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Rechnungsabruf nach Kündigung nicht möglich


08.07.2016 12:04 - Gestartet von WolfgangExler
Im April 2014 habe ich ein Smartphone inkl. MoWoTel Vertag über sparhandy.de erworben. Das hat auch alles wunderbar geklapt, der Vertragsstart wurde auf den 1.7.2014 festgelegt. Diesen Vertrag habe ich auch ordentlich rechtzeitig gekündigt, Rufnummernportierung usw. zu Simply hat problemlos funktioniert.

Jetzt wollte ich Anfang Juli meine Juni Rechnung von MoWoTel abrufen und konnte mich nicht mehr anmelden: Benutzer unbekannt. Die Hotline war telefonisch nicht erreichbar, lauf Bandansage eine Wartezeit von weniger als einer Minute, danach kam irgenwann eine Ansagte das alle Teilnehme belegt sind und ich solle es später nochmal probieren. Ein Frechheit bei einer 01807 Hotlinenummer. Also habe ich am 6.7. gegen 18 Uhr eine Onlineanfrage gestellt wie ich den an meine Rechnung kommen soll. Am 7.7. um 19:03 Uhr kam dann eine Einladung zur Kundenzufriedenheitsumfrage bezüglich meines Kontakts zum Kundenservice. Vier Minuten später um 19:07 Uhr kam dann die E-Mail mit angehängter Rechung und die Information, dass mir im August die letzte Rechnung stellt wird und ich mich nach dem 1.August nochmal bezüglich dieser letzten Rechnung melden soll.

Prima. Jetzt ärgere ich MoWoTels auch ein bisschen. Da mir der Onlinezugang zum Rechnungsabruf verweiget wird, widerrufe ich die Einzugsermächjtigung. Dann dürfen die mir gerne die Rechnung zustellen und dann bezahle ich diese auch.

Wolfgang Exler
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[1] WolfgangExler antwortet auf WolfgangExler
19.07.2016 15:22
Benutzer WolfgangExler schrieb:
Prima. Jetzt ärgere ich MoWoTels auch ein bisschen. Da mir der Onlinezugang zum Rechnungsabruf verweiget wird, widerrufe ich die Einzugsermächjtigung. Dann dürfen die mir gerne die Rechnung zustellen und dann bezahle ich diese auch.

es kam genau so wie ich es vermutet hatte. Ich hatte schon vorab meiner Bank mein Schreiben an MoWoTel vorgelegt mit dem Widerruf der Einzugsermaechtigung. Dennoch hat MoWoTel versucht den Rechnungsbetrag zu belasten, was dann meine Bank verweigerte. Und ich hab brav die Rechnung manuell Ueberwiesen. Mal sehen ob da noch was kommt

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[2] daGiz antwortet auf WolfgangExler
19.07.2016 15:31
Benutzer WolfgangExler schrieb:
Im April 2014 habe ich ein Smartphone inkl. MoWoTel Vertag über sparhandy.de erworben. Das hat auch alles wunderbar geklapt, der Vertragsstart wurde auf den 1.7.2014 festgelegt. Diesen Vertrag habe ich auch ordentlich rechtzeitig gekündigt, Rufnummernportierung usw. zu Simply hat problemlos funktioniert.

Jetzt wollte ich Anfang Juli meine Juni Rechnung von MoWoTel abrufen und konnte mich nicht mehr anmelden: Benutzer unbekannt. Die Hotline war telefonisch nicht erreichbar, lauf Bandansage eine Wartezeit von weniger als einer Minute, danach kam irgenwann eine Ansagte das alle Teilnehme belegt sind und ich solle es später nochmal probieren. Ein Frechheit bei einer 01807 Hotlinenummer. Also habe ich am 6.7. gegen 18 Uhr eine Onlineanfrage gestellt wie ich den an meine Rechnung kommen soll. Am 7.7. um 19:03 Uhr kam dann eine Einladung zur Kundenzufriedenheitsumfrage bezüglich meines Kontakts zum Kundenservice. Vier Minuten später um 19:07 Uhr kam dann die E-Mail mit angehängter Rechung und die Information, dass mir im August die letzte Rechnung stellt wird und ich mich nach dem 1.August nochmal bezüglich dieser letzten Rechnung melden soll.

Prima. Jetzt ärgere ich MoWoTels auch ein bisschen. Da mir der Onlinezugang zum Rechnungsabruf verweiget wird, widerrufe ich die Einzugsermächjtigung. Dann dürfen die mir gerne die Rechnung zustellen und dann bezahle ich diese auch.

Wolfgang Exler

Ist alles ganz easy erklärt.

1.) Onlinezugang ist an aktiven Vertrag geknüpft. Ist der durch Kündigung schon deaktiviert, kann das Onlineportal nicht mehr aufgerufen werden. Rechnugnen kann man sich, wie man sieht, problemlos nachliefern lassen.

Ist übrigens nicht nur bei MoWoTel der Fall

2.) Sepa: Das Lastschriftmandat wurde NACH Vertragsende widerrufe. Das heißt, es war bis zum Vertragsende gültig. Nur darauf kommt es an! Ein Widerruf des SEPA-Mandats gilt NICHT rückwirkend, sondern für den aktuellen Rechnungszeitraum.
Bedeutet in dem Fall: Bis Vertragsende war es gültig, also erfolgt Lastschrift. Wäre der Vertrag weiter existent, erst DANN wäre das Lastschriftverfahren ab dem Abrechnungszeitraum, in dem das Mandat entzogen wurde, eingestellt gewesen
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[2.1] WolfgangExler antwortet auf daGiz
19.07.2016 17:14
Benutzer daGiz schrieb:
Ist alles ganz easy erklärt.

1.) Onlinezugang ist an aktiven Vertrag geknüpft. Ist der durch Kündigung schon deaktiviert, kann das Onlineportal nicht mehr aufgerufen werden. Rechnugnen kann man sich, wie man sieht, problemlos nachliefern lassen.

ja, wenn man die kostenpflichtige Hotline dazu bemueht.

Ist übrigens nicht nur bei MoWoTel der Fall

bei allen Drillisch Marken die ich habe (DeutschlandSIM, winSIM,Simply,maXXim) laeuft der Onlinezugang 6 monate laenger als das Vertragsende und dann habe ich genuegend Zeit die Rechnung abzurufen. So macht man das.


2.) Sepa: Das Lastschriftmandat wurde NACH Vertragsende widerrufe. Das heißt, es war bis zum Vertragsende gültig.

Falsch. Ein Lastschriftmandat kann JEDERZEIT widerrufen werden und ist ab dem Tag des widerrufs nicht mehr gueltig. Die Zahlungsverpflichtung besteht ja weiterhn, das ist kein Thema und der bin ich auch nachgekommen.

>Nur
darauf kommt es an! Ein Widerruf des SEPA-Mandats gilt NICHT rückwirkend,

das habe ich auch nicht Rueckwirkend widerrufen. Sondern 8 Tage bevor der Einzug versucht wurde.

Bedeutet in dem Fall: Bis Vertragsende war es gültig, also erfolgt Lastschrift. Wäre der Vertrag weiter existent, erst DANN wäre das Lastschriftverfahren ab dem Abrechnungszeitraum,

Naja, wenn Du meinst. Meine Bank sagte dazu etwas anderes. Ich wurde darauf Hingewiesen das ich zur Zahlung verpflichtet bin, habe ich auch nie bestritten. Aber bei einem Vorlauf von 8 Tagen darf eine Lastschrift nicht mehr durchgefueht werden. Wenn nun eine Bearbeitungsgebuehr fuer die fehlgeschlagene Lastschrift kommen sollte muss ich auch diese nicht bezahlen, 8 Tage ist ein angemessener Zeitraum.

Wolfgang
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[2.1.1] daGiz antwortet auf WolfgangExler
19.07.2016 17:19
Benutzer WolfgangExler schrieb:
Falsch. Ein Lastschriftmandat kann JEDERZEIT widerrufen werden und ist ab dem Tag des widerrufs nicht mehr gueltig. Die Zahlungsverpflichtung besteht ja weiterhn, das ist kein Thema und der bin ich auch nachgekommen.

"ab dem Tag des Widerrufs". Korrekt. Zu dem Zeitpunkt war die Rechnung des vorigen Monats jedoch schon abgeschlossen und für diesen Rechnungsmonat das Mandat auch gültig.