Gern geschehen und danke!
In der Tat müsste Deine Frau die Abwicklung machen, weil es ihr Kaufvertrag ist.
Je nachdem, wie lange die Auktion her ist, sollte die Angebotsseite noch existieren. Dort und im Nutzerprofil des Verkäufers sollte stehen, ob er privat oder gewerblich unterwegs ist.
Sie kann einen Fall bei ebay öffnen und ihn weiterhin anschreiben - auch per Einschreiben - und um Behebung des Mangels bitten. Kommt der Verkäufer dem nicht nach, kann sie auch einen Anwalt einschalten. Die Kaufbestätigungen bei ebay sind ihr Kaufvertrag und sollte der Verkäufer gewerblich sein, muss er auch eine Rechnung stellen.
Ich würde in so einer Sache hartnäckig bleiben, regelmäßig den Verkäufer anschreiben und auf der Behebung des Mangels bestehen, setzt dem Verkäufer dabei Fristen.
Zurückschicken würde ich das Tablet erst, wenn die Sache klar geregelt ist.
Benutzer ROCKYLABY1 schrieb:
Ich danke Dir das Du auf meine Anfrage geeantwortet hattest.Ich weiss nicht ob es sich um ein Privat oder Gewerblicher Verkäufer handelt,denke aber mal das er gewerblicher ist.Wie schon beschrieben hatte meine Frau das Tab über Ebay bezogen.Ausserdem hat sich der Verkäufer bis jetzt noch nicht mit mir in Verbindung gesetzt.Was soll ich deiner Meinung tun,ihn weiter per Mail anschreiben oder es sein lassen??? Einen direkten Kaufvertrag habe ich ja nicht bekommen genauso wenig eine Rechnung von ihm.Hatte auch heute schon mit Ebay telefoniert (Sie versuchen mir zu helfen) ob das dann was bringt KA.Habe auch das Gefühl,wenn ich Ihm das Tab zurück schicke,das ich mein Geld nicht wieder bekomme.Ich bin auf deine Antwort gespannt und würde mich freuen,wieder was von Dir
zu lesen.Habe einen schönen Tag