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Ärger mit Klarmobil


02.07.2012 11:32 - Gestartet von inuss
Hallo,
ich brauche eure Hilfe bzw. Rat:
letztes Jahr hatte ich mir eine Karte bei Klarmobil (Prepaid) bestellt und nach einiger Zeit wieder gekündigt.
Jetzt bekomme ich eine Mahnung.
Die wollten 3 Monate hintereinander 2 Euro von meinem Konto abheben dies ging wohl nicht, da dieses Konto bereits von mir gelöscht wurde.
Sie verlangen jetzt zusätzlich 14,95 Euro gebühren.
Die Kündigung per Chat fällt mir schwer da die sehr unkooperativ sind und nicht gerade Hilfsbereit.
Die teure Hotline für 1,79 Euro die Minute möchte ich nicht wählen.
Was kann ich machen?
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[1] ElaHü antwortet auf inuss
02.07.2012 12:01
Du hast ganz sicher eine Prepaidkarte gehabt von KLarmobil? Soweit ich weiß wird die Administrationsgebühr für WEnignutzung nur bei den Postpaidtarifen erhoben.
Ansonsten ist es schwierig ohne weitere Angaben dir zu helfen. Welchen Tarif hast du genau, zu wann hast du gekündigt, wann hast du die Karte zuletzt genutzt etc.
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[1.1] getodavid antwortet auf ElaHü
02.07.2012 12:37
Benutzer ElaHü schrieb:
Du hast ganz sicher eine Prepaidkarte gehabt von KLarmobil?

Wohl kaum. Er schreibt ja "bestellt". Prepaid von Klarmobil gibt es nur im stationären Handel. Die Karten die man über klarmobil.de bestellt sind laut Prepaid-wiki IMMER Postpaid.
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[2] getodavid antwortet auf inuss
02.07.2012 12:34

einmal geändert am 02.07.2012 12:38
Benutzer inuss schrieb:
Hallo,
ich brauche eure Hilfe bzw. Rat:
letztes Jahr hatte ich mir eine Karte bei Klarmobil (Prepaid) bestellt und nach einiger Zeit wieder gekündigt.
Jetzt bekomme ich eine Mahnung.
Die wollten 3 Monate hintereinander 2 Euro von meinem Konto abheben dies ging wohl nicht, da dieses Konto bereits von mir gelöscht wurde.
Sie verlangen jetzt zusätzlich 14,95 Euro gebühren. Die Kündigung per Chat fällt mir schwer da die sehr unkooperativ sind und nicht gerade Hilfsbereit. Die teure Hotline für 1,79 Euro die Minute möchte ich nicht wählen.
Was kann ich machen?

Klarmobil verlangt leider eine Nichtnutzungsgebühr. Zu wann wurde die Kündigung durchgeführt und bestätigt? Hast du die Karte evtl. drei Monate lang vor der Kündigung gar nicht mehr genutzt oder bist unter einer Mindestnutzung geblieben? Dann wirst du nicht viel machen können ausser zahlen, die Nichtnutzungsgebühr hast du damals bei Bestellung akzeptiert und auch dass die Gebühren vom Konto eingezogen werden dürfen wenn kein Guthaben mehr auf der Karte ist. Dafür dass das Konto existiert und gedeckt ist bist du selbst verantworlich. Etwas anders sieht es aus, falls Klarmobil jetzt Nichtnutzungsgebühren für die Monate verlangt, die NACH der Kündigung liegen. Das wäre dann in der Tat dreist, aber da solltest du erstmal prüfen für welche Monate Klarmobil das Geld verlangt und welcher Kündigungstermin dir bestätigt wurde.

Ansonsten draus lernen: Vertragsbedingungen immer VOR Abschluss GENAU lesen. Und sich mit Firmen die für eher unübliche Praktiken bekannt sind (wie Nichtnutzungsgebühren) gar nicht mehr einlassen.

Übrigens: Wenn du die Karte über klarmobil.de BESTELLT und nicht im stationären Handel gekauft hast dann handelt es sich NICHT um Prepaid sondern um einen Prepaid-ähnlichen Postpaid-Vertrag.
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[2.1] ElaHü antwortet auf getodavid
02.07.2012 13:18
Solltest du wirklich einen Postpaid- Tarif haben, wovon ich ausgehe, dann schau mal in die Preisliste (wobei ich jetzt nicht weiß, ob du genau diesen Tarif hattst) und zwar auf die Fussnote 3
http://www.klarmobil.de/pdf/preislisten/klarmobil_handy-spar-tarif_web.pd

In der Liste für Sonderpreise steht die Gebühr für Rücklastschrift.
http://www.klarmobil.de/pdf/preislisten/klarmobil_sonderpreise.pd
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[2.1.1] Rücklastschriftgebühren rechtswidrig
sushiverweigerer antwortet auf ElaHü
02.07.2012 15:13
Auch wenn es unseren AGB-Fetischisten nicht gefällt, wir haben zum Glück noch eine verbraucherfreundliche Rechtssprechung.

Also Widerspruch gegen die Forderung von Rücklastschriftgebühren erheben und auf das Urteil berufen:

BGH: pauschale Rücklastschriftgebühren rechtswidrig (diverse Urteile) u.a.

http://www.aktuell.ra-janbartholl.de/BGH-erklaert-Gebuehren-der-Fluggesellschaft-Germanwings-fuer-unzulaessig.html

Landgericht Kiel: AGB-Klauseln von Klarmobil rechtswidrig (u.a. Rücklastschriftgebühren):

http://agb-recht.de/klauseln/klausel-recht/2011/08/lg-kiel-agb-klauseln-von-klarmobil_de-rechtswidrig/

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[3] Manolios antwortet auf inuss
18.07.2012 08:58
Benutzer inuss schrieb:
Die Kündigung per Chat fällt mir schwer da die sehr
unkooperativ sind und nicht gerade Hilfsbereit.


Und gerade dies zu glauben, fällt mir schwer. Bin schon seit laaangen Jahren bei Klarmobil (inkl. der ganzen Familie) und folgende Beschreibung fällt mir zur "neuen" Service-Entwicklung namens Chat ein (nachdem das ominöse Forum abgeschaltet wurde, mussten sie sich etwas anderes einfallen lassen): sehr kooperativ, nett und hilfsbereit, auch komplizierte Geschichten wurden zu unserer vollsten Zufriedenheit im Chat schnell erledigt.