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Hardware-Rücksendung bei Tarifwechsel


19.09.2008 20:07 - Gestartet von Onno
Hallo,

ich habe heute - etwa 2 Monate nach einem reibungslosen Tarifwechsel, der ein neues Modem beinhaltete, zu meiner großen Verwunderung eine Aufforderung erhalten, das alte Modem zurückzusenden. Anderenfalls werde man mir 59,90 berechnen.

M.E. gibt es keine Rechtsgrundlage für die Forderung nach der Rücksendung. Das alte Modem - eine Fritz Box SL - stammt aus einem Vertrag vom Januar 2005.

Ich habe mir die AGB von damals noch durchgelesen und für mich sieht alles so aus, als ob das Modem in mein Eigentum übergegangen ist. Die Hardware-AGB lesen sich für mich als Laien so wie die zu einem Kaufgeschäft. Eigentumsvorbehalt (nur) bis zur vollständigen Bezahlung. In aktuellen AGB auch für die Mindestvertragslaufzeit, aber erstens steht es in den AGB von damals nicht drin und zweitens ist die Mindestvertragslaufzeit im Januar 2006 abgelaufen.

Hat noch jemand eine Aufforderung zur Rücksendung erhalten? Was ist weiter passiert?

Ich denke, ich werde Freenet mal schreiben, dass es für ihre Aufforderung keine Rechtsgrundlage gibt. Oder was meint ihr?

Viele Grüße,
Onno
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[1] rotmilan77 antwortet auf Onno
21.09.2008 21:08
Hi Onno!

Auch wir haben dieses Schreiben gestern bekommen und ich habe mich erst einmal ziemlich geärgert, da ich bisher eigentlich gute Erfahrungen mit Freenet gemacht habe.

Bei dem Vertragswechsel war in keinem der zahlreichen emails/Schreiben die Rede davon, dass die alte WLAN-Fritzbox zurückgeschickt werden solle. Auch ging ich davon aus, dass das Gerät in mein Eigentum übergegangen ist. Kein Schreiben von damals (2006) macht darauf aufmerksam, dass die (Freenet schreibt immer Ihre) bestellte Hardware zurückgesendet werden soll (weder die Vertragsbestätigung noch der Lieferschein der Hardware). Die AGB von damals habe ich leider nicht mehr.

Erst lange Zeit nach dem Erhalt der neuen Hardware, wenn ein solches Gerät über ebay/Verwandte/Elektroschrott nicht mehr im Haushalt des Kunden zu finden ist, soll meines Erachtens die Summe von knapp 60Euro quasi erpresst werden.

Scheint eine neue Masche zu sein.....

Wie gehst Du weiter vor?

vg Uli


Benutzer Onno schrieb:
Hallo,

ich habe heute - etwa 2 Monate nach einem reibungslosen Tarifwechsel, der ein neues Modem beinhaltete, zu meiner großen Verwunderung eine Aufforderung erhalten, das alte Modem zurückzusenden. Anderenfalls werde man mir 59,90 berechnen.

M.E. gibt es keine Rechtsgrundlage für die Forderung nach der Rücksendung. Das alte Modem - eine Fritz Box SL - stammt aus einem Vertrag vom Januar 2005.

Ich habe mir die AGB von damals noch durchgelesen und für mich sieht alles so aus, als ob das Modem in mein Eigentum übergegangen ist. Die Hardware-AGB lesen sich für mich als Laien so wie die zu einem Kaufgeschäft. Eigentumsvorbehalt (nur) bis zur vollständigen Bezahlung. In aktuellen AGB auch für die Mindestvertragslaufzeit, aber erstens steht es in den AGB von damals nicht drin und zweitens ist die Mindestvertragslaufzeit im Januar 2006 abgelaufen.

Hat noch jemand eine Aufforderung zur Rücksendung erhalten? Was ist weiter passiert?

Ich denke, ich werde Freenet mal schreiben, dass es für ihre Aufforderung keine Rechtsgrundlage gibt. Oder was meint ihr?

Viele Grüße,
Onno
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[1.1] Onno antwortet auf rotmilan77
21.09.2008 21:48
Benutzer rotmilan77 schrieb:

Bei dem Vertragswechsel war in keinem der zahlreichen emails/Schreiben die Rede davon, dass die alte WLAN-Fritzbox zurückgeschickt werden solle.

Bei den aktuellen AGB hat Freenet aber eventuell die Möglichkeit dazu. Weil in den AGB Eigentumsvorbehalt bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit steht. Insbesondere in Punkt 6.12 steht, dass bei Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses die Hardware zurückzuschicken ist.

Wenn du dann vor Ende der Mindestvertragslaufzeit umsteigst und sie dir dafür ein neues Modem schicken, fände ich es nicht so überraschend, wenn sie dann auch das alte zurückfordern können. Bin aber kein Jurist und weiß nicht so genau, was das bedeutet.

In den AGB von damals ist aber eben kein solcher Eigentumsvorbehalt drin. Außerdem habe ich damals ja die Mindestvertragslaufzeit erfüllt.

Die AGB von damals habe ich leider nicht mehr.

Schreib mal eine Mail an garms bei GMX in Deutschland. Dann kann ich dir die AGB von 2005 schicken. Kann aber natürlich sein, dass sie die 2006 schon geändert hatten.

Erst lange Zeit nach dem Erhalt der neuen Hardware, wenn ein solches Gerät über ebay/Verwandte/Elektroschrott nicht mehr im Haushalt des Kunden zu finden ist, soll meines Erachtens die Summe von knapp 60Euro quasi erpresst werden.

Das glaube ich auch. Denn der Marktwert einer gebrauchten Fritzbox von 2005 liegt unter 10 Euro und deckt somit kaum die Portokosten, geschweige denn den Verwaltungsaufwand, den Freenet für die Rücksendung eingeht.

Wie gehst Du weiter vor?

Mein erster Gedanke war, die Fritzbox zurückzuschicken. Ist zwar nicht rechtens, aber verstaubt bei mir eh nur. Dann habe ich aber in einem anderen Thread (dort aber irgendein anderer Rückforderungsgrund) gelesen, dass bei Rücksendung behauptet wird, die Box sei nicht rechtzeitig eingegangen, und somit trotzdem das Geld eingefordert wird. Ärger gibt es also sowieso.

Ich werde per Einschreiben mit Rückschein, das ich mit einem Zeugen einliefere, mitteilen, dass ich keinen Rechtsgrund für die Forderung sehe, dass sie mir einen solchen mitteilen sollen und dass ich anderenfalls keine Rücksendung und keine Zahlung vornehmen kann.

Falls sie abbuchen, werde ich zurückbuchen lassen. Ich habe das Geld und die Box ja noch, somit muss Freenet dann aktiv werden.

Dafür haben sie m.E. zwei Möglichkeiten:
1. Anwalt und/oder Mahnverfahren
2. Anschluss wegen angeblichem Zahlungsrückstand sperren

Wenn es so weit kommt, werde ich wohl auch zum Anwalt gehen müssen. Ist zwar ein schlechtes Verhältnis von Aufwand zu Nutzen, aber psychologisch gesehen ist die Motivation, zu verhindern, dass jemand 60 Euro für nichts von mir abzieht, wesentlich größer als z.B. in einem früheren Fall, wo ich jemanden auf ein paar 100 Euro Schmerzensgeld hätte verklagen können, das aber wegen schlechtem Aufwand-Nutzen-Verhältnis unterlassen habe.

Über Email von dir würde ich mich sehr freuen, damit wir in Kontakt bleiben können.

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[1.1.1] rotmilan77 antwortet auf Onno
22.09.2008 21:51
Hi Onno,
hi sascha!

Vielen Dank für Eure hilfreichen Anregungen / Kommentare.

Über Archiv.org habe ich mir heute die AGBs heruntergeladen, die zu dem damaligen Zeitpunkt gültig waren. Daraus geht nicht hervor, dass die subventionierte Hardware Eigentum von Freenet bleibt. Demnach sollte das BGB greifen und die Ware mit Bezahlung in mein Eigentum übergegangen sein. Das heißt im Klartext, dass Freenet mein Eigentum haben möchte...

Daher werde ich ein ähnliches Schreiben wie Sascha aufsetzen und per Einschreiben zu Freenet schicken. Interessant ist übrigens, dass sie den Splitter, der auch schon 2006 Eigentum von Freenet blieb "keinesfalls" zurück haben möchten.

Also dann, viel Erfolg, ich bin ja mal gespannt auf die Reaktion von Freenet.

vg Uli
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[1.1.1.1] sascha66571 antwortet auf rotmilan77
26.09.2008 22:24
hallo ihr beiden!

hab die woche ein entschuldigungsschreiben von freenet erhalten und das schreiben zur rückforderung meines eigentumes durch freenet sei hinfällig!

gruß
sascha

ps: ...fax des schreibens und erläuternder anruf hatten ausgereicht!
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[1.1.1.1.1] rotmilan77 antwortet auf sascha66571
09.10.2008 11:12
Hallo allerseits,

auch ich habe als Antwort auf einen deutlichen Brief an Freenet ein Entschuldigungsschreiben bekommen.
Solange die AGB nicht eindeutig aufführt, dass der Router im Eigentum von Freenet verbleibt, ist man also offenbar auf der sicheren Seite.

Schöne Grüße
Rotmilan
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[1.2] sascha66571 antwortet auf rotmilan77
21.09.2008 22:18
hallo ihr beiden :-)

ich habe am freitag das gleiche schreiben von freenet erhalten und werde morgen folgendes per fax antworten...

*****************­**********­**********­**********­*****************

freenetKomplett – Neue Box statt alter Kiste (17.09.2008)
Kundennummer XX XX XX XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchte ich mein Unverständnis zu Ihrem Schreiben vom 17.09.2008 äußern. Nach Durchsicht der zum Vertragsabschluss gültigen AGB´s (Stand freenetDSL 22.08.2005 und freenet AG 17.08.2005) und weiteren Unterlagen (Auftragsformular vom XX.10.2005; vertraglich vereinbarte Zahlung an die freenet AG für DSL-Modem in Höhe von 29,90 €) ergibt sich für mich keine Notwendigkeit „meine“ Hardware der freenet Breitband GmbH zurückzusenden.

Ich finde die freenet Breitband GmbH sollte nicht auf die Rücksendung meines Eigentums bestehen und nimmt hoffentlich auch Abstand von der Erhebung einer nicht gerechtfertigten Pauschale in Höhe von 59.90 € bei nicht Rücksendung meines Eigentums binnen 14 Tagen.

Ich sehe mich mit dieser Forderung Ihrerseits genötigt. Diese Forderung stellt ein Verstoß gegen den Absatz 3.1 Ihrer AGB´s dar und hätte für mich zur Folge, dass mir seitens der freenet Breitband GmbH mit der Aufrechterhaltung der Forderungen (Schreiben vom 17.09.2008) eine Möglichkeit nach Absatz 10.4 a) der aktuellen AGB oder nach Absatz 11.4 erster Spiegelstrich der bei Vertragsabschluss gültigen AGB geboten wird.

Ich bitte Sie um schriftliche Beantwortung meines Schreibens bis 29.09.2008, damit ich fristgerecht weiter reagieren kann. Anderenfalls suche ich mir einen Rechtsbeistand.

Freundliche Grüße


XXX

PS: Bisher war ich in den letzten drei Jahren ein äußerst zufriedener Kunde von Ihnen und ich wäre gerne weiterhin Ihr zufriedener Kunde!

****************­**********­**********­**********­*****************

...ob dieses schreiben von erfolg gekrönt sein wird? keine ahnung :-( verwendung auf eigene verantwortung... okay?

gruß
sascha

Benutzer rotmilan77 schrieb:
Hi Onno!

Auch wir haben dieses Schreiben gestern bekommen und ich habe mich erst einmal ziemlich geärgert, da ich bisher eigentlich gute Erfahrungen mit Freenet gemacht habe.

Bei dem Vertragswechsel war in keinem der zahlreichen emails/Schreiben die Rede davon, dass die alte WLAN-Fritzbox zurückgeschickt werden solle. Auch ging ich davon aus, dass das Gerät in mein Eigentum übergegangen ist. Kein Schreiben von damals (2006) macht darauf aufmerksam, dass die (Freenet schreibt immer Ihre) bestellte Hardware zurückgesendet werden soll (weder die Vertragsbestätigung noch der Lieferschein der Hardware). Die AGB von damals habe ich leider nicht mehr.

Erst lange Zeit nach dem Erhalt der neuen Hardware, wenn ein solches Gerät über ebay/Verwandte/Elektroschrott nicht mehr im Haushalt des Kunden zu finden ist, soll meines Erachtens die Summe von knapp 60Euro quasi erpresst werden.

Scheint eine neue Masche zu sein.....

Wie gehst Du weiter vor?

vg Uli


Benutzer Onno schrieb:
Hallo,

ich habe heute - etwa 2 Monate nach einem reibungslosen Tarifwechsel, der ein neues Modem beinhaltete, zu meiner großen Verwunderung eine Aufforderung erhalten, das alte Modem zurückzusenden. Anderenfalls werde man mir 59,90 berechnen.

M.E. gibt es keine Rechtsgrundlage für die Forderung nach der Rücksendung. Das alte Modem - eine Fritz Box SL - stammt aus einem Vertrag vom Januar 2005.

Ich habe mir die AGB von damals noch durchgelesen und für mich sieht alles so aus, als ob das Modem in mein Eigentum übergegangen ist. Die Hardware-AGB lesen sich für mich als Laien so wie die zu einem Kaufgeschäft. Eigentumsvorbehalt (nur) bis zur vollständigen Bezahlung. In aktuellen AGB auch für die Mindestvertragslaufzeit, aber erstens steht es in den AGB von damals nicht drin und zweitens ist die Mindestvertragslaufzeit im Januar 2006 abgelaufen.

Hat noch jemand eine Aufforderung zur Rücksendung erhalten? Was ist weiter passiert?

Ich denke, ich werde Freenet mal schreiben, dass es für ihre Aufforderung keine Rechtsgrundlage gibt. Oder was meint ihr?

Viele Grüße,
Onno
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[1.2.1] Schanker antwortet auf sascha66571
02.10.2008 18:19
Man sollte es kaum glauben, aber laut Auskunft der freenet-Hotline erhalten alle, die von einem bestehenden Vertrag zu freenet Komplett wechseln, automatisch die Aufforderung, unter Androhung von Folgekosten (€ 59,90!)ihre alte Hardware zurückzuschicken!

Aber eigentlich betrifft dies nur jene, deren Mindestvertragslaufzeit des ersten Vertrages noch nicht abgelaufen ist!
Das macht auch Sinn: Ein halbes Jahr dabei, Vertragswechsel, nochmals neuen Router abgreifen?!

Warum allerdings - bevor solche verwirrenden und erpresserischen Schreiben verschickt werden - nicht ein Abgleich mit der Vertragslaufzeit in der Kundendatenbank von freenet erfolgt, ist mir ein Rätsel.
Obwohl, vielleicht denken die sich auch, dass es noch genügend nicht Betroffene gibt, die - um Reibereien zu vermeiden (man sitzt ja als Kunde erst mal am kürzeren Hebel...) - einfach ihre alte Hardware zurückschicken. Und die lässt sich für ein paar Euro immer irgendwo an den Mann bringen.

Also: Erst einmal keine Panik. Sicherheitshalber einen Brief/ ein Fax schicken (Gutes Beispiel übrigens, sascha!). Vielleicht zusätzlich die Warterei in der Hotline auf sich nehmen. Und dann auf die Dinge warten, die da noch kommen...

Gruß,
schanker
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[1.2.1.1] pandoras antwortet auf Schanker
04.10.2008 19:07
Nach einem Jahr freenetkomplett steht ein Umzug an. Jetzt will der Grünpapagei pro Monat Restlaufzeit 10 EURO haben oder nochmal Vertragsverlängerung nach dem Umzug auf 24 Monate.

OK, dann zieh ich mit freenet um. Laut Hotline sollte es neue Hardware geben und kein Wort zur alten. Beim nächsten Gespräch kündigt ein weitere Hotline-Mitarbeiter die Rückforderung der HArdware an.

MOMENT MAL!!! Ich habe 19,90 dafür bezahlt und es gab in der AGB Juni 2007 keinerlei Bemerkungen zur Rückforderung. Da ich über keine neuen AGB informiert wurde, gelten die alten weiter.
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[1.2.1.1.1] kloogschiedder antwortet auf pandoras
07.10.2008 07:53
Benutzer pandoras schrieb:
Nach einem Jahr freenetkomplett steht ein Umzug an. Jetzt will der Grünpapagei pro Monat Restlaufzeit 10 EURO haben oder nochmal Vertragsverlängerung nach dem Umzug auf 24 Monate.

OK, dann zieh ich mit freenet um. Laut Hotline sollte es neue Hardware geben und kein Wort zur alten. Beim nächsten Gespräch kündigt ein weitere Hotline-Mitarbeiter die Rückforderung der HArdware an.

MOMENT MAL!!! Ich habe 19,90 dafür bezahlt und es gab in der AGB Juni 2007 keinerlei Bemerkungen zur Rückforderung. Da ich über keine neuen AGB informiert wurde, gelten die alten weiter.

Schau mal in deine emails, es wurde jeder Kunde über die Änderung der AGBs informiert und hatte zudem die Möglichkeit zu widersprechen. Wenn du diese Möglichkeit nicht genutzt hast, dumm gelaufen.
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[1.3] Silberseeadler antwortet auf rotmilan77
02.12.2008 09:59
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und ist nur eine Darstellung in allgemeiner Form, ohne Bezug auf einen Einzelfall zu nehmen. Wer Antwort auf einen Einzelfall haben möchte muß sich an einen Angehörigen eines rechtsberatenden Berufes wenden.

Soweit mir bekannt ist könnte man nach den alten Geschäftsbedingungen das Eigentum an der Fritzbox nach einem Jahr erworben haben.

Nach den neuen Geschäftsbedingungen, so hat man mir gesagt, müßte man die Fritzbox zurückgeben. Man könnte also kein Eigentum daran erwerben.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch könnte man das Eigentum an einer beweglichen Sache durch Einigung und Übergabe erwerben.

Die Fritzbox könnte eine bewegliche Sache sein. Die Einigung, daß das Eigentum nach einem Jahr auf den Internetnutzer (Vertragspartner) übergehen könnte, könnte durch den Internetvertrag vereinbart worden sein. Die Übergabe an den Internetnutzer könnte durch die Übersendung der Fritzbox erfolgt sein. Hätte der Internetnutzer die Fritzbox innerhalb des Vertrages nach den alten Geschäftsbedingungen länger als ein Jahr könnte das Eigentum durch den Internetnutzer erworben worden sein.

Wird jetzt nach den neuen Bedingungen die Fritzbox zurückgefordert, so könnte dies ins Leere gehen, weil Freenet nicht über anderer Leute Eigentum einseitig verfügen könnte. Die Androhung einer Rechnungsbelastung von ungefähr 60 EUR könnte daher unwirksam sein und würde einen reinen Bluff darstellen.

In einem solchen Fall sollte man der Bundesnetzagentur Bericht erstatten. Anschrift ist über Google zu erfahren. Man kann sich aber auch unmittelbar an Freenet wenden. Hier die Telefonnummern:

Freenet AG
Hollertstr. 126
24782 Büdelsdorf

Tel.: 04331/69100-0
Fax: 040/51306-970

Die Telefonnummer könnte die Telefonzentrale sein und dort könnte man Dich eventuell abweisen. Dann wende folgenden Trick an: Normalerweise kann man Nebenstellen unmittelbar anwählen. Versuch einmal eine solche Nebenstelle auf gut Glück anzuwählen,z. B. Zweier-, Dreier- oder Vierernebenstellen im einer oder zweier Bereich, z. B. 15, 254, 1783.

Weitere Telefonnummern:

Mobilcom Communikationstechnik GmbH
Tiergartenweg 1
24837 Schleswig

Tel.: 04621/971-180
Fax: 04621/971-181

Freenet Cityline GmbH
Hamburger Chaussee 2-4
24114 Kiel

Tel.: 0431/9020-500
Fax: 0431/9020-515

http://www.freenet.de
E-Mail: service@freenet.de

Für den Fall, daß Du die Fritzbox noch nicht ein Jahr besitzt und vor Besitz eines Jahres die neuen Geschäftsbedingungen gelten könnten oder Du die Fritzbox nach Geltung der neuen Geschäftsbedingungen erworben haben könntest, dann könnte es sein, daß Du die Fritzbox zurückgeben müßtest. Dann wäre auch eine Rechnung über ungefähr 60 EUR gerechtfertigt.

Auch hier empfehle ich Euch, wendet Euch an Freenet.
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[2] Onno antwortet auf Onno
12.10.2008 09:45
Habe heute Antwort von Freenet bekommen:

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.10.2008.

Nach Prüfung des Sachverhaltes teilen wir Ihnen mit, dass wir von der Rückforderung der Hardware absehen.

Diese Angelegenheit betrachten wir als erledigt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Information behilflich sein konnten, und stehen Ihnen bei weiteren Fragen unter den oben genannten Servicenummern gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. XXX XXX
Ihr Freenet Service-Team

(keine Unterschrift, anscheinend ein Serienschreiben)
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[2.1] polyhistor antwortet auf Onno
30.10.2008 16:26
Ich wollte mal die Frage aufwerfen, warum freenet wohl die Fritzboxen zurück will.

Meiner Meinung nach will man so die Kunden dazu bringen, nur noch über freenet zu telefonieren (z.B. 19,9 ct zu Mobil).

Bei der Fritzbox konnte man noch alternative Voip-Anbieter konfigurieren, der Samsung Router ist gelockt. Ein Schelm wer Böses dabei denkt...