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INFO Mail von Klarmobil


05.04.2007 10:57 - Gestartet von Nato
Hallo !
Habe heute ein Mail von Klarmobil bekommen. Dort empfehlen sie mir, auch zuhause das Handy zu nutzen, wenn ich in die Mobilfunknetze telefoniere. Das sei mit 14Ct billiger als beim T-Com Festnetzanschluss. Zugrunde liegen allerdings die Minutenpreise des alten T-Net Standard, den laut Klarmobil noch viele Bestandskunden haben sollen. Ich meine um die Jahreswende gehört zu haben, dass T-Com alle mindestens auf Call Plus umgestellt hat.
Wie dem auch sei, ich bekam jetzt die Mail von Klarmobil, nachdem ich 3 Monate lang eine Rechnung knapp über 12€ hatte. Davon gingen 75% in Fremdnetze, 15% SMS, der Rest ins Festnetz und vielleicht 50Ct für GPRS. Die Prozentverteilung hatte ich früher auch, aber nur Monatsrechnungen von 2-6€.
Es sieht wohl so aus, als ob die bei allen Kunden, die etwas mehr telefonieren, die Rechnungen genau analysieren.

Gruss Nato
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[1] dancer antwortet auf Nato
05.04.2007 10:59
Hi!

Ich nutze Klarmobil fast gar nicht, bzw erst jetzt Anfang der Woche erstmalig und hatte die "Info" auch.

Guido
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[2] handytim antwortet auf Nato
05.04.2007 10:59
Die Mail kam bei mir auch - und in den letzten 3 Monaten hatte meine Klarmobil-Karte genau 0 Euro Umsatz.
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[2.1] Nato antwortet auf handytim
05.04.2007 11:03
Benutzer handytim schrieb:
Die Mail kam bei mir auch - und in den letzten 3 Monaten hatte meine Klarmobil-Karte genau 0 Euro Umsatz.
Na, dann muss das eine allgemeine Strategie sein.
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[2.1.1] kunde-bei-teltarif antwortet auf Nato
05.04.2007 17:50

einmal geändert am 06.04.2007 11:24
Benutzer Nato schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Die Mail kam bei mir auch - und in den letzten 3 Monaten hatte meine Klarmobil-Karte genau 0 Euro Umsatz.
Na, dann muss das eine allgemeine Strategie sein.


Ich habe die Mail auch bekommen.

Es grüßt der
kunde-bei-teltarif vom Nordharz
und schon mal frohe Ostern
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[2.1.1.1] Nato antwortet auf kunde-bei-teltarif
06.04.2007 13:26
Benutzer kunde-bei-teltarif schrieb:
Benutzer Nato schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Die Mail kam bei mir auch - und in den letzten 3 Monaten hatte meine Klarmobil-Karte genau 0 Euro Umsatz.
Na, dann muss das eine allgemeine Strategie sein.


Ich habe die Mail auch bekommen.

Es grüßt der
kunde-bei-teltarif vom Nordharz
und schon mal frohe Ostern
Wünsche ich dir auch, hat es denn noch ein Paar cm Schnee auf dem Brocken ?
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[2.1.1.1.1] kunde-bei-teltarif antwortet auf Nato
06.04.2007 17:58
Benutzer Nato schrieb:
Benutzer kunde-bei-teltarif schrieb:
Benutzer Nato schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Die Mail kam bei mir auch - und in den letzten 3 Monaten hatte meine Klarmobil-Karte genau 0 Euro Umsatz.
Na, dann muss das eine allgemeine Strategie sein.


Ich habe die Mail auch bekommen.

Es grüßt der
kunde-bei-teltarif vom Nordharz
und schon mal frohe Ostern
Wünsche ich dir auch, hat es denn noch ein Paar cm Schnee auf dem Brocken ?

Bis zum Brocken sind es noch ein wenig km, aber kann schon sein, dass auf dem Brocken noch Schnee liegt.
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[3] dandy85 antwortet auf Nato
05.04.2007 11:07
Wir haben noch einen alten T-Net-Anschluss. Eine Umstellung durch die T-Com ist nicht erfolgt.
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[3.1] hannilop antwortet auf dandy85
05.04.2007 11:09
kannst ja mal bei der t-com anrufen die bieten den call plus garnicht mehr an nur wenn du expiziet ihn forderst..und umstellen werden die ihn wenn denn höchstens auf calltime
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[3.2] ElaHü antwortet auf dandy85
05.04.2007 12:31
Benutzer dandy85 schrieb:
Wir haben noch einen alten T-Net-Anschluss. Eine Umstellung durch die T-Com ist nicht erfolgt.

Auch wenn du einen alten T-net- Anschluss hast, kannst du damit trotzdem günstiger telefonieren, als mit Klarmobil. Mit einer entsprechenden CbC- Nummer für 10 bis 12 Ct/min zu Mobilfunkanschlüssen und für unter 2 ct ins Festnetz.

Also, ich nutze Klarmobil nur, wenn ich nicht zu Hause bin.
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[3.2.1] hannilop antwortet auf ElaHü
05.04.2007 13:25
naja aber wenn du cbc nutzt sind das auch jedes mal 0,2 cent..mehr die t-com verlangt.
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[3.2.1.1] Stromberg antwortet auf hannilop
05.04.2007 13:27
Benutzer hannilop schrieb:
naja aber wenn du cbc nutzt sind das auch jedes mal 0,2 cent..mehr die t-com verlangt.

Was ist denn das für ein Unsinn?
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[3.2.1.1.1] hannilop antwortet auf Stromberg
05.04.2007 13:38
sorry habe da gerade was verwechselt ^^ das ja die gebühr wenn du in ein anderen netz außer der t-com telefonierst :-)

entschuldigt bitte
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[3.3] Nato antwortet auf dandy85
05.04.2007 14:04
Benutzer dandy85 schrieb:
Wir haben noch einen alten T-Net-Anschluss. Eine Umstellung durch die T-Com ist nicht erfolgt.
Hat bei euch noch niemand angerufen zwecks Änderung(upgrade) ?
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[3.3.1] dandy85 antwortet auf Nato
05.04.2007 14:12
Nicht das ich wüsste.
Derzeit gibt es auch keinen Grund zu wechseln, da der Anschluss eigentlich nur als Basis für den DSL-Zugang dient. Alle Gespräche laufen über VoIP.
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[4] spl antwortet auf Nato
06.04.2007 01:11
Benutzer Nato schrieb:
Es sieht wohl so aus, als ob die bei allen Kunden, die etwas mehr telefonieren, die Rechnungen genau analysieren.

Nein, dürfen sie meines Wissens auch nicht.

Allerdings war mir die Werbemail Anlass Klarmobil wegen des wiederholten verbotswidrigen Versands von E-Mail-Werbung abzumahnen. Liegt bis Ende nächster Woche keine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung auf dem Tisch, geht's auf zum Gericht.

spl
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[4.1] Nato antwortet auf spl
06.04.2007 13:24
Benutzer spl schrieb:
> Allerdings war mir die Werbemail Anlass Klarmobil wegen des
wiederholten verbotswidrigen Versands von E-Mail-Werbung abzumahnen. Liegt bis Ende nächster Woche keine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung auf dem Tisch, geht's auf zum Gericht.

spl
Hallo !
Übertreibst du da nicht ein wenig ? Du bist Kunde bei Klarmobil, bekommst eine Mail, wie du sparen kannst und regst dich auf. Zumal wir alle ja noch recht selten Mails von Klarmobile bekommen.
Ich bin zwar auch empfindlich, was Spam bis cold calls angeht, aber in diesem Fall ?

Gruss Nato
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[4.2] Dragen antwortet auf spl
06.04.2007 15:26

einmal geändert am 06.04.2007 15:26
Benutzer spl schrieb:
Benutzer Nato schrieb:
Es sieht wohl so aus, als ob die bei allen Kunden, die etwas mehr telefonieren, die Rechnungen genau analysieren.

Nein, dürfen sie meines Wissens auch nicht.

Allerdings war mir die Werbemail Anlass Klarmobil wegen des wiederholten verbotswidrigen Versands von E-Mail-Werbung abzumahnen. Liegt bis Ende nächster Woche keine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung auf dem Tisch, geht's auf zum Gericht.

spl
Hallo spl,
laß mal die Luft raus und ließ zuerst einmal die Klarmobil AGB, insbesondere den Punkt 12 "Werbung". www.klarmobil.de/pdf/AGB.pdf
Mach Du einen Widerruf und gut ist!
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[4.2.1] spl antwortet auf Dragen
06.04.2007 17:10

2x geändert, zuletzt am 06.04.2007 17:15
Benutzer Dragen schrieb:
ließ

"Lies".

zuerst einmal die Klarmobil AGB, insbesondere den Punkt 12 "Werbung".
www.klarmobil.de/pdf/AGB.pdf

AGB, die du gelesen hast, habe ich schon lange gelesen. Ist außerdem unerheblich, da sich insoweit dasselbe schon aus dem Gesetz ergibt, es also auch ohne AGB gälte.

Mach Du einen Widerruf

Schon vor 9 Monaten erledigt und bestätigt. Über mindestens einen Verstoß habe ich schon kulant hinweggesehen.

Benutzer Nato schrieb:
Übertreibst du da nicht ein wenig ? Du bist Kunde bei Klarmobil, bekommst eine Mail, wie du sparen kannst und regst dich auf.

Es handelt sich um Werbung ohne vertragsrelevanten Informationsgehalt (es steht nichts Neues drin, außerdem kenne ich die Preise meines Festnetzanbieters Alice selbst, ganz im Gegensatz zu Klarmobil), und ich habe Klarmobil mehrfach mitgeteilt, dass ich das nicht möchte. Warum ich das nicht möchte und ob das sinnvoll ist, steht nicht zur Diskussion. Ich möchte keine Werbung, und das gilt verbindlich, auch bei einer einzelnen Werbemail, Punkt. Wenn man eine zulässt, wo soll denn dann die Grenze liegen? Zwei, drei, vier? Die ständige Nichtbeachtung von Werbewidersprüchen von verschiedenen Seiten, die offenbar ihre EDV nicht im Griff haben, nervt ganz einfach in der Summe. Es ist nicht meine Aufgabe die Konsequenzen deren EDV-Fehler auszubaden.

Es stand nichts Lesenswertes wie eine Tarifänderung in der E-Mail. Ebenso gut kann Klarmobil noch X E-Mails rausschicken und ihre Preise mit denen von Arcor, Alice und Versatel vergleichen, im Zusammenhang damit stets für ihr Kundenwerbungs-Prämienprogramm werben und sich selbst loben. Wie ich am besten sparen kann, weiß ich selbst.

Zumal wir alle ja noch recht selten Mails von Klarmobile bekommen.

Es steht dir ja frei, diese Beeinträchtigung zu dulden. Ich dulde es nicht, weil

- es mich nervt,
- Klarmobil das genau weiß,
- Klarmobil nun schon zum wiederholten Mal dagegen verstößt,
- Klarmobil gesetzlich an den Widerspruch gebunden ist und
- mich das wegen häufigeren GPRS-Mailabrufs außerdem Geld kostet. Ich lasse mich auch nicht darauf verweisen unterwegs keine Mails per GPRS abrufen zu dürfen, damit Klarmobil gesetzeswidrig ihren Werbemüll verschicken kann. Wie meine Mailbox genutzt wird, bestimme ich und niemand sonst. Ebenso wie ich mir nicht vorschreiben lasse, gelegentlich 1 oder 2 Randalierer in meine Wohnung lassen zu müssen.

Ich habe mir die letzten Jahre viel Mühe gegeben, meine Mailbox sauber zu halten und bekomme ohne Filter pro Tag durchschnittlich 0 Werbemails im Gegensatz zu den meisten sorglosen Zeitgenossen unter euch. Und bei dieser Quote wird es auch bleiben.

Außerdem ist ja mit weiteren Verstößen zu rechnen. Wer weiß, wie viele Werbemails noch kommen und ob Klarmobil nicht bald im 3-Tagetakt Werbung versendet? Und dagegen soll ich sehenden Auges nichts unternehmen? GMX hat in ihrer Anfangszeit in den 90-ern auch nur alle 4 Wochen eine Rundmail geschickt, heute müllen sie einen alle paar Tage zu.

Wenn ihr Werbung wollt und bekommt, ist das völlig ok. Ich bitte aber auch andere Meinungen zu tolerieren. Nicht jeder muss ja so leben wie der andere. Und dass Klarmobil im Guten nicht zur Beachtung der Rechte anderer zu bewegen ist, hat sie ja bewiesen. Drum kommt nun eben die nächste Stufe.

spl
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[4.2.1.1] spl antwortet auf spl
19.11.2007 16:22

einmal geändert am 19.11.2007 16:32
So, dann wäre das mal abgehakt:


3 C 218/07
Verkündet am 13.09.2007

AMTSGERICHT RENDSBURG

URTEIL
IM NAMEN DES VOLKES

In dem Rechtsstreit
spl
- Kläger -

gegen

Klarmobil GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer ...
Vorwerksallee 1
24768 Büdelsdorf
- Beklagte -

Prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt H., Kiel

hat das Amtsgericht Rendsburg
auf die mündliche Verhandlung vom 20.08.2007
durch den Richter am Amtsgericht W.
für RECHT erkannt:


I. Die Bekl. wird verurteilt, es zu unterlassen, die zur Mobilfunkvertragsnr. ... gespeicherten personenbezogenen Daten des Kl. zu Zwecken der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere im Wege des Versands unverlangter elektronischer Werbung, Newsletters oder ähnlichen Mailings, Gewinnspielen, Prämien-/Geschenkangeboten, Eigen-, Fremd- oder Freundschaftswerbung jeder Art und Form an die E-Mail-Adresse ... des Kl.; jeweils auch anlässlich von Jubiläen, Geburtstagen oder Feiertagen oder ähnlichen Anlässen, deren Eintritt nicht vom oben bezeichneten Vertragsverhältnis unmittelbar abhängt.

II. Der Bekl. wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziff. I die Festsetzung eines Ordnungsgelds bis EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (insgesamt nicht mehr als 2 Jahren) angedroht.

III. Die Bekl. wird verurteilt, dem Kl. Abmahnkosten in Höhe von EUR ... zu ersetzen.

IV. Die Bekl. trägt die Kosten des Rechtsstreits.


Aus den Gründen:

"...Dem Kl. steht ein Anspruch gegen die Bekl. auf Unterlassung der Zusendung unverlangter E-Mail-Werbung zu. ... Denn sie stellt einen Eingriff in das allg. Persönlichkeitsrecht des Kl. dar. ...

Das allg. Persönlichkeitsrecht umfasst auch die aus dem informationellen Selbstbestimmungsrecht folgende Befugnis des Einzelnen, selbst zu entscheiden, ob und inwieweit er auf seiner elektronischen Mailbox Werbung empfangen will. Wegen des zeitlichen und finanziellen Aufwands, der mit dem Abrufen und Löschen von E-Mail-Werbung verbunden ist, kann der Absender nicht annehmen, der Empfänger billige die Werbesendung oder stehe ihr zumindest indifferent gegenüber. ...

Der Kl. hat mit der E-Mail v. ... der Nutzung oder Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung seitens der Bekl. widersprochen. ... Der Kl. erhielt sowohl am ... als auch am ... E-Mails die wiederum Werbung beinhalteten, so dass eine rechtswidrige Beeinträchtigung der Individualsphäre des Empfängers vorliegt, da der Kl. bereits mit der oben genannten E-Mail v. ... deutlich gemacht hatte, dass er keine Werbung empfangen möchte. Folglich musste die Bekl. nicht nur davon ausgehen, dass ihre Werbung unerwünscht ist, sondern sie wusste dies positiv. ...

Des Weiteren besteht ... Wiederholungsgefahr. ... Denn mit der unverlangt zugesandten Werbung ist die Störung bereits eingetreten. Es besteht das Indiz der Wiederholungsgefahr schon allein dadurch, dass die Bekl. nicht auf die Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung des Kl. reagierte und somit davon auszugehen ist, dass sie diese ablehnt. Allein der Hinweis, dass etwaige Zusendungen von Werbung an den Kl. beendet worden seien, reicht nicht aus. ...

Die Bekl. ist auch Handlungsstörerin, da sie die Beeinträchtigung durch die Versendung von Werbung selbst herbeigeführt hat. ...

Die Nebenentscheidungen folgen aus § 91 I S. 1 Hs. 1, § 708 Nr. 11, § 711 ZPO."

spl
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[4.2.1.1.1] norigo antwortet auf spl
22.11.2007 19:29
Benutzer spl schrieb:
So, dann wäre das mal abgehakt:


3 C 218/07
Verkündet am 13.09.2007

AMTSGERICHT RENDSBURG

URTEIL
IM NAMEN DES VOLKES

In dem Rechtsstreit
spl
- Kläger -

>
Und da wundert man sich das unsere Gerichte so ausgelastet sind!
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[4.2.1.1.2] hafenbkl antwortet auf spl
10.06.2008 11:11
Herzlichen Glückwunsch!

Ich habe es erst jetzt gelesen.