen) Falle stellt sich aber die Frage ob congstar sich an seinen eigenen AGB hält, da die durchaus berechtigte Kündigung dem Kunden eben nicht verlässlich mitgeteilt wird und es kein definiertes Zeitfenster gibt nachdem abgeschaltet wird.
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[3.1.2.1.1.1] 123fred antwortet auf interessierter_Laie
28.12.2010 14:38
Benutzer interessierter_Laie schrieb:
Sofern die AGB das denn regeln hast Du natürlich recht, in diesem (und vermutlich auch anderen) Falle stellt sich aber die Frage ob congstar sich an seinen eigenen AGB hält, da die durchaus berechtigte Kündigung dem Kunden eben nicht verlässlich mitgeteilt wird und es kein definiertes Zeitfenster gibt nachdem abgeschaltet wird.

Die SMS-Kündigung wurde ja mit Vertragsschluss akzeptiert. Daher ist das m.E. okay. Der Kunde hat sich damit einverstanden erklärt, also muss er auch damit rechnen bzw. regelmäßig prüfen, dass bzw. ob eine Kündigung per SMS eingegangen ist.

Wenn im Voraus kein Zeitfenster vereinbart wurde, kann man als Kunde ja auch nicht argumentieren, dass es "zu kurz" gewesen sei. Wenn man gern Planungssicherheit für z.B. 12 Monate möchte, dann kann man ja einen Anbieter wählen, der das bietet. Man muss sich halt vorher schlau machen mit wem man eine Vertragsbeziehung eingeht und ob die Bedingungen für einen okay sind. Macht man das nicht, zahlt man in der Regel Lehrgeld.
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[3.1.2.1.2] huenbqhf antwortet auf 123fred
28.12.2010 18:55
Benutzer 123fred schrieb:
Benutzer huenbqhf schrieb:
Da muss also dringend was passieren.

Ja, nimm' dir einen Anbieter der klar sagt, wann das Aktivitätsfenster endet. Der Ruf nach den Gerichten ist hier m.E. vollkommen überzogen. Der Kunde wird nicht in einen Vertrag gezwungen. Im Gegenteil: Er hat die freie Anbieterwahl! Er muss sich nicht auf Anbieter verlassen, die keine genauen Angaben zum Aktivitätsfenster machen. Wenn der Kunde das bei seiner Anbieterwahl nicht berücksichtigt, sollte das in den eigenen Verantwortungsbereich fallen!

Schließlich wurden die AGB bei Vertragsschluss akzeptiert (wenn auch sehr oft ungelesen). Wenn die einem nicht gefallen, sollte man das fairerweise vor Vertragsschluss sagen und nicht erst hinterher.
Ne ne,

das kann ich so nicht gelten lassen. In meinen Augen handelt es sich hier um irreführende AGB's, bzw. schwammig formulierte Geschäftsbedingungen, aus denen für den Verbraucher eben keine eindeutige Vertragslage ersichtlich ist. Art und Anlass einer einseitigen Beendigung des Vertrages sehen schlicht weg nach Willkür aus. Kunden wären somit untereinander nicht gleichgestellt.

Dass AGB's von Unternehmen sich an der Gesetzeslage versuchen vorbeizuwinden, bzw. diese gern auch mal auszuhebeln versuchen ist ja nichts neues. Wie gesagt, zur Klärung helfen da oft Grundsatzurteile. Dazu muss es zugegebener Maßen aber erstmal zu Präzedenzfällen kommen. Allein die Ankündigung eventueller Kündigungen durch Congstar stellt ja für sich genommen noch keinen Schadensfall bzw. ein Schlechterstellen der Verbraucher dar, erst mind. ein konkreter Fall einer Kündigung. Die Ankündigung wäre eher ein Austesten des Marktes auf deren Reaktionen. Bei der Anfechtbarkeit von AGB's sieht's da aber schon anders aus. Meiner Erinnerung nach gab es da auch schon den Zwang zu Änderungen, glaube, damals war's irgendwas mit DSL-Verträgen von 1&1.

Jetzt alle Nutzer auf den Wechsel zu alternativen Anbietern aufzurufen kann auch keine Lösung sein. Aus diversen Forens-Thread habe ich herausgelesen, dass sich die Branche da einig zu sein scheint.

Was momentan bleibt ist, dass Congstar sich offenhält, jederzeit mit einem Monat Kündigungsfrist den Vertrag nach belieben zu beenden (der Grund einer Nichtnutzung bzw. Nichtaufladens innerhalb eines bestimmten Zeiträumen wäre demnach erstmal unerheblich). Zu klären wäre also, ob Mobilfunkanbieter jederzeit ohne zwingende Gründe einseitig kündigen dürfen, per SMS oder sonstwie sei dabei erstmal egal. Stellt man Parallelen zu den damaligen DSL-Flat-Urtreil auf - bei denen der Gesetzesgeber genau solche willkürlichen Kündigungen unterbunden hatte, hätten Prepaid-Anbieter dann auch hier schlechte Karten damit durchzukommen, den Imageschaden nicht mal mitgezählt...
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[3.1.2.1.2.1] 123fred antwortet auf huenbqhf
28.12.2010 19:22
Benutzer huenbqhf schrieb:
Ne ne,

das kann ich so nicht gelten lassen. In meinen Augen handelt es sich hier um irreführende AGB's, bzw. schwammig formulierte Geschäftsbedingungen, aus denen für den Verbraucher eben keine eindeutige Vertragslage ersichtlich ist.

Schwammige AGBs, die den Kunden im Dunkeln lassen, wären für mich noch ein Grund den Anbieter zu meiden. Die AGBs waren schließlich schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unpräzise.


Jetzt alle Nutzer auf den Wechsel zu alternativen Anbietern aufzurufen kann auch keine Lösung sein.

Nicht alle, nur die Nutzer die mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, sollten wechseln.


Was momentan bleibt ist, dass Congstar sich offenhält, jederzeit mit einem Monat Kündigungsfrist den Vertrag nach belieben zu beenden (der Grund einer Nichtnutzung bzw. Nichtaufladens innerhalb eines bestimmten Zeiträumen wäre demnach erstmal unerheblich). Zu klären wäre also, ob Mobilfunkanbieter jederzeit ohne zwingende Gründe einseitig kündigen dürfen, per SMS oder sonstwie sei dabei erstmal egal.

Wieso sollte der Anbieter nicht das Recht haben den Vertrag fristgerecht zu kündigen? Im konkreten Fall ist der Anbieter sogar schlechter gestellt, weil er eine Frist einhalten muss, wohingegen der Kunde fristlos kündigen darf. Ich verstehe hier die Aufregung nicht. Wo wird der Kunde benachteiligt? Muss ein Anbieter jeden Kunden solange behalten, bis der Kunde freiwillig geht?
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[3.1.2.1.2.2] peter de valk antwortet auf huenbqhf
02.01.2011 18:15
Wie oft muß man denn eigentlich die Xtra-Karten der Congstar-Mutter Telekom aufladen? Gibt es da inzwischen ein klares Zeitfenster?

Als ich vor einigen Jahren noch Xtra-Kunde war, konnte man (wie jetzt bei Congstar) keine klare Linie erkennen. Manche Karten wurden vor Ablauf von 12 Monaten deaktiviert, manche auch erheblich später.
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[3.1.2.1.2.2.1] ElaHü antwortet auf peter de valk
03.01.2011 11:02
Benutzer peter de valk schrieb:
Wie oft muß man denn eigentlich die Xtra-Karten der Congstar-Mutter Telekom aufladen? Gibt es da inzwischen ein klares Zeitfenster?

Im September meldete Teltarif dies:
https://www.teltarif.de/telekom-xtracard-...

Übrigens habe ich damals bei Congstar nachgefragt. Da hat man mir nicht bestätigt, dass die Regeln so auch bei Congstar gelten.
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[4] Es bleibt so, wie es ist.
cookietom antwortet auf cookietom
08.01.2011 11:07

2x geändert, zuletzt am 08.01.2011 11:18
Klare Ansage von Congstar: Das Prozedere bleibt wie es ist.

http://www.congstar-forum.de/mobilfunk/prepaid-mobiles-telefonieren/p110787-k%C3%BCndigung-von-00/#post110787

Und keine Rede mehr von dem, was die Presse-Tante gesagt hat.

Zur "Kündigungs-SMS" heißt es jetzt in Congstar-Neusprech: "Wird die Karte lange nicht genutzt (wie es auf teltarif schon angesprochen wurde), dann kann es dazu kommen, dass wir per SMS nach dem Stand der Dinge fragen."

Wir sind also genau so schlau wie vorher.
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[4.1] ElaHü antwortet auf cookietom
09.01.2011 13:28
Benutzer cookietom schrieb:
Zur "Kündigungs-SMS" heißt es jetzt in Congstar-Neusprech: "Wird die Karte lange nicht genutzt (wie es auf teltarif schon angesprochen wurde), dann kann es dazu kommen, dass wir per SMS nach dem Stand der Dinge fragen."

Wir sind also genau so schlau wie vorher.

Ich habe zu dem Thema noch ein spezielles Problem, da ich einen Prepaid- Surfstick habe.
Die SIM- Karte befindet sich nicht in einem Handy. Zwar können auch am Laptop SMS abgerufen werden. Um die Kündigungs- SMS zu erhalten, müsste ich aber den Surfstick aber mindestens alle 2 Tage am Comuter anschließen. Ich habe den Surfstick für gelegentliches Surfen angeschafft, genauer gesagt nutze ich ihn nur im Sommerhalbjahr gelegentlich.
Ich habe große Bedenken, dass ich die Aufladeaufforderung verpasse, die letzte Aufladung war Anfang Juli. Wüßte ich genau, dass das mit den 15 Monaten stimmt, könnte ich mich danach richten und rechtzeitig aufladen.
Schon vor längerer Zeit habe ich Congstar auf dieses spezielle Problem hingewiesen. Irgendwann hat man mir dann mitgeteilt, dass es nun zusätzlich eine Email gäbe. Das hat sich dann als Falschinformation herausgestellt (von den Moderatoren des Forums bestätigt, dass es die Email doch nicht gibt)

Für mich wäre es sehr ärgerlich, wenn ich plötzlich feststelle, dass die SIMkarte deativiert ist, weil man die Daten-SIMs mit den Tagesflats nur im Bundle mit dem Stick kaufen kann.
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[4.1.1] cookietom antwortet auf ElaHü
10.01.2011 10:42
Ela,

Kunden interessieren bei Congstar niemanden.
Bei T-*/Congstar wirst Du als Mitarbeiter nur belohnt, wenn Du bis zum Tellerrand denkst. Alles darüberhinaus wird bestraft.
Jeder dort erfüllt SEINE Planziele - um SEINEN Bonus zu bekommen oder SEINEN Job zu rechtfertigen bzw. zu behalten.

Wenn dabei ein paar Kunden auf der Strecke bleiben, dann ist das nicht das Problem des Mitarbeiters - er hat seine persönliche Zielvereinbarung zu erfüllen - bzw. maximal noch die der Abteilung.

Daraus ergeben sich dann so kuriose Fälle wie eben diese nicht nachvollziehbare Laufzeit der Prepaid-Karten (Vermutlich: ARPU als Ziel für den Prepaid-Produktmanager) oder auch das komische Verhalten bei Mahnungen und Rücklastschriften. Die Mahnungs-Leute haben halt auch ihre Vorgaben, was interessiert da schon der Umstand der Rücklastschrift bzw. Mahnung... Oder, oder, oder.

Daß Du dabei aus dem Raster fällst ist für Congstar-Mitarbeiter höchstens ein "Pech gehabt". Daß Congstar damit für immer mehr Leute aus dem Raster fällt, nur ein entfernter Gedanke: Sie arbeiten im T-Konzern und können sich im Zweifel wegbewerben oder werden versetzt. Daß sie ihren Job nicht verlieren, dafür sorgt schon der Betriebsrat.

Zurück zum Thema Stick:
Ich habe einen ungelockten O2-Stick, der läuft auch mit Aldi-Karten, man muß nur manuell die Zugangsdaten in der Connect-SW eintragen.

-> Gönn´ Dir den Test des Sticks mit einer anderen Karte (O2/Fonic/Aldi,...) und investier´ das Restguthaben in eine kleine Party oder ein paar Bier mit Freunden - je nachdem, wofür es noch reicht. Das ist der größte Gefallen, den Du den Congstar-Leuten und -Fans tun kannst.

Damit sie endlich in Ruhe ihre Ziele erfüllen können, ohne daß sie dabei ein Kunde stört :-)

Tom
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[4.1.1.1] ElaHü antwortet auf cookietom
10.01.2011 12:52
Benutzer cookietom schrieb:
Ich habe einen ungelockten O2-Stick, der läuft auch mit Aldi-Karten, man muß nur manuell die Zugangsdaten in der Connect-SW eintragen.

Ich habe nicht einen blassen Schimmer, was man da machen muss

-> Gönn´ Dir den Test des Sticks mit einer anderen Karte (O2/Fonic/Aldi,...) und investier´ das Restguthaben in eine kleine Party oder ein paar Bier mit Freunden - je nachdem, wofür es noch reicht. Das ist der größte Gefallen, den Du den Congstar-Leuten und -Fans tun kannst.

Das wird ein sehr kleines Bier, es ist nur noch 1 ct drauf.
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[4.1.1.1.1] cookietom antwortet auf ElaHü
11.01.2011 16:43
Benutzer ElaHü schrieb:
Ich habe nicht einen blassen Schimmer, was man da machen muss

Hallo Ela !
Ich habe rumgesucht, leider findet sich keine gute Doku. Ist mit diesem Video und den Zugangsdaten der Provider aber nicht so schwierig - und die O2s dieser Welt haben auch Kundenforen :-)
http://www.youtube.com/watch?v=Z8qZgz97txI

(Suchbegriff "Huawei Mobile Partner")

Das wird ein sehr kleines Bier, es ist nur noch 1 ct drauf.
Da solltest Du noch etwas drauflegen - aber es ist gut angelegt, die anderen werden es Dir danken, daß Du sie vor C. gewarnt hast :-)
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[4.1.1.1.1.1] ElaHü antwortet auf cookietom
11.01.2011 16:57
Danke für deine Mühe