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Abzockversuch mit 01011


13.05.2011 17:35 - Gestartet von splacknuck
Ventelo versucht mir für Ferngespräche im Februar mit der Mai-Rechnung(!) über 260 € netto (knapp 310 € brutto) aus der Nase zu ziehen. Widerspruch bei Telekom und Ventelo, Kopie an Bundesnetzagentur - wir werden sehen.

Ich kann nur vor der Vorwahl 01011 warnen!
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[1] Beschder antwortet auf splacknuck
13.05.2011 17:41
das wären "nur" gute 14std ferngespräch bei deren momentanen preis von 35,9c/min. hast du soviel telefoniert? was sagt dein einzelverbindungsnachweis? was glaubtest du was 01011 kosten würde?

gruss
beschder
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[1.1] fishhead antwortet auf Beschder
13.05.2011 17:52
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[1.1.1] raio-k antwortet auf fishhead
13.05.2011 18:51
Wieso verbietet man nicht einfach solche Anbieter???
Ein Anbieter der Gespräche ins Fest- und Mobilnetz für 35,9 EUR/ct anbietet ist mehr als unseriös und ich würde es einfach Wucher nennen!

Damit Wucher vorliegt und das Rechtsgeschäft unwirksam ist, müssen objektive und subjektive Elemente vorliegen.

Auf objektiver Seite müssen Leistung und Gegenleistung in einem "auffälligen Missverhältnis" zueinander stehen. Ob diese Bedingung erfüllt ist, ist einer umfassenden Würdigung des Einzelfalls zu entnehmen. Ein solches Missverhältnis liegt aber meist vor, wenn der Wert der Leistung das Doppelte der Gegenleistung übersteigt. Es ist der Marktwert bei Abschluss des Rechtsgeschäfts zugrunde zu legen.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Wucher
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[1.1.1.1] talk antwortet auf raio-k
18.05.2011 11:04

einmal geändert am 18.05.2011 11:05
Hallo,

Benutzer raio-k schrieb:

Ein Anbieter der Gespräche ins Fest- und Mobilnetz für 35,9 EUR/ct anbietet ist mehr als unseriös und ich würde es einfach Wucher nennen!

Damit Wucher vorliegt und das Rechtsgeschäft unwirksam ist, müssen objektive und subjektive Elemente vorliegen.

Ein solches Geschäftsgebahren ist auch in meinen Augen
höchst fragwürdig. Ein Nutzer wird die 01011 bei diesen
Tarifen und der nicht aktiven Vermarktung dieser Vorwahl
wohl kaum bewußt verwenden, sondern eher noch aus
o.tel.o-Zeiten kennen (alten Zettel mit ursprünglich
günstigen Vorwahlnummern gefunden?) oder sich verwählen
(statt "010011" eben "01011" wählen).

Von "Wucher" würde ich aber eher weniger sprechen.
Denn dieser definiert sich nicht nur über ein Mißverhältnis
zwischen Leistung und Gegenleistungen, sondern hier muß
auch noch ein Element des "Ausnutzens" einer Zwangslage
o.ä. gegeben sein. Wenn letzteres fehlt, kommt eine
Sittenwidrigkeit als Auffangmöglichkeit in Frage. Das
wird in dem von Dir verlinkten Wikipedia-Artikel ja
auch angesprochen.

Im Bezug auf fragwürdige Methoden im CbC-/IbC-Markt
könnte man evtl. am ehesten am Punkt Anfechtung wegen
Erklärungsirrtum (Kunde wollte 0100xx wählen und nicht
010xx) ansetzen oder an der Frage nach der wirksamen
Einbeziehung von AGBs/Tarifen in das Vertragsverhältnis.

cu talk

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[1.2] splacknuck antwortet auf Beschder
17.05.2011 22:24
Die Verbindung(en) sollen im Februar statt gefunden haben - das weiß ich doch jetzt nicht mehr - außer, dass ich nicht 14 Stunden telefoniert habe. So viel telefoniere ich in zwei Monaten grad mal.

Rückwirkender Verbindungsnachweis ist beantrat, Widerspruch eingelegt - ich lass mich überraschen

Benutzer Beschder schrieb:
das wären "nur" gute 14std ferngespräch bei deren momentanen preis von 35,9c/min. hast du soviel telefoniert? was sagt dein einzelverbindungsnachweis? was glaubtest du was 01011 kosten würde?
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[1.2.1] splacknuck antwortet auf splacknuck
26.04.2012 14:25
Jetzt (26.04.12) ist ihnen schon eingefallen, dass ich noch nicht bezahlt habe. Den rückwirkenden Verbindungsnachweis haben sie aber immer noch nicht erbracht.

Mahnen mich mit Frist in einer Woche, bevor sie's einem Inkassounternehmen geben wollen.

Aussitzen oder reagieren?

Benutzer splacknuck schrieb:
Die Verbindung(en) sollen im Februar statt gefunden haben - das weiß ich doch jetzt nicht mehr - außer, dass ich nicht 14 Stunden telefoniert habe. So viel telefoniere ich in zwei Monaten grad mal.

Rückwirkender Verbindungsnachweis ist beantrat, Widerspruch eingelegt - ich lass mich überraschen

Benutzer Beschder schrieb:
das wären "nur" gute 14std ferngespräch bei deren momentanen preis von 35,9c/min. hast du soviel telefoniert? was sagt dein einzelverbindungsnachweis? was glaubtest du was 01011 kosten würde?
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[1.2.1.1] splacknuck antwortet auf splacknuck
01.06.2012 11:25
So, da ist der Einzelverbindungsnachweis endlich.

Die Telefonate haben tatsächlich statt gefunden. Der Minutenpreis wäre EUR 1,68.

Bei einer Telefonatsdauer von 76 Minuten kommen da schon mal EUR 127,68 zusammen.

Ist das jetzt schon sittenwidrig? Oder einfach nur pervers?

Benutzer splacknuck schrieb:
Jetzt (26.04.12) ist ihnen schon eingefallen, dass ich noch nicht bezahlt habe. Den rückwirkenden Verbindungsnachweis haben sie aber immer noch nicht erbracht.

Mahnen mich mit Frist in einer Woche, bevor sie's einem Inkassounternehmen geben wollen.

Aussitzen oder reagieren?
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[1.2.1.1.1] talk antwortet auf splacknuck
01.06.2012 13:53
Hallo,

Benutzer splacknuck schrieb:
So, da ist der Einzelverbindungsnachweis endlich.

Die Telefonate haben tatsächlich statt gefunden. Der Minutenpreis wäre EUR 1,68.

Ich vermute mal, daß da noch die Mehrwertsteuer von 19%
dazukommt, das würde dann insgesamt sogar einen Minutenpreis
von 1,68 * 1,19 = 1,99 EUR ergeben.

Ist das jetzt schon sittenwidrig? Oder einfach nur pervers?

Die 01011 wird seit einiger Zeit von Ventelo betrieben, eine
aktive Vermarktung ist allerdings nicht erkennbar - was bei den
Tarifen, wie sie auf www.01011telecom.de zu finden sind, aber
auch nicht verwundert.

Warum hast Du denn die 01011 gewählt? Hast Du sie evtl. mit der
010011 (zwei Nullen in der Mitte!) verwechselt? Letztere taucht
immer mal wieder für diverse Ziele auf vorderen Plätzen in den
Tariftabellen auf.

Es gibt Nutzer in einer ähnlichen Situation (01011 statt 010011
gewählt), die nun ihre Abrechnung wegen Irrtums anfechten
wollen. Siehe hierzu folgende Diskussion in einem anderen Forum:

http://forum.billiger-telefonieren.de/call-call/315-01011-und-010011-ventelo.html

Die Frage ist, ob das in Deinem Fall überhaupt noch möglich
wäre. Die Forderung selbst ist ja schon älter, allerdings hast
Du den EVN ja erst jetzt erhalten.

Konkrete rechtliche Ratschläge kann Dir in diesem Forum aber
ohnehin niemand geben. Mit dem obigen Forumslink kannst Du Dich
aber vielleicht in die ganze Thematik noch etwas näher einlesen.

cu talk
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[1.2.1.1.1.1] peter.pan antwortet auf talk
08.06.2012 11:51
Benutzer talk schrieb:

Es gibt Nutzer in einer ähnlichen Situation (01011 statt 010011 gewählt), die nun ihre Abrechnung wegen Irrtums anfechten wollen. Siehe hierzu folgende Diskussion in einem anderen Forum:

http://forum.billiger-telefonieren.de/call-call/315-01011-und-010011-ventelo.html

Die Frage ist, ob das in Deinem Fall überhaupt noch möglich wäre. Die Forderung selbst ist ja schon älter, allerdings hast Du den EVN ja erst jetzt erhalten.

Ganz klar, dass hier ein Irrtum / Verwähler vorliegt. Ventelo betreibt das üble Spiel mit der 01011 ja schon jahrelang. Mit einer Nummer, die ihr selbst nicht mal von der Bundesnetzagentur zugewiesen wurde. Sie hat die Vermarktungsrechte von einer Essener Fa. erworben.
Mit "Wucher" oder ähnlichen Argumentationen ist denen nur schwer beizukommen. Das Risiko, hier einen Rechtstreit zu verlieren, ist unkalkulierbar.

Die Frage, ob hier noch eine Anfechtung nach § 119 BGB möglich ist, ist aus meiner Sicht nicht so einfach zu beantworten. Die Frage ist, wie seinerzeit der Rechnung widersprochen wurde? Der § 119 BGB sagt, dass "unmittelbar nach Kenntnisnahme des Irrtums" anzufechten ist. Unmittelbar bedeutet maximal 14 Tage. Wann war aber der Zeitpunkt der Kenntnisnahme? War ich bei Rechnungserhalt in der Annahme, dass ich diese Nummer nicht genutzt habe, wäre der Erhalt des EVN der Zeitpunkt der Kenntnisnahme und eine (nachträgliche) Anfechtung jetzt noch möglich.
Nichts zu tun ist aber auf jeden Fall verkehrt.

Ich würde jetzt per Einschreiben nachlegen:
"...bin ich zum Zeitpunkt des Rechnungserhalts und meines Widerspruchs davon ausgegangen, die 01011 nicht genutzt zu haben. Durch Vorlage des EVNs am TT.MM.JJJJ habe ich nun Kenntnis davon erhalten, diese Nummer doch genutzt zu haben. Da dies nur auf Grund eines Irrtums geschehen sein kann, fechte ich die Rechnung fristgemäß nach § 119 BGB an."

Dies ist ausdrücklich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetz. Es ist meine Sicht der Dinge und stellt dar, wie ich in gleicher Situation damit umgehen würde.

Auf alle Fälle sollte der Betroffene sich anhand des von Talk genannten Link in die Thematik einlesen.
Und er sollte sich bewusst sein, dass es eine ziemlich nervige Angelegenheit wird.
Aber eins ist jetzt schon klar. Den ganzen Inkasso-Unfug können die sich sparen - werden sie aber nicht. Da der Rechnung widersprochen wurde, besteht keine Veranlassung, so eine Inkassoklitsche einzuschalten. Verstößt gegen die Kostenminderungspflicht und ist vor Gericht nicht erstattungsfähig.

Und noch eine Information:
Ventelo hat jetzt (nach ca. zwei Jahren) im Fall einer nach § 119 BGB angefochtenen Rechnung Klage eingereicht. Über den Ausgang des Verfahrens werden wir berichten.

Gruß
Peter
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[1.2.1.1.1.2] xmobile antwortet auf talk
09.07.2012 14:22
Ich bin auch wohl von 01011 / 010011etwa im Mai 2012 hereingelegt worden, habe mich auch beschwert,dann aber wegen des übersehbaren Schadens von etwa30€ die Sache auf sich beruhen lassen. Ich benutze die cbc Nummer nur fuer gelegentl. Telefoate in die Schweiz,wobei die günstige CBC Numervvorher nachsehe.gegen verwaehlen ist man nicht gefeit,ebensowenig wie gegen Softwaremanipulationen oder - fehler der Provider.indes hat es ausser bei Ventelo bilang nie Anstaende gegeben.
Bei so vielen Beanstandungen wäre eine Unterbreitung des Fälle bei der Staasanwaltschaft erwaegenswert, weil ein strafrechtlich relevanter Anfangsverdacht vorliegt. Auch die Telekommunikationsaufsicht kann sich mE nicht darauf hinausreden,jeder Provider könne nehmen,was er wolle. Da gibt es eine Reihe rechtlicher Ansatzpunkt für eine behördliche Aufsichtaktivität. Schliesslich kann man sich auch noch an zust. Bundesministerium wenden, seine Aufsicht über die Telekomunikation­auffsichtsbehörde wahrzunehmen.Die oeffentliche Diskusion über derartige Missstànde bewirkt zuweilen Wunder,jedenfalls um derartige abzockereien fuer die Zukunft abzustellen.
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[1.3] Grayhound antwortet auf Beschder
18.05.2011 11:01
Benutzer Beschder schrieb:
das wären "nur" gute 14std ferngespräch bei deren momentanen preis von 35,9c/min. hast du soviel telefoniert? was sagt dein einzelverbindungsnachweis? was glaubtest du was 01011 kosten würde?

gruss
beschder

So viel "Mühe" müsste er sich garnicht machen. Da Verbindungen in die Mobilfunknetze im 5-Minutentakt abgerechnet werden (wurden?), würden bei 35,9 C/min schon durchschnittlich 5 bis 6 Anrufe pro Tag zu einem Mobilfunknetz reichen, selbst wenn die nur wenige Sekunden dauern, um auf über 300 Euro zu kommen.