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Calling-Card mit erzwungener Vertragsbindung


02.07.2010 10:27 - Gestartet von yuslie
Nach der ersten Registrierung bekam man sofort 100 Punkte (entsp. 100 Cent.)geschenkt. Und los geht's mit dem billig Telefonieren. Anschließend können für das ersten Mal Punkte mit frei gewählter Zahlungsart gekauft werden. Wenn Diese abtelefoniert sind, kann man nur mit Abbuchungsverfahren neue Punkte erwerben. Vorher muß man die AGB's akzeptieren! Und sie sind für Kunden sehr nachteilig ausgelegt, zumindest unter Punkt 4.2:....."Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses wird ein etwaiges Restguthaben mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 EUR verrechnet."
Ich finde es nicht ganz fair!
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[1] Supaka antwortet auf yuslie
02.07.2010 12:55
Das ist sicherlich etwas übertrieben, aber
Vertragsbindung würde ich das ja nicht nennen, es
besteht ja die Möglichkeit, das Guthaben einfach zu verbrauchen.
Preislich sind die ja nicht unatraktiv!
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[1.1] yuslie antwortet auf Supaka
04.07.2010 00:17
Wenn ich die AGB's richtig verstanden habe, wird's bei Kündigung trotz leeres Guthabens die 20 Bearbeitungsgebühr abgebucht!
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[1.1.1] marbri antwortet auf yuslie
04.07.2010 02:54
Benutzer yuslie schrieb:
Wenn ich die AGB's richtig verstanden habe, wird's bei Kündigung trotz leeres Guthabens die 20 Bearbeitungsgebühr abgebucht!


Hallo,

dort steht, dass bei Kündigung ein etwaiges Restguthaben mit
einer Bearbeitungsgebühr von 20 Euro verrechnet wird. Wenn Du
aber gar kein Restguthaben mehr hast, kann auch nichts verrechnet
werden. So verstehe ich es!

Gruß Marbri
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[1.1.1.1] yuslie antwortet auf marbri
04.07.2010 12:02
Das ist's ja der Wurm. Du muß vorher Abbuchungsverfahren akzeptieren. Die können die vereinbarte Bearbeitungsgebühr bei Kündigung trotzdem abziehen.
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[1.1.1.1.1] marbri antwortet auf yuslie
05.07.2010 00:32
Benutzer yuslie schrieb:
Das ist's ja der Wurm. Du muß vorher Abbuchungsverfahren akzeptieren. Die können die vereinbarte Bearbeitungsgebühr bei Kündigung trotzdem abziehen.


Aber Du kannst die Lastschrift zurück geben. Dann können sie zusehen, wie sie an ihr Geld kommen.

Gruß Marbri
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[1.1.1.1.1.1] hafenbkl antwortet auf marbri
05.07.2010 11:40
Benutzer marbri schrieb:
Aber Du kannst die Lastschrift zurück geben. Dann können sie zusehen, wie sie an ihr Geld kommen.

Eine EINZUGSERMÄCHTIGUNG kann JEDERZEIT WIDERRUFEN werden.