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freenet blockiert Rufnummernportierung


06.03.2009 08:31 - Gestartet von queenofp
Nachdem ich endlich, endlich, endlich die Mindestvertragsdauer hinter mich gebracht habe und nun von diesem grottenschlechten Anbieter weg darf, teilen die mit, daß es technisch nicht möglich sei, meine Nummern zu portieren, aufgrund der Länge der Nummern. Die Bundesnetzagentur meint, daß sie das noch nie gehört hätten, daß die Portierung von der Länge der Nummer abhängig sein solle und außerdem freenet verpflichtet sei gemäß TKG §46 Abs. 2 die Portierung zu ermöglichen. freenet beantwortet meine schriftliche Nachfrage natürlich nur "negativ" - die Auskunft komme von ihrer Fachabteilung, daher könne man davon ausgehen, daß dies so richtig sei (wenn ich nicht so sauer wäre, würde ich lachen, tolle logik!! v.a. nachdem deren techniker mir zum teil völlig entgegengesetzte auskünfte gegeben haben in der vergangenheit, also sehr zuverlässig)
Hat jemand mit diesem Problem Erfahrung und kann mir nen Tip geben, wie ich die Portierung erwirken kann? Ich bin auf die Nummern mehr oder weniger angewiesen, aber möchte auf keinen Fall deshalb länger bei freenet bleiben
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[1] Sascha_R_1982 antwortet auf queenofp
14.03.2009 03:26
Da die BNetzA (Bundesnetzagentur aka Regulierungsbehörde) den Telekommunikationsmarkt "überwacht" und auch die entsprechenden Vorgaben für die Anbieter gibt, kannst Du Dich auf deren Aussage eindeutig berufen.

Ein jeder Anbieter muss - bei vertragsgemäßer Kündigung - die Portierung der zugeteilten Rufnummern zulassen.
Dies gilt auch für kurzstellige Rufnummern des sogenannten Altbestandes (von vor 1998)!!!

Im Rahmen des von der BNetzA vorgegebenen Portierungsdatena­ustauschverfahrens muss jeder Anbieter der Netzagentur einen persönlichen Ansprechpartner nennen, der sowohl der BNetzA, den anderen Anbietern und ggF. auch Kunden bei derartigen Portierungen weiterhilft, im Falle von Freenet ist dies:
freenet;D015;freenet Cityline GmbH;Am Germaniahafen 1-7;24143;Kiel;Melanie Goettsche;Tel. 0431-9020511;Fax 0431-9020515;me­lanie.goet­tsche@freenet.ag
(vgl. http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/13355.txt)
Wende Dich also an Frau Goettsche, dann sollte das zu regeln sein.

Wenn nicht, gibt es eine weitere Möglichkeit:
Sollte es Dir in Deinem Fall nur um eine bzw. mehrere alte Rufnummern gehen (Stichwort: Altbestand, Rufnummern der Telekom von vor 1998) handeln, kannst Du getrost Deinen Anschluss bei Freenet kündigen.
Denn dies läuft so ab:
Nach der Kündigung verbleiben die Rufnummern für drei Monate bei Freenet zwecks Wiederzuteilung an den alten Nutzer im Nummernpool, danach müssen sie (da Altbestand der Telekom) an die Telekom zurückgegeben werden, wo sie abermals drei Monate im Nummernpool verbleiben (und fürs Telekom Backoffice über KONTES-ANDI ggF. nach Rücksprache mit dem Nummerierungsmanagement problemlos buchbar sind, lt. Auskunft vom zentralen Nummerierungsmanagement der Telekom) und erst danach endgültig gesperrt (ZIT-Blacklist) werden.
Bei neueren längeren Rufnummern der Telekom (ab 2000) wäre es noch einfacher, da diese nicht endgültig gesperrt werden, aber ggF. neu vergeben werden können. (wird meist aber nicht gemacht)
Sollte es aber um Nummern gehen, die Du von Freenet direkt zugeteilt bekommen hast, müssten diese portiert werden.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass m.E. derzeit noch keine "Portierung über Kreuz" möglich ist.
D.h. Du kannst nicht von Freenet jetzt einfach zu Arcor wechseln und die Rufnummern mitnehmen, das geht (noch) nicht. Du müsstest erst wieder zur Telekom wechseln und kannst danach "neue Wege" gehen.

Für diesen Fall würde ich Dir bei der Telekom den (nicht aktiv vermarkteten) Tarif "CallPlus" empfehlen, da dies der einzige mit einer Kündigungsfrist von 6 Werktagen ist!!! (alle anderen Tarife sind längerfristiger und werden bevorzugt angeboten)

Ich hoffe Dir weitergeholfen zu haben und sende Dir viele Grüße!

P.S.: Habe wöchentlich mit der Telekom und der Netzagentur zu tun, daher die vielleicht etwas "ausschweifenden" Informationen!
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[1.1] queenofp antwortet auf Sascha_R_1982
14.03.2009 08:59
Hallo und vielen Dank für die tolle ausführliche Antwort!!
Ich bin ein wenig verwirrt, weil bislang noch nie Thema war, daß dieses "über Kreuz" portieren ein Problem sein könnte, das scheinen weder freenet noch der neue Anbieter (Alice bzw. Hansenet) so zu sehen..
Vielleicht sollte ich dazu noch sagen, daß ich die Nummern direkt von freenet bekommen habe vor ca 2 Jahren und das angebliche Problem darin besteht, daß die Hauptrufnummer (auch bei dieser handelt es sich um eine "Internetrufnummer") zu lang sei (das habe freenet Alice mitgeteilt).
Ich zitiere mal, was freenet mir dann dazu geschrieben hat:
"...teilen wir Ihnen mit, daß unseren Unterlagen zufolge die Portierung einer 11 Ziffern langen Rufnummer bei einer zweistelligen Vorwahl nicht möglich ist."
Näher wird das nicht ausgeführt, man könnte das auch so deuten, daß es um die Kombination von Länge der Rufnummer und der Vorwahl geht. Besonders verwirrend wird das für mich, weil meine Rufnummer - so wie sie sich dem gesunden Menshenverstand erschließt - ganz normal (naja ortsbezogen normal ;) ) eine 3-stellige Vorwahl hat und die eigentliche Rufnummer dann 9 Ziffern (die meisten hier haben 8).
Meine erneute Nachfrage hat freenet leider- zumindest bislang - nicht mehr beantwortet, ich bin sehr dankbar für Deine Angabe eines direkten Ansprechpartners, die Kontaktdaten werde ich Montag gleich nutzen.
Ansonsten bin ich geneigt, nächste Woche mal zur Verbraucherzentrale zu gehen (Rechtsberatung), aber ich weiß nicht, inwieweit die einem tatsächlich helfen können.
Die Dame von der Bundesnetzagentur empfahl mir, einen Anwalt einzuschalten, aber ehrlich gesagt fürchte ich, daß man da dann ganz schnell ein Vielfaches der Gebühren für Telefon und Internet für ein oder auch mehrere Jahre an Anwaltskosten zahlen muß und weiß nicht, ob sich der Aufwand dann wirklich lohnt...
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[1.1.1] Sascha_R_1982 antwortet auf queenofp
14.03.2009 16:55

einmal geändert am 14.03.2009 17:11
Meine Aussage hinsichtlich des "über Kreuz" portieren möchte ich - nachdem ich mich nochmal informiert habe - ausdrücklich revidieren!!! Diese (aber nur diese) Information basierte auf dem Informationsstand von 2000. Heute soll ein Anbieterwechsel von A nach B problemlos möglich sein!!

Habe aber vielerorts gehört (und das hat meine o.g. falsche Info irgendwie nie in Frage gestellt), dass ein Wechsel "über die Telekom" am sichersten sein soll.

Soweit so gut... wieder zum eigentlichen Thema:
Es verwundert mich in der Tat, dass Du angeblich über eine neunstellige Rufnummer in einem Ortsnetz mit zweistelliger ONKZ verfügen sollst?! (Wir reden hier nicht über eine TNR-Rufnummer, die z.B. häufig für VoIP verwendet wird, 032-...!?)

(kleiner Nummerierungsexkurs: bei der Stelligkeit von ONKz und Rufnummern wird die VAZ 0 nicht mitgezählt, das heißt die Rufnummer 030-12345678 verfügt eine zweistellige ONKz (30) und eine achtstellige Teilnehmerrufnummer [TNR] (12345678), woraus insgesamt eine zehnstellige Rufnummer resultiert)

Von der BNetzA besteht nämlich die klare Vorgabe für Ortsnetzrufnummern: "Ausnahmeregelung aufgrund techn. Bedingungen: In ONB mit zweistelliger ONKz dürfen Teilnehmerrufnummern jedoch nicht länger als 8 Stellen lang sein." (vgl. http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/12076.pdf)

Wenn Du aber wirklich über eine derartige Ortsnetzrufnummer (zweistellige ONKz + neunstellige TNR) verfügst, hat sich Freenet bei Deiner Nummer nicht an die Grundlagen der Nummerierung gehalten, da sie die ihnen zugeteilten Rufnummern über das vorgegebene Maß hinaus verlängert haben.
Für FN ist das jedoch eine klare Einsparung, da sie durch die Unterteilung (so werden aus einer Einzelrufnummer, immerhin 10 Rufnummern) Geld für weitere RNB sparen und obendrein damit noch die abgehende Portierung "erschweren".
Hierdurch wird eine Portierung letztlich unmöglich, da in ONB mit zweistelliger ONKz die TNR nur achtstellig sein dürfen und nur als solche portiert werden dürfen.
Die einzige Möglichkeit bestünde darin, dass Freenet "Deinen Nummernblock" (der ja eigentlich eine Einzelrufnummer sein muss) freiräumt und als solchen portiert.

Du hast aber Anspruch auf Deine Rufnummer:
"Bei einem Wechsel des Anbieters besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer (allgemein als „Portierung“ bezeichnet). Eine entsprechende Regelung wurde zur Förderung des Wettbewerbs und der Interessen der Telefonkunden in das Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgenommen (§ 46 Abs. 2). Die Regelung soll verhindern, dass Kunden wegen dem drohenden Verlust einer Nummer von einem Anbieterwechsel absehen bzw. bei einem Wechsel eine neue Rufnummer kommunizieren müssen."
(vgl. http://www.bundesnetzagentur.de/enid/5d3ef941d813434d4ef640dfda18a240,0/Rufnummernmitnahme/Mitnahme_im_Festnetz_3s2.html)

Wenn Freenet die Rufnummer aber nicht auf Grundlage der Vorgaben der Netzagentur korrekt vergeben hat, könntest Du von Freenet eine Portierung der Rufnummer in der vorgegebenen Stelligkeit fordern. (z.B. anstelle 030-123456789 halt 030-12345678) Dann hätte Freenet das Problem, dass sie den Nummernraum freiräumen müssten. (wenn Du 123456789 hast, wird jemand anderes auch 123456788 haben und der müsste dann eine neue Nummer erhalten, wenn du die Nummer 12345678 portierst)
Um das etwas definitiver klären zu können, würde ich mich an das Referat Ortsnetze der BNetzA wenden.
Ich denke, sie können (wenn auch nicht juristisch verbindlich) einschätzen, ob Du trotz der falschen Vergabepraxis seitens Freenet Anspruch auf die Nummer hast oder wie man am besten weiter vorgehen kann.

In o.g. PDF hat die BNetzA etwas längerstelligen Nutzung von Rufnummern durch den Teilnehmer (!) geschrieben. Aber letztlich hast Du die Nummern ja nicht eigenständig verlängert, sondern Freenet. Daher nur zur Kenntnisnahme:
"Die längerstellige Nutzung von Rufnummern (Anhängen von Ziffern) durch den Teilnehmer ist grundsätzlich zulässig. Es wird jedoch auf folgendes hingewiesen:
a) Aus der längerstelligen Nutzung durch den Teilnehmer erwachsen keine Rechtsansprüche. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit etwaig erforderlich werdenden Rufnummernänderungen und im Zusammenhang mit Portierungen.
b) Inwieweit längere Nummern technisch erreichbar sind, richtet sich nach den Gegebenheiten bei den an einer Verbindung beteiligten Netzbetreibern.
c) Nach der Empfehlung E.164 der Internationalen Fernmeldeunion können Rufnummern in Deutschland bis zu 13 Ziffern lang sein (ohne Prefix)" (Quelle: s.o.)

An Deiner Stelle würde ich nochmal bei der BNetzA anfragen und danach an die genannte Ansprechpartnerin von Freenet wenden. Insgesamt sehe ich aber, wenn es sich bei Dir wirklich um eine derartige Ortsnetznummer handelt, ein tatsächliches Problem.
Da wäre es fraglich, ob es nicht doch besser wäre, sich den ganzen juristischen Kampf zu ersparen und halt doch neue Nummern zu nehmen, welche Du später auch tatsächlich portieren kannst. (zumal Du jetzt gleich auf die Stelligkeit achten kannst, bei dem ganzen Background ;-))

Wenn es sich aber bei Dir um eine NTR-Rufnummer (032-...) handelt, gelten andere Regeln, die auch in der sehr umfangreichen PDF der BNetzA erläutert sind.

Ich hoffe abermals weitergeholfen zu haben und sende viele Grüße!