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Tchibo/O2 kassieren immer noch widerrechtlich


08.10.2007 22:42 - Gestartet von Millennium-2001
vorhandene Guthaben bei Prepaid ein! Nach BGH-Rechtsprechung ist der Verfall von Guthaben unzulässig, aber das schert die nicht... Für mich ist es kein Unterschied, ob man mir das Geld aus der Tasche klaut oder von der Karte! WEHRT EUCH! Z.B. Meldung machen Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Frist setzen, Geld zurück fordern etc.
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[1] krissie161083 antwortet auf Millennium-2001
08.10.2007 23:00
Reicht doch einfach ein Schreiben bei o2 bzw. Tchibo ein und zack bekommt ihr das Guthaben ausgezahlt!! Hat bei mir auch immer funktioniert!
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[1.1] cabal antwortet auf krissie161083
09.10.2007 10:44
Benutzer krissie161083 schrieb:
Reicht doch einfach ein Schreiben bei o2 bzw. Tchibo ein und zack bekommt ihr das Guthaben ausgezahlt!! Hat bei mir auch immer funktioniert!

Oder Überweisungs-Dauerauftrag mit einen cent pro Halbjahr aufs Loop Handy Konto einrichten
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[2] karoshi antwortet auf Millennium-2001
09.10.2007 11:40

einmal geändert am 09.10.2007 11:59
Benutzer Millennium-2001 schrieb:
vorhandene Guthaben bei Prepaid ein! Nach BGH-Rechtsprechung ist der Verfall von Guthaben unzulässig, aber das schert die nicht...

Was meinst du genau?

Ich denke, du hast die Rechtsprechung nicht richtig verstanden. Es ist durchaus zulässig, nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne das vorhandene Guthaben dem Kunden nicht mehr für die Nutzung der Karte zur Verfügung zu stellen, also quasi "einzufrieren" und die Karte zu deaktivieren. Du kannst das Guthaben dann allerdings herausverlangen.

Die Rechtsprechung bedeutet nicht, dass eine Prepaid-Karte auch ohne Einzahlungen unendlich nutzbar sein muss. Das ist immer noch Sache der Anbieter. Dass einige Anbieter diesen Weg gehen, kann auch technische Gründe haben, denn dann entfällt das "Umbuchen" oder die separate Registrierung des Guthabens.
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[2.1] GrößterNehmer antwortet auf karoshi
09.10.2007 23:24
Benutzer karoshi schrieb:
Benutzer Millennium-2001 schrieb:
vorhandene Guthaben bei Prepaid ein! Nach BGH-Rechtsprechung ist der Verfall von Guthaben unzulässig, aber das schert die
nicht...

Was meinst du genau?

Ich denke, du hast die Rechtsprechung nicht richtig verstanden. Es ist durchaus zulässig, nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne das vorhandene Guthaben dem Kunden nicht mehr für die Nutzung der Karte zur Verfügung zu stellen, also quasi "einzufrieren" und die Karte zu deaktivieren. Du kannst das Guthaben dann allerdings herausverlangen.

Die Rechtsprechung bedeutet nicht, dass eine Prepaid-Karte auch ohne Einzahlungen unendlich nutzbar sein muss. Das ist immer noch Sache der Anbieter. Dass einige Anbieter diesen Weg gehen, kann auch technische Gründe haben, denn dann entfällt das "Umbuchen" oder die separate Registrierung des Guthabens.
Sehe ich auch eher so. Außerdem erinnere ich mich nicht an ein Urteil des Bundesgerichtshofs diesbezüglich. Nachdem das OLG München gegen o2 entschieden hatte, dass der Verfall von eingezahltem Guthaben nicht zulässig ist, hat o2 auf eine Revision verzichtet und die AGB angepasst.

Gruß
GrößterNehmer