Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Abrechnungen


06.02.2007 15:24 - Gestartet von humbug
Hallo,

meine Erfahrungen mit überhöhten Abrechnungen von Telefonica sind folgende:

Im Sommer wählte ich mich über holpert.de und 01038sparfon ins Internet ein, und ich habe vorher auf der HP von 01038sparfon die vermeintlich gültigen Tarife geprüft, und hatte dann als böse Überraschung 6 Wochen später eine Rechnug, die als Anbieter Telefonica auswies, mit dem 10-fach überhöhten Betrag.
Aus Unkenntnis habe ich sie bezahlt(statt 20 Euro 200).

Dann wechselte ich zu arcor, und jetzt kam eine Rechnug, auf der ein Posten "Telefonica" auftaucht mit 60 Euro, für die Zeit Oktober/November 2006, obwohl ich die gar nicht gewählt habe!

Die EVN auf yellex sind lückenhaft, so fehlt ein Monat im Sommer, und der o.g. Zeitraum fehlt auch.

Wie aussagekräftig sind denn diese EVNs, die sagen doch nichts über die tatsächlichen Verbindungen, sondern nur über das, was die Falschabrechner meinen, eintreiben zu wollen.
Muß ich für die Zeiträume, die bei yellex fehlen, nichts bezahlen?
Krieg ich das Geld für den fehlenden Monat zurück?

Haben die Gerichte oder die Verbraucherzentralen denn inzwischen etwas gegen die Praktiken von Telefonica unternommen?
Wenn die das über so großen Zeitraum und auf so viele verschiedene Arten betreiben, kann das ja wohl kein Versehen sein.Die machen das doch systematisch.Und schieben die Schuld auf web.de, oleco oder den Kunden, der in ihre Falle tappte.
Außerdem wird man die schwer los, wenn beispielsweise im Discountsurfer, den ich sonst gut finde, Tarife von Telefonica vorkommen, unter anderen Namen.
Warum werden die nicht entfernt, wo deren Methoden doch bekannt sind?

MfG
humbug
Menü
[1] stephanobb antwortet auf humbug
06.02.2007 16:06
Hallo humbug,

gehe einmal auf die Internetseite von 01038-saprfon und dort in den Bereich EVN. Dort findest Du vermutlich die fehlenden EVN-Daten.

Gruß
St.
Menü
[2] rozario antwortet auf humbug
07.02.2007 11:06
Benutzer humbug schrieb:
Hallo,

meine Erfahrungen mit überhöhten Abrechnungen von Telefonica sind folgende:

Im Sommer wählte ich mich über holpert.de und 01038sparfon ins Internet ein, und ich habe vorher auf der HP von 01038sparfon die vermeintlich gültigen Tarife geprüft, und hatte dann als böse Überraschung 6 Wochen später eine Rechnug, die als Anbieter Telefonica auswies, mit dem 10-fach überhöhten Betrag. Aus Unkenntnis habe ich sie bezahlt(statt 20 Euro 200).

Dann wechselte ich zu arcor, und jetzt kam eine Rechnug, auf der ein Posten "Telefonica" auftaucht mit 60 Euro, für die Zeit Oktober/November 2006, obwohl ich die gar nicht gewählt habe!

Die EVN auf yellex sind lückenhaft, so fehlt ein Monat im Sommer, und der o.g. Zeitraum fehlt auch.

Wie aussagekräftig sind denn diese EVNs, die sagen doch nichts über die tatsächlichen Verbindungen, sondern nur über das, was die Falschabrechner meinen, eintreiben zu wollen. Muß ich für die Zeiträume, die bei yellex fehlen, nichts bezahlen?
Krieg ich das Geld für den fehlenden Monat zurück?

Haben die Gerichte oder die Verbraucherzentralen denn inzwischen etwas gegen die Praktiken von Telefonica unternommen? Wenn die das über so großen Zeitraum und auf so viele verschiedene Arten betreiben, kann das ja wohl kein Versehen sein.Die machen das doch systematisch.Und schieben die Schuld auf web.de, oleco oder den Kunden, der in ihre Falle tappte. Außerdem wird man die schwer los, wenn beispielsweise im Discountsurfer, den ich sonst gut finde, Tarife von Telefonica vorkommen, unter anderen Namen.
Warum werden die nicht entfernt, wo deren Methoden doch bekannt sind?

MfG
humbug

Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
1. einen Einzelentgeltnachweis (EEN) nach § 16 TKV sowie
2. das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung
zu übermitteln.
Solange diese Nachweise nicht vorgelegt werden, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."
----------------­------------------------
Das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung einfordern
Menü
[3] humbug antwortet auf humbug
22.03.2007 15:12

2x geändert, zuletzt am 22.03.2007 15:18
Hallo,

ich habe wie empfohlen an Telefonica geschrieben.
Auf der Seite von 01038sparfon waren keine Daten.

In der Zwischenzeit kamen zwei Antwortschreiben mit dem Wischiwaschi-Inhalt: " die Firma intellicom würde verspätet die Verbindungsdaten an acoreus weiterleiten, deshalb seien sie auf yellex nicht zu finden".

Jetzt kam von acoreus/Telefonica in Düsseldorf eine Mahnung über 72(!) Euro (vorher 60 Euro, Einwendungen sollten nach Verl) und sie wollen ein Inkassounternehmen beauftragen, sollte ich nicht zahlen.

Wer ersetzt mir eigentlich den finanziellen Schaden, der mir durch die Eischreibegebühren entsteht, wenn ich denen immer wieder schreiben muß? Und gelten allgemeingültige Fristen für derartige Einwendungen?

Gruß
humbug
Menü
[3.1] humbug antwortet auf humbug
22.04.2007 19:52
Hi,

jetzt kam eine weitere Mahnung über 98 Euro, also 70 Euro zuzüglich 25 Euro Inkassogebühren und 3 Euro Mahngebühren.

Immer noch kein Einzelverbindungvsnachweis oder TKV-Prüfprotokoll.

MfG
humbug
Menü
[3.1.1] humbug antwortet auf humbug
09.05.2007 12:06
Hi,

jetzt kam eine "Letzte außergerichtliche Mahnung" über 101 Euro.
Ich nehme an, sie werden auch einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken, da sie den nicht begründen müssen.
Immernoch kein EEN oder Prüfprotokoll...

humbug
Menü
[3.1.1.1] rozario antwortet auf humbug
12.05.2007 22:18
Benutzer humbug schrieb:
Hi,

jetzt kam eine "Letzte außergerichtliche Mahnung" über 101 Euro. Ich nehme an, sie werden auch einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken, da sie den nicht begründen müssen.
Immernoch kein EEN oder Prüfprotokoll...

humbug

Das Prüfprotokoll hattest Du nachweisbar von acoreus eingefordert ?
Fordere sicherheitshalber nochmals das Prüfprotokoll an und bezieh Dich auf Dein vorheriges Schreiben !

gruß
Menü
[3.2] spl antwortet auf humbug
22.04.2007 20:16
Benutzer humbug schrieb:
Wer ersetzt mir eigentlich den finanziellen Schaden, der mir durch die Eischreibegebühren entsteht, wenn ich denen immer wieder schreiben muß?

Niemand, weil du nicht immer wieder schreiben musst. Du musst nur einmal Einwendung erheben. Reagiert der Anbieter darauf nicht vernünftig, kriegt er halt kein Geld. Auf unberechtigte Rechnungen muss man nicht reagieren.

Und gelten allgemeingültige Fristen für derartige Einwendungen?

Siehe die AGB deines Anbieters.

spl
Menü
[3.3] humbug antwortet auf humbug
13.05.2007 20:40

2x geändert, zuletzt am 13.05.2007 20:53
Hi,

Korrektur:
60 Euro ohne Steuern, 72 Euro mit Steuern, mein Irrtum

Kann man immernoch den EEN nach §16TKV verlangen, plus Prüfprotokoll?
Einschreiben Einwurf oder Rückschein?
Gilt der Einschreiben Einwurfzettel als Beweis?
(Ein Eischreiben-Rückschein, welches der Empfänger zurückgehen läßt,gilt angeblich als nicht zugestellt)

humbug
Menü
[3.3.1] stephanobb antwortet auf humbug
15.05.2007 10:01
Hallo,

hier ist die aktuelle Version.

http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/

Jetzt ist § 45 i relevant in der Fassung Februar 2007.

Gruß

St.
Menü
[3.3.2] humbug antwortet auf humbug
18.06.2007 08:13

einmal geändert am 18.06.2007 08:17
Hi,

letzte Woche kam von acoreus ein Schrieb mit Überschrift:
"Eilt"
"bitte in einer dringenden Angelegenheit zurückrufen"
über Hotline für 14c /min;

Neugierig bin ich ja schon, aber irgendwie klingts nebulös; wenn die mir was mitteilen oder mich was fragen wollen, können sie es doch auch schriftlich tun;
Sollte ich das jetzt ignorieren?

Wie gehen solche Geschichten üblicherweise weiter, landet das irgendwann beim Gericht oder verläuft das im Sande
(ich hab sowas ähnliches auch gerade mit Arcor)?

Gruß
humbug
Menü
[3.3.2.1] stephanobb antwortet auf humbug
18.06.2007 09:25
Hallo humbug,

sende denen doch eine e-mail oder rufe an unter 0800 10 10 339.

Gruß
St.
Menü
[3.3.2.2] humbug antwortet auf humbug
22.06.2007 11:27
Hallo,

stimmt es, daß Telekommunikationsanbieter - speziell IbC-Anbieter -
die Verbindungsdaten zwei Jahre speichern müssn, d.h. daß Telefonica die Daten vom letzten Jahr noch hat und ich die anfordern kann?

Gruß
humbug
Menü
[3.3.2.2.1] stephanobb antwortet auf humbug
22.06.2007 13:39
Hallo humbug,

m.W. sind die Vorgaben aktuell bei 80 Tagen, im Rahmen zukünftiger Sicherheitsgesetze wird sich dies wohl erhöhen.

Da seit Februar diesen Jahres der Telefonkunde 8 Wochen für eine Beanstandung Zeit hat, denke ich aber, daß manche Unternehmen eine längere Speicherung vorsehen.

Gruß

St.
Menü
[4] humbug antwortet auf humbug
20.07.2007 16:23
Hallo,

acoreus hat mir geschrieben, die Angelegenheit würde nicht weiter betrieben.
Das ist doch mal erfreulich.

Gruß
humbug