Hallo,
Beim test kam raus, dass eine Geschwindigkeit zwischen 1-3 mbit verfügbar ist mindestens aber eins. In den AGBs war dies sowieso die minimale geschw. unter der ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht. Wir lagen zu allen Tageszeiten darunter. Wenn dazu telefoniert wurde (voip) war die Geschwindigkeit natürlich deutlich darunter und das Telefon gestört.
Der Anbieter hat nur wärend der dauer des Streits die AGBs geändert. Zu Vertragsabschluss galt das außerordentliche Kündigungsrecht bei "unterschreitung einer Downloadrate" nun ist nur noch die rede von der Bandbreite.
Dies entzieht dem Kunden jegliche rechte und macht die klausel nichtig da er nur die Möglichkeit hat die Downloadrate zu messen. Hinter der Bandbreite kann sich jegliche geschwindigkeit verstecken, je nach Anbindung.
Bei internetanbietern gibt es einfach nur 2 Möglichkeiten, entweder alles geht oder nichts geht und der Anbieter zieht einen über den Tisch.
Ich kann nur nochmal stärkstens von easybell abraten
Benutzer SwedenFAN schrieb:
Benutzer felix.buehlegmx.de schrieb:
Da die Wiederrufsfrist vor der Schaltung schon abgelaufen war konnte ich mich nur auf eine außerordentliche Kündigung berufen da in den AGBs eine "minimale Downloadrate" von 1Mbit zugesichert wird.
Bei easybell kann man sich doch vorab eine Bandbreitengarantie einholen. Wird diese unterschritten, kann man kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Es ist ja illusorisch zu erwarten, dass man immer die volle Bandbreite bekommt. Das hängt ja von der Leitungslänge und der -qualität ab. Was hat denn die Bandbreitengarantie bei Dir ergeben? Wohnst Du mitten in Friedrichshafen oder außerhalb. Welche Geschwindigkeit können
Dir andere Anbieter liefern?