Thread
Menü

Betrug bei Ebay


11.11.2015 19:50 - Gestartet von ROCKYLABY1
Hallo ich bin neu hier in der Community.

Meine Frau kaufte mir über Ebay ein Tab3 für knapp 160€ soweit so gut.Lt Händler angaben wurde uns mitgeteilt,das das Tab in einen einwandlosen Zustand sei,was aber nicht stimmte.Der Kartenleser des Tabs ist kaputt und wenn er Reperariert wird kostet mich das ganze noch einmal 80,-€ zusätzlich.Ich habe sogar schriftlich vom Verkäufer ein Beleg von Samsung bekommen,das das Tab in einen ordendlichen Zustand ist und das alles funktioniert,was aber lt Auskunft des Samsung Customer Service mir nicht bestätigt wurde.Lt aussagen des Verkäufers ließ er es über Datrepair am 15.8.2015 dort zur Kontrolle untersuchen.Ein Rückgaberecht des Tabs untersagte mir der Tabverkäufer.Ich hatte den Verkäufer auch schon angeschrieben per Email,bekam aber bis heute keine Antwort von ihm.Nun meine Frage an euch,was soll ich machen ???
P.S das Gerät ist 2Jahre alt,d.h keine Garantie und Gewährleistung mehr und der Mann vom Samsung Customer sagte mir auch das der Kartenleser kein Garantieflall wäre,wenn das Tab noch Garantie gehabt hätte.Vlt könnt ihr mir helfen was ich tun kann,danke im voraus euer ROCKYLABY1
Menü
[1] Rotbaertchen antwortet auf ROCKYLABY1
12.11.2015 11:42
Laut Kaufvertrag hast Du Anspruch auf ein einwandfreies Tablet. Also muss der Händler Dir eines liefern. Bei Mängeln, die im Auslieferungszustand bestehen, darf der Händler nachbessern (lassen).
Erst wenn er hierbei scheitert, muss er Dir meines Wissens einen Preisnachlass gewähren oder eine Rückgabe anbieten.
Abgesehen davon könntest Du den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Was der Händler mit Samsung verhandelt, muss Dich nicht interessieren.

Wenn er ein gewerblicher Verkäufer ist, kann er die Gewährleistung für Gebrauchtgeräte nicht einschränken, d.h. es gibt eben doch Gewährleistungsansprüche (12 Monate). Als Privatmensch kann er dies einschränken. Aber das betrifft ohnehin nur später auftretende Mängel.

So meine Auffassung dazu.
Menü
[1.1] ROCKYLABY1 antwortet auf Rotbaertchen
12.11.2015 13:00
Benutzer Rotbaertchen schrieb:
Laut Kaufvertrag hast Du Anspruch auf ein einwandfreies Tablet. Also muss der Händler Dir eines liefern. Bei Mängeln, die im Auslieferungszustand bestehen, darf der Händler nachbessern (lassen).
Erst wenn er hierbei scheitert, muss er Dir meines Wissens einen Preisnachlass gewähren oder eine Rückgabe anbieten. Abgesehen davon könntest Du den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Was der Händler mit Samsung verhandelt, muss Dich nicht interessieren.

Wenn er ein gewerblicher Verkäufer ist, kann er die Gewährleistung für Gebrauchtgeräte nicht einschränken, d.h. es gibt eben doch Gewährleistungsansprüche (12 Monate). Als Privatmensch kann er dies einschränken. Aber das betrifft ohnehin nur später auftretende Mängel.

So meine Auffassung dazu.


Ich danke Dir das Du auf meine Anfrage geeantwortet hattest.Ich weiss nicht ob es sich um ein Privat oder Gewerblicher Verkäufer handelt,denke aber mal das er gewerblicher ist.Wie schon beschrieben hatte meine Frau das Tab über Ebay bezogen.Ausserdem hat sich der Verkäufer bis jetzt noch nicht mit mir in Verbindung gesetzt.Was soll ich deiner Meinung tun,ihn weiter per Mail anschreiben oder es sein lassen??? Einen direkten Kaufvertrag habe ich ja nicht bekommen genauso wenig eine Rechnung von ihm.Hatte auch heute schon mit Ebay telefoniert (Sie versuchen mir zu helfen) ob das dann was bringt KA.Habe auch das Gefühl,wenn ich Ihm das Tab zurück schicke,das ich mein Geld nicht wieder bekomme.Ich bin auf deine Antwort gespannt und würde mich freuen,wieder was von Dir zu lesen.Habe einen schönen Tag
Menü
[1.1.1] Rotbaertchen antwortet auf ROCKYLABY1
12.11.2015 13:32
Gern geschehen und danke!
In der Tat müsste Deine Frau die Abwicklung machen, weil es ihr Kaufvertrag ist.
Je nachdem, wie lange die Auktion her ist, sollte die Angebotsseite noch existieren. Dort und im Nutzerprofil des Verkäufers sollte stehen, ob er privat oder gewerblich unterwegs ist.
Sie kann einen Fall bei ebay öffnen und ihn weiterhin anschreiben - auch per Einschreiben - und um Behebung des Mangels bitten. Kommt der Verkäufer dem nicht nach, kann sie auch einen Anwalt einschalten. Die Kaufbestätigungen bei ebay sind ihr Kaufvertrag und sollte der Verkäufer gewerblich sein, muss er auch eine Rechnung stellen.
Ich würde in so einer Sache hartnäckig bleiben, regelmäßig den Verkäufer anschreiben und auf der Behebung des Mangels bestehen, setzt dem Verkäufer dabei Fristen.
Zurückschicken würde ich das Tablet erst, wenn die Sache klar geregelt ist.

Benutzer ROCKYLABY1 schrieb:
Ich danke Dir das Du auf meine Anfrage geeantwortet hattest.Ich weiss nicht ob es sich um ein Privat oder Gewerblicher Verkäufer handelt,denke aber mal das er gewerblicher ist.Wie schon beschrieben hatte meine Frau das Tab über Ebay bezogen.Ausserdem hat sich der Verkäufer bis jetzt noch nicht mit mir in Verbindung gesetzt.Was soll ich deiner Meinung tun,ihn weiter per Mail anschreiben oder es sein lassen??? Einen direkten Kaufvertrag habe ich ja nicht bekommen genauso wenig eine Rechnung von ihm.Hatte auch heute schon mit Ebay telefoniert (Sie versuchen mir zu helfen) ob das dann was bringt KA.Habe auch das Gefühl,wenn ich Ihm das Tab zurück schicke,das ich mein Geld nicht wieder bekomme.Ich bin auf deine Antwort gespannt und würde mich freuen,wieder was von Dir
zu lesen.Habe einen schönen Tag