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Rechnung über Telekom, Anbieter unbekannt


30.03.2006 12:48 - Gestartet von Maikätzchen
Habe eben meine Telefonrechnung bekommen, die hat mich umgehauen, da stellt mir Ventelo(???) für die Zeit 16.11.05-23.02.06 187,18 EUR Netto in REchnung.
Nun hab ich mal die Einwahl rausgefunden und welches Passwort usw. man wählen soll. Ich soll einen Internetzugang für Netzwerke genutzt haben???
Also ich geh immer mit meinem Notebook call by call über meome oder smart97 ins Internet.
Diesen Anbieter Ventelo kenn ich gar nicht.
Was mach ich nun? Erst mal bezahl ich das nicht und will den Einzelverbindungsnachweis. Aber da können die mir doch sonstwas schicken und vor allem ist jetzt auf meiner Rechnung vom 24.3. etwas drauf, was schon lange her ist.
Ich ahne Ärger kommen.
Wer hat Erfahrungen, wie man am besten vorgeht?
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[1] Stepbauer72 antwortet auf Maikätzchen
30.03.2006 12:54
nun wenn du mal schaust wer smart97 ist wirst du folgendes sehen

smart97 ist eine Marke von Ventelo.


werden am fang per t.com nix eingezogen haben halt nun auf einmal
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[1.1] milidi antwortet auf Stepbauer72
30.03.2006 14:55
Hallo,

hab auch soeben meine Rechnung bekommen, und siehe da: 35 Euro für Internetzugang über Ventelo vom Zeitraum Januar bis März. Ich gehe ja seit Anfang Januar nach einer ähnlichen Verarschung nur mit Arcor ins Internet. Nun habe ich angerufen und behauptet, dass ich gar diesen Anbieter fürs Internet nutze. Man sagte mir, Ventello hätte einen Fehler gemacht, und die Summe bezieht sich auf den Zeitraum Novemver - Anfang Januar. Natürlich weiß ich auch nicht mehr, mit welchen Anbietern ich im Dezemder online war.

Nun würde ich gern fragen. ob sich jemand juristisch auskennt? Darf Ventello die Summe nach 4 Monaten immer noch verlangen? Und wenn die meinen, auf meiner Rechnung stünde der falsche Zeitraum - das kann sich doch jeder zusammendichten, oder? Ich bezahle erstmal nicht, warte auf den Einzelverbindungsnachweis.
Was kann ich sonst machen? Wenn auf meiner Rechnung der angeblich falsche Zeitraum steht - wessen Fehler ist das?

Ich freue mich auf eure Reaktionen.
D.
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[1.1.1] platon antwortet auf milidi
30.03.2006 16:28
Benutzer milidi schrieb:
Hallo,

hab auch soeben meine Rechnung bekommen, und siehe da: 35 Euro für Internetzugang über Ventelo vom Zeitraum Januar bis März. Ich gehe ja seit Anfang Januar nach einer ähnlichen Verarschung nur mit Arcor ins Internet. Nun habe ich angerufen und behauptet, dass ich gar diesen Anbieter fürs Internet nutze. Man sagte mir, Ventello hätte einen Fehler gemacht, und die Summe bezieht sich auf den Zeitraum Novemver - Anfang Januar. Natürlich weiß ich auch nicht mehr, mit welchen Anbietern ich im Dezemder online war.

Nun würde ich gern fragen. ob sich jemand juristisch auskennt? Darf Ventello die Summe nach 4 Monaten immer noch verlangen? Und wenn die meinen, auf meiner Rechnung stünde der falsche Zeitraum - das kann sich doch jeder zusammendichten, oder? Ich bezahle erstmal nicht, warte auf den Einzelverbindungsnachweis. Was kann ich sonst machen? Wenn auf meiner Rechnung der angeblich falsche Zeitraum steht - wessen Fehler ist das?

Ich freue mich auf eure Reaktionen.
D.
Laß dir erstmal von denen eine Aufstellung geben, was sie dir im einzelnen wofür berechnen. Dann kannst du sehen, ob es stimmen kann.
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[1.1.1.1] Pattyfatou antwortet auf platon
31.03.2006 12:12
Hallo ich habe auch soeben meine Rg. bekommen und Ventelo, teilte mir genau dasselbe mit.
eine Abrechnung wäre jetzt über fast 4 Monate fällig.
und wenn man nicht alles sofort zahlt kämen dann noch Mahngebühren hinzu.
Ich finde das eine frechheit. Kann man dagegen nichts machen????
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[1.1.1.1.1] platon antwortet auf Pattyfatou
31.03.2006 16:38
Benutzer Pattyfatou schrieb:
Hallo ich habe auch soeben meine Rg. bekommen und Ventelo, teilte mir genau dasselbe mit.
eine Abrechnung wäre jetzt über fast 4 Monate fällig. und wenn man nicht alles sofort zahlt kämen dann noch Mahngebühren hinzu.
Ich finde das eine frechheit. Kann man dagegen nichts machen????
Wenn du ihre Dienste benutzt hast und sie richtig abrechnen, mußt du natürlich auch bezahlen. Auch wenn es etwas unschön ist, daß sie alles auf einmal abrechnen. Soweit mir bekannt könnten sie ggf. bis zu 2 Jahre hier Forderungen in Rechnung stellen.
Laß dir doch auch eine Aufstellung der einzelnen berechneten Leistungen von ihnen schicken und kontrolliere, ob das auch richtig ist. Denn sie müssen dir schon im einzelnen sagen, wofür sie ihr Geld wollen- insbesondere, wenn sie sich Zeit lassen mit der Rechnung.
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[1.1.1.1.2] eckhardtherbertwilhelm antwortet auf Pattyfatou
18.04.2006 21:44
ab zur rechtsberatung der verbraucherzentrale -kostet 6 € -lohnt sich.
gruß ehw
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[1.2] Maikätzchen antwortet auf Stepbauer72
30.03.2006 16:35
Oh je, das sollte einer wissen. Auf jeden Fall hab ich nun eine geballte Bescherung. Muß wohl öfters für call by call immer wieder nach einem günstigen neuen Anbieter gucken. DAnke für die Info.
Am liebsten wäre mir ja DSL, aber leider leider haben wir schönes Glasfaser.
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[2] Falsche Ventelo-Rechnung - Was kann ich tun ?
Its_Leo antwortet auf Maikätzchen
04.04.2006 12:52
Leider ist ja so manch ein Internetsurfer gezwungen auf Internet-by-call-Tarife zurückzugreifen.
Von meome und smart97 (Ventelo) und auch den anderen Ventelo-Tarifen habe ich mich komplett verabschiedet.
Bei meome hat ja wenigstens die Abrechnung noch funktioniert, bei Ventelo klappt nicht mal das. Zudem muss man mindestens 1x die Woche die Tarife überprüfen, da ein ständiger Wechsel von günstig zu sehr teuer erfolgt. Wer will bei diesen ständigen hin und her da noch den Überblick behalten ?
Da greife ich doch lieber auf einen etwas teureren Tarif zurück, der monatlich auch zuverlässig abgerechnet wird und sich nur alle 6 Monate oder länger mal ändert. Oder man nutzt den Teletarif.de-Discountsurfer.
Wer Internet-by-call-Tarife nutzt muss nach Erhalt der Telekomrechnung diese sofort detailliert überprüfen.
Stellt man Fehler fest (z.B. Ventelo), dann sofort die Telekom anrufen und bitten das die Telekom nur den geminderten Betrag (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Ventelo-Forderung) vom Konto abzieht. Hat man in der Vergangenheit schon exakte Forderungen von Ventelo erhalten, so kann man auch unter Vorbehalt den Durchschnitt der Forderungen der letzten 6 Monate zahlen.
Zur Sicherheit kann man der Telekom noch ein Fax (schriftlich) hinterherschicken.
Anschließend sofort schriftlich, per Einschreiben bei der
Ventelo GmbH; Mathias-Brüggen-Str. 55; 50829 Köln
Einspruch gegen die Verbindungsendgeldforderung einlegen.
-----------------------
z.B:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Prüfung meiner Telekomrechnung für März 2006 vom 15.03.2006 habe ich festgestellt, dass auch die folgende Rechnungsposition enthalten war:
Beträge anderer Anbieter - Verbindungen über Ventelo GmbH
Rufnummer (030) 928172
Verbindungen vom 23.12.2005 bis 21.02.2006
Internetzugang für Netzwerke - Leistungsnummer: 38537
Summe Ventelo GmbH in Höhe von 327,57 EUR (Netto)
Diese Rechnungsposition, diese Verbindungsendgeldforderung der Ventelo GmbH ist nicht korrekt.
Hiermit lege ich Einspruch gegen diese Rechnungsposition und damit gegen die Verbindungsendgeldforderung der Ventelo GmbH ein.
Ich habe Leistungen von diesem Leistungsumfang nicht wahrgenommen.
Bitte senden Sie mir den Einzelverbindungsnachweis zu.
Bitte löschen Sie die betreffenden Verbindungsdaten nicht.
Mit freundlichem Gruß
-----------------------
Die Verbindungsdaten werden sonst laut Gesetz nach 80 Tagen gelöscht.
Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen von Ventelo beantwortet werden.
Wenn keine Einigung erzielt werden konnte, können sich Verbraucher an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) wenden. Dort kann ein Schlichtungsverfahren nach §35 TKV beantragt werden. Dorthin können sich Kunden selbst wenden, es ist aber ratsam diesen Weg mit der nächstliegenden Verbraucherzentrale zu besprechen.
Sollten dem Kunden der Weg über die Schlichtung nicht zusagen, kann auch ein Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt und der ordentliche Rechtsweg beschritten werden. Dabei ist aber zu beachten, dass im Falle einer Niederlage seitens des Kunden nicht unerhebliche Kosten auf ihn zukommen können.
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[2.1] britta112 antwortet auf Its_Leo
31.05.2006 00:26
Hallo, interessant ist bei Ventelo, das ich überhaupt nicht Internet by Call machen kann (Habe DSL) sondern, das diese Ungeheuerlichkeit auch bei Telefonaten ins Ausland (hier Australien) aufgetreten sind. habe darüber bereits berichtet!!!
Gruß Ralph
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[2.1.1] britta112 antwortet auf britta112
08.06.2006 13:28
Zur Sache Ventelo:
Ich habe Ventelo ein Einschreiben gesendet, mit der Bitte, die Einzelverbindungsnachweise zu meinen Einsprüchen zuzusenden.
Heute senden die mir eine Aufforderung mit Antrag zu, zur freiwilligen Anforderung eines Einzelverbindung­snachweises(EVN. Frage: Ist das zwingende Voraussetzung, denen eine Erlaubnis mit den T-Com Rechnungen per Post zuzusenden?
Oder hat der Einspruch gegen die von mir hier schon dargelegten Ungeheuerlichkeiten mit dem EVN nichts zu tun.
Wer hat da den richtigen Rat?
EVN beantragen - ja oder nein???
Würde mich über eine korrekte Antwort freuen.
Gruß Ralph
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[2.1.1.1] dzuiballe antwortet auf britta112
09.06.2006 16:00
TKV § 16 Prüfprotokoll einfordern !!
Dieser ist kostenlos und wird allerdings sehr ungern ausgeführt ;)

gruß
heike