Benutzer daGiz schrieb:
Benutzer dormilon schrieb:
Meine Frage an die Community in diesem Zusammenhang: Abgesehen von der Anullierung des Mobilfunkvertrags wüsste ich gern, ob bei Bestätigung des Betrugsverdachts aufgrund des Fehlverhaltens des Anbieters bzw. von dessen "Premium-Vertragspartner" auch die Möglichkeit bestünde, den laufenden Festnetzvertrag fristlos zu kündigen ?
Um alles andere mal auszublenden (zu viel Raum für Spekulationen, da vieles auf Vermutungen basiert):
Das wird sicherlich nicht möglich sein. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Beschwere dreht sich rein um Mobilfunk, nicht um Festnetz. Da wird jeder Vertrag (auch untersch. Mobilfunkverträge) völlig separat voneinander behandelt.
So lange Vodafone den Mitschnitt des Telefongesprächs nicht von KIKxxl anfordert und zur Verfügung stellt, kann ich nur spekulieren. Umgekehrt gesehen existiert bis dahin aber auch keinerlei Beweis dafür, dass überhaupt irgend ein Vertrag zu Stande gekommen ist.
Tatsache ist, dass die Kontaktaufnahme von KIKxxl mit meinem Vater nur durch die Weitergabe der Kundendaten aus dem (gekündigten) Festnetzvertrag möglich war.
Vodafone bestreitet diese Datenweitergabe nicht, sondern beruft sich darauf, dass mein Vater eine Datenweitergabe an Dritte nicht ausdrücklich untersagt hat.
Um meine Frage etwas umzuformulieren: Ist man als Opfer einer potentiellen Straftat gezwungen, Geschäftsbeziehungen mit einem Unternehmen aufrecht zu erhalten, dass diese potentielle Straftat begünstigt und davon profitiert hat oder gibt es in solch einem Fall ein Sonderkündigungsrecht (für sämtliche Geschäftsbeziehungen) ?