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Keine Erstattung nicht erbrachter Leistung?


15.07.2013 13:29 - Gestartet von Nico_H
Hallo zusammen,

ich habe gerade eine kleine Meinungsverschiedenheit mit discoPLUS. Den bisherigen Schriftwechsel mit discoPLUS habe ich auf meinen Computer übertragen, da dieser ja sonst nur im System vom Anbieter vorhanden ist, ich somit evtl. irgendwann keinen Zugriff mehr darauf habe. Freue mich über eure Meinung dazu oder vielleicht ist das sogar ein Fall für "Teltarif hilft".

Ich nutzte einen Prepaid-Tarif mit Kosten von 7,5 Cent pro Minute im innerdeutschen Netz, sowie dazu die Option "Festnetzflatrate", die ja jeweils für einen Monat im voraus vom Guthabenkonto abgebucht wird. Um die Nutzung auslaufen zu lassen, hatte ich die automatische Aufladung des Guthabenkontos abgestellt und die Festnetzflatrate zum Ende Juni 2013 gekündigt. Durch ein längeres kostenpflichtiges Gespräch am 20.06.13 kam es nun dazu, dass ein Negativsaldo auf dem Prepaid-Konto entstand und somit am 21.06.13 der Anschluß für ausgehende Gespräche gesperrt wurde, somit auch die gebuchte Option Festnetzflatrate nicht mehr nutzbar war. Dies ist scheinbar technisch notwendig und wird auch in den AGBs indirekt erwähnt, weshalb ich dies auch gar nicht beanstande.

Nun ist es so, dass der Anbieter mir ja vom 21.06. bis 30.06.13 die Leistung "Festnetzflatrate" nicht mehr zur Verfügung gestellt und somit nicht erbracht hat, ich meine entsprechenden Gespräche also anderweitig kostenpflichtig ausführen musste. Auch wenn er dies darf, so bin ich der Meinung, dass ein Nutzungs- oder Leistungsentgelt zu erstatten ist, wenn mir die Möglichkeit genommen wird, die Nutzung oder Leistung in Anspruch zu nehmen.

Also habe ich die "Hotline" von discoPLUS jetzt zweimal aufgefordert wegen nicht erbrachter Leistung das anteilige Monatsentgelt für die Festnetzflatrate zu erstatten. Dies wurde beides Mal abgelehnt, begründet durch die Tatsache, dass die Leistungen des Anbieters nur genutzt werden können, wenn Guthaben vorhanden ist. Für mich sind es zwei verschiedene Gegebenheiten, ob man die Nutzung einer Leistung verhindert oder verweigert oder ob man ein für die Leistung bezahltes Entgelt dann einfach einbehält.

Wie seht ihr das?