Benutzer Baserin schrieb:
Wie kann man nachweisen, ein Gespräch NICHT geführt zu haben oder eine SMS NICHT versendet zu haben?
Gespräch: Verbindung ins Ausland zu einer Tel.Nr., die zufällig ebenfalls mir gehört. Beide Handys befanden sich zum fraglichen Zeitpunkt mitten in Deutschland!
SMS: Handy wird als Notfalltelefon von Kind benutzt, das noch nie eine SMS geschrieben hat.
Das ist auch gar nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass Drillisch die Substantiierungs- und Beweislast für die Richtigkeit der Telefonrechnungen obliegt. Eine pauschale Aussage, die Prüfungen werden schon stimmen, ist hier wohl kaum als substantiiert zu bezeichnen.
Meine ich