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Probleme mit Kündigung bei Umzug


19.09.2008 17:35 - Gestartet von lauterw.
Hallo,
an meinem früheren Wohnort hatte ich zwei getrennte Verträge mit freenet (DSL + freenetphone). Nun bin ich umgezogen, habe am neuen Wohnort ein günstiges Komplettpaket bei freenet abgeschlossen. Anschluss usw. hat hervorragend geklappt, aber obwohl ich wieder zu freenet gegangen bin, machen die nun Schwierigkeiten mit der Kündigung meiner alten Verträge am früheren Wohnort. Das finde ich extrem kundenfeindlich. Habe daraufhin auch meinen neuen Vertrag gleich wieder gekündigt. Jedem, der eventuell in absehbarer Zeit umzieht, kann man nur raten KEINEN Vertrag mit freenet zu machen bzw. diesen rechtzeitig vorher zu kündingen. Andere Anbieter entlassen Kunden aus bestehenden Verträgen wenn am neuen Wohnort ein neuer Vertrag desselben Anbieters abgeschlossen wird.
MfG, H.
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[1] pandoras antwortet auf lauterw.
04.10.2008 19:12
Kann ich leider auch so bestätigen; hatte auch Probleme:

Leider steht nach einem Jahr freenetkomplett ein Umzug an. Jetzt will der Grünpapagei pro Monat Restlaufzeit 10 EURO haben oder nochmal Vertragsverlängerung NACH dem Umzug auf 24 Monate.

Das Kündigungsdatum wurde mit xx/2009 angegeben - laut freenet AGB gilt der erste TAge der BEreitstellung als Stichtag für die 24 Monate. Nun hat sich selbst freenet einige Wochen mehr genehmigt.

Umzug geht nur mit Vertragsverlängerung - das ist mies!
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[1.1] tatort antwortet auf pandoras
04.10.2008 20:18
Laut Telekom AGB zahlt man dort bei vorzeitiger Kündigung 25 % der Grundgebühr für die Restlaufzeit. Das finde ich auch mies.
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[1.1.1] pandoras antwortet auf tatort
04.10.2008 20:39
...und bei freenet steht nichts in den AGB'n. Außerdem wurde ich nicht über die neue VErsion 8/2008 informiert.

Angeblich soll eine kundenfreundliche Lösung gefunden werden:
- 50% des Monatspreises bis MVLZ,
- Hardware wird (gemäß neuer AGB) zurück gefordert

Man darf nicht vergessen, dass die DTAG eine Gebühr von 15,39 monatlich von freenet für die letze Meile verlangt. Das fällt mit dem Umzug weg. (19,95 zahle ich insgesamt)

Wofür soll ich dann 10€ Strafgebühr pro MOnat zahlen???
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[1.1.1.1] tatort antwortet auf pandoras
04.10.2008 22:04

Wofür soll ich dann 10€ Strafgebühr pro MOnat zahlen???


Weil du deinen Vertrag nicht einhältst. Ganz einfach.

Wer 2 Jahres Verträge unterschreibt, der muss wissen, was er tut. Ich mach sowas nicht mehr, weder beim Festnetz noch beim Handy. Lieber zahle ich ein paar Euro mehr und bin dafür flexibel.
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[1.1.1.1.1] RTL Explosiv: freenet-Probleme mit Kündigung bei Umzug
pandoras antwortet auf tatort
06.10.2008 07:46

einmal geändert am 06.10.2008 07:47
Hallo,

an alle BEtroffenen, die umgezogen sind und von freenet nicht aus dem Vertrag gelassen werden:

Vor zwei Tagen sendete RTL Explosiv DEN TYPISCHEN Kündigungsfall mit freenet: Umzug und zur Weiterzahlung gezwungen, außerordentliches Kündigungsrecht verweigert.

Hier kann es jeder nachlesen:
http://www.rtl.de/tv/tv_972007.php

Die Pressesprecherin (Public Relations) der freenet AG Elke Rüther hat den Fall prüfen lassen und -oh Wunder- der geprellte Kunde erhält seine Kündigung und auch noch sein Geld zurück.

#######################
Was lernen wir daraus?
#######################

Man darf sich bloss nicht an die überteuerte Hotline wenden, sondern an RTL-Explosiv, bizz - das Fass ohne Boden, wdr-Magazin etc. MIt der Presse im Nacken scheint alles kein Problem zu sein.

P.S. mit Google erfährt man leicht, wie man die Pressesprecherin erreichen kann!
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[1.1.1.1.1.1] myselfme antwortet auf pandoras
06.10.2008 08:24
Also ich entnehme dem Artikel, dass der freenet-Shop da wohl ein wenig versagt hat. Und die Shops werden meist wohl von selbständigen Partnern betrieben.
Aber egal, es passt ja in unsere Presselandschaft Nachrichten um jeden Preis zu verbreiten - und zu Gunsten des "Skandals" das Eine oder Andere wegzulassen bzw zu verschleiern. Wobei in diesem Fall der Artikel von RTL sicher noch etwas näher an der Wahrheit ist als obiges Posting ?
Im Übrigen: Wenn Dir Dein Autohändler einen kaputten Cermedes andreht, kannst Du dann Daimler als Unternehmen in Regress nehmen ? Nein ich denke, die versuchen das nicht mal gerade zu biegen...
Nichts desto trotz - in einem hast Du Recht, die Unternehmenskultur in D ist mittlwerweile fernab von der alten Maxime "Treu und Glauben" bzw "der Kunde ist König". Vielleicht aber auch ein wenig, weil König Kunde zwar 20€ die Std verdienen will - für seine Käufe aber nichts bezahlen möchte.
So gesehen ist eine Bankenkrise vielleicht auch eine Chance ???
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[1.1.1.1.1.2] Schekerka antwortet auf pandoras
21.03.2009 10:07


Vor zwei Tagen sendete RTL Explosiv DEN TYPISCHEN Kündigungsfall mit freenet: Umzug und zur Weiterzahlung gezwungen, außerordentliches Kündigungsrecht verweigert.


... und Sendungen wie RTL Explosiv sind ja auch für "sachliche" Berichterstattung bekannt. ;-)))
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[1.1.1.1.2] MartyFly antwortet auf tatort
20.11.2008 07:11
Hallo,

also mir geht´s zur Zeit genauso. Ich bin umgezogen und ich hätte meinen Vertrag auch an der neuen Wohnung übernommen. Freenet meinte aber es geht nur mit einem neuen 2-Jahresvertrag. Jetzt läuft die außerordentliche Kündigung. ICH halte ja meinen Vertrag ein. Freenet weigert sich jedoch den alten Vertrag an meiner neuen Wohnung mit zu übernehmen. Auf Einschreiben und Fax keine Reaktion. Bin mal gespannt was dabei rauskommt. Die Hotline (seeehr teuer) hat mich ewig alle Daten abgefragt und als ich zum persönlichen Betreuer verbunden werden sollte wurde ich MEHRMALS einfach aus der Leitung geschmissen.

Freenet...echt eine Enttäuschung.......


Benutzer tatort schrieb:

Wofür soll ich dann 10€ Strafgebühr pro MOnat zahlen???


Weil du deinen Vertrag nicht einhältst. Ganz einfach.

Wer 2 Jahres Verträge unterschreibt, der muss wissen, was er tut. Ich mach sowas nicht mehr, weder beim Festnetz noch beim Handy. Lieber zahle ich ein paar Euro mehr und bin dafür
flexibel.
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[1.1.1.1.2.1] Schekerka antwortet auf MartyFly
09.03.2009 09:49
Benutzer MartyFly schrieb:
Hallo,

also mir geht´s zur Zeit genauso. Ich bin umgezogen und ich hätte meinen Vertrag auch an der neuen Wohnung übernommen. Freenet meinte aber es geht nur mit einem neuen 2-Jahresvertrag. Jetzt läuft die außerordentliche Kündigung. ICH halte ja meinen Vertrag ein. Freenet weigert sich jedoch den alten Vertrag an meiner neuen Wohnung mit zu übernehmen. Auf Einschreiben und Fax keine Reaktion. Bin mal gespannt was dabei rauskommt. Die Hotline (seeehr teuer) hat mich ewig alle Daten abgefragt und als ich zum persönlichen Betreuer verbunden werden sollte wurde ich MEHRMALS einfach aus der Leitung geschmissen.


Das Problem ist, dass ein Umzug nicht automatisch zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Sofern du für deine neue Wohnung einen neuen Vertrag abschließt/abschließen "musst", beginnt natürlich auch 'ne neue Laufzeit.

Eine "Mitnahme" in dem Sinne ist nicht möglich, da ja an deiner neuen Anschrift ja auch ein Neuanschluss geschaltet wird (Neuanschluss = neue Laufzeit).

Meine Eltern sind bei freenet und haben dieses Jahr schon einige Male an die geschrieben (ob nun Mails oder normale Postschreiben) und die wurden allesamt schnell und recht ordentlich beantwortet.

Und die Hotlinepreise weiß man ja bereits bei Vertragsabschluss (ich persönlich rufe allgemein auch keine Hotlines an).
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[1.1.1.1.2.1.1] Simplify Your Life antwortet auf Schekerka
20.03.2009 14:12
Hallo,
ich finde, viel Ärger könnte man sich ersparen, wenn man bei Vertragsabschluss den Vertrag und die AGB genau liest.

Keiner käme bei einem Handyvertrag auf die Idee, bei einem Umzug den Vertrag einfach zu beenden und das subventionierte Handy zu behalten. Bei einem DSL Anbieter ist es doch ähnlich, er hat Kosten für Hardware und Einrichtung sowie Verwaltung und das ist erstmal auf zwei Jahre kalkuliert.

Warum dann so furchtbar aufregen?

Es gibt ja Anbieter, die monatliche Kündigungsfrist anbieten. Aber Verträge sind erstmal einzuhalten und Freenet oder sonstwer kann auch nichts dafür, wenn man umzieht.
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[1.1.1.1.2.1.1.1] heiam1 antwortet auf Simplify Your Life
04.06.2009 19:15
Benutzer Simplify Your Life schrieb:
Hallo, ich finde, viel Ärger könnte man sich ersparen, wenn man bei Vertragsabschluss den Vertrag und die AGB genau liest.

Keiner käme bei einem Handyvertrag auf die Idee, bei einem Umzug den Vertrag einfach zu beenden und das subventionierte Handy zu behalten. Bei einem DSL Anbieter ist es doch ähnlich, er hat Kosten für Hardware und Einrichtung sowie Verwaltung und das ist erstmal auf zwei Jahre kalkuliert.

Warum dann so furchtbar aufregen?

Es gibt ja Anbieter, die monatliche Kündigungsfrist anbieten. Aber Verträge sind erstmal einzuhalten und Freenet oder sonstwer kann auch nichts dafür, wenn man umzieht.

Also so ein dummes Zeug habe ich noch nie gehört!
Was ist denn das für ein Vergleich Handy und DSL Vertrag?
Ein Handy kann man doch überall nutzen,einen DSL Anschluß leider nicht.
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[1.1.1.1.2.2] Schekerka antwortet auf MartyFly
21.03.2009 10:05

einmal geändert am 21.03.2009 10:09
Benutzer MartyFly schrieb:
Hallo,

also mir geht´s zur Zeit genauso. Ich bin umgezogen und ich hätte meinen Vertrag auch an der neuen Wohnung übernommen. Freenet meinte aber es geht nur mit einem neuen 2-Jahresvertrag. Jetzt läuft die außerordentliche Kündigung. ICH halte ja meinen Vertrag ein. Freenet weigert sich jedoch den alten Vertrag an meiner neuen Wohnung mit zu übernehmen. Auf Einschreiben und Fax keine Reaktion. Bin mal gespannt was dabei rauskommt. Die Hotline (seeehr teuer) hat mich ewig alle Daten abgefragt und als ich zum persönlichen Betreuer verbunden werden sollte wurde ich MEHRMALS einfach aus der Leitung geschmissen.

Freenet...echt eine Enttäuschung.......


Sollte doch klar sein, dass man einen Anschluss nicht einfach so im wahrsten Sinne "mitnehmen" kann. Und das ist bestimmt kein "Weigern", sondern es ist technisch einfach nicht möglich. Ich will freenet ja nicht in den Himmel loben, aber die Schreiben von meinen Eltern in den letzten Monaten wurden extrem schnell beantwortet gemessen an den Verhältnissen von Internetanbietern. War da schon erstaunt und dachte erst, das wäre nur so ein automatisches Blabla-Schreiben. Wenn eine Schaltung eines Neuanschlusses erfolgt, ist dies natürlich auch mit einer neuen Laufzeit verbunden. Kann dich schon verstehen, dass man das vieleicht nicht ganz fair findet. Andersrum ist es irgendwo auch nicht das Problem deines Anbieters, wenn du umziehen willst während deiner Vertragslaufzeit. Und sorry, aber die Hotlinepreise weiß man doch bereits, wenn man den Vertrag unterschreibt, oder nicht?
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[1.1.1.1.2.3] fnki81 antwortet auf MartyFly
28.03.2009 09:42
Benutzer MartyFly schrieb:
Hallo,

also mir geht´s zur Zeit genauso. Ich bin umgezogen und ich hätte meinen Vertrag auch an der neuen Wohnung übernommen. Freenet meinte aber es geht nur mit einem neuen 2-Jahresvertrag. Jetzt läuft die außerordentliche Kündigung. ICH halte ja meinen Vertrag ein. Freenet weigert sich jedoch den alten Vertrag an meiner neuen Wohnung mit zu übernehmen. Auf Einschreiben und Fax keine Reaktion. Bin mal gespannt was dabei rauskommt. Die Hotline (seeehr teuer) hat mich ewig alle Daten abgefragt und als ich zum persönlichen Betreuer verbunden werden sollte wurde ich MEHRMALS einfach aus der Leitung geschmissen.

Also das ist ja mal wieder der Witz des Jahunderts. Wo hältst Du den Vertrag ein. Du hast dich laut AGB verpflichtet den Vertrag so wie er abgeschlossen wurde 24 Monate lang zu unterhalten. Wenn Du nun umziehst, fällt dies nicht in die Zuständigkeit von freenet. Mit diesem Umzug hältst Du dich nicht mehr an den Vertrag. Zudem lässt freenet einen ja raus. Allerdings mit einer Abschlussrechnung. Selbst diese beinhaltet aber nur die Hälfte der restlichen Grundgebühr. Prinzipiell könnten die auch auf die komplette Gebühr bestehen.

Wenn man also bei einem Umzug gleich eine entsprechende amtliche Meldebescheinigung mitschickt und auch gleich mitteilt, dass man keine Fortführung wünscht, wird dies auch zeitnah umgesetzt und man erhält seine Abschlussrechnung. Oder man bestellt neu und die alten Verträge oder eben der alte Vertrag wird beendet. Läuft der neue Vertrag unter einer neuen Kundennummer, teilt man diese kurz schriftlich mit und freenet veranlasst die vorzeitige und kostenfreie Kündigung des alten Vertrages. Warum so kompliziert? Weil freenet von jedem Kundennamen etwa zwhn bis zwanzig Stück hat und deshalb nicht selber in allen Fällen den entsprechenden neuen Vertrag finden kann.

Hält man sich an das, was die AGB und die Online-Hilfe sagen, so spart man sich Zeit, Nerven und Anrufe auf teuren Hotlines.
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[1.1.1.2] Schekerka antwortet auf pandoras
21.03.2009 09:57
Benutzer pandoras schrieb:
...und bei freenet steht nichts in den AGB'n. Außerdem wurde ich nicht über die neue VErsion 8/2008 informiert.

Darüber wurdest du per Mail informiert. Haben meine Eltern auch. wer nicht fristgerecht widerruft ist selber Schuld.

Angeblich soll eine kundenfreundliche Lösung gefunden werden:
- 50% des Monatspreises bis MVLZ,
- Hardware wird (gemäß neuer AGB) zurück gefordert

Man darf nicht vergessen, dass die DTAG eine Gebühr von 15,39 monatlich von freenet für die letze Meile verlangt. Das fällt mit dem Umzug weg. (19,95 zahle ich insgesamt)

Wofür soll ich dann 10€ Strafgebühr pro MOnat zahlen???

Weil's so in den AGB vereinbart ist, welchen du zugestimmt hast. ;-) Und das mit den Mahngebühren stand bereits in den "alten" AGB.
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[1.1.1.2.1] pandoras antwortet auf Schekerka
21.03.2009 10:20

2x geändert, zuletzt am 21.03.2009 10:23
Ok, der Service-Provider gibt dir Hardware und dafür verlangt er 24 Monate seinen gesicherten Gewinn. Soll er, aber warum dann das ganze Chaos drum herum?

freenet schickte mir nach der außerordentlichen Vertragsauflösung wg. Umzug eine Schlußrechnung mit Schadensersatzforderung zu. Darin verzichten der Laden auf 50% der mtl. Kosten bis Vertragsende. Soweit erträglich.

Nur bekomme ich diese jetzt alle zwei Monate (!) ohne das die von der angekündigten Einzugermächtigung gebrauch machen. (nein, ich überweise genau deswg. nicht) Gleichzeitig habe ich lt. Hotline noch ein Guthaben, dass aber erst ausgezahlt werden kann, wenn die Schlußrechnung beglichen ist. Das ist Unsinn, mindestens aber Chaos pur! Eine Zermürbungstaktig, um ??? keine Ahnung!!!
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[1.1.1.2.1.1] Schekerka antwortet auf pandoras
21.03.2009 13:37
Benutzer pandoras schrieb:
Ok, der Service-Provider gibt dir Hardware und dafür verlangt er 24 Monate seinen gesicherten Gewinn. Soll er, aber warum dann das ganze Chaos drum herum?

freenet schickte mir nach der außerordentlichen Vertragsauflösung wg. Umzug eine Schlußrechnung mit Schadensersatzforderung zu. Darin verzichten der Laden auf 50% der mtl. Kosten bis Vertragsende. Soweit erträglich.

Nur bekomme ich diese jetzt alle zwei Monate (!) ohne das die von der angekündigten Einzugermächtigung gebrauch machen. (nein, ich überweise genau deswg. nicht) Gleichzeitig habe ich lt. Hotline noch ein Guthaben, dass aber erst ausgezahlt werden kann, wenn die Schlußrechnung beglichen ist. Das ist Unsinn, mindestens aber Chaos pur! Eine Zermürbungstaktig, um ??? keine Ahnung!!!


Sorry, ich hab' das jetzt nicht ganz verstanden. Meinst du, dass sie die Abschlussrechnung nicht abbuchen, obwohl du denen deine Einzugsermächtigung erteilt hast? Wieso Unsinn? Mag sein, dass es vielleicht ein bisschen umständlich gestrickt. Aber wird doch nun jetzt nicht die Welt sein, die Abschlussrechnung zu begleichen und anschließend sich das Guthaben auszahlen zu lassen.
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[1.1.1.2.1.1.1] pandoras antwortet auf Schekerka
21.03.2009 16:55
Aber wird doch nun jetzt nicht die Welt sein, die Abschlussrechnung zu begleichen und anschließend sich das Guthaben auszahlen zu lassen.

Du hattest wohl noch nie was mit freenet zu tun gehabt, oder? Ich bin mir sicher, dass die gerade dann auf die Idee kommen abzubuchen, eine Woche nachdem ich bezahlt habe. Ich habe MEHRFACH erlebt, dass bei freenet die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut.

Die erste Rechnung kam vor etwa 3 Monaten "wir buchen von Ihrem Konto xy ab". Da werde ich sicher nicht zahlen.
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[1.1.1.2.1.1.1.1] Schekerka antwortet auf pandoras
23.03.2009 08:41
Benutzer pandoras schrieb:
Aber wird doch nun jetzt nicht die Welt sein, die Abschlussrechnung zu begleichen und anschließend sich das Guthaben auszahlen zu lassen.

Du hattest wohl noch nie was mit freenet zu tun gehabt, oder? Ich bin mir sicher, dass die gerade dann auf die Idee kommen abzubuchen, eine Woche nachdem ich bezahlt habe. Ich habe MEHRFACH erlebt, dass bei freenet die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut.

Die erste Rechnung kam vor etwa 3 Monaten "wir buchen von Ihrem Konto xy ab". Da werde ich sicher nicht zahlen.


Würd' ich so nicht sagen. ;-) Es ist doch durchaus möglich, dass freenet ein Abrechnungssystem hat, welches eine Abrechnung, wie du sie dir wünscht, systemtechnisch einfach nicht zulässt. Verstehe wie bereits geschrieben weiterhin nicht, wo da das Problem ist. Wenn du die Abschlussrechnung bereits erhalten hast, sie aber noch nicht abgebucht wurde, bzw. abgebucht wurde, du diese aber zurückgebucht hast und bereits eine Mahnung erhalten hast, so wird eine erneute Abbuchung definitiv nicht erfolgen. Mit Erhalt der Mahnung wirst du ja schließlich gebeten, den Betrag selbstständig zu überweisen. Ansonsten mache es doch so: teil freenet scrhiftlich mit, dass du die Abschlussrechnung überwiesen hast und entzieh gleichzeitig deine Einzugsermächtigung. Zudem bittest du um Gutschrift deines noch vorhandenen Vorhabens. Sollte eigentlich funzen.
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1] Antworten ohne zu lesen!!?? Probleme mit Kündigung bei Umzug
pandoras antwortet auf Schekerka
23.03.2009 14:15
Hallo Schekerka,

Du antwortest hier ohne die Beiträge richtig zu lesen?

du <...> aber zurückgebucht hast und
bereits eine Mahnung erhalten hast <...>
##### zurückgebucht? #####

Mit Erhalt der Mahnung <...> gebeten,
Betrag selbstständig zu überweisen.
##### Mahnung? #####

Das hast du woanders her. Les' einfach MEINEN Beitrag und du wirst wissen, wovon ich geschrieben habe!!!
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[1.1.1.2.1.1.1.1.2] fnki81 antwortet auf Schekerka
28.03.2009 09:45
Benutzer Schekerka schrieb:

Würd' ich so nicht sagen. ;-) Es ist doch durchaus möglich, dass freenet ein Abrechnungssystem hat, welches eine Abrechnung, wie du sie dir wünscht, systemtechnisch einfach nicht zulässt. Verstehe wie bereits geschrieben weiterhin nicht, wo da das Problem ist. Wenn du die Abschlussrechnung bereits erhalten hast, sie aber noch nicht abgebucht wurde, bzw. abgebucht wurde, du diese aber zurückgebucht hast und bereits eine Mahnung erhalten hast, so wird eine erneute Abbuchung definitiv nicht erfolgen. Mit Erhalt der Mahnung wirst du ja schließlich gebeten, den Betrag selbstständig zu überweisen. Ansonsten mache es doch so: teil freenet scrhiftlich mit, dass du die Abschlussrechnung überwiesen hast und entzieh gleichzeitig deine Einzugsermächtigung. Zudem bittest du um Gutschrift deines noch vorhandenen Vorhabens. Sollte eigentlich funzen.

Und die 10 Euro Mahngebühren auch nicht zahlen! Nur mal so nebenbei. Habe das bei 1&1 gehabt. Die wollten 12,50 Euro haben. Rechnung zurück gebucht, um 12,50 Euro gekürzt, 1&1 informiert, dass die Verhältnismäßigkeit hier nicht gewahrt wurde und nun ist mein Kundenkonto ausgeglichen. Sie haben also drauf verzichtet. Zudem meine ich, dass die Unternehmen hierzu sowieso kein Recht haben und Mahngebühren nur als Druckmittel nutzen.
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[1.1.1.2.1.2] fnki81 antwortet auf pandoras
28.03.2009 10:05
Benutzer pandoras schrieb:
Ok, der Service-Provider gibt dir Hardware und dafür verlangt er 24 Monate seinen gesicherten Gewinn. Soll er, aber warum dann das ganze Chaos drum herum?

freenet schickte mir nach der außerordentlichen Vertragsauflösung wg. Umzug eine Schlußrechnung mit Schadensersatzforderung zu. Darin verzichten der Laden auf 50% der mtl. Kosten bis Vertragsende. Soweit erträglich.

Nur bekomme ich diese jetzt alle zwei Monate (!) ohne das die von der angekündigten Einzugermächtigung gebrauch machen. (nein, ich überweise genau deswg. nicht) Gleichzeitig habe ich lt. Hotline noch ein Guthaben, dass aber erst ausgezahlt werden kann, wenn die Schlußrechnung beglichen ist. Das ist Unsinn, mindestens aber Chaos pur! Eine Zermürbungstaktig, um ??? keine Ahnung!!!

Die Verrechnung ist lediglich mit zukünftigen Rechnungen möglich, die bei dir ja aufgrund der Kündigung nicht mehr kommen werden. Bereits erstellte Rechnungen bleiben wie sie sind. Da das Guthaben mit Sicherheit geringer ist als die Abschlussrechnung und eben keine Rechnung mehr folgen wird, mit welcher man dein Guthaben verrechnen könnte, muss erst die Abschlussrechnung gezahlt werden, damit freenet dann eine Überweisung des Guthabens veranlassen kann.

Warum zieht freenet nicht ein?

Wahrscheinlich wurde dies bereits versucht oder getan und es folgte eine Rückbuchung. Dann zieht freenet nicht mehr ein sondern berechnet eine Mahngebühr in Höhe von 10 Euro und bittet den Kunden schriftlich, selbst zu überweisen. Das hat nichts mit Zermürben zu tun. freenet hat auch nichts davon Wochen lang hinter einer Abschlussrechnung her zu laufen. Lieber Geld bekommen und sich um die nächsten Kundenanliegen kümmern.
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[1.1.1.2.1.2.1] pandoras antwortet auf fnki81
28.03.2009 11:25
Nur bekomme ich diese jetzt alle zwei Monate (!) ohne das die von der angekündigten Einzugermächtigung gebrauch machen.

Danke für deine Ideen. Ich habe es wohl nicht richtig beschrieben:

Die Verrechnung ist lediglich mit zukünftigen Rechnungen möglich, die bei dir ja aufgrund der Kündigung nicht mehr kommen werden...

Angenommen ich schulde dir 100€ und gleichzeitig stehen mir noch 40€ zu. Warum sollte ich dir dann 100 zahlen und nicht gleich 60, wie es jeder normale Mensch tun würde?

Wahrscheinlich wurde dies bereits versucht oder getan und es folgte eine Rückbuchung.
nein, die dürfen einziehen, wie sie wollen. Rückgebucht hat auch niemand.

berechnet eine Mahngebühr in Höhe von 10 Euro und bittet den Kunden schriftlich, selbst zu überweisen.
...und genau deswegen wurde auch KEINE Mahngebühr berechnet.

Dagegen wurde -wie in der Rechnung vor 2 Monaten- geschrieben, dass die es einziehen werden. Wenn die das nicht tun - was wollen die dann?
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[1.1.1.2.1.2.1.1] fnki81 antwortet auf pandoras
28.03.2009 12:10
Benutzer pandoras schrieb:
Angenommen ich schulde dir 100€ und gleichzeitig stehen mir noch 40€ zu. Warum sollte ich dir dann 100 zahlen und nicht gleich 60, wie es jeder normale Mensch tun würde?

Bei privaten Personen gibt es keine automatisierten Prozesse. Dies wurde bereits von einem anderen Nutzer angesprochen in diesem Threat. Es gibt Prozesse, welche automatisch ablaufen und in die nicht eingegriffen werden kann. Wenn eine Rechnung erstellt ist, kann diese nicht angepasst werden, muss also folglich beglichen werden. Deshalb ist eine Verrechnung mit einer alten Rechnung nicht möglich. Ob das dem Kunden einleuchtet bzw. Ob dieser das nachvollziehen kann ist eine andere Geschichte. Ich kläre nur über den Sachverhalt auf. Ich sage nicht, dass ich es gut finde.

berechnet eine Mahngebühr in Höhe von 10 Euro und bittet den Kunden schriftlich, selbst zu überweisen.
...und genau deswegen wurde auch KEINE Mahngebühr berechnet.

Dagegen wurde -wie in der Rechnung vor 2 Monaten- geschrieben, dass die es einziehen werden. Wenn die das nicht tun - was wollen die dann?

Wenn das so ist, dann ist da in der Tat was nicht richtig. Überweisen würde ich auch nicht einfach so. Dann lieber über das Kontaktformular anfragen, ob noch eingezogen wird. Wenn nicht, dann unter Vorbehalt (wegen des Guthabens, welches ja noch ausgezahlt werden soll) überweisen.

Am besten ist es denke ich, wenn man in der gleichen Anfrage an die Gutschrift erinnert, damit diese innerhalb der Zeit veranlasst wird, in der man bei seiner Bank die Überweisung noch rückgängig machen kann.