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Guthaben verfallen trotz Gesetzgebung


31.10.2006 21:51 - Gestartet von mukkel
Hallo!
Ich will mal alle warnen die denken:
Ha, tolle neue Gesetzgebung. Guthaben verfällt nicht mehr.
Debitel Light hält sich leider nicht daran.
So ist das Guthaben der Karte meiner Mutter vor ca 1 Woche verfallen, dass ich niocht aufgeladen habe.
Ich habe mal eine email an debitel light über ihr menü geschickt (unter auflade-problem)
Ich werde euch sagen, was dabei rumgekommen ist.

Auf jeden Fall versucht es debitel wohl mit allen Mitteln, Geld aus den Kunden rauszuquetschen
Sobald dieses Guthaben weg ist, gibts für meine Mutter eine simyo-Karte. Die sind wesentlich kundenfreundlicher.

Oder weiß jemand, ob ich das Restguthaben direkt ausgezahlt bekommen kann? Das würde mir noch am besten gefallen...
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[1] Handyfreak56 antwortet auf mukkel
31.10.2006 21:54

einmal geändert am 31.10.2006 21:55
Benutzer mukkel schrieb:
Hallo!
Ich will mal alle warnen die denken:
Ha, tolle neue Gesetzgebung. Guthaben verfällt nicht mehr. Debitel Light hält sich leider nicht daran. So ist das Guthaben der Karte meiner Mutter vor ca 1 Woche verfallen, dass ich niocht aufgeladen habe. Ich habe mal eine email an debitel light über ihr menü geschickt (unter auflade-problem) Ich werde euch sagen, was dabei rumgekommen ist.

Auf jeden Fall versucht es debitel wohl mit allen Mitteln, Geld aus den Kunden rauszuquetschen Sobald dieses Guthaben weg ist, gibts für meine Mutter eine simyo-Karte. Die sind wesentlich kundenfreundlicher.

Oder weiß jemand, ob ich das Restguthaben direkt ausgezahlt bekommen kann? Das würde mir noch am besten gefallen...

Hi bei mir sind auch 35c verfallen, ist nicht die Welt deshalb hab ich auch keinen aufstand gemacht, weil es mir egal ist.

Finde das aber auch sehr seltsam!!!

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[1.1] mukkel antwortet auf Handyfreak56
01.11.2006 12:02
debitel hat schnell geantwortet:

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre eMail.

Ihr Guthaben ist am 21.10.06 verfallen, da keine Aufladung mehr erfolgt ist (siehe bitte unsere AGB 7.3). Das Gerichtsurteil auf das Sie sich beziehen, ist derzeit noch nicht allgemein rechtsgültig.
Zur Zeit wird die Sachlage bei uns mit dem Netzbetreiber E-Plus noch geprüft und bei einer Änderung werden wir Sie umgehend benachrichtigen.
Wir sind davon überzeugt, dass wir demnächst eine für beide Seiten zufrieden stellende Lösung finden werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr debitel-light-Team



Aber hier ging es immerhin um fast 20 Euro.
Also Finger weg von debitel!
Wenn jemand weiß, wie ich das doch rückfordern kann, nur zu.
Ausserdem werde ich das in weiteren Foren öffentlich machen.
Das kann ja wohl nicht wahr sein...
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[1.1.1] ElaHü antwortet auf mukkel
01.11.2006 16:12
Benutzer mukkel schrieb:
debitel hat schnell geantwortet:

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre eMail.

Ihr Guthaben ist am 21.10.06 verfallen, da keine Aufladung mehr erfolgt ist (siehe bitte unsere AGB 7.3). Das Gerichtsurteil auf das Sie sich beziehen, ist derzeit noch nicht allgemein rechtsgültig.
Zur Zeit wird die Sachlage bei uns mit dem Netzbetreiber E-Plus noch geprüft und bei einer Änderung werden wir Sie umgehend benachrichtigen.
Wir sind davon überzeugt, dass wir demnächst eine für beide Seiten zufrieden stellende Lösung finden werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr debitel-light-Team



Aber hier ging es immerhin um fast 20 Euro.
Also Finger weg von debitel! Wenn jemand weiß, wie ich das doch rückfordern kann, nur zu. Ausserdem werde ich das in weiteren Foren öffentlich machen. Das kann ja wohl nicht wahr sein...

Bisher wurden o2 und Vodafone verklagt und die dementsprechenden Urteile gelten nur für diese Anbieter. Eine allgemeingültige, gesetzliche Regelung gibt es nicht. Daher muss sich debitel-light auch nicht an die Gerichtsurteile halten.

Im übrigen steht auch bei Simyo in den FAQ noch immer, dass das Guthaben 6 Monate gültig ist und das Restguthaben verfällt, wenn nicht wieder nachgeladen wird.
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[1.1.1.1] marbri antwortet auf ElaHü
01.11.2006 18:50
Benutzer ElaHü schrieb:
Benutzer mukkel schrieb:
debitel hat schnell geantwortet:

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre eMail.

Ihr Guthaben ist am 21.10.06 verfallen, da keine Aufladung mehr erfolgt ist (siehe bitte unsere AGB 7.3). Das Gerichtsurteil auf das Sie sich beziehen, ist derzeit noch nicht allgemein rechtsgültig.
Zur Zeit wird die Sachlage bei uns mit dem Netzbetreiber E-Plus
noch geprüft und bei einer Änderung werden wir Sie umgehend benachrichtigen.
Wir sind davon überzeugt, dass wir demnächst eine für beide Seiten zufrieden stellende Lösung finden werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr debitel-light-Team



Aber hier ging es immerhin um fast 20 Euro.
Also Finger weg von debitel! Wenn jemand weiß, wie ich das doch rückfordern kann, nur zu.
Ausserdem werde ich das in weiteren Foren öffentlich machen.
Das kann ja wohl nicht wahr sein...

Bisher wurden o2 und Vodafone verklagt und die dementsprechenden Urteile gelten nur für diese Anbieter. Eine allgemeingültige, gesetzliche Regelung gibt es nicht. Daher muss sich debitel-light auch nicht an die Gerichtsurteile halten.

Im übrigen steht auch bei Simyo in den FAQ noch immer, dass das Guthaben 6 Monate gültig ist und das Restguthaben verfällt, wenn nicht wieder nachgeladen wird.

Stimmt, aber ne E-Mail an Simyo genügt und 3 Tage später ist das
eingezogene Guthaben wieder gutgeschrieben, wodurch sich die
Gültigkeit der Karte wieder um 6 Monate verlängert. Bei den
Free & Easy Karten wird das Guthaben ebenfalls wieder gutgeschrieben, sofern die Karte noch aktiv ist, oder falls
sie schon deaktiviert sein sollte, kann man sich das Guthaben
alternativ auf eine andere F & E-Karte gutschreiben lassen.
Das nenn ich Kulanz, im Gegensatz zum Verhalten von Debitel-light!

Gruß

Marbri
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[2] fleet antwortet auf mukkel
04.11.2006 11:29
Karte bestellen und vom Rückgaberecht Gebrauch machen, (mit Hinweis auf Guthabenverfall)!
Verursacht Kosten und vieleicht merken die dann mal was...

Es gilt das Fernabsatzrecht mit 14 Tagen Rückgaberecht nach Erhalt der debitel-light-Karte. Sie haben ein Rückgaberecht mit Erstattung, solange die debitel-light-Karte unbenutzt ist und das Guthaben noch nicht angebrochen wurde.
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[3] carolaS antwortet auf mukkel
04.11.2006 13:08
Benutzer mukkel schrieb:
Hallo!
Ich will mal alle warnen die denken:
Ha, tolle neue Gesetzgebung. Guthaben verfällt nicht mehr. Debitel Light hält sich leider nicht daran. So ist das Guthaben der Karte meiner Mutter vor ca 1 Woche verfallen, dass ich niocht aufgeladen habe. Ich habe mal eine email an debitel light über ihr menü geschickt (unter auflade-problem) Ich werde euch sagen, was dabei rumgekommen ist.

Auf jeden Fall versucht es debitel wohl mit allen Mitteln, Geld aus den Kunden rauszuquetschen Sobald dieses Guthaben weg ist, gibts für meine Mutter eine simyo-Karte. Die sind wesentlich kundenfreundlicher.

Oder weiß jemand, ob ich das Restguthaben direkt ausgezahlt bekommen kann? Das würde mir noch am besten gefallen...

Leider nein, Guthaben werden nicht ausgezahlt, sie können nur abtelefoniert werden. Allerdings kann man selbst das "Debile Leid" an die bereits gefällten Urteile gegen andere Anbieter erinnern und die Klärung, daß Guthabenverfall eben Betrug und höchst unmoralisch ist, unter die Nase reiben. Ob Leute, die genau davon allerdings leben, das etwas schert, ist eine andere Frage.
Warum jedoch simyo, auch wieder nur das E+-Netz mit seinen Unzulänglichkeiten (Mäßige Netzabdeckung nach wie vor, Zwangsmailbox, die sich nicht abschalten läßt)?
Viel besser für jemanden, der nur Telefonieren und mal simsen möchte, ist die penny-mobil-card mit prima D1-Netz, zu- oder abschaltbare mailbox, supereinfache Aufladung über alle Medien (Penny direkt, Bankterminal, online-banking, jede X-tra-card aus Kaufhallen/Tanken). Nur 15 ct./min in alle Netze u. pro SMS, untereinander nur 5 ct. Also die einfachste Handhabung mit maximaler Nutzungsfreude.
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[3.1] calgon antwortet auf carolaS
07.11.2006 12:13
Die Gesetze sind leider noch nicht ganz durch! Die SIM-Karte kann also weiterhin gesperrt werden! Aber eines darf nicht sein, der Netzbetreiber darf sich nicht dagegen wehren, das Restguthaben auszuzahlen. Darauf hat man ein Anspruch! Also, am Besten schriftl. auffordern, auf welches Konto der Netzbetreiber das Guthaben überweisen soll!
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[3.1.1] mukkel antwortet auf calgon
10.11.2006 22:23
https://www.teltarif.de/arch/2006/kw45/...
Aha, neue gute Meldung. Mal sehen, ob die sich daran halten.
Habe denen zumindest vorhin geantwortet.

Tja, kaum kommt vermehrt Druck von den Medien, da gibt auch debitel nach.
Zumindest mal auf dem Papier
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[3.1.1.1] Guthaben durch Übernahme sicher? [RE: Guthaben verfallen trotz Gesetzgebung]
stressfaktor antwortet auf mukkel
05.12.2006 14:17
Benutzer mukkel schrieb:
https://www.teltarif.de/arch/2006/kw45/... Aha, neue gute Meldung. Mal sehen, ob die sich daran halten. Habe denen zumindest vorhin geantwortet.

Tja, kaum kommt vermehrt Druck von den Medien, da gibt auch debitel nach.
Zumindest mal auf dem Papier

Das liest sich doch schonmal recht freundlich.
Da Debitel-Light ja nun von Blau.de übernommen wird, sollte doch aber ab jetzt - also Dezember 06 - durch diese 1-Cent-Überweisung das Guthaben nicht mehr verfallen können. Oder?

Artikel:
https://www.teltarif.de/arch/2006/kw48/... (zur Übernahme)
https://www.teltarif.de/arch/2006/kw43/... (zum Guthabenverfall)

stressfaktor