Benutzer rotmilan77 schrieb:
Bei dem Vertragswechsel war in keinem der zahlreichen emails/Schreiben die Rede davon, dass die alte WLAN-Fritzbox zurückgeschickt werden solle.
Bei den aktuellen AGB hat Freenet aber eventuell die Möglichkeit dazu. Weil in den AGB Eigentumsvorbehalt bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit steht. Insbesondere in Punkt 6.12 steht, dass bei Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses die Hardware zurückzuschicken ist.
Wenn du dann vor Ende der Mindestvertragslaufzeit umsteigst und sie dir dafür ein neues Modem schicken, fände ich es nicht so überraschend, wenn sie dann auch das alte zurückfordern können. Bin aber kein Jurist und weiß nicht so genau, was das bedeutet.
In den AGB von damals ist aber eben kein solcher Eigentumsvorbehalt drin. Außerdem habe ich damals ja die Mindestvertragslaufzeit erfüllt.
Die AGB von damals habe ich leider nicht mehr.
Schreib mal eine Mail an garms bei GMX in Deutschland. Dann kann ich dir die AGB von 2005 schicken. Kann aber natürlich sein, dass sie die 2006 schon geändert hatten.
Erst lange Zeit nach dem Erhalt der neuen Hardware, wenn ein solches Gerät über ebay/Verwandte/Elektroschrott nicht mehr im Haushalt des Kunden zu finden ist, soll meines Erachtens die Summe von knapp 60Euro quasi erpresst werden.
Das glaube ich auch. Denn der Marktwert einer gebrauchten Fritzbox von 2005 liegt unter 10 Euro und deckt somit kaum die Portokosten, geschweige denn den Verwaltungsaufwand, den Freenet für die Rücksendung eingeht.
Wie gehst Du weiter vor?
Mein erster Gedanke war, die Fritzbox zurückzuschicken. Ist zwar nicht rechtens, aber verstaubt bei mir eh nur. Dann habe ich aber in einem anderen Thread (dort aber irgendein anderer Rückforderungsgrund) gelesen, dass bei Rücksendung behauptet wird, die Box sei nicht rechtzeitig eingegangen, und somit trotzdem das Geld eingefordert wird. Ärger gibt es also sowieso.
Ich werde per Einschreiben mit Rückschein, das ich mit einem Zeugen einliefere, mitteilen, dass ich keinen Rechtsgrund für die Forderung sehe, dass sie mir einen solchen mitteilen sollen und dass ich anderenfalls keine Rücksendung und keine Zahlung vornehmen kann.
Falls sie abbuchen, werde ich zurückbuchen lassen. Ich habe das Geld und die Box ja noch, somit muss Freenet dann aktiv werden.
Dafür haben sie m.E. zwei Möglichkeiten:
1. Anwalt und/oder Mahnverfahren
2. Anschluss wegen angeblichem Zahlungsrückstand sperren
Wenn es so weit kommt, werde ich wohl auch zum Anwalt gehen müssen. Ist zwar ein schlechtes Verhältnis von Aufwand zu Nutzen, aber psychologisch gesehen ist die Motivation, zu verhindern, dass jemand 60 Euro für nichts von mir abzieht, wesentlich größer als z.B. in einem früheren Fall, wo ich jemanden auf ein paar 100 Euro Schmerzensgeld hätte verklagen können, das aber wegen schlechtem Aufwand-Nutzen-Verhältnis unterlassen habe.
Über Email von dir würde ich mich sehr freuen, damit wir in Kontakt bleiben können.