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Eintrag FPP bei umstrittener Forderung


17.01.2013 05:59 - Gestartet von sunsetmaus
Mein Vodafone Vertrag wurde letztens abgelehnt, was mich sehr wunderte. Schufa, Schufa Score alles ok.
Nach intensiver Recherche erfuhr ich von FPP. Ich forderte meine Auskunft an. Ich hatte von 09.2009 von Mobilcom einen Eintrag Kündigung wegen Nichtzahlung. Das stimmt in der Angelegenheit überhaupt nicht, da mein Anwalt den Vertrag nach mehrfachen Anmahnen wegen Nichterfüllung der Leistung gekündigt hat.
Zum Glück habe ich den ganzen Schriftkram aufbewahrt.
Es gab auch keinen Mahnbescheid. Man hat mir nur zig Anwälte und Inkassounternehmen auf den Hals gehetzt. Briefwechsel von meinem Anwalt blieben unbeantwortet.
Was mache ich jetzt? Bürgel FPP hält sich da raus, weil sie angeblich nur den FPP verwalten.
Ausser Mobilcom mit Androhung Klage, auffordern den Eintrag zu löschen?

Mich würde auch mal grundsätzlich interessieren, wie aus Verbraucherschutz Sicht die Lage ist.
Ohne rechtskräftigen Titel darf kein Schufaeintrag erfolgen.
Wann verjähren die Einträge in der FPP?

Ich hoffe doch sehe auf Eure Hilfe.
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[1] Gismo71 antwortet auf sunsetmaus
19.01.2013 09:57
Hallo

hast Du den ein Dokument wo Debitel Dir mitteilt das Du nichts zahlen musst ?

Gruss Gismo
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[1.1] sunsetmaus antwortet auf Gismo71
19.01.2013 10:42
Benutzer Gismo71 schrieb:
Hallo

hast Du den ein Dokument wo Debitel Dir mitteilt das Du nichts zahlen musst ?

Gruss Gismo

Es gab von Debitel Seite nur Forderungsschreiben RA und Inkasso und Schreiben von meinem Anwalt.
Es wurde von Debitel nie ein Mahnbescheid beantragt.
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[1.1.1] Gismo71 antwortet auf sunsetmaus
25.01.2013 08:55
Benutzer sunsetmaus schrieb:
Benutzer Gismo71 schrieb:
Hallo

hast Du den ein Dokument wo Debitel Dir mitteilt das Du nichts zahlen musst ?

Gruss Gismo

Es gab von Debitel Seite nur Forderungsschreiben RA und Inkasso und Schreiben von meinem Anwalt.
Es wurde von Debitel nie ein Mahnbescheid beantragt.

Hallo

Da der FPP-Pool von den Mobilfunkanbietern geschaffen wurde, ist ein Mahnbescheid nicht nötig.
Hast DU noch die Unterlagen von deinem Anwahlt? Belege für die Schreiben

Gruß Gismo71
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[1.1.1.1] tatort antwortet auf Gismo71
25.01.2013 09:59
Benutzer Gismo71 schrieb:


Da der FPP-Pool von den Mobilfunkanbietern geschaffen wurde, ist ein Mahnbescheid nicht nötig.

Das verstehe ich nicht. Unabhängig davon, wer diese Datenbank betreibt, muss doch gesetztlich klar geregelt sein, unter welchen Voraussetzungen Informationen unternehmensübergreifend überhaupt gespeichert bzw. ausgetauscht werden dürfen.