Benutzer interessierter_Laie schrieb:
Benutzer Hansi 2010 schrieb:
Hallo nochmal !
Habe ich noch eine Chance aus dieser Sache wieder raus zukommen.
Da der Vertrag laut Deinen Angaben am Telefon geschlossen wurde steht dir auf jeden Fall das 14tägige Wiederrufrecht zu.
Hallo Hansi 2010,
Dir steht natürlich ein Widerrufsrecht zu, kein Wiederrufsrecht. Das wäre ja sonst so zu verstehen, als wolltest Du die Aussage am Telefon noch einmal bekräftigen.
Auch finde ich das Argument mit der Sprachaufzeichnung heftig. Hast Du der Aufzeichnung vor dem Beginn der Aufzeichnung und während der Aufzeichnung noch einmal zugestimmt? Wenn nicht, dann ist das unzulässig und kann nicht verwertet werden. Es wäre sogar strafbar!
Bist Du als Kunde angerufen worden? Wenn nicht ist es Cold-Calling und sollte von Dir bei der BNetzA gemeldet werden.