Benutzer pandoras schrieb:
Angenommen ich schulde dir 100€ und gleichzeitig stehen mir noch 40€ zu. Warum sollte ich dir dann 100 zahlen und nicht gleich 60, wie es jeder normale Mensch tun würde?
Bei privaten Personen gibt es keine automatisierten Prozesse. Dies wurde bereits von einem anderen Nutzer angesprochen in diesem Threat. Es gibt Prozesse, welche automatisch ablaufen und in die nicht eingegriffen werden kann. Wenn eine Rechnung erstellt ist, kann diese nicht angepasst werden, muss also folglich beglichen werden. Deshalb ist eine Verrechnung mit einer alten Rechnung nicht möglich. Ob das dem Kunden einleuchtet bzw. Ob dieser das nachvollziehen kann ist eine andere Geschichte. Ich kläre nur über den Sachverhalt auf. Ich sage nicht, dass ich es gut finde.
berechnet eine Mahngebühr in Höhe von 10 Euro und bittet den Kunden schriftlich, selbst zu überweisen.
...und genau deswegen wurde auch KEINE Mahngebühr berechnet.
Dagegen wurde -wie in der Rechnung vor 2 Monaten- geschrieben, dass die es einziehen werden. Wenn die das nicht tun - was wollen die dann?
Wenn das so ist, dann ist da in der Tat was nicht richtig. Überweisen würde ich auch nicht einfach so. Dann lieber über das Kontaktformular anfragen, ob noch eingezogen wird. Wenn nicht, dann unter Vorbehalt (wegen des Guthabens, welches ja noch ausgezahlt werden soll) überweisen.
Am besten ist es denke ich, wenn man in der gleichen Anfrage an die Gutschrift erinnert, damit diese innerhalb der Zeit veranlasst wird, in der man bei seiner Bank die Überweisung noch rückgängig machen kann.